Forum: Gesperrte Threads Arbeit KV Überweisung


von Egon (Gast)


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Hallo,
was ist wenn man freiwillig versichert ist und man überweist einen 
Beitrag nur mit dem angeben von Name und Versicherungsnummer. Können die 
dann meinen das ist dann eine Schenkung und sagen ich schulde ihnen den 
Beitrag?? Wo ist das geregelt was wie interpretiert wird??

: Verschoben durch User
von Εrnst B. (ernst)


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Warte, bis du von der KV eine Beitragsrechnung bekommen hast, dann 
überweis so, wie's da draufsteht.

Wenn die Rechnung auf sich warten lässt => Nachfragen.

von Harald W. (wilhelms)


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Egon schrieb:
> Hallo,
> was ist wenn man freiwillig versichert ist und man überweist einen
> Beitrag nur mit dem angeben von Name und Versicherungsnummer. Können die
> dann meinen das ist dann eine Schenkung und sagen ich schulde ihnen den
> Beitrag?? Wo ist das geregelt was wie interpretiert wird??

Warum fragst Du das hier? Ich würde bei der zuständigen Krankenkasse
anrufen und fragen, wie es die denn gerne hätten. Bei mir z.B. läuft
das per Einzugsermächtigung.
Gruss
Harald

von Egon (Gast)


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Εrnst B✶ schrieb:
> Warte, bis du von der KV eine Beitragsrechnung bekommen hast, dann
> überweis so, wie's da draufsteht.
>
> Wenn die Rechnung auf sich warten lässt => Nachfragen.
Danke für diene Antwort. Ich frage nicht für die Zukunft, ich wollte 
wissen wie das gehandhabt wird in dem Fall. Also falls die das nicht als 
Beitrag ansehen möchten.

von KVp (Gast)


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Egon schrieb:
> Ich frage nicht für die Zukunft, ich wollte
> wissen wie das gehandhabt wird in dem Fall.

Ja dann frag doch einfach dort nach!

von Εrnst B. (ernst)


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Üblich: Wenn keine Offene Rechnung existiert, der der Geldeingang 
zugeordnet werden kann, wird der Betrag zurücküberwiesen.

von Egon (Gast)


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KVp schrieb:
> Egon schrieb:
>> Ich frage nicht für die Zukunft, ich wollte
>> wissen wie das gehandhabt wird in dem Fall.
>
> Ja dann frag doch einfach dort nach!

Ich meine juristisch gehandhabt. Falls die sagen wollen nö ist kein 
Beitrag sondern ne schenkung onder sonstwas. Die KV würden ja wohl kaum 
sagen, ja sie können den Betrag ohne weitere Angaben überweisen, und wir 
werden das als Spende hinstellen, damit wir ihr Geld nehmen können. 
Natürlich geben die sich sozial? Und die kriegen auch weiter ihr Geld 
wenn lange Kündigungsfrist

von Harald W. (wilhelms)


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Egon schrieb:

>> Ja dann frag doch einfach dort nach!

> Ich meine juristisch gehandhabt.

Juristische Beratung darf man in einem Forum nicht geben.
Also wende Dich an einen Rechtsanwalt, und lass Dich dort
kostenpflichtig entsprechend beraten.

> Falls die sagen wollen nö ist kein Beitrag sondern ne schenkung

Wieso sollten die so etwas denken?
Du siehst Probleme, wo es keine gibt.
Wenn Du natürlich weiterhin Geld überweist, obwohl Du längst schon
gekündigt hast, hast Du selber schuld.
Ich hatte zwar schon so manches Problem mit der Krankenkasse
über die richtige Berechnung des Beitrags; mit der richtigen
Zuordnung gabs dagegen in mehreren Jahrzehnten keinerlei Probleme.
Gruss
Harald

von Egon (Gast)


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Ich traue denen keinen meter weit. Und was macht die Regierung da? 60% 
Jahreszins für Rückstand?? Sollte statt SGB lieber Asozialgesetzbuch 
heissen aber geht nicht weil AGB ist schon belegt. Ich hab Sachen gehört 
wo eine Ratenzahlung genehmigt wurde und dann nach langer Laufzeit erst 
fordern die die Säumniszuschläge ,60% verzinst, dann haben die Leute 
plötzlich tausende Euro Rechnungen?!. Am Anfang haben die natürlich 
keine Säumniszuschläge aufgedrückt weil die Leute hätten ganz andere 
Wege eingeschlagen. Irgendwie fördert der Staat abzockerei, auch so 
Halbkriminelle wie Zeitarbeit wird subventioniert.

von Egon (Gast)


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Harald Wilhelms schrieb:
> Wieso sollten die so etwas denken?

?? Es geht darum als was sie es hinstellen!??

von Egon (Gast)


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Harald Wilhelms schrieb:
> Wenn Du natürlich weiterhin Geld überweist, obwohl Du längst schon
> gekündigt hast, hast Du selber schuld.

Ich meinte das die es sich leisten können. Der ganze Fall ist 
hypothetisch?, da ist noch nichts passiert

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Ich weiß nicht wo du das juristisch findest, aber in einer normalen 
Firma kommen unzuordnungsfähige Beträge auf extra Konten und es gibt 
extra Mitarbeiter, die den ganzen lieben Tag dann sich um solche Sachen 
kümmern, z.B. Adressen im Ausland suchen oder Erben ermitteln usw.

Andererseits, wenn du überweißt, gibt es einen Absender.

Eine Schenkung oder quasi-Schenkung ist es auf keinen Fall.

...und wenn du weiterzahlst, ist das erstmal eine implizite 
Willensbekundung. Das könnte dann im Lichte einer automatischen 
Vertragsverlängerung interessant werden.

von Harald W. (wilhelms)


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Egon schrieb:
> Harald Wilhelms schrieb:
>> Wieso sollten die so etwas denken?
>
> ?? Es geht darum als was sie es hinstellen!??

Vermutlich als zu verrechnenden Beitrag. :-)
Gruss
Harald

von Egon (Gast)


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Abdul K. schrieb:
> Ich weiß nicht wo du das juristisch findest, aber in einer normalen
> Firma kommen unzuordnungsfähige Beträge auf extra Konten und es gibt
> extra Mitarbeiter, die den ganzen lieben Tag dann sich um solche Sachen
> kümmern, z.B. Adressen im Ausland suchen oder Erben ermitteln usw.

Egon schrieb:
> Harald Wilhelms schrieb:
>> Wieso sollten die so etwas denken?
>
> ?? Es geht darum als was sie es hinstellen!??

Wollt ihr mich betrollen? Es müsste doch deutlich geworden sein das es 
um versuchtes abzocken geht??! Was ist wenn die dann den Beitrag, den 
man zu bezahlen versuchte ZB November(und man schreibt nix genaues hin 
weil kein Bescheid versendet wurde), in einer neuen Zahlungsaufforderung 
statt einer aktuellen Zahlungsaufforderung(Dezember wäre dran) November 
aufführen. Wenn der nun im Verwendungzweck "laut Beitragsbescheidxxx 
eingibt ist da mit drin das er für November bezshlt. Und die können den 
Betrag von davor als Schenkung hinstellen, weil warum würde er noch mal 
für den gleichen Monat überweisen.

Abdul K. schrieb:
> ...und wenn du weiterzahlst, ist das erstmal eine implizite
> Willensbekundung.

Egon schrieb:
> Harald Wilhelms schrieb:
>> Wenn Du natürlich weiterhin Geld überweist, obwohl Du längst schon
>> gekündigt hast, hast Du selber schuld.
>
> Ich meinte das die es sich leisten können. Der ganze Fall ist
> hypothetisch?, da ist noch nichts passiert

von Maximilian (Gast)


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Egon schrieb:
> Und die können den
> Betrag von davor als Schenkung hinstellen, weil warum würde er noch mal
> für den gleichen Monat überweisen.

Machen sie aber nicht.

von Harald W. (wilhelms)


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Egon schrieb:

> Wollt ihr mich betrollen?

Zur Zeit sieht es für mich so aus, als wenn Du der Troll bist. :-(

> Es müsste doch deutlich geworden sein das es
> um versuchtes abzocken geht??!

Es gibt auch noch ehrliche Menschen auf der Welt und die sind
zum Glück noch in der Mehrheit. Wenn meine Kasse zu Betrügereien
neigt, würde ich die schnellstens wechseln. Ich musste u.a auch
als Arbeitgeber KV-Beiträge leisten. Da kommt es schon mal vor,
das sich Zahlungen um einen Monat oder mehr verschieben. Wie
bereits gesagt: Es gab zwar öfter mal Probleme mit der korrekten
Berechnung der Beitragshöhe, aber nie mit der Zuordnung zur
Person. Ich glaube, ich hatte einmal sogar die Mitgliedsnummer
vergessen. Trotzdem wurde die Überweisung korrekt zugeordnet.
Gruss
Harald

von Egon (Gast)


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Harald Wilhelms schrieb:
> Wenn meine Kasse zu Betrügereien
> neigt, würde ich die schnellstens wechseln.

Zum Teil ist man aber 18 Monate oder bei speziellen Sachen noch länger 
gebunden.

Harald Wilhelms schrieb:
> Es gibt auch noch ehrliche Menschen auf der Welt und die sind
> zum Glück noch in der Mehrheit.

Das ist keine gute Antwort auf eine juristische Frage.

Harald Wilhelms schrieb:
> Zur Zeit sieht es für mich so aus, als wenn Du der Troll bist. :-(

Ich bin wohl zu direkt, ich sage meine Meinung

von nnz (Gast)


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Üblicherweise werden alle eingehenden Beträge dem Beitragskonto 
gutgeschrieben. Solange der Saldo sich im vorgegebenen Rahmen befindet, 
wird man sich meist kaum die Mühe machen, die Details zu überprüfen.

Auf  Nachfrage werden aber überzahlte Beträge in aller Regel umgehend 
zurücküberwiesen oder mit der aktuellen Forderung verrechnet. Viele 
seriöse Firmen oder Institutionen führen unaufgefordert in bestimmten 
Zeitabständen einen Kontenausgleich durch.

von Harald W. (wilhelms)


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Egon schrieb:
> Harald Wilhelms schrieb:
>> Wenn meine Kasse zu Betrügereien
>> neigt, würde ich die schnellstens wechseln.
>
> Zum Teil ist man aber 18 Monate oder bei speziellen Sachen noch länger
> gebunden.

Bei Betrugsversuch kannst Du sofort kündigen.
Das war jetzt eine normalerweise nicht zulässige
juristische Antwort. :-)
Gruss
Harald

von Egon (Gast)


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Harald Wilhelms schrieb:
> Bei Betrugsversuch kannst Du sofort kündigen

Harald Wilhelms schrieb:
> Egon schrieb:
>> Harald Wilhelms schrieb:
>>> Wenn meine Kasse zu Betrügereien
>>> neigt, würde ich die schnellstens wechseln.
>>
>> Zum Teil ist man aber 18 Monate oder bei speziellen Sachen noch länger
>> gebunden.
>
> Bei Betrugsversuch kannst Du sofort kündigen.
> Das war jetzt eine normalerweise nicht zulässige
> juristische Antwort. :-)
> Gruss
> Harald

Wenn mans nachweisen kann. Das ist ja oft das schwierige. Irgendwie 
meint es das Schicksal es mit mir nicht gut in dieser Hinsicht, 
vielleicht weil ich zu pessimistisch bin. Bei einem großen Versand hab 
ich zwei Jachen bestellt, unterschiedliche Größen, eine zurückgeschickt.

Zwei Jahre später, also einen Monat her, wollte ich das Geld ausgezahlt 
haben, das lag auf meinem "Kundenkonto. Hab nur schnell Screenshot von 
Retoure im Online-Konto gemacht und angerufen. Finanzabteilung meinte 
wiedreholt über-unfreundlich ich hätte nur eine Jacke bezahlt. Ich hab 
mich sofort geärgert das ich mir nicht Mühe gemacht hab meinen 
Kontoauszug rauszusuchen und sagte ich würde mal nachgucken.

Da guck ich und wie in meiner Erinnerung hab ich beide bezahlt. Ruf ich 
wieder an und eine Frau meint wie merkwürdig das ich kein Kundenkonto 
hab. Weg wars. Ich dürfte aber einen Antrag darauf stellen das 
recherchiert werden würde. Dann hat die verhöhnend gemeint nach zwei 
Jahren würde ich wegen 48 euro anrufen. Ich war so wütend das ich sofort 
schlafen gegangen bin. Natürlich hätte ich erst alles beglaubigen lassen 
können aber wer macht sich für einen Versand so eine Mühe.

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