Forum: Offtopic Bildungslücke oder moskauer Verhältnisse?


von J. A. (gajk)


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Gestern war ich auf der A9 zwischen München und Nürnberg unterwegs 
hinter mit ein dicker BMW auftauchte, der links und rechts im 
Kühlergrill blaue Blinkleuchten montiert hatte.

Ich bin natürlich brav möglichst schnell nach rechts weil ich dachte, 
dass es sich sicherlich um einen Einsatz eines Polizeifahrzeugs in 
"Privat"-Tarnung handelt.

Im Nachhinein bin ich mir nicht sicher, ob solche Lichtzeichen denn 
wirklich "Polizei" bedeuten, oder ob sich da ein übergesiedelter 
Oberklasse-Moskauer einfach seinen Politik-BMW mitgebracht hat.

Frage: Hab ich mich verarschen lassen oder war das doch ein 
Polizeifahrzeug?

: Gesperrt durch Moderator
von Christoph M. (maije)


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Solche Fahrzeuge hab ich hier in Österreich auch schon gesehen. Hier 
wars dann wirklich die Polizei, die haben gerade auf der Gegenspur 
jemanden aufgehalten. Solange der sich nicht auch noch irgendwo eine 
Polizeiuniform geholt hat, waren die wohl echt ;)

von (prx) A. K. (prx)


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J. Ad. schrieb:
> Frage: Hab ich mich verarschen lassen oder war das doch ein
> Polizeifahrzeug?

Hängt davon ab, ob zusätzlich das klassische Blaulicht vorhanden war. 
Ausschliesslich Frontblitzer ist bei Autos nicht zulässig.

von J. A. (gajk)


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A. K. schrieb:
> J. Ad. schrieb:
>> Frage: Hab ich mich verarschen lassen oder war das doch ein
>> Polizeifahrzeug?
>
> Hängt davon ab, ob zusätzlich das klassische Blaulicht vorhanden war.
> Ausschliesslich Frontblitzer ist bei Autos nicht zulässig.

Ne, nix obendrauf.

von (prx) A. K. (prx)


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J. Ad. schrieb:
> Ne, nix obendrauf.

Aus §52 StVZO: "Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer 
Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 
zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung mit 
Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht –."

von Michael B. (laberkopp)


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> der links und rechts im Kühlergrill blaue Blinkleuchten montiert hatte.

Ich kenn so was von Politiker- (Bundespolizei) und Diplomatenfahrzeugen.

Heute kann man sich aber nicht mehr sicher sein, mit welchem 
Spielzeuglaternen die so rumfahren, die Autofarben sind schon lange zur 
Beliebigkeit verkommen, statt ROT für Feuerwehr und BLAU für Polizei und 
CREMEWEISS für Krankenwagen und SCHWARZ für Taxi fährt heute jeder mit 
einer geleasten und nachlässig mit Aufklebern versehenen Karre rum wie 
er will.

von Mac G. (macgyver0815)


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J. Ad. schrieb:
> hinter mit ein dicker BMW auftauchte, der links und rechts im
> Kühlergrill blaue Blinkleuchten montiert hatte.

So in etwa:
http://www.bmw-security-vehicles.com/security_vehicles/en/newvehicles/7series/so_official_use_technologies.html
?


> jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen

Der BMW war ja sicher nicht Mehrspurig ;-)

von (prx) A. K. (prx)


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Mac Gyver schrieb:
> Der BMW war ja sicher nicht Mehrspurig ;-)

Er schreibt aber, es war ein dicker BMW, kein Dicker auf einer BMW.

von Mac G. (macgyver0815)


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Argh da hatte ich wohl einen Denkaussetzer ;-)
Hatte bei dem Begriff "Mehrspurig" eher an sowas gedacht:
http://www.autobild.de/artikel/schlueter-profi-gigant-980965.html?bild=bild2

von Georg A. (georga)


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Am Kennzeichen merkt man es noch am besten, ob der wirklich wichtig 
ist... War vermutlich der Seehofer, der wieder Wahlkampftour im 
Hochwassergebiet gemacht hat ;)

von A. $. (mikronom)


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J. Ad. schrieb:
> Ich bin natürlich brav möglichst schnell nach rechts weil ich dachte,
> dass es sich sicherlich um einen Einsatz eines Polizeifahrzeugs in
> "Privat"-Tarnung handelt.

Ja, der deutsche Michel, im vorauseilenden Gehorsam wird die Spur 
geräumt, obwohl es keinerlei Grund gibt.

Zur Erinnerung für die Unwissenden: Ein "Einsatz" liegt genau dann vor, 
wenn Blaulicht UND Martinshorn eingeschaltet sind. Die Karre kann 
blinken, flackern, zappeln und rundumleuchten so viel sie will, auch wie 
ein blau beleuchteter Blinkpuff aussehen, das ist aber noch kein Grund 
die Straße freizumachen. Erst wenn man zusätzlich noch das Martinshorn 
hört, muss man räumen.

Ja, ich weiß, oft genug fahren die ohne rum, gerade in Ortschaften. Aber 
trotzdem, Vorrangrechte haben die Einsatzfahrzeuge nur dann, wenn sie 
sowohl blinken als auch Krach machen, eins von beiden reicht nicht aus. 
Wenn ein rundumleuchtendes Polizeifahrzeug einen Unfall baut, dann kann 
sich der Fahrer NICHT auf Vorrangrechte berufen, wenn die Tröte aus war.

Übrigens: In einigen Bundesländern hatte man vor Jahren angefangen, die 
Polizeifahrzeuge mit Unfalldatenspeichern auszurüsten, die auch aktives 
Blaulicht udn Martinshorn aufzeichneten. Das wurde aber wieder ganz 
schnell abgeschafft, denn es stellte sich heraus, dass viele Fahrzeuge 
im Einsatz, die an einem Unfall beteiligt waren, unberechtigt vom 
Vorrang Gebrauch gemacht haben (zum Beispiel fehlendes Martinshorn). 
Jetzt ist man als Bürger mal wieder gears*ht, denn wenn zwei Beamte 
behaupten, sie wären sowohl mit Martinshorn als auch Blaulicht gefahren, 
dann steht man als Unfallopfer ganz allein vor dem Richter und kann 
unmöglich nachweisen, dass dem nicht so war. Zeugen sind da hilfreich, 
denn der Unfalldatenspeicher im eigenen Auto und eine Autokamera helfen 
bei ausgeschalteten Martinshorn leider nicht.

von Martin K. (maart)


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Andi $nachname schrieb:

> Zur Erinnerung für die Unwissenden: Ein "Einsatz" liegt genau dann vor,
> wenn Blaulicht UND Martinshorn eingeschaltet sind. Die Karre kann
> blinken, flackern, zappeln und rundumleuchten so viel sie will, auch wie
> ein blau beleuchteter Blinkpuff aussehen, das ist aber noch kein Grund
> die Straße freizumachen. Erst wenn man zusätzlich noch das Martinshorn
> hört, muss man räumen.

Zur Erinnerung: Der Oberkotzbrocken Andi macht so lange nicht Platz, bis 
auch wirklich jeder durch das laute Horn belästigt wurde.
Einfach gleich platz machen, wie viele andere es auch machen und so das 
Horn erst gar nicht eingeschaltet werden muss. Nein, soetwas kommt ihn 
nicht in den Sinn.

von Marek N. (Gast)


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von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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>Ja, der deutsche Michel, im vorauseilenden Gehorsam wird die Spur
>geräumt, obwohl es keinerlei Grund gibt

Google mal nach "Rechtsfahrgebot".

Du mußt im realen Leben echt ein ziemlich frustrierter Mensch sein.

von Wilhelm F. (Gast)


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Andi $nachname schrieb:

> Erst wenn man zusätzlich noch das Martinshorn
> hört, muss man räumen.

Also es ist schon merkwürdig, daß die Fans heute keine akustischen 
Signale mehr an Bord haben. In den 1980-ern gab es eine amerikanische 
Polizeisirene auf- und abschwellend im Ton wohl mit dem NE555 als 
Bastelschaltung, den hatten damals viele meiner Kollegen im Auto. Einer 
oder zwei wurden auch mal von der Polizei ertappt, das dämpfte die 
ungehemmte Aufstiegsrate Respektlosigkeit und Manieren ein wenig. ;-)

von Robert L. (lrlr)


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@Andi $nachname

du kannst auch gerne,  immer ohne schauen, über einen Zebrastreifen 
gehen (in DE: Schutzweg?)

nachdem du ja im Recht bist, und dich der Autofahrer ja nicht über den 
Haufen fahren darf, siehst du da ja sicher kein problem ..

von Uhu U. (uhu)


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Mac Gyver schrieb:
> Der BMW war ja sicher nicht Mehrspurig ;-)

Auf jeden Fall aber großspurig.

von Michael H. (michael_h45)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Mac Gyver schrieb:
>> Der BMW war ja sicher nicht Mehrspurig ;-)
>
> Auf jeden Fall aber großspurig.

Jetzt aber nur keinen Neid durchblicken lassen!

von Paul B. (paul_baumann)


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Vielleicht hatte der Wagen nur Probleme mit den Zündkabeln, so daß man
die blauen Blitze durch den Kühlergrill sehen konnte....
;-)
MfG Paul

von A. $. (mikronom)


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Martin Kreiner schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>
>> Zur Erinnerung für die Unwissenden: Ein "Einsatz" liegt genau dann vor,
>> wenn Blaulicht UND Martinshorn eingeschaltet sind. Die Karre kann
>> blinken, flackern, zappeln und rundumleuchten so viel sie will, auch wie
>> ein blau beleuchteter Blinkpuff aussehen, das ist aber noch kein Grund
>> die Straße freizumachen. Erst wenn man zusätzlich noch das Martinshorn
>> hört, muss man räumen.
>
> Zur Erinnerung: Der Oberkotzbrocken Andi macht so lange nicht Platz, bis
> auch wirklich jeder durch das laute Horn belästigt wurde.

Korrekt!

> Einfach gleich platz machen, wie viele andere es auch machen und so das
> Horn erst gar nicht eingeschaltet werden muss. Nein, soetwas kommt ihn
> nicht in den Sinn.

Nein, wozu auch. Im Gegensatz zu dir weiß ich, was der Unterschied 
zwischen Absatz 1 und Absatz 2 des § 38 der StVO ist. Bilde dich mal 
weiter!

http://dejure.org/gesetze/StVO/38.html

von Uhu U. (uhu)


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Darf man dich jetzt als streitsüchtigen Klugscheißer bezeichnen?

von A. $. (mikronom)


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Kara Benemsi schrieb:
>>Ja, der deutsche Michel, im vorauseilenden Gehorsam wird die Spur
>>geräumt, obwohl es keinerlei Grund gibt
>
> Google mal nach "Rechtsfahrgebot".

Ah, da hat mal wieder jemand einen Begriff aufgeschnappt, hat aber 
keinen Plan vom Zusammenhang. Sag doch mal noch, was das Rechtsfahrgebot 
mit einem hinter mir fahrenden Blaublinker zu tun hat, wenn mein 
Überholprozess noch nicht abgeschlossen ist oder warum ich wegen einem 
hinter mir fahrenden Blaublinker schneller meine Spur wechseln sollte!

Ich zitiere noch mal: "Ich bin ... möglichst schnell nach rechts ..." 
Warum sollte man dem Überholten in den Sicherheitsabstand fahren udn 
damit einen schweren Eingriff in den Straßenverkehr einschließlich 
mehrmonatiger Führerscheinlosigkeit riskieren?

Du hast keine Ahnung, aber davon ganz viel.

von Robert L. (lrlr)


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ist eh immer das selbe bei diesen "diskussionene"

jeder kanns selber natürlich am besten, und kennt die StvO am besten
alle andren haben sich gefälligst auch 100% daran zu halten 
("Rechtsfahrgebot" usw.)

auch wenn man es SELBER nicht ganze SOO genau auslegt (man z.b. 20km/h 
zu schnell fährt)

usw.

in wirklichkeit ist eben nicht alles Schwarz/Weiß
oft macht es gar keine Sinn sich 100% an die STVo zu halten (z.b. an 
"überfüllten" Kreuzungen, würde man sonst NIE links abbigen können usw. 
)

(dass es wie überall eben auch 5% Vollidioten gibt, ist eh klar, ..ist 
nur die frage ob es so gesund ist, sich über jeden dieser deppen 
aufzuregen..)

aber, wer sich bei einem einsatzfahrzeug mit blaulicht, anders verhält 
als bei selbigem mit martinshorn gehört eindeuig zu den 5%..
weil er einfach nur absichtlich provozieren will, und genau das hat auf 
der Straße nix verloren, ...

edit: auch für die Pationen IM auto ist das Martinshorn nicht wahnsinnig 
berauschend...

von Robert L. (lrlr)


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@Andi @ § 38 Abs 1.

hast den überhaupt gelesen

da steht nur was man DARF, und nicht dass man das MUSS

es ist also meist nur wegen ein paar blinder oder querulaten nötig, das 
martinshorn einzuschalten..

von Vn N. (wefwef_s)


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Andi $nachname schrieb:
> Ja, der deutsche Michel, im vorauseilenden Gehorsam wird die Spur
> geräumt, obwohl es keinerlei Grund gibt.
>
> Zur Erinnerung für die Unwissenden: Ein "Einsatz" liegt genau dann vor,
> wenn Blaulicht UND Martinshorn eingeschaltet sind. Die Karre kann
> blinken, flackern, zappeln und rundumleuchten so viel sie will, auch wie
> ein blau beleuchteter Blinkpuff aussehen, das ist aber noch kein Grund
> die Straße freizumachen. Erst wenn man zusätzlich noch das Martinshorn
> hört, muss man räumen.
>
> Ja, ich weiß, oft genug fahren die ohne rum, gerade in Ortschaften. Aber
> trotzdem, Vorrangrechte haben die Einsatzfahrzeuge nur dann, wenn sie
> sowohl blinken als auch Krach machen, eins von beiden reicht nicht aus.
> Wenn ein rundumleuchtendes Polizeifahrzeug einen Unfall baut, dann kann
> sich der Fahrer NICHT auf Vorrangrechte berufen, wenn die Tröte aus war.

Natürlich gibt es auch, nennen wir es mal "besondere Mitbürger" wie 
dich, die einfach aus Prinzip erst Platz machen, wenn man das 
Martinshorn einschaltet. Genau DAS ist typisch deutsch, beharren auf 
Gesetzestexte anstatt selbst mitdenken. Glücklicherweise gibt es immer 
noch ein paar Leute, die mitdenken, so dass man das Horn nur im 
Kreuzungsbreich einschalten muss.
Aber klar, wenn jemand von Gesetzes keinen Vorrang hat, können manche 
auch selbst nicht so weit denken, wen vorzulassen.

Andi $nachname schrieb:
> Nein, wozu auch. Im Gegensatz zu dir weiß ich, was der Unterschied
> zwischen Absatz 1 und Absatz 2 des § 38 der StVO ist. Bilde dich mal
> weiter!
>
> http://dejure.org/gesetze/StVO/38.html

Danke, bin Einsatzfahrer. Es ist aber natürlich gestattet, ein 
Einsatzfahrzeug vorzulassen, wenn der Fahrer nur blau fährt, um die 
Allgemeinheit nicht unnötig zu belästigen. Natürlich würde das ein 
Mindestmaß an sozialer Intelligenz voraussetzen.
Ich hoffe mal, du legst die StVO immer so streng aus, fährst, exakt 50 
im Ortsgebiet,...

Andi $nachname schrieb:
> wenn mein
> Überholprozess noch nicht abgeschlossen ist oder warum ich wegen einem
> hinter mir fahrenden Blaublinker schneller meine Spur wechseln sollte!

Selbst wenn er mit vollem SoSi unterwegs ist, ist durchaus sinnvoll und 
erwünscht, dass du mit dem Spurwechsel wartest, bis du dabei nicht 
demjenigen auf der linken Spur in die Seite fährst. Hat der TS auch 
betont "möglichst schnell" statt "sofort". Setzt natürlich auch wieder 
ein gewisses Maß an eigenständigem Denken voraus.

Andi $nachname schrieb:
> Ich zitiere noch mal: "Ich bin ... möglichst schnell nach rechts ..."
> Warum sollte man dem Überholten in den Sicherheitsabstand fahren udn
> damit einen schweren Eingriff in den Straßenverkehr einschließlich
> mehrmonatiger Führerscheinlosigkeit riskieren?

Wo hat er geschrieben, den sicherheitsabstand missachtet zu haben?

Andi $nachname schrieb:
> Du hast keine Ahnung, aber davon ganz viel.

Nicht ein Geisterfahrer, hunderte.

Leute wie dich kenne ich zu Genüge, die einfach grundsätzlich nicht mehr 
machen als unbedingt gefordert. Es fehlt ihnen eben jegliches 
eigenständiges Denken, um selbst festzustellen, was angebracht ist, sie 
brauchen eben klar formulierte Gesetzestexte (und reden dann auch noch 
von "vorauseilendem Gehorsam", weil es nicht in ihr Weltbild passt, dass 
Menschen etwas eigenständig machen, ohne dass es vorgeschrieben ist). 
Nur wenn sie das mal nicht haben, werden sie ganz schnell ganz klein. 
Solche Leute müssen ein armseliges Leben haben.

von Uhu U. (uhu)


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vn nn schrieb:
> Genau DAS ist typisch deutsch, beharren auf Gesetzestexte anstatt selbst
> mitdenken.

Sagen wir mal so: es bedient ein gängiges Vorurteil über die Deutschen. 
In Wirklichkeit handelt es sich bei dieser Sorte aber nur um eine höchst 
unangenehme, aber sehr auffällige, winzige Minderheit von Vollidioten, 
die zu Hause nichts zu sagen haben und deswegen draußen, wenn sie sich 
nicht im Machtbereich des häuslichen - meist weiblichen - Despoten 
befinden, die Klappe ganz groß aufreißen, um zu demonstrieren, daß es 
sie auch noch gibt.

Ein kluger Kopf hat denen ein sehr gelungenes Denkmal gesetzt: den 
Gartenzwerg.

von Vn N. (wefwef_s)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Sagen wir mal so: es bedient ein gängiges Vorurteil über die Deutschen.

Davon ist natürlich erstmal auszugehen, da ich nicht annehme, dass eine 
repräsentative Studie zu dem Thema existiert ;-)

von Rick M. (rick-nrw)


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Zum Thema Blaulicht und Martinshorn und Platz machen.

http://www.youtube.com/watch?v=aVagfiinP5M

Schönen Sonntag noch.

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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> Sagen wir mal so: es bedient ein gängiges Vorurteil über die Deutschen.

Ich nehme mal an, du warst weder in den USA noch hast du mit Amerikanern 
zu tun gehabt.

von J. A. (gajk)


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Mac Gyver schrieb:
> J. Ad. schrieb:
>> hinter mit ein dicker BMW auftauchte, der links und rechts im
>> Kühlergrill blaue Blinkleuchten montiert hatte.
>
> So in etwa:
> http://www.bmw-security-vehicles.com/security_vehi...
> ?
Ja, das kommt gut hin.

Die BMW-Seite macht auf mich den Eindruck "wir bauens schon mal ein, ob 
man benutzen darf ist uns wurscht".


>> jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen
>
> Der BMW war ja sicher nicht Mehrspurig ;-)

aber großspurig, haben aber andere schon geschrieben!

P.S. Ich war ohnehin mit dem Überholen fertig, es war also keine große 
Aktion. Aber wenn man die Lichter sieht, denkt man natürlich sofort ui, 
mach mal schnell.

Im Gegensatz zu so manchen Münchnern, die in ihrer Karre hocken und erst 
dann merken, dass sie ein wenig auf Seite fahren müssen, wenn der 
Krankenwagen schon direkt sireneheulend hinter ihnen steht, schau ich 
regelmäßig in den Rückspiegel.

von Vn N. (wefwef_s)


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J. Ad. schrieb:
> Die BMW-Seite macht auf mich den Eindruck "wir bauens schon mal ein, ob
> man benutzen darf ist uns wurscht".

Ist auch bei jedem Sonderfahrzeughersteller so. Der Kunde hat sich 
selbst darum zu kümmern, dass er eine Blaulichtgenehmigung erhält 
(Österreich) bzw. das Fahrzeug als Einsatzfahrzeug anerkannt wird und 
dementsprechend in der Zulassung eingetragen wird. Der Hersteller kann 
grundsätzlich auch schwer wissen, ob du ein Blaulicht genehmigt 
bekommst.

von Asko B. (dg2brs)


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Hallo

Auch ein Rettungsfahrzeug sollte die Belaestigung
anderer in Grenzen halten.
Es ist ja manchmal auch gar nicht notwendig
dauerhaft mit akustischem Sondersignal zu fahren.

Besonders ist mir das in Ungarn aufgefallen.
Dort scheinen die Rettungswagen gar keinen
Schalter zum ausschalten zu haben.
Da wird dann die ganze Zeit auf einer voellig freien
Strasse "rum-siren´t".
Das nervt wirklich.

Gruss Asko.

von Uhu U. (uhu)


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Asko B. schrieb:
> Auch ein Rettungsfahrzeug sollte die Belaestigung
> anderer in Grenzen halten.

Vor allem, wenn sie - wie hier - zum Ausrücken durch Wohngebiete fahren 
müssen, ist das sehr wünschenswert.

Es gibt zwar immer mal wieder Notarzt- und Krankenwagenfahrer, die sich 
stur nach dem Buchstaben des Gesetzes verhalten, obwohl weit und breit 
kein anderer Verkehrsteilnehemer auf der Straße ist, aber zum Glück sind 
die recht selten und nachts haben diese Typen entweder dienstfrei, oder 
es regen sich Spuren von übrig gebliebenem Mitgefühl für die Anwohner.

von Jürgen W. (lovos)


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> Auch ein Rettungsfahrzeug sollte die Belaestigung
> anderer in Grenzen halten.

Wie bitte?
Will man andere drauf hinweisen, dass ein Ausnahmezustand vorliegt wird 
oder nicht??
Wer wird überhaupt gestört? Fahrer, die Mittagsschläfchen halten?

Da war ich in Schweinfurt auf der B27 die 4-spurig durch die Stadt 
führt.
Dass auf der Gegenrichtung beide Spuren dicht waren, merkte ich zwar, 
aber dachte nichts.
Ich war auf der rechten Spur, vor mir ein BMW mit Jugendlichen, der 
stand plötzlich.
Ich dachte mir, die unterhalten sich in welches Freibad oder 
Fitnessstudio sie gehen und wollte vorbeiziehen. Aber dann kam auf der 
mittleren Spur (in Gegenrichtung) so ein blinkendes Einsatzfahrzeug 
entgegen OHNE Martinshorn.
Da hätte ich beinahe eine ziemlich schlimme Kollision gehabt.
Warum schalten diese Deppen ihr Martinshorn nicht ein? Man kann doch 
nicht auf der Gegenspur  mit hoher Geschwindigkeit fahren nur mit dem 
Blaulicht??!!!
(Warum der BMW die Situation mitgekommen weiß ich nicht, ich habe 
absolut nichts gesehen, es war auch Gegenlicht)

von Uhu U. (uhu)


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Jürgen W. schrieb:
> (Warum der BMW die Situation mitgekommen weiß ich nicht, ich habe
> absolut nichts gesehen, es war auch Gegenlicht)

Haste deine Dröhnung zu laut aufgedreht, oder ein generelles Hörproblem?

von Vn N. (wefwef_s)


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Jürgen W. schrieb:
> Wie bitte?
> Will man andere drauf hinweisen, dass ein Ausnahmezustand vorliegt wird
> oder nicht??

Möglicherweise will man aber nicht die ganze Anwohnerschaft darauf 
hinweisen. Und so lange man keine riskanten Aktionen durchführen muss, 
sollte Blaulicht alleine völlig reichen. Natürlich gibt es trotzdem 
immer wieder Leute, die es ignorieren.

Jürgen W. schrieb:
> Wer wird überhaupt gestört?

Anwohner, der Patient,...
Aber dir würde es sicher gefallen, wenn andauernd wer mit Dauerhorn 
vorbeifährt.

Jürgen W. schrieb:
> Warum schalten diese Deppen ihr Martinshorn nicht ein? Man kann doch
> nicht auf der Gegenspur  mit hoher Geschwindigkeit fahren nur mit dem
> Blaulicht??!!!
> (Warum der BMW die Situation mitgekommen weiß ich nicht, ich habe
> absolut nichts gesehen, es war auch Gegenlicht)

Da verweise ich mal auf Uhus Posting. Niemand fährt sowas ohne Horn. 
Aber vielleicht hast du es ja auch nicht gehört, oder es war schlichtweg 
so übersichtlich, dass es eigentlich auch ohne gegangen wäre 
(schließlich haben es andere auch mitbekommen).
Was hättest du eigentlich getan, wenn der BMW stehengeblieben wäre, weil 
vor ihm irgendwas oder irgendwer auf der Sraße liegt/steht/geht, so ganz 
ohne SoSi? Überholst du immer ohne schauen?

von Jürgen W. (lovos)


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>Aber vielleicht hast du es ja auch nicht gehört,
Absolut nicht. Mein radio habe ich selten an, da daurberieselung ein 
Greuel für mich ist.

>Überholst du immer ohne schauen?

Auf einer 4 spurigen Straße mit baulich getrennten Fahrtrichtungen!??
Schauen wohin? Ob mir ein Geisterfahrer entgegenkommt oder in den 
Rückspiegel, ob mich gerae ein anderer überholt???

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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J. Ad. schrieb:
> übergesiedelter Oberklasse-Moskauer

Wann warst du das letzte Mal in Moskau?

von Thomas S. (doschi_)


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Zum Thema:
Falls Mch -> Nbg:
das könnte auch einer der Quoten-Franken aus der Staatskanzlei gewesen 
sein, der dringend ins Wochenende wollte (und sein Begleitschutz)

von Vn N. (wefwef_s)


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Jürgen W. schrieb:
> Auf einer 4 spurigen Straße mit baulich getrennten Fahrtrichtungen!??
> Schauen wohin? Ob mir ein Geisterfahrer entgegenkommt oder in den
> Rückspiegel, ob mich gerae ein anderer überholt???

Sowohl als auch. Außerdem ist es ja nicht gerade abwegig, dass der Grund 
für das plötzliche Anhalten des Autos vor einem ein wie auch immer 
geartetes Hindernis sein könnte. Was nun verantwortungsloser ist, eine 
entgegen der Fahrtrichtung ohne Horn oder Spurwechsel bzw. Überholen, 
ohne zu wissen, ob die Fahrbahn frei ist, lässt sich diskutieren.

von G. C. (_agp_)


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Jörg Wunsch schrieb:
> J. Ad. schrieb:
>> übergesiedelter Oberklasse-Moskauer
>
> Wann warst du das letzte Mal in Moskau?

Fahren die nicht inzwischen lieber nach St. Moritz zum shoppen?

;-)

von Axel L. (axel_5)


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Man sollte vielleicht die Kirche im Dorf lassen. Es war nicht die Rede 
von einem Krankenwagen, Polizeiwagen oder Feuerwehr, sondern von einer 
Limousine, die für solch lebensrettenden Aufgaben tendetiell eher 
ungeeignet ist.

Das erinnert mich massiv an die Zeiten nach der Grenzöffnung, als unsere 
Politiker die Sicherheit auf den ehemaligen Transitstrecken prisen (und 
dort überall die 100 liessen) während sie selbst in ganzen Kolonnen mit 
200 über ebendiese Strassen geballert sind, um schneller wieder im 
schönen Bonn zu sein. Aber die waren ja soooo wichtig.

Dann gab es ja auch schon Fälle, wo Politiker sich mit Blaulicht aus dem 
Stau gerettet haben, weil sie sonst eine Abstimmung verpasst hätten.

Ich kann schon verstehen, dass man den einen oder anderen Politiker mit 
Allmachtsfantasien und Sparblaulicht mal ein bischen warten lässt. Und 
da würde ich mir auch ganz genau ansehen, ob die das alles 
gesetzeskonform machen. Sollen sie halt früher aufstehen, so wie alle 
anderen auch.

Gruss
Axel

von Tex A. (tex)


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Generell dürfte es doch um die Frage gegangen sein, ob solche Fahrzeuge 
in Deutschland zulässig sind und Wegerecht haben.
Hierzu haben wir die bereits zitierte StVO und die Erkenntnis, dass 
diese Kennzeichnung von Sondereinsatzfahrzeugen unzureichend ist und das 
Martinshorn fehlte.
Also genießt das Fahrzeug kein Wegerecht und hat sich, wie theoretisch 
alle anderen Verkehrsteilnehmer auch, an die geltenden Bestimmungen der 
StVO zu halten. (auch an die Mindestabstände!)
Da jedoch praktisch so gut wie keine Strafverfolgung bei allen 
Verkehrsdelikten, die nicht unmittelbar mit Todesopfern verknüpft sind, 
existiert, ist es praktisch aussichtslos, mit den Mitteln des 
Rechtsstaates gegen Verstöße dieser Art vorzugehen.
Wenn man verrückt, naiv und einfältig genug ist, kann man es auf ein 
Kräftemessen mit diesen Leuten und einen Unfall ankommen lassen. 
Zumindest erfährt man dann, mit wem man es zu tun hat und was er sich 
noch alles leisten kann.
Al Capones Auto hatte übrigens auch Sirene und Blaulicht.

von Vn N. (wefwef_s)


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Axel Laufenberg schrieb:
> Man sollte vielleicht die Kirche im Dorf lassen. Es war nicht die Rede
> von einem Krankenwagen, Polizeiwagen oder Feuerwehr, sondern von einer
> Limousine, die für solch lebensrettenden Aufgaben tendetiell eher
> ungeeignet ist.

Das bezog sich rein auf die Argumentation "laut Gesetz muss ich erst 
Platz machen, wenn volles SoSi genutzt wird, deshalb denke ich selbst 
nicht so weit, evtl. vorher schon Platz zu machen".
Blaulichtmissbrauch ist natürlich wieder eine andere Baustelle.

Tex Avery schrieb:
> Generell dürfte es doch um die Frage gegangen sein, ob solche Fahrzeuge
> in Deutschland zulässig sind und Wegerecht haben.
> Hierzu haben wir die bereits zitierte StVO und die Erkenntnis, dass
> diese Kennzeichnung von Sondereinsatzfahrzeugen unzureichend ist und das
> Martinshorn fehlte.

Auf der Autobahn nicht dauernd mit Martinshorn zu fahren, ist durchaus 
gängige Praxis und völlig legal.

§ 38
Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(2) *Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten 
Fahrzeugen und* nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen 
Einsatzstellen, *bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von 
Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.*

Tex Avery schrieb:
> an die geltenden Bestimmungen der
> StVO zu halten. (auch an die Mindestabstände!)

An diese hat sich jedes Einsatzfahrzeug ohnehin in jedem Fall zu halten.

von Dave B. (gaston)


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Wenn auf dem Auto sowas wie "Autobahnpolizei Köln" K-BRA 11 gestanden 
hätte, hätte man sich gleich mal nach dem Tanklaster, dem 
Autotransporter und dem Campingwagen umsehen können.

von Norbert M. (Gast)


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Andi $nachname schrieb:
> Kara Benemsi schrieb:
>> Google mal nach "Rechtsfahrgebot".
>
> Ah, da hat mal wieder jemand einen Begriff aufgeschnappt, hat aber
> keinen Plan vom Zusammenhang. Sag doch mal noch, was das Rechtsfahrgebot
> mit einem hinter mir fahrenden Blaublinker zu tun hat, wenn mein
> Überholprozess noch nicht abgeschlossen ist oder warum ich wegen einem
> hinter mir fahrenden Blaublinker schneller meine Spur wechseln sollte!

Nur deswegen, weil sich für das (vermutliche) Einsatzfahrzeug durch 
einen Überhohlvorgang eines Fahrers vor ihm eine Verzögerung von einem 
unteren zweistelligen Sekundenbetrag ergibt, wird sich sicher nichts am 
Ausgang des Einsatzes ändern.
Allerdings war von einem Überhohlvorgang ja auch nie die Rede.

Problematisch sind eher diese Dauer-Linksfahrer, meistens Lenker einer
sogenannten "Premium-Marke", die glauben, sie hätten die 2. und 3. Spur 
gepachtet. Meistens sind diese Personen notorische Drängler, fahren mit 
unangepasst hoher Geschwindigkeit und zeichnen sich durch das sogenannte 
"Aufblinken" aus. Und die sollten sehr wohl 'mal nachgucken, was das 
"Rechtsfahrgebot" bedeutet.

Ein dauerhaftes Fahren auf den linken Spuren ist nämlich kein mehrfaches 
Überholen, vielmehr asoziales Verhalten. Und eine freie Fahrstreifenwahl 
gibt es meines Wissens nur innerhalb geschlossener Ortschaften oder im 
kolonnenmäßigen Verkehr.

> Ich zitiere noch mal: "Ich bin ... möglichst schnell nach rechts ..."
> Warum sollte man dem Überholten in den Sicherheitsabstand fahren udn
> damit einen schweren Eingriff in den Straßenverkehr einschließlich
> mehrmonatiger Führerscheinlosigkeit riskieren?

War denn davon die Rede? "Möglichst schnell" bedeutet in meiner Welt "so 
schnell wie möglich, aber unter Einhaltung der technischen, rechtlichen 
und unter Sicherheitsgesichtspunkten gebotenen Erfordernisse". Ansonsten 
hätte er ja wohl "sofort nach rechts..." geschrieben.

> Du hast keine Ahnung, aber davon ganz viel.

Und Du bist wohl Fahrer einer sogenannten "Premiummarke", Drängler, 
Raser, notorischer Linksfahrer und "Aufblender", stimmts? Also ein 
Sicherheitsrisiko im Strassenverkehr, der vorsorglich die Fahrerlaubnis 
entzogen werden sollte :-p

NOR

von (prx) A. K. (prx)


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Mal als Advocatus Diaboli auftretend: Volkswirtschaftlich betrachtet 
kann eine Bevorzugung von Grosskopfeten durchaus sinnvoll sein. Denn 
wenn die (bzw. manche davon) irgendwo unproduktiv im Stau stehen geht 
mehr Geld den Bach runter, als wenn die Putze erst eine halbe Stunde 
später die Mülleimer im Büro lehrt. Ausserdem verwenden sie sonst 
Hubschrauber oder Jet, und die sind nun wirklich teuer.

Andererseits gibt da natürlich viele Exemplare, denen man wünscht, sie 
würden in ihrer gesamten Amtszeit bloss im Stau stehen. Im Funkloch. ;-)

von J. A. (gajk)


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A. K. schrieb:
> Mal als Advocatus Diaboli auftretend: Volkswirtschaftlich
> betrachtet
> kann eine Bevorzugung von Grosskopfeten durchaus sinnvoll sein. Denn
> wenn die (bzw. manche davon) irgendwo unproduktiv im Stau stehen geht
> mehr Geld den Bach runter, als wenn die Putze erst eine halbe Stunde
> später die Mülleimer im Büro lehrt. Ausserdem verwenden sie sonst
> Hubschrauber oder Jet, und die sind nun wirklich teuer.
>
> Andererseits gibt da natürlich viele Exemplare, denen man wünscht, sie
> würden in ihrer gesamten Amtszeit bloss im Stau stehen. Im Funkloch. ;-)

Nun, ich gehe von diesem Gegenteil aus: dass von einem im Stau stehenden 
Politiker (ohne Handy) noch die geringste Gefahr ausgeht!

Am Ziel der Raserfahrt angekommen werden doch gleich wieder Millionen 
versprochen und Wahlkampfreden geschwungen.

von A. $. (mikronom)


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vn nn schrieb:
> Danke, bin Einsatzfahrer. Es ist aber natürlich gestattet, ein
> Einsatzfahrzeug vorzulassen, wenn der Fahrer nur blau fährt, um die
> Allgemeinheit nicht unnötig zu belästigen.

Das Martinshorn hat man euch nicht zu Dekorationszwecken eingebaut! Es 
ist nun mal da Aufmerksamkeit zu erlangen und bei Gefahr geht die 
Aufmerksamkeit dem Ruhebedürfnis vor. Wenn dir das nicht klar ist sollte 
man dich nie wieder als Einsatzfahrer zulassen und deine Küchenmöbel 
müssten mal auf Geschirrminderbestand überprüft werden!

Ich habe Ende der 90er Jahre eine nahestehende Bekannte, sie war damals 
noch in Ausbildung, also keine 20 Jahre alt, verloren, weil sie bei grün 
in eine Kreuzung eingefahren ist und dann von einem nur mit Blaulicht 
bewaffneten Notarztgeschoss gerammt worden ist. Der Notarztes ist ihr in 
die Fahrertür gedonnert, ihr Auto quer durch die Kreuzung geschubbst. 
Der Notarzt war ja jetzt quasi schon da, aber sie war auf der Stelle 
tot. Vor Gericht meinte der Notarzt, er sei doch wegen des Blaulichts 
gut genug zu sehen gewesen und sie hätte nicht in die Kreuzung einfahren 
dürfen. Zum Glück hat sich das Gericht dieser Meinung nicht 
angeschlossen! Er ist jetzt vorgestraft.

Als Einsatzfahrer muss dir klar sein, dass du um so mehr Aufmerksamkeit 
brauchst und um so mehr auf die anderen Verkehrsteilnehmer achten musst, 
je mehr du von den "Normalfahrregeln" abweichst. Zu glauben, man könne 
auf das Martinshorn verzichten, weil man ja dank Geblinke gut genug zu 
sehen ist, ist einfach nur dumm. Mein Blick ist jedenfalls nach vorn 
gerichtet und ich schaue nur dann bewusst nach hinten, wenn es nötig ist 
(beispielsweise wenn ich einen Spurwechsel vorhabe).

> Natürlich würde das ein
> Mindestmaß an sozialer Intelligenz voraussetzen.
> Ich hoffe mal, du legst die StVO immer so streng aus, fährst, exakt 50
> im Ortsgebiet,...

Ich weiß dass mein Tacho zu wenig anzeigt, deshalb fahre ich immer 50, 
auch wenn mein Tacho mehr anzeigt.

> Leute wie dich kenne ich zu Genüge,

Solche überheblichen Einsatzfahrer kenne ich auch zur Genüge.

> die einfach grundsätzlich nicht mehr
> machen als unbedingt gefordert.

Und ihr Einsatzfahrer denkt auch ihr habt die Straße gepachtet und alle 
anderen Verkehrsteilnehmer haben nichts anderes zu tun, als nach 
blinkenden Fahrzeugen Ausschau zu halten.

von A. $. (mikronom)


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Norbert M. schrieb:
> Und Du bist wohl Fahrer einer sogenannten "Premiummarke",

Na klar. Auf meiner Busflotte steht Solaris, auf meiner U-Bahn steht der 
Schriftzug "Siemens" und mein Fahrrad ist von "Lizzard" gebaut. Echte 
"Premiummarken" eben!

> Drängler,
> Raser, notorischer Linksfahrer

Ja, vor allem mit dem Bus fahre ich nur links. Auf der Busspur!

> und "Aufblender", stimmts?

Ja, selbstverständlich. Ich habe mir extra einen 2-kW-Fernscheinwerfer 
ans Fahrrad gebaut, damit ich alles wegblenden kann.

von Vn N. (wefwef_s)


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Andi $nachname schrieb:
> Das Martinshorn hat man euch nicht zu Dekorationszwecken eingebaut!
> [...blahfasel...]
> Mein Blick ist jedenfalls nach vorn
> gerichtet und ich schaue nur dann bewusst nach hinten, wenn es nötig ist
> (beispielsweise wenn ich einen Spurwechsel vorhabe).

Dass die verwendung des Martinshornes (auch gesetzlich) nicht unbedingt 
nötig ist, bezog sich ausdrücklich nicht auf durchsetzen der 
Sonderrechte z.B. in Kreuzungen, also komm mal runter.
Nebenbei solltest du in der Fahrschule gelernt haben, dass der 
gelegetliche Blick in den Spiegel durchaus angebracht ist.

Andi $nachname schrieb:
> Ich weiß dass mein Tacho zu wenig anzeigt, deshalb fahre ich immer 50,
> auch wenn mein Tacho mehr anzeigt.

Erstens ist ein Tacho, der zu wenig anzeigt, unzulässig, zweitens ergibt 
die Aussage keinen Sinn.

Andi $nachname schrieb:
>> Leute wie dich kenne ich zu Genüge,
>
> Solche überheblichen Einsatzfahrer kenne ich auch zur Genüge.

Überheblich? Begründung? Weil ich davon ausgehe, dass Leute auch 
eigenständig so weit denken können, einem Fahrzeug, das offensichtlich 
im Einsatz ist, Platz zu machen, ohne es per lautstarkem SoSi erzwingen 
zu müssen?

Andi $nachname schrieb:
> Und ihr Einsatzfahrer denkt auch ihr habt die Straße gepachtet und alle
> anderen Verkehrsteilnehmer haben nichts anderes zu tun, als nach
> blinkenden Fahrzeugen Ausschau zu halten.

Wo liest du das? Wenn du schlicht nicht bemerkst, dass hinter dir jemand 
mit Blaulicht unterwegs ist, ist das eine Sache, aber aus Prinzip nicht 
Platz zu machen, nur weil du rechtlich nicht verpflichtet bist, eine 
ganz andere.

von Axel L. (axel_5)


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Andi $nachname schrieb:

> ... Mein Blick ist jedenfalls nach vorn
> gerichtet und ich schaue nur dann bewusst nach hinten, wenn es nötig ist
>

Bitte, bitte, tue uns allen einen Gefallen und gib Deinen Führerschein 
ab. Solche Leute braucht es nicht im Strassenverkehr.

Gruss
Axel

von Michael H. (michael_h45)


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Andi $nachname schrieb:
> Mein Blick ist jedenfalls nach vorn
> gerichtet und ich schaue nur dann bewusst nach hinten, wenn es nötig ist

dann darfst du dich aber über eine lichthupe von hinten nicht wirklich 
beschweren, hm?

von (prx) A. K. (prx)


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Nicht Lichthupe. Tröööt. Er reagiert doch nur akustisch.

von J. A. (gajk)


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Ich wollte eigentlich nur wissen, ob ich mir dann beim nächsten Mal 
einfach die Nummer merke.

Kein Problem mit rechts rüber fahren.
Kein Problem mit dicke Autos vorbeilassen.

von A. $. (mikronom)


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vn nn schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>> Das Martinshorn hat man euch nicht zu Dekorationszwecken eingebaut!
>> [...blahfasel...]
>> Mein Blick ist jedenfalls nach vorn
>> gerichtet und ich schaue nur dann bewusst nach hinten, wenn es nötig ist
>> (beispielsweise wenn ich einen Spurwechsel vorhabe).
>
> Dass die verwendung des Martinshornes (auch gesetzlich) nicht unbedingt
> nötig ist,

Doch ist es! Deine Lesekompetenz scheint zu rosten. Ich habe NUR 
Fahrzeugen Platz zu machen, die mit Blaulicht UND Martinshorn unterwegs 
sind. Der Gesetzgeber schreibt dazu explizit "zusammen mit".  Dass du 
mit nur Blaulicht im Einsatz bist interessiert mich nicht die 
Bohne,Platz mach ich dir deswegen nicht (beispielsweise einspurig und 
bei Gegenverkehr).

> bezog sich ausdrücklich nicht auf durchsetzen der
> Sonderrechte

Auf was denn dann?

> Nebenbei solltest du in der Fahrschule gelernt haben, dass der
> gelegetliche Blick in den Spiegel durchaus angebracht ist.

Wozu? Nenn mir mal einen Grund, was mich der Drängler hinter mir 
interessieren sollte. Ich fahre normal, überzeuge mich also vor dem 
Spurwechsel vom hinteren Verkehr und nach dem Überholen fahr ich auch 
wieder nach rechts rüber (da kuckt man halt auch wieder nach hinten) und 
eine Asphaltbremse bin ich auch nicht. Aber warum sollte ich sonst 
hinten raus schauen, wenn ich nicht gerade rückwärts oder mit dem 
Trekker (langsam) fahre?

> Andi $nachname schrieb:
>> Ich weiß dass mein Tacho zu wenig anzeigt, deshalb fahre ich immer 50,
>> auch wenn mein Tacho mehr anzeigt.
>
> Erstens ist ein Tacho, der zu wenig anzeigt, unzulässig, zweitens ergibt
> die Aussage keinen Sinn.

Ich korrigiere meine Aussage:

>> Ich weiß dass mein Tacho zu viel anzeigt, deshalb fahre ich immer 50,
>> auch wenn mein Tacho mehr anzeigt.

Stichwort: Tachovorlauf.

> Andi $nachname schrieb:
>>> Leute wie dich kenne ich zu Genüge,
>>
>> Solche überheblichen Einsatzfahrer kenne ich auch zur Genüge.
>
> Überheblich? Begründung? Weil ich davon ausgehe, dass Leute auch
> eigenständig so weit denken können, einem Fahrzeug, das offensichtlich
> im Einsatz ist, Platz zu machen,

Ganz einfach: Wenn kein Martinshorn, dann mach ich keinen Platz.

> Andi $nachname schrieb:
>> Und ihr Einsatzfahrer denkt auch ihr habt die Straße gepachtet und alle
>> anderen Verkehrsteilnehmer haben nichts anderes zu tun, als nach
>> blinkenden Fahrzeugen Ausschau zu halten.
>
> Wo liest du das? Wenn du schlicht nicht bemerkst, dass hinter dir jemand
> mit Blaulicht unterwegs ist, ist das eine Sache, aber aus Prinzip nicht
> Platz zu machen, nur weil du rechtlich nicht verpflichtet bist, eine
> ganz andere.

Solang ich kein Martinshorn höre muss ich keinen Platz machen. Da kannst 
du jetzt lang rummeckern und wie ein HB-Männchen hochgehen, ändern wirst 
du (oder sonstwer) daran nichts. Dass der durchschnittliche deutsche 
Michel im vorauseilenden Gehormsan zur Seite springt impliziert nicht, 
dass ich mich genauso lemminghaft verhalten werde. Ebensowenig fahre ich 
nicht wegen eines blinkenden lauten Fahrzeuges rechts ran und halte 
ungeachtet der Verkehrssituation immer an, wie das der Durchschnittsossi 
macht, weil es in der DDR Pflicht war.

von Jürgen W. (lovos)


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> Nenn mir mal einen Grund, was mich der Drängler hinter mir interessieren sollte.

Wenn ein Drängler hinter mir war, hatte ich die Angewohnheit, das 
Bremspedal leicht anzutippen, damit die Bremsleuchten hinten angehen, 
aber der Wagen nicht verzögert.
Habe mich köstlichst amüsiert, wie dann der Drängler "ins Eisen 
gestiegen ist", d.h. eine Vollbremsung hingelegt hat.
Nur einmal hatte das ein Nachspiel: der Hintermann wollte sich rächen.
Seitdem mache ich das nicht mehr, ich schalte nur noch das 
Nebelschlusslicht ein.

von Der M. (mhh)


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Andi $nachname schrieb:
> Solang ich kein Martinshorn höre muss ich keinen Platz machen. Da kannst
> du jetzt lang rummeckern und wie ein HB-Männchen hochgehen, ändern wirst
> du (oder sonstwer) daran nichts.

Mit anderen Worten: Menschen mit Gehörschaden müssen nach Deinem 
Rechtsverständnis dem Straßenverkehr fernbleiben, weil sie dem Gesetz 
nicht Folge leisten können.

Wenn Du es mal erlebst, daß einer aus Deinem Umfeld draufgeht weil die 
Hilfe hinter Leuten wie Dir steckenblieb, würden mich Deine Worte dazu 
interessieren.

Gab es für Leute mit seltsamen Ansichten nicht den MPU Test? Sollte bei 
einigen zur Pflicht werden. Gesetzlich natürlich, damit sich da niemand 
drücken kann...

von (prx) A. K. (prx)


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Der Mhh schrieb:
> Gab es für Leute mit seltsamen Ansichten nicht den MPU Test? Sollte bei
> einigen zur Pflicht werden. Gesetzlich natürlich, damit sich da niemand
> drücken kann...

Halblang. Wer sich buchstabengetreu korrekt verhält, ohne normale 
soziale Kooperation auch nur in Erwägung zu ziehen, dem antwortet man 
entsprechend. Also wenn so jemand fragt, ob man ihm die Uhrzeit 
mitteilen könne, dann sagt man "ja" und geht kommentarlos weiter. Wenn 
er sich drüber aufregen sollte, dass exakt mit dem Ortsschild geblitzt 
wird, dann fragt man zurück, ob das denn verboten sei. Da gibts 1001 
Möglichkeiten.

von Der M. (mhh)


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Das war von mir nicht als Beleidigung gemeint.

Die Verantwortung beim Führen von Kraftfahrzeugen setzt ein Höchstmaß an 
sozialem Verhalten voraus. Und man sieht genug Leute in ihren 
Fahrzeugen, die dieser nicht gerecht werden.

Ab einem gewissen festzustellendem Punkt sollten Egozentriker vom Spiel 
ausgeschlossen werden. Das dient dem Schutz seiner selbst und viel 
wichtiger: dem Schutz all der Anderen.

von Jürgen W. (lovos)


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> setzt ein Höchstmaß an sozialem Verhalten voraus

Ja, sicher.
Die Hupe wird nur bei Gefahren eingesetzt. AUF KEINEN FALL in einem 
Hochzeitskonvoi. Die Anwohnen könnten ja gestört werden.
Nach einem EM/WM-Endspiel niemals im Autokonvoi durch die Straßen 
fahren. Nur im flüstern feiern.
Bei Nebel steigen diese sozialen Leute erst aus und messen mit dem 100m 
- Band die Sichtweite. Man könnte ja die anderen Fahrer blenden ...

von Klaus I. (klauspi)


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Andi $nachname schrieb:
>> Überheblich? Begründung? Weil ich davon ausgehe, dass Leute auch
>> eigenständig so weit denken können, einem Fahrzeug, das offensichtlich
>> im Einsatz ist, Platz zu machen,
>
> Ganz einfach: Wenn kein Martinshorn, dann mach ich keinen Platz.

Weisst Du was, schreib einfach nicht mehr "typisch deutsch" in deinen 
Texten. Zum Glück ist das was Du hier wieder einmal abwirfst auch nicht 
"typisch-Deutsch". So einen ignoranten Dickschädel gibt es in allen 
Kulturen. Zum Glück prozentual eher wenige.

Schonmal nachgedacht, dass z.B. bei dem zuerst geschilderten Fall auf 
der Autobahn kein zusätzliches Martinshorn notwendig sein sollte, da 
kein Sonderwegerrecht in Anspruch genommen wird? Die zeigen Dir mit dem 
warnenden Blauchlicht nur ganz simpel an, dass sie überholen wollen (was 
ja erlaubt ist) und im Sinne von StVO §1 solltest Du auch so handeln. 
Oder bist Du der Rudi mit dem gelben Nummernschild?

von Der M. (mhh)


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Jürgen W. schrieb:
>> setzt ein Höchstmaß an sozialem Verhalten voraus
>
> Ja, sicher.
> Die Hupe wird nur bei Gefahren eingesetzt. AUF KEINEN FALL in einem
> Hochzeitskonvoi. Die Anwohnen könnten ja gestört werden.
> Nach einem EM/WM-Endspiel niemals im Autokonvoi durch die Straßen
> fahren. Nur im flüstern feiern.
> Bei Nebel steigen diese sozialen Leute erst aus und messen mit dem 100m
> - Band die Sichtweite. Man könnte ja die anderen Fahrer blenden ...

Doch nicht solcher Kleinkram.

Ich werde dich im Straßenverkehr nicht töten und Dich auch nicht 
schädigen.


Nicht mehr belästigen/ stören setzt die Abschaffung von Straßenverkehr 
voraus.

von Vn N. (wefwef_s)


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Andi $nachname schrieb:
> Doch ist es! Deine Lesekompetenz scheint zu rosten. Ich habe NUR
> Fahrzeugen Platz zu machen, die mit Blaulicht UND Martinshorn unterwegs
> sind. Der Gesetzgeber schreibt dazu explizit "zusammen mit".  Dass du
> mit nur Blaulicht im Einsatz bist interessiert mich nicht die
> Bohne,Platz mach ich dir deswegen nicht (beispielsweise einspurig und
> bei Gegenverkehr).

Schön, wie du alles verdrehst. Dass du bei Blaulicht alleine nicht Platz 
machen musst, aber bei vorhandensein von gesundem Menschenverstand 
herzlichst dazu eingeladen bist, ist genau das, was ich bereits die 
ganze Zeit schreibe. Natürlich machst du nichts, solange du nicht 
gesetzlich dazu verpflichtet bist, denn das würde doch tatsächlich 
erkennen lassen, dass du mitdenkst.
Dauerhauft mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs zu sein könnte 
sogar durchaus als Lärmbelästigung ausgelegt werden, schließlich ist das 
nur dann nötig, wenn man seinen Vorrang durchsetzen muss.

Andi $nachname schrieb:
> Ganz einfach: Wenn kein Martinshorn, dann mach ich keinen Platz.

Eben, kein Ansatz selbstständigen Denkens vorhanden. Was der Gesetzgeber 
nicht explizit vorschreibt, wird nicht gemacht. Soviel zu 
Obrigkeitshörig.

Andi $nachname schrieb:
> Solang ich kein Martinshorn höre muss ich keinen Platz machen. Da kannst
> du jetzt lang rummeckern und wie ein HB-Männchen hochgehen, ändern wirst
> du (oder sonstwer) daran nichts. Dass der durchschnittliche deutsche
> Michel im vorauseilenden Gehormsan zur Seite springt impliziert nicht,
> dass ich mich genauso lemminghaft verhalten werde.

Ich wäre auch nicht davon ausgegangen, dass man dich zum mitdenken 
bewegen kann. Was es nun mit vorauseilendem Gehorsam oder lemminghaftem 
Verhalten zu tun haben soll, wenn man etwas mal macht, ganz ohne dazu 
verpflichtet zu sein, einfach, weil man merkt "halt, das wäre jetzt 
eventuell angebracht, dann muss er das Martinshorn nicht einschalten, um 
mein Ausweichen zu erzwingen", sei dahingestellt.

Der Mhh schrieb:
> Gab es für Leute mit seltsamen Ansichten nicht den MPU Test? Sollte bei
> einigen zur Pflicht werden. Gesetzlich natürlich, damit sich da niemand
> drücken kann...

Gibt genug Leute, die dem Verkehrspsychologen erzählen, sie machen 
grundsätzlich nur das, was sein muss, und würden nie aus freien Stücken 
mal nachgeben. Ergebnbnis ist dann, dass die Nachschulung widerholt 
werden darf, oder auch die Berechtigung für Blaufahren von ihm eben 
nicht abgesegnet wird.

von J. A. (gajk)


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Andi $nachname schrieb:

> Solang ich kein Martinshorn höre muss ich keinen Platz machen. Da kannst
> du jetzt lang rummeckern und wie ein HB-Männchen hochgehen, ändern wirst
> du (oder sonstwer) daran nichts. Dass der durchschnittliche deutsche
> Michel im vorauseilenden Gehormsan zur Seite springt impliziert nicht,
> dass ich mich genauso lemminghaft verhalten werde.

Nun ja, wenn ich hier an München denke. Da hört man oft ein oder zwei 
Sekunden das Martinshorn und sieht dann z. B. im Rückspiegel, dass da 
ein Notarztwagen herannaht.

Sich Gedanken zu machen, wie man da am besten ne Rettungsgasse machen 
könnte, finde ich schon ganz hilfreich, auch wenn der Notarztwagen zur 
Schonung von Insassen und Anwohnern das Martinshorn wieder ausgeschaltet 
haben und ein paar 100 Meter "ohne" fahren.

Natürlich MUSS da keiner Platz machen. Im Gegenteil, man könnte sogar 
noch dicht auffahren, dass man garantiert keinen Platz mehr zum 
andenRandfahren hat.

Dann kommt man zwar erst ins Schwitzen, wenn der Sanka hinter einem 
nicht weiterkommt.

Aber man hat Recht gehabt! Wenn du schon den deutschen Michael zitierst: 
Etwas zu tun nur um Recht zu haben passt auch ganz dazu!

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Jürgen W. schrieb:
> Wenn ein Drängler hinter mir war, hatte ich die Angewohnheit, das
> Bremspedal leicht anzutippen, damit die Bremsleuchten hinten angehen,
> aber der Wagen nicht verzögert.

Das ist behördlicherseits umstritten.

> Seitdem mache ich das nicht mehr, ich schalte nur noch das
> Nebelschlusslicht ein.

Und das erst recht.

von Vn N. (wefwef_s)


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Jürgen W. schrieb:
> Die Hupe wird nur bei Gefahren eingesetzt. AUF KEINEN FALL in einem
> Hochzeitskonvoi. Die Anwohnen könnten ja gestört werden.
> Nach einem EM/WM-Endspiel niemals im Autokonvoi durch die Straßen
> fahren. Nur im flüstern feiern.
> Bei Nebel steigen diese sozialen Leute erst aus und messen mit dem 100m
> - Band die Sichtweite. Man könnte ja die anderen Fahrer blenden ...

Es gibt ja auch Ausnahmen, das ist ja nicht gerade alltäglich. Aber 
beispielsweise auf seinem Vorrang beharren und einfach weiterfahren, 
obwohl man merkt, dass der andere eventuell nicht mehr rechtzeitg 
bremsen kann (auch wenn er es lt. StVO müsste) ist schlichtweg asozial 
und führt nicht umsonst zum sofortigen durchrasseln bei jeder 
Fahrprüfung.

Klaus I. schrieb:
> Schonmal nachgedacht, dass z.B. bei dem zuerst geschilderten Fall auf
> der Autobahn kein zusätzliches Martinshorn notwendig sein sollte, da
> kein Sonderwegerrecht in Anspruch genommen wird? Die zeigen Dir mit dem
> warnenden Blauchlicht nur ganz simpel an, dass sie überholen wollen (was
> ja erlaubt ist) und im Sinne von StVO §1 solltest Du auch so handeln.

Da er wohl einfach auf der linken Spur bleiben würde, sobald er 
Blaulicht hinter sich bemerkt, wäre der Fahrer hinter ihm wohl erst 
wieder gezwungen, mit vollem SoSi entweder sein Ausweichen zu erzwingen 
oder rechts zu überholen.

Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Das ist behördlicherseits umstritten.

Nur rein aus persönlichem Interesse (ich mag auch keine Drängler): 
Quelle?
Nur die Bremsleuchten kurz aufblinken zu lassen, ist ja grundsätzlich 
kein unnötiges, gefährliches Bremsmanöver. Zumal es ja im Endeffekt 
recht schwer nachzuweisen wäre, ob ich nicht vielleicht für einen 
Sekundenbruchteil geglaubt habe, da würde was auf die Straße laufen.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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vn nn schrieb:
> Nur rein aus persönlichem Interesse (ich mag auch keine Drängler):
> Quelle?
1
Wer dem dicht Auffahrenden einen kurzen Adrenalin-Kick "gönnen"
2
will, indem er auf die Bremse tritt, der handelt
3
- ohne Probleme - absichtlich.

Quelle:

http://www.rastuewe.de/rechtsgebiete/verkehrsrecht/verkehrsstrafrecht/noetigungimstraenverkehr240stgb.html

von J. A. (gajk)


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Klaus I. schrieb:

>
> Schonmal nachgedacht, dass z.B. bei dem zuerst geschilderten Fall auf
> der Autobahn kein zusätzliches Martinshorn notwendig sein sollte, da
> kein Sonderwegerrecht in Anspruch genommen wird? Die zeigen Dir mit dem
> warnenden Blauchlicht nur ganz simpel an, dass sie überholen wollen (was
> ja erlaubt ist) und im Sinne von StVO §1 solltest Du auch so handeln.
> Oder bist Du der Rudi mit dem gelben Nummernschild?

Das war ja meine Frage, ob sich jetzt JEDER mal so eben ne 
Blaulichtdisco hinter den Kühlergrill klemmen darf um einfach 
anzuzeigen, dass man überholen will.

Oder ob sich da einer nen (aus meiner Sicht verbotenen) Scherz gemacht 
hat, um den "kleinen Mann auf der Straße" möglichst schnell nach rechts 
zu bekommen.

Gerade bei Beleuchtungsfragen ist doch die STVZO (wie auch immer) doch 
recht pingelig. Fußschwellerbeleuchtung, Unterbodenlicht, LED-Lampen 
etc. sind ja in der Regel NICHT für den Bereich der STVZO zugelassen.

von Vn N. (wefwef_s)


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J. Ad. schrieb:
> Das war ja meine Frage, ob sich jetzt JEDER mal so eben ne
> Blaulichtdisco hinter den Kühlergrill klemmen darf um einfach
> anzuzeigen, dass man überholen will.

vn nn schrieb:
> Der Kunde hat sich
> selbst darum zu kümmern, dass er eine Blaulichtgenehmigung erhält
> (Österreich) bzw. das Fahrzeug als Einsatzfahrzeug anerkannt wird und
> dementsprechend in der Zulassung eingetragen wird. Der Hersteller kann
> grundsätzlich auch schwer wissen, ob du ein Blaulicht genehmigt
> bekommst.

Einbauen darf es sich jeder, nur ist die Frage, ob du einen Grund 
vorweisen kannst, damit du es auch eingetragen bekommst. Und ohne 
Zulassung keine Teilnahme am Straßenverkehr.
Bei allem, was mit wichtigeren Politikern zu tun hat, ist die Zulassung 
sehr wahrscheinlich, siehe §38 StVO, Absatz 2, Ende des Satzes. 
Benutzung außerhalb eines Konvois ist allerdings mehr als fragwürdig.

Rufus Τ. Firefly schrieb:
> vn nn schrieb:
>> Nur rein aus persönlichem Interesse (ich mag auch keine Drängler):
>> Quelle?
> Wer dem dicht Auffahrenden einen kurzen Adrenalin-Kick "gönnen"
> will, indem er auf die Bremse tritt, der handelt
> - ohne Probleme - absichtlich.
>
> Quelle:
>
> 
http://www.rastuewe.de/rechtsgebiete/verkehrsrecht/verkehrsstrafrecht/noetigungimstraenverkehr240stgb.html

Nur schneidet sich damit der Drängler ins eigene Fleisch, denn 
zusätzlich zum unterschreiten des vorg. Abstandes werde ich mich dann 
auch mal durch ihn genötigt fühlen.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Norbert M. schrieb:
> Allerdings war von einem Überhohlvorgang ja auch nie die Rede.
Sowas gibts ja auch gar nicht...

Jürgen W. schrieb:
> Seitdem mache ich das nicht mehr, ich schalte nur noch das
> Nebelschlusslicht ein.
Dann sollte deine Karre am besten sofort die Drehzahl von sich aus 
soweit reduzieren, dass du nur noch 50km/h fahren kannst. Denn 
Nebelschlussleuchte = max. 50m Sichtweite. Und bei 50m Sichtweite gilt 
max. 50km/h.

vn nn schrieb:
> Nur schneidet sich damit der Drängler ins eigene Fleisch, denn
> zusätzlich zum unterschreiten des vorg. Abstandes werde ich mich dann
> auch mal durch ihn genötigt fühlen.
Nur darfst du dann von dir aus nicht per Bremspedal oder wieauchimmer 
"Zurücknötigen". Bau stattdessen eine Kameraatrappe hinten vors 
Rückfenster und der Drängler wird sich ausreichend überwacht 
vorkommen...

von Stephan I. (steph77)


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Aber lese mal den letzten Satz unter 1. Ausbremsen auf der verlinkten 
Seite.

> Das bloße Aufleuchtelassen der Bremslichter (ohne tatsächliches
> Abbremsen des Fahrzeugs) stellt keine Gewalteinwirkung dar (OLG Köln,
> NZV 1997, 318.).

von Uhu U. (uhu)


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Stephan I. schrieb:
> stellt keine Gewalteinwirkung dar

Ist für eine Nötigung denn Gewalteinwirkung erforderlich?

von Paul B. (paul_baumann)


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Uhu schrub:
>Ist für eine Nötigung denn Gewalteinwirkung erforderlich?

Nein, eine Gewalteinwirkung ist bei einer Nötigung nicht nötig.
;-)
M;fG Paul

von Uhu U. (uhu)


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Eben...

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Stephan I. schrieb:
> Aber lese mal den letzten Satz unter 1. Ausbremsen auf der verlinkten
> Seite.

Das ist mir zwar auch aufgefallen, aber es bewegt sich so nah am/im 
Dunstkreis der Nötigung, daß hier bereits ein einfaches 
Aussage-gegen-Aussage genügt, um aus einem Antippen der Bremse eine 
kräftige Bremsung zu machen -- Zeugen sind oft die schlechtesten Zeugen.

Erstaunlich finde ich in diesem Zusammenhang die Zeitdauer, die man auch 
bei Geschwindigkeiten von deutlich über 100 km/h Minimalabstände im 
5m-oder-darunter-Bereich durch Drängler hinnehmen muss, bevor das als 
Nötigung gilt -- bis zur einer Viertelminute!

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Erstaunlich finde ich in diesem Zusammenhang die Zeitdauer, die man auch
> bei Geschwindigkeiten von deutlich über 100 km/h Minimalabstände im
> 5m-oder-darunter-Bereich durch Drängler hinnehmen muss, bevor das als
> Nötigung gilt -- bis zur einer Viertelminute!

Interessant - die Dauer ist schon recht lang. Ich nehme an, man möchte 
damit die Fälle ausfiltern, bei denen Leute z.B. hinter ein anderes 
Fahrzeug ausscheren weil sie sonst nicht rauskommen, merken "Oh, war 
wohl doch zu knapp" und sich dann zurückfallen lassen. Das ist mir auch 
schon passiert.

Meist rutsche ich bei echter Nötigung einfach etwas tiefer in den Sitz, 
so dass ich den Drängler nicht mehr in den Rückspiegeln sehe. Dann hält 
man das halbwegs aus.

Ansonsten werde ich wirklich nervös und empfinde solche Situationen als 
echten Stress :-(

Zur Pedanterie (Platz machen nur bei Horn und Blinken):

Der Straßenverkehr funktioniert überhaupt nur, wenn alle irgendwann auf 
andere Rücksicht nehmen, egal, was die Gesetzeslage sagt.

Ich hatte neulich im Kreisel auch einfach das Glück, dass der andere 
schnell reagiert hat - sonst hätte der mir in der Fahrerseite gehangen. 
War ganz klar meine Schuld.

Eine entschuldigende (und hier dankbare) Geste hilft da viel.

In anderen Situationen habe ich eben aufgepasst und nicht auf meinem 
Recht bestanden.

Irgendwie wollen letztendlich doch nur alle heil irgendwo ankommen ...

von Axel L. (axel_5)


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vn nn schrieb:

> Nur rein aus persönlichem Interesse (ich mag auch keine Drängler):
> Quelle?
> Nur die Bremsleuchten kurz aufblinken zu lassen, ist ja grundsätzlich
> kein unnötiges, gefährliches Bremsmanöver. Zumal es ja im Endeffekt
> recht schwer nachzuweisen wäre, ob ich nicht vielleicht für einen
> Sekundenbruchteil geglaubt habe, da würde was auf die Straße laufen.

Dafür gibt es Scheibenwaschanlagen.

In so einer Situation mal gründlich die Windschutzscheibe gereinigt, 
macht dem Drängler schon meistens klar, dass er irgendwie doch ein 
bischen dicht dran ist, wenn sein Auto dabei komplett mit eingenebelt 
wird. Die Gefährdung anderer müsste sich dabei im Rahmen halten.

Die anderen lässt man aus purem Selbstschutz ganz schnell vorbei.

Gruss
Axel

von Uhu U. (uhu)


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Chris D. schrieb:
> Der Straßenverkehr funktioniert überhaupt nur, wenn alle irgendwann auf
> andere Rücksicht nehmen, egal, was die Gesetzeslage sagt.
1
                            § 1 STVO
2
                           Grundregeln
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(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und
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gegenseitige Rücksicht.
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(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer
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geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar,
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behindert oder belästigt wird.

Es steht doch drin...

Aber das hindert den Oberkrümelkacker natürlich nicht daran, 
irgendwelche anderen Paragraphen bei Bedarf als vorrangig zu betrachten.

Muß man sich mit solchen Wichten wirklich auseinandersetzten? Denen 
gehört der Arsch voll und ansonsten straft man sie mit Mißachtung.

von Martin K. (maart)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Muß man sich mit solchen Wichten wirklich auseinandersetzten? Denen
> gehört der Arsch voll und ansonsten straft man sie mit Mißachtung.

Leider gibt es hier im Forum noch zu viele, die ihre Hilfe unbedingt 
anbieten müssen. Einfach konsequent bei Fragen ignorieren.

von Uhu U. (uhu)


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Martin Kreiner schrieb:
> Leider gibt es hier im Forum noch zu viele, die ihre Hilfe unbedingt
> anbieten müssen.

Als könnte man dem Kerl helfen...

von Michael H. (michael_h45)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Martin Kreiner schrieb:
>> Leider gibt es hier im Forum noch zu viele, die ihre Hilfe unbedingt
>> anbieten müssen.
>
> Als könnte man dem Kerl helfen...

Ack!

von Klaus I. (klauspi)


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Chris D. schrieb:
> Interessant - die Dauer ist schon recht lang. Ich nehme an, man möchte
> damit die Fälle ausfiltern, bei denen Leute z.B. hinter ein anderes
> Fahrzeug ausscheren weil sie sonst nicht rauskommen, merken "Oh, war
> wohl doch zu knapp" und sich dann zurückfallen lassen. Das ist mir auch
> schon passiert.

Die vielen Fälle, wo Typ "alleinstehende Frau mit Opel Corsa" auf einmal 
nach links ausschert (obwohl bis zum sicheren überholen noch ein paar 
Minuten vergehen würden), werden damit auch ausgeblendet.

Naja, ich denke mal um solche simplen Fehleinschätzungen geht es nicht. 
Desweiteren hat doch jeder als Fahranfänger (oder Wenigfahrer) da so 
seine Probleme gehabt. Ich natürlich auch, mit einem damals sehr gering 
motorisierten PKW muß man manchmal auch die Lücken auf der linken Spur 
nutzen. Ist doch ok, es gibt kein Grundrecht für Reisegeschwindigkeiten 
> 150 km/h auf der Autobahn. Die Geschwindigkeit sollte angemessen sein. 
D.h. wenn der Verkehr sehr dicht ist versuche ich mitzuschwimmen. Wenn 
ansonsten keiner auf der Autobahn ist, abgesehen von dem 
ständig-Linksfahrer vor mir, gibt es auch max. zweimal Lichthupe um ihn 
darauf hinzuweisen. Und normalerweise schert er dann nach rechts ein und 
gut ist.

> Meist rutsche ich bei echter Nötigung einfach etwas tiefer in den Sitz,
> so dass ich den Drängler nicht mehr in den Rückspiegeln sehe. Dann hält
> man das halbwegs aus.

Reine Drängler sind gar keine so große Gefahr, solange sie das noch so 
checken, dass manche auch kurz auf die Bremse treten. Soetwas mache ich 
persönlich nicht, aber diese Drängler sind sich der Situation meisst 
sehr bewusst und sehr wachsam.

Da sind die Typen schon um einiges schlimmer, die einfach ohne Blinken 
die Spuren wechseln (also manchmal sogar mehrere Spuren auf einmal) oder 
rechts überholen. Habe übrigens noch nie gesehen, dass die dadurch einen 
nennenswerten Geschwindigkeitsvorteil ergattert haben. Das steckt wohl 
die reine Psyche dahinter und solche Leute sollten gar kein Führerschein 
haben.

> Ansonsten werde ich wirklich nervös und empfinde solche Situationen als
> echten Stress :-(

Jo, dass geht vielen Leuten so. Wenn jemand auf der Autobahn hinter mir 
ein oder zweimal aufblendet, würde ich das eher als Zeichen sehen, dass 
er mich überholen will. Meistens haben die dann meine 
Reisegeschwindigkeit schon abgeschätzt und ich kann dann meinen 
Überholvorgang beenden, den anderen vorbeilassen und dann selbst wieder 
die linke Spur benutzen. Das funktioniert aber nur ungefähr bei der 
Hälfte der Fälle. Bei der anderen Hälfte muss ich mehr oder weniger 
kräftig abbremsen, weil sich der andere Verkehrsteilnehmer entweder 
übernommen hat oder strikt nach Tempomat fährt. Böswillig ausgebremst 
wurde ich in so einer Situation nur einmal.

Zwanghafte Dauer-Drängler in einer ewig langen Kolonne sollte man 
dagegen einfach den Schein abnehmen.

> Irgendwie wollen letztendlich doch nur alle heil irgendwo ankommen ...

Jo, deswegen gibt es an erster Stelle auch den §1 der StVO

von A. $. (mikronom)


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Klaus I. schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>>> Überheblich? Begründung? Weil ich davon ausgehe, dass Leute auch
>>> eigenständig so weit denken können, einem Fahrzeug, das offensichtlich
>>> im Einsatz ist, Platz zu machen,
>>
>> Ganz einfach: Wenn kein Martinshorn, dann mach ich keinen Platz.
>
> Weisst Du was, schreib einfach nicht mehr "typisch deutsch" in deinen
> Texten.

Doch! Typisch deutsch ist zum Beispiel der erhobene Zeigefinger und die 
Belehrerei, in diesem Thread zum Beispiel, wie ich mich angeblich zu 
verhalten habe.

> Zum Glück ist das was Du hier wieder einmal abwirfst auch nicht
> "typisch-Deutsch".

Siehste!

> So einen ignoranten Dickschädel

Ich handle einfach nach Vorschrift und bin mir keinerlei Schuld bewusst, 
wenn ich mich nicht den belehrenden Aufforderungen der anderen 
unterordne, nur weil die denken sie müssten mir erklären, was ich zu tun 
habe.

> Schonmal nachgedacht, dass z.B. bei dem zuerst geschilderten Fall auf
> der Autobahn kein zusätzliches Martinshorn notwendig sein sollte, da
> kein Sonderwegerrecht in Anspruch genommen wird?

Kann schon sein. Ich würde meinen Überholvorgang deswegen auch nicht 
anders ablaufen lassen.

> Die zeigen Dir mit dem
> warnenden Blauchlicht nur ganz simpel an, dass sie überholen wollen (was
> ja erlaubt ist)

Ich vermute du hast nicht verstanden, wie das "Überholen mit Lichhupe" 
funktioniert.

von Martin K. (maart)


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PLONK

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