Forum: Gesperrte Threads Abgaben ans das Finanzamt


von Alex (Gast)


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Hallo!
Sorry, dass ich hier schreibe und nicht im Offtopic, aber ich kann mich 
im Forum (warum auch immer) nicht anmelden. BItte nicht löschen.

Folgender Fall:
Im Jahr 2011 habe ich einen Umsatz von knapp 1.000 euro gehabt und bin 
also Kleinunternehmer geblieben.

In diesem Jahr bin ich mittlerweile bei 41.000.
Dass ich nächstes Jahr die MwSt. ausweisen muss ist mir klar, darum geht 
es gar nicht.
Also Umsatz: 41.000€
Eingekaufete Teile (mit den ich den Umsatz gemacht habe) 26.000€
Differenz 20.000.

Eigentlich Frage, was werde ich ans Finanzamt für dieses Jahr bezahlen 
müssen?

Habe mir von paar Bekannten Meinungen eingeholt, die sind aber 
unterschiedlich.
Der Eine sagt, von 41.000 muss ich die 19% sowieso überweisen. Und dann 
noch Einkommensteuer.
Der Andere sagt, ich zahle nur auf die 20.000 (differenz) 
Einkommensteuer (zu meinem Jahreseinkommen).

Wie gesagt, was nächstes Jahr passiert, ist mir völlig klar, dazu 
brauche ich keine Tipps.

Weiß das Jemand?

Danke
Gruß Alex

: Verschoben durch Admin
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Alex schrieb:
> aber ich kann mich im Forum (warum auch immer) nicht anmelden.

Kläre das Problem bitte mit dem Admin.

Das mindeste, was du tun könntest, wäre die Angabe einer email-Adresse,
damit man dich auch kontaktieren kann.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Alex schrieb:

> In diesem Jahr bin ich mittlerweile bei 41.000.
> Dass ich nächstes Jahr die MwSt. ausweisen muss ist mir klar, darum geht
> es gar nicht.
> Also Umsatz: 41.000€
> Eingekaufete Teile (mit den ich den Umsatz gemacht habe) 26.000€
> Differenz 20.000.
>
> Eigentlich Frage, was werde ich ans Finanzamt für dieses Jahr bezahlen
> müssen?

Nur Einkommensteuer.

> Habe mir von paar Bekannten Meinungen eingeholt, die sind aber
> unterschiedlich.
> Der Eine sagt, von 41.000 muss ich die 19% sowieso überweisen.

Nein. Du bist bis zum Ende des Jahres weiterhin Kleinunternehmer (es sei 
denn, Du weist bereits unberechtigterweise USt. aus). Gewechselt wird 
aber immer erst zum Beginn des neuen Jahres.

Näheres dazu regelt §19 UStG:
"(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete 
Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 
Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in 
Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im 
vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im 
laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen 
wird. ..."

41000 < 50000 :-)

> Und dann
> noch Einkommensteuer.

Die allerdings musst zu zahlen.

> Der Andere sagt, ich zahle nur auf die 20.000 (differenz)
> Einkommensteuer (zu meinem Jahreseinkommen).

So ist es - nur der Gewinn (Umsatz minus Kosten/Verlust) wird versteuert 
.

Grüße
Chris

P.S.: Ansonsten: freu Dich, dass es so gut anläuft :-)

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