"Begebenheit" EX-Raum, darin ein Taster welcher ein abgesetztes 24V Relais schaltet. Ist es zulässig eine Telephonleitung 2 x 2 x 0.6² zum Taster zu verwenden? Kurt
Kurt Bindl schrieb: > "Begebenheit" > > EX-Raum, darin ein Taster welcher ein abgesetztes 24V Relais schaltet. > > Ist es zulässig eine Telephonleitung 2 x 2 x 0.6² zum Taster zu > verwenden? klar, wenn der Raum nicht genutzt wird und sichergestellt ist, dass die Telefonleitung stromfrei ist. Obwohl, vermutlich selbst dann nicht. Wie wäre es mit einer präziseren Frage? vlg Timm
Timm Reinisch schrieb: >> >> EX-Raum, darin ein Taster welcher ein abgesetztes 24V Relais schaltet. >> >> Ist es zulässig eine Telephonleitung 2 x 2 x 0.6² zum Taster zu >> verwenden? > > klar, wenn der Raum nicht genutzt wird und sichergestellt ist, dass die > Telefonleitung stromfrei ist. Obwohl, vermutlich selbst dann nicht. > > Wie wäre es mit einer präziseren Frage? > Natürlich ist die Leitung bestromt, sie schaltet die Relaisspule gegen Masse. Reicht es aus eine Exbarriere vorzuschalten, ein Strom von 20 mA reicht ja aus um das Relais zu schalten. Muss die Leitung im Raum -blau- sein oder darf das -grau- verwendet werden? Kurt
Sorry, aber das klingt nach Laie. Daher keine Installation vornehmen, keine Leitung auswählen, keine Zenerbarriere verwenden (ein Eigensicherheitsnachweis wird wohl unbekannt sein).
peter b. schrieb: > Sorry, aber das klingt nach Laie. > Daher keine Installation vornehmen, keine Leitung auswählen, keine > Zenerbarriere verwenden (ein Eigensicherheitsnachweis wird wohl > unbekannt sein). Heisst im Klartext: Erstmal die Umstände klären lassen und dann schauen was Sache ist. Kurt
Die Vorschriften für Ex-Installation sind doch recht klar formuliert oder etwa nicht? Und soweit ich das in Erinnerung habe steht da keine Silbe über Spannungs- oder Strom unter oder Obergrenzen. Welche Ex-Zertifizierung Dein Taster hat, steht drauf und welche Leitung Du da unter welchen Bedingungen nutzen darfst, steht im Bauzeugnis und welche Teile Du als Errichter montieren darfst, steht in Deinem Errichterzertifikat.
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