Hallo zusammen. Ich habe vor ein paar Monaten ein Nebengewerbe angemeldet (Bereich: IT-Dienstleistungen), da ich damals dachte, im Netzwerkmarkt mich etablieren zu können. Bisher hatte ich keinen Auftrag, doch vor einer Woche kam der "Durchbruch", ich habe eine Software für ein Unternehmen entwickelt. Das Produkt ist fertig, nun geht es ans Rechnung schreiben. Zum einen hört man ja, dass IT-Dienstleistungen (so wie bei freischaffenden Künstlern) jeder schreiben kann und somit kein Gewerbe dafür nötig wäre. Leider weiß ich nicht, wie nun so eine Rechnung auszusehen hat. Was muss ich dem Finanzamt "melden", was muss auf der Rechnung verpflichtend stehen? Es handelt sich um einen Betrag von 800 Euro. Könntet ihr mir helfen? Vielen Dank!
Also, eine Rechnung muss enthalten : Absender, mit Firmenname, Name, Adresse, Tel, Fax, email Adressat, Ort & Rechnungsdatum, "Rechnung" & Rechnungsnummer allenfalls Kundennummer Art der Leistung allenfalls Projektnummer allenfalls Auftragsnummer allenfalls Ansprechspartner allenfalls Teillieferung von Rechnungsbetrag zur Leistung allenfalls Lieferkosten allenfalls Mehrwertsteuer Summe Allenfalls Garantiebedingungen Zahlungsbedingungen : 30 Tage netto allenfalls mit Skonto innerhalb14 Tagen Wohin gezahlt werden soll, mit Kontoinhaber & IBAN "Besten Dank" allenfalls Unterschrift --- Die Rechnung muss fuer den Kunden eindeutig, einordnungsbar, und herzeigbar sein. Das Finanzamt interessiert sich nur fuer den Betrag und allenfalls fuer die Mehrwertsteuer, falls die abgerechnet werden muss/darf. wobei den Skonto wuerd ich nicht gewaehren, da die Zinsen eh gleich null. Falls die Kunden ueber keinen Skonto stoehnen, gib lieber 45 Tage Zahlungsfrist. Bezahlen kann sowieso doppelt solange dauern, egal welche Frist
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Hallo Dieter, da es im Internet kaum Informationen zu dem Thema gibt, würde ich anbieten, Dir zu helfen. Für nur 100€ netto erhältst Du von mir eine Rechnung als Word-Dokument, ohne Aufpreis schon mit allen wichtigen Features: - Meinem Namen inkl. Adresse - Deinem Namen inkl. Adresse - Datum - Rechnungsnummer - Beschreibung der Dienstleistung (hier: "Google-Proxy") - ausgewiesener Umsatzsteuer - Zahlungsziel - Meiner Umsatzsteuer-ID - Meiner Kontonummer Für Sparfüchse das Ganze als PDF für nur 95€ netto. Und nur für ganz kurze Zeit im Angebot: Rechnung als GIF für nur 90€ netto. Weiterführende Dienstleistungen bietet Dein Steuerberater an. Grüße, marcus
Ja kein Word Dokument versenden, nie, da dort ueblicherweise die History drin ist, dann sieht man die Korrekturen, der Betrag wurde erniedrigt oder so. Falls eine elektronische Rechnung, resp irgendwelche Dokumente, dann immer pdf.
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Dieter schrieb: > Was muss ich dem Finanzamt "melden", was muss auf der Rechnung > verpflichtend stehen? Dem Finanzamt wurdest Du schon mit der Gewerbeanmeldung gemeldet. Das einzige, was Die von Dir wollen ist, dass Du den Fragebogen, den sie dir schicken/geschickt haben ausfüllst und schön brav Deine Sterererklärung zusammen mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung machst. Falls Du nicht umsatzsteuerbefreit bist, wollen die zudem regelmäßig die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Vorauszahlungen. Was auf der Rechnung stehen muss, hängt ebenfalls davon ab, ob Du umsatzsteuerbefreit bist oder nicht. Beispiele gibt es zu hauf bei google...
Oh D. schrieb: > Ja kein Word Dokument versenden, nie, da dort ueblicherweise die History > drin ist, dann sieht man die Korrekturen, der Betrag wurde erniedrigt > oder so. > Falls eine elektronische Rechnung, resp irgendwelche Dokumente, dann > immer pdf. Ich hatte vergessen das Sarkasmus-Schild hochzuhalten. Das angebotene Word-Dokument ist natürlich eine Vorlage.
Oh D. schrieb: > Das Finanzamt interessiert sich nur fuer den Betrag und allenfalls fuer > die Mehrwertsteuer, falls die abgerechnet werden muss/darf. Das möchte ich nocht etwas hervorheben, falls sich der TE an anderen Rechnungen orientiert. Eine Umsatzsteuer darf die Rechnung nur enthalten, wenn man zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Wenn du die Abrechnung über dein angemeldetes Gewerbe machst, bist du selbstständig. Hier weiß ich nicht, ob dies nicht generell so ist. Bei Freiberuflern ist dies wahlweise und die Berechtigung muss vorab angemeldet werden.
Dieter schrieb: > Zum einen hört man ja, dass IT-Dienstleistungen (so wie bei > freischaffenden Künstlern) jeder schreiben kann und somit kein Gewerbe > dafür nötig wäre. Interessant. Ich würde nicht alles glauben was ich höre. ;-) https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_%28Deutschland%29 > Leider weiß ich nicht, wie nun so eine Rechnung auszusehen hat. Das hört sich nicht gut an. Da wirst du wohl einiges nachholen müssen. Grundsätzlich gibt es keine formale Anforderungen an eine Rechnung (es muss nichtmal Rechnung drauf stehen). Die Anforderungen ergeben sich eher implizit aus dem Steuerrecht. Für die stl. Gewinnermittlung braucht es im Mindestfall natürlich einen Betrag und ein Datum. Die hier schon genannten anderen Rechnungsangaben ergeben sich aus den Anforderungen zum Vorsteuerabzug. https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unternehmen/recht_und_steuern/steuerrecht/Umsatzsteuer_Verbrauchssteuer/Umsatzsteuer_national/Neue_Pflichtangaben_fuer_Rechnungen/684834 > Was muss ich dem Finanzamt "melden", was muss auf der Rechnung > verpflichtend stehen? Da ändert sich nix. Wenn du ust.-pflichtig bist machst du eh deine monatliche Voranmeldung (bisher mit Betrag Null, jetzt halt mit den angefallenen Umsätzen). Beim Jahresabschluss reichst du keine Rechnungen ein, sondern nur die Gewinnermittlung. Die Unterlagen (also u.a. Ausgangsrechnungen) mußt du 10 Jahre aufbewahren und bei einer Prüfung vorlegen.
Mikro 7. schrieb: > Dieter schrieb: >> Zum einen hört man ja, dass IT-Dienstleistungen (so wie bei >> freischaffenden Künstlern) jeder schreiben kann und somit kein Gewerbe >> dafür nötig wäre. > > Interessant. Ich würde nicht alles glauben was ich höre. ;-) > > https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_%28Deutschland%29 Informatiker und Ingenieure gehören dazu, wenn sie Individualsoftware erstellen. Die Befähigung zu dieser kreativen Arbeit muss man allerdings nachweisen. Entweder hat man einer entsprechende Ausbildung oder ausreichend Berufserfahrung. >> Was muss ich dem Finanzamt "melden", was muss auf der Rechnung >> verpflichtend stehen? > > Da ändert sich nix. Wenn du ust.-pflichtig bist machst du eh deine > monatliche Voranmeldung (bisher mit Betrag Null, jetzt halt mit den > angefallenen Umsätzen). Praktisch würde man sich bei diesen Beträgen von der monatlichen Voranmeldung befreien lassen.
> Grundsätzlich gibt es keine formale Anforderungen an eine Rechnung (es
muss nichtmal Rechnung drauf stehen).
Naja. Der Kunde muss sie verarbeiten koennen. Wenn nicht "Rechnung"
drauf steht, was soll denn drauf stehen dass sie bezahlt wird ? Mal
abgeshen von "Invoice"
Normalerweise ist zB eine Proformarechnung, ein Dokument fuer Zollzwecke
und wird nicht bezahlt, weil noch eine richtige Rechnung kommt.
Irgendwer bei uns hatte mal die smarte Idee, den Wareneingang anzuweisen
Proformarechnungen gleich wegzuwerfen, da zu nichts nutze.
Wenn es da nicht Lieferanten gaebe, bei denen die Proformarechnung alles
ist was kommt... Die Buchhaltung wollte diese Proformarechnung auch
nicht bezahlen.
Also.. man muss damit rechnen dass etwas, wo nicht gross "Rechnung" oder
"invoice" draufsteht, gleich weggeworfen wird. Wareneingang und
Buchhaltung haben effiziente Arbeitsvorgaenge, da muss alles
reinpasssen, sonst ist nichts.
In der gleichen Kategorie ... Lieferanten, resp deren Buchhaltung, die
pro Firma nur einen Kunden zulassen. Der erste Besteller der Firma wird
als Kunde eroffnet. zB Der Sepp bei Siemens. Toll. Wenn nun der Hansi
von Siemens etwas bestellt, bekommt er das auch geliefert, da
Lieferadresse. Die Rechnung geht aber an den Sepp. Der laesst sie dann
liegen, oder wirft sie weg, da nicht an ihn. Toll. Mit zwei monaten
Verspaetung geht dann eine Mahnung an den Sepp raus, der weiss von
nichts und wirft sie weg. Das zieht sich dann hin. Und die Firma wird
als Scheissladen, schlechter Zahler, festgehalten.
Nochmals, sich an die Formalitaeten halten.
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Hi Dieter, mein erster Post hatte sich mit dem von "Oh doch" überschnitten, da siehst Du wie lange ich nebenbei an dem Ding getippt habe. Wie auch immer - am Start der Selbständigkeit sind einige Dinge zu beachten. Ich hatte Dir tatsächlich eine mögliche Lösung auf Deine Frage angeboten. Ich selbst bin seit 2004 Selbständig. Zunächst als Gewerbe, da ich auch Hardware verkauft habe, seit 2009 als freiberuflicher Ingenieur. Neben Deinem Ansprechpartner beim Finanzamt, der auf konkrete Fragen antworten wird, würde ich Dir empfehlen, weitere Unterstützung zu suchen. Wenn Du im persönlichen Umfeld niemanden hast, könntest Du Dir einen Profi suchen. Angenommen, Du hast keine technischen Probleme, dann bleibt das Thema Buchhaltung. Ich selbst hatte damals zunächst einen Steuerberater, der sich auf Startups spezialisierte, stundenweise bezahlt. Dann habe ich in der Familie einen Bilanzbuchhalter, der meine Buchführung und Steuerthemen die ersten paar Jahre betreut hat. Mit dessen Unterstützung in der Hinterhand, habe ich mich nebenbei in die Thematik eingearbeitet. Seit ca. 8 Jahren mache ich "das bisschen" Buchhaltung selber. Übrigens glaube ich, dass Du nach dem Lesen des Threads tatsächlich mehr weißt als vorher. Und wärst Du im Forum angemeldet, hättest Du mir auch eine PM schicken können. Vielleicht hätte ich Dir bei Vorkasse auf die Rechnung 100% Skonto gewährt. ;) Cheerio, marcus
Steffen R. schrieb: > Eine Umsatzsteuer darf die Rechnung nur enthalten, wenn man zum > Vorsteuerabzug berechtigt ist. Das stimmt so nicht. Grundsätzlich darf jeder eine Umsatzsteuer ausweisen – aber in dem Moment, wo er es tut, schuldet er ebendiese sofort dem Finanzamt. Also nur ausweisen, wenn du sie dann auch abführst. Ansonsten ggf. als Kleingewerbe von der Umsatzsteuer befreien lassen. Dieter schrieb im Beitrag #4534959: > Jetzt weiss ich so viel wie vorher. Nun, auch wenn Marcus H.'s Beitrag oben negativ bewertet wird: er hat dir auf ein wenig sarkastische Weise alles aufgeführt, was auf einer Rechnung stehen muss. Dass du sie 10 Jahre lang aufheben musst anschließend, wurde dir ebenfalls genannt. Dem Finanzamt musst du ggf. die Umsatzsteuer abführen (wenn ausgewiesen) und ansonsten auf der Steuererklärung den Betrag als Einnahme aus selbstständiger Tätigkeit ausweisen. Aber als „Durchbruch“ würde ich einen besseren Tagessatz noch nicht bezeichnen. ;-)
Dieter schrieb: > Ich habe vor ein paar Monaten ein Nebengewerbe angemeldet Was hast du denn angemeldet? Wenn es ein Gewerbe ist, dann ist Dein Vergleich mit den Künstlern etc schon mal hinfällig.
Dun solltest das Gewerbe anmelden , Rechnung erstellen nach belieben, da gibt es kein Format. Dann das Gewerbe wieder abmelden, so da es das Finanzamt mitbekommt. Sonst musst du irgendwann (nicht viel Später) alle 3 Monate Gewerbesteuer abführen an das Finanzamt , obwohl du keine Aufträge hast. Die Höhe der Vorauszahlung legt das Finanzamt fest.
Schau mal ins BGB, darüber müsstest Du bereits bei der Gewerbeanmeldung gestolpert sein (ohne Blick in die dort referenzierten BGB-Paragrafen bin ich jedenfalls nicht ausgekommen). z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html Das Leistungsdatum, das schon erwähnt wurde, ist wichtig. Sonst wird bei professionelleren Firmen die Rechnung mit entsprechendem Vermerk direkt abgewiesen ...
Wie ist denn das wenn ich Freiberuflich tätig sein will, muss ich dann auch ein Gewerbe anmelden oder nur beim Finanzamt ne Steuernummer beantragen und die geringen Einkommen bei der Jahressteuer als sonstige Einkommen angeben?
Das sind doch Einnahmen aus einem Hobby, solange dies nicht auf eine berufliche Tätigkeit abzielt. Dann gilt: http://www.steuer-info-blog.de/allgemein/hobbyeinnahmen-bleiben-hobby-und-mussen-nicht-versteuert-werden.html
Werkstudent300 schrieb: > beim Finanzamt ne Steuernummer beantragen Selbst das musst du nicht. Du kannst genausogut deine normale Steuernummer benutzen. Den Kunden musst du diese ohnehin nicht geben, für die wäre es erst relevant, wenn du Mehrwertsteuer abrechnest und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragst. https://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Aber auch die brauchst du erst, wenn du im EU-Ausland aktiv wirst.
Letztlich bist du Kleinunternehmer, wenn nicht anders gewünscht bzw. nicht anders beim Finanzamt gemeldet. Da ist es egal, ob freiberuflich oder gewerblich. https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung_%28Deutschland%29 Oder rechnest du damit, mehr als 17500€ Umsatz im laufenden Geschäftsjahr einzunehmen? ------------------------ alle Angaben ohne Gewähr
Nun - soweit ich es kenne ist die Steuernummer schon eine Pflichtangabe. Ersatzweise die Ust-Id, aber die wird er wohl nicht haben. http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/umsatzsteuer_national/rechnungsstellung_pflichtangaben/
NurEinGast schrieb: > Nun - soweit ich es kenne ist die Steuernummer schon eine Pflichtangabe. > Ersatzweise die Ust-Id, aber die wird er wohl nicht haben. Und da steht auch, dass dies Pflichtangaben für den Vorsteuerabzug sind.
Joie schrieb: > Letztlich bist du Kleinunternehmer, wenn nicht anders gewünscht > bzw. > nicht anders beim Finanzamt gemeldet. Interessant. Ich dachte immer das Tätigkeiten mit Gewinnerzielungsabsicht innerhalb von vier Wochen angemeldet werden müssen. Nachdem eine Umsatzabschätzung vorgenommen wurde entscheidet das FA ob die Regelung als KU angewendet werden darf.
Werkstudent300 schrieb: > Wie ist denn das wenn ich Freiberuflich tätig sein will, muss ich dann > auch ein Gewerbe anmelden oder nur beim Finanzamt ne Steuernummer > beantragen und die geringen Einkommen bei der Jahressteuer als sonstige > Einkommen angeben? Anmeldung direkt beim FA. Nicht beim Gewerbeamt! FA sendet dir Vordruck zur Schätzung deines Gewinns und Umsatzes. Abhängig von deren Schätzung geht es dann weiter (KU, ESt Vorauszahlungen, Art der Gewinnermittlung, etc.) Die o.g. Alternative wäre Liebhaberei: Dafür darf keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Soll heißen, bei einer Prüfung solltest du Belege haben die zeigen dass dein Hobby mehr Ausgaben als Einnahmen bringt.
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Mikro 7. schrieb: > Anmeldung direkt beim FA. Nicht beim Gewerbeamt! FA sendet dir Vordruck > zur Schätzung deines Gewinns und Umsatzes. Abhängig von deren Schätzung > geht es dann weiter (KU, ESt Vorauszahlungen, Art der Gewinnermittlung, > etc.) Bist du sicher? Ich habe meine freiberufliche, kleinunternehmerische Tätigkeit nie beim FA angemeldet. Rechne es einfach bei der jährlichen Steuererklärung als freiberufliche Tätigkeit ab und die akzeptieren es seit Jahren anstandslos.
Überrascht mich. Habe jetzt auf Anhieb aber auch nicht die gesetzl. Quelle gefunden. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Katalogberuf ohne Anmeldung durchgewunken wird. Für die KU muss(te bisher) beim FA aber ein Flag gesetzt werden. Du hast nichts angemeldet, gibst aber Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit an... Und es gibt keine Nachfragen vom FA?! Sind Vorausszahlungen auf die ESt bei dir fällig? Liegst du unter der Freigrenze von 410€. Machst du eine Gewinnermittlung nach 4.3? Gewerbesteuer ist ja beim EU erst über dem Freibetrag von 24,5T€ fällig. Sind die Einnahmen geringer dürfte sich auch das Interesse des Bearbeiters in Grenzen halten. -- Bei einer Betriebsprüfung fallen viele vermeintliche Freiberufler aus allen Wolken weil sie nachträglich als Gewerbetreibende eingestuft werden und Gewerbesteuer nachzahlen müssen.
Mikro 7. schrieb: > Habe jetzt auf Anhieb aber auch nicht die gesetzl. Quelle gefunden. Wenn der Wikipedia-Artikel korrekt ist, wird bei weniger als 17500 Euro Umsatz erstmal per se keine Umsatzsteuer erhoben. Lediglich, wenn man auf diese Ausnahmeregelung verzichten will (um die Umsatzsteuer ausweisen zu können, weil die Geschäftspartner zum Vorsteuerabzug berechtigt sind), muss man das beantragen und ist dann auf fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden. Falls das so korrekt ist, dann wäre es nicht verwunderlich, wenn das Finanzamt entsprechend geringe Einnahmen erstmal einfach so akzeptiert, auch ohne dem zuvor explizit zugestimmt zu haben.
Die gesetzl. Regelung der KU ist klar. Trotzdem will das FA vorab in der Anmeldung eine Prognose für Gewinn und Umsatz haben. Die Pflicht zur Gewerbeanmeldung ist in der Gewerbeordnung geregelt. Ich habe die gesetzl. Grundlage für die Pflicht zur Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit als Freiberufler gesucht (und nicht gefunden). Zitat: "Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie das dem Finanzamt innerhalb eines Monats mitteilen." Das findet man auf den Seiten des FA und praktisch überall sonst im Internet. Wurde mir auch so damals bei der Existenzgründung gesagt.
Mikro 7. schrieb: > Zitat: "Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie das > dem Finanzamt innerhalb eines Monats mitteilen." Man darf aber Fehler machen ... Und nicht immer hat dies eine Strafe zur Folge. Kommt sicherlich auf den Bearbeiter und die Umstände an. Und durch die Angabe in der Steuererklärung inkl. der Einnahme-Überschuss-Rechnung etc. kann man das bestimmt als Selbstanzeige werten. Ich hatte vor Jahren Glück und einen netten Bearbeiter.
Freiberuflich ist kein Gewerbe. Freiberuflich ist eine Künstlertätigkeit mit der du dein Geld verdienst.
otto schrieb: > Freiberuflich ist eine Künstlertätigkeit mit der du dein Geld verdienst. Freiberufler sind nicht nur Künstler.. Freie Berufe gibt es verschiedene: - Katalogberufe, Katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe.
Mikro 7. schrieb: > Das findet man auf den Seiten des FA und praktisch überall sonst im > Internet. Es wäre natürlich schön, wenn sie auch die Rechtsgrundlage jeweils mit nennen würden … Das ist offenbar diese hier: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html (Bußgeldvorschrift dazu: § 379 Steuergefährdung) Aber bei den 800 Euro Umsatz des TE wird das dem Finanzbeamten vermutlich nur ein müdes Lächeln abringen für die paar Groschen, die er dafür noch kassieren kann.
Du hast es gefunden! Sehr schön! :-) ...und grundsätzlich gebe ich euch recht, dass die "Gefahren" sehr überschaubar sind. Bei @Joie scheint gar nix passiert zu sein. Und bei kleinen Beträgen sollte eh nix passieren. Trotzdem, wenn man an den falschen Bearbeiter gerät, bist du gleich bei dem auf dem Kieker. Ist der mit dem linken Bein aufgestanden, dann macht der vielleicht auch 'ne Betriebsprüfung. Das habe ich so gern wie 'ne Wurzelbehandlung beim Zahnarzt. Von steuerrechtlicher Relevanz sehe ich "nur" die entgangenen Vorauszahlungen auf die ESt. Sollte man imho zumindest im Hinterkopf behalten wenn man es "vergessen" hat sich anzumelden.
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Jörg W. schrieb: > Aber bei den 800 Euro Umsatz des TE wird das dem Finanzbeamten > vermutlich nur ein müdes Lächeln abringen für die paar Groschen, die > er dafür noch kassieren kann. Man sollte hier eher an die Interessen des AG denken. Immerhin soll der ja die Rechnung bezahlen und muss diese auch irgendwo verbuchen.
Steffen R. schrieb: > Immerhin soll der ja die Rechnung bezahlen und muss diese auch irgendwo > verbuchen. Wenn da keine Mehrwertsteuer ausgewiesen ist und ansonsten alle notwendigen Anforderungen an eine Rechnung erfüllt sind, sollte er kein Problem haben, diese zu buchen – egal, ob der TE nun seine freiberufliche Tätigkeit dem Finanzamt gemeldet hat oder nicht.
Mir ging es hier um die Diskussion der Pflichtangaben und dabei die Aussage, dass Unternehmen, welche die Rechnung bekommen, ggf. Angaben benötigen/wollen, auch wenn sie aus Sicht des Freiberuflers wegen Geringfügigkeit o.ä. nicht notwendig erscheinen.
Wie oben bereits gesagt: Es gibt imho keine Formvorschriften für Rechnungen (in Hinsicht auf BGB und HGB). Es gibt lediglich Pflichtangaben für den Vorsteuerabzug aus dem Umsatzsteuerrecht. Ist keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen oder will der Rechnungsempfänger diese nicht geltend machen, ist die Rechnung formfrei. Bei einer Prüfung wäre es natürlich für den Rechnungsempfänger hilfreich (Plausibilität) wenn die Rechnung zumindest Betrag, Datum, Leistung und Anschrift des Rechnungsausstellers enthält.
> Normalerweise ist zB eine Proformarechnung, ein Dokument fuer Zollzwecke > und wird nicht bezahlt, weil noch eine richtige Rechnung kommt. Stimmt so auch nicht. Die Proformarechnung wird durchaus bezahlt, wenn sie nämlich für die Vorauskasse z.B. bei Erstkunden verwendet wird. Nach Bezahlung und Belieferung bekommt der Kunde dann nochmals die richtige Rechnung. Beide Rechnungen landen nach Buchung dann im Ordner "Wareneingang". Das Ding für Zollzwecke, das zusammen mit dem Ausfuhrbegleitdokument (ABD) in dreifacher, einzeln unterschriebener Ausfertigung in die Versandtasche der Sendung gesteckt wird, heißt "Handelsrechnung" (Commercial invoice). Jedenfalls ist das die in DE übliche Verfahrensweise.
Habe gerade hierzu noch eine Frage: Manche meiner Auslandskunden wollen eine (Proforma-) Rechnung mit einem niederen Rechnungsbetrag als der bezahlt wurde/wird, wohl um Import- oder andere Kosten zu sparen. Mein Steuerberater sagt, das wäre illegal solche Rechnungen mit niederem Wert auszustellen. Hat jemand ähnliche Probleme mit Auslandskunden und wie handhabt Ihr das dann?
Dieter schrieb: > Mein Steuerberater sagt, das wäre illegal solche Rechnungen mit niederem > Wert auszustellen. Die Falle dahinter hast du aber schon begriffen? Du bist dann erpressbar. > Hat jemand ähnliche Probleme mit Auslandskunden und wie handhabt Ihr das > dann? Auslandskunden haben Vorkasse zu leisten, ansonsten können die sich einen anderen Dummen suchen. Wenn, dann wird das ganze Ordnungsgemäß nach Recht und Gesetz zum Vorteil des Lieferanten gehandhabt. Problem ist natürlich, welche ausländischen Gesetze für den Auslandskunden greifen. Dagegen sollte/muss man sich durch AGB absichern.
Dieter schrieb: > Habe gerade hierzu noch eine Frage: > Manche meiner Auslandskunden wollen eine (Proforma-) Rechnung mit einem > niederen Rechnungsbetrag als der bezahlt wurde/wird, wohl um Import- > oder andere Kosten zu sparen. > > Mein Steuerberater sagt, das wäre illegal solche Rechnungen mit niederem > Wert auszustellen. > > Hat jemand ähnliche Probleme mit Auslandskunden und wie handhabt Ihr das > dann? Sprich nochmal mit Deinem Steuerberater. Tatsächlich werden verschiedene "Wirtschaftsgüter" unterschiedlich besteuert/verzollt. Ggf. ist es daher zulässig, mit mehreren Rechnungen zu arbeiten. Bei Lieferungen ins Ausland hast Du es mit mindestens drei Abgabenarten zu tun: - Einkommenssteuer - Umsatzsteuer - Zoll Zölle werden im allgemeinen auf Hardware, häufig nach TARIC und "Gewicht", erhoben. Man kann sich daher z.B. vorstellen, die Zollrechnung auf die physisch gelieferte Hardware auszustellen. Die Firmware-/Softwarekomponente wird davon abgekoppelt und aufgrund einer zweiten Rechnung per Email geliefert. Beide Rechnung laufen ganz normal in der Buchhaltung, jedoch reduziert sich der Betrag auf der Zollrechnung. In der Praxis wird man die Zollrechnung, schon allein aus Versicherungsgründen, auf mehr als den Wiederbeschaffungswert der Hardware ausstellen. Weil das so ein spannendes Thema ist und sich kaum ein Techniker gern damit beschäftigt, biete ich meine Unterstützung hierzu sogar auf meiner Website an. http://www.harerod.de/#Exportwesen Ist genau wie bei Zulassungen, Übersetzungen, Fertigungssteuerung und Zuverlässigkeitsanalyse - an sich spannende Themen, aber für viele Entwickler ein ungeliebtes Thema. Verstehe ich, fand ich vor zwanzig Jahren auch öde. ;)
> Bei Lieferungen ins Ausland hast Du es mit mindestens drei Abgabenarten > zu tun: > - Einkommenssteuer > - Umsatzsteuer > - Zoll Blödsinn, das betrifft den Versender der Ware überhaupt nicht. Die Rechnung wird ohne Umsatzsteuer gestellt. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sind vom ausländischen Käufer an seine eigenen Behörden zu bezahlen. > In der Praxis wird man die Zollrechnung, schon allein aus > Versicherungsgründen, auf mehr als den Wiederbeschaffungswert der > Hardware ausstellen. Noch größerer Blödsinn. Außerdem gibt es keine Zollrechnung, sondern ein ABD und eine Handelsrechnung. Zur Erhebung von Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll wird die an der Ware angebrachte Handelsrechnung herangezogen. Lass dir nicht einfallen in der Handelsrechnung andere Warenwerte anzugeben, als im Ausfuhrbegleitdokument. Manchmal macht die deutsche Ausgangszollstelle auch eine Überprüfung, ob alles i.O. ist. Und wenn du denkst, dass du den Warenwert im Ausfuhrbegleitdokument entsprechend verminderst, hast du dich auch angeschissen, da dann der Ausgangsvermerk nicht mehr zur Rechnung passt. Das haut dir dein Steuerberater um die Ohren und du darfst dann die volle Ust für die Warenlieferung an das FA abdrücken - obwohl du sie nicht eingenommen hast. Die Rechnung ohne erhobene USt wird nämlich nur vom FA anerkannt, wenn der Ausgangsvermerk vom Zoll oder die Gelangensbestätigung des Spediteurs vorliegt (Ware hat das Land verlassen). Soviel zur Schlaumeierei. Muss aber jeder selbst wissen, was er tut. Denkt nicht, dass der Zoll unendlich bescheuert ist. Dort kennt man sich mit solchen Kindereien aus. Außerdem bleibt zu beachten, dass Zoll und Finanzamt nur beide Seiten derselben Medaille sind. Rechnungen für Software oder Entwicklungsleistungen können selbstverständlich extra gestellt werden.
Bürovorsteher schrieb: > Blödsinn, das betrifft den Versender der Ware überhaupt nicht. Doch, tut es. Denn der steht im Wettbewerb mit anderen Anbietern und wird daher zusehen, die Kosten im legalen Rahmen zu optimieren. Der Post ist ein wunderschönes Beispiel für aus dem Zusammenhang gerissene Zitate eines nicht angemeldeten Schreiberlings. seufz Ein Leser des Freds muss sich dann die Informationen wieder zusammensuchen. Glücklicherweise stehen die Posts direkt untereinander.
Also ich muß schon sagen: angemeldete User schreiben hier auch schon ganz schönen Käse - Marcus H.! Tricksen kannst vllt. mit den Einkäufern bei deinem Kunden, mit der deutschen Bürokratie schießt du dir bei Erkennung deiner zwielichtigen Praktiken aber für immer ins eigene Knie! Und dann willst du sowas auch noch als DL für Andere anbieten? Viel Erfahrung muß man dabei nicht haben, aber dem Bürovorsteher ist nicht nur von der Argumentation her zu glauben. Wenn ich einen Kunden und damit Käufer ein zu niedrige RE ausstelle, nur weil der mir irgendwelche Märchen erzählt ... Nachtigall ich hör dir trapsen! Klar kann man das machen, wenn man zu viel Lange Weile und zu viel Kohle hat.
Naja, das Thema ist nicht so einfach, deswegen hatte ich „Dieter“ ja zuerst das Gespräch mit seinem Steuerberater empfohlen. Ein sehr guter Ansprechpartner ist auch eine internationale Spedition. Um was ging es mir in meinem Post? Ich hatte in etwa folgende Aufgabe im Hinterkopf: „Niemand“, aufrichtiger deutscher Steuerzahler und Automatisierungsgenie, hat für seinen Kunden Moshe K. aus Tel Aviv eine Automatisierungslösung entwickelt. Bei der Hardware handelt es sich um einen „Raspberry Pi“, Einkaufspreis 30€, Verkaufspreis soll 60€ sein. Für die Firmwareentwicklung entstand ein Aufwand von 3500€. Der Kunde hat ein Konto bei DHL Express und stellt seine Kundennummer „Niemand“ zur Verfügung. Gleichzeitig bittet er um Express-Versand, weil die Lösung dringend in zwei Tagen benötigt wird. Unerfahren in Exportsachen wendet sich „Niemand“ an „Bürovorsteher“. Dieser weiß, dass für Zollzwecke eine „Proformarechnung“ benötigt wird. Er schreibt also für „Niemand“ eine „Proformarechnung“ über 3560€. Anhand dieser Rechnung versucht „Niemand“ den Versand anzumelden – nur um von DHL Express folgende Information zu bekommen „Product not available between this origin and destination with given shipment parameters.“ Fragen: a) Was kann „Niemand“ tun, damit DHL Express das Paket doch transportiert? b) Oder bleibt nur der Weg zum Hauptzollamt und anschließend zur Spedition? c) Muss er etwa das Paket selber hinfliegen? Das wäre billiger als die Spedition, aber dummerweise ist sein Reisepass gerade abgelaufen… Und da wir auch morgen noch gut schlafen wollen, wünschen wir uns selbstredend nur legale Lösungsansätze.
> b) Oder bleibt nur der Weg zum Hauptzollamt und anschließend zur > Spedition? Schon wieder nix geschnallt. Erstes mögliches Verfahren: - Richtige Rechnung schreiben - Handelsrechnung (Nix Proforma!) - wie eine Handelsrechnung aussehen muss, beschreiben die IHK in epischer Breite). - DHL express, UPS oder eine andere Spedition (Fachbegriff: zugelassener Versender) mit der Gesamtabwicklung des Exports beauftragen, die kennen sich mit der Zollabwicklung gut aus, das ist deren Tagesgeschäft. - Die schicken dir dann eine Rechnung für die verrichtete Dienstleistung nebst Gelangensbestätigung. - Vor dem Öffnen setzen! Könnte den Warenwert leicht um ein Mehrfaches überschreiten. Zweites mögliches Verfahren unter Anwendung der Internetzollanmeldung IAAplus im zweistufugen Normalverfahren: - Richtige Rechnung schreiben - Handelsrechnung (Nix Proforma!) - wie eine Handelsrechnung aussehen muss, beschreiben die IHK in epischer Breite). - im Vorfeld ein ELSTER-Zertifikat bei Herrn Schäuble beantragen, aber das hast du als Firma wegen der Lohnsteueranmeldung ja sowieso. - Beim HZA Dresden eine EORI-Nummer benatragen. Hierzu brauchst du wegen der Authentizität deiner Daten/Unterschrift für den weiteren Verfahrensgang noch ein Faxgerät. - irgendwann kommt Schriftverkehr aus Dresden. - Mit den zugesandten Daten über zoll.de anmelden und eine IAAplus im zweistufigen Normalverfahren anmelden - Kopfseite ausfüllen, Warenpositionsseite(n) ausfüllen. Wenn du nach ca. sechs Stunden keine Fehlermeldungen mehr bekommst, signieren und Abschicken. - vorher natürlich noch in Win den Barcodezeichensatz installieren. - Antwort vom Ausfuhrzollamt abholen, Status muss 12 sein (Anmeldung angenommen) - Barcode mit MRN ausdrucken - Ware versandfertig verpacken, Paket bleibt offen - mit Ware und ausgedrucktem Barcode zur Gestellung zum ZA (nein, kein HZA) fahren -"Export" oder "Ausfuhr" suchen, Barcode mit MRN zeigen - der Zollbeamte scannt das und bekommt deine Anmeldung auf den Monitor - entweder gibt er dir Status 17 (Anmeldung nicht angenommen) oder Status 31 (zur Ausfuhr überlassen) - dann fährst du wieder in die Firma, gehtt bei Status 17 nochmal auf LOS und beginnst alles von vorn oder druckst bei Status 31 das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) aus - Das ABD kommt zusammen mit der Handelsrechnung (dreifach) in eine durchsichtige Versandtasche dergestalt, dass der Zöllner im Ausgangszollamt die MRN problemlos scannen kann (wichtig!) -zur Sicherheit klebst du noch einen leuchtendgelben Aufkleber "Achtung Ausfuhranmeldung!" auf das Paket - Paketkarte ausfüllen. - Ab zum Postamt - nach ca. 2-3 Tagen sollte das Paket DE verlassen haben (zur Abholung der Nachrichten) bei zoll.de einloggen) - Ausgangsvermerk ausdrucken und an die Originalrechnung anheften. Jetzt ist dein Steuerberater glücklich. Bei Sendungen mit 6000+ EUR muss noch zusätzlich die Warenverkehrsbescheinigung EUR1 ausgefertigt werden. Auf den Warenpositionsseiten bei den Zeilen "Unterlagen" den nichtmilitärischen Status der Ware deklarieren (national 3LNA 81, international Y901). Die Zolltarifnummern für die Waren sind auch irgendwo bei zoll.de versteckt. Frohes Suchen! Ja Marcus, auch illegale Poster wissen manchmal, wie es geht. Rat für die Zukunft: äußere dich nicht zu Themen, von denen du keinen blassen Schimmer hast.
Nochwas: bei Postversand muss als Ausgangszollstelle DE003305 (Zollamt Fracht) angegeben werden.
Es sind zwei Rechnungen auszufertigen: - eine über die körperlich vorhanden Ware (Banana epsilon) dazu die Handelsrechnung. Das geht den Zoll etwas an. - eine zweite über die Entwicklungsleistung (immaterielles Zeugs, Software) die wird ohne USt gestellt und wandert a. zum Kunden und b. direkt in deine Buchhaltung. Das geht den Zoll erstmal nichts an. Lass dir nicht einfallen, der Einfachheit halber nur Rechnungen über immaterielle Leistungen zu stellen. Alles muss für das FA plausibel bleiben.
Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber es ist doch verdammt gefährlich auch nur irgendwas zu machen, womit man Geld verdient, außer du machst es als Arbeitnehmer. Das höchstgefährliche Rechnungsschreiben sollte man unbedingt unterlassen.
Proformarechnung zwecks Vorkasse kannst du dem Kunden naürlich gerne zuschicken - aber nur ihm. Anzahlungen bei Auslandskunden sind problematisch, da hierbei korrekterweise erstmal die deutsche USt mitberechnet und bezahlt werden muss. Nach Warenversand wird die bereits bezahlte USt dem Kunden bei der Restzahlung wieder erstattet (so wollte es mein Steuerberater).
@ Foldi ach was, Kleinigkeit für einen Großstädter. Nach der 10. Warensendung geht das Ganze ganz locker in 10 min. Der Zöllner auf dem Ausfuhrzollamt kennt mich schon. Da dauert das Procedere etwa 15 s. Die längste Zeit verbringe ich dabei immer auf dem Postamt, weil dort alle Versandhandelkunden vor mir ihre Retouren abschicken.
F. F. schrieb: > aber es ist doch verdammt gefährlich Das ganze Leben ist lebensgefährlich. ;-) Im Ernst: worin soll die Gefahr beim Schreiben einer Rechnung bestehen? Zumal der TE ja eingangs schrieb, dass er bereits geraume Zeit ein Nebengewerbe angemeldet hat. Aber auch sonst: eine Rechnung schreiben kann erstmal jeder. Habe ich schon x-fach gemacht, das Wort „Rechnung“ über einem Zettel interessiert erstmal das Finanzamt überhaupt nicht. Für die wird es nur interessant, wenn eine solche Tätigkeit auf Dauer angelegt ist (ich also nicht nur beispielsweise Verkäufe aus einer Haushaltsauflösung einmalig tätige) und eine Gewinnerzielungsabsicht besteht (es muss keiner tatsächlich erwirtschaftet worden sein :), aber wenn ich einfach nur 1:1 irgendwas durchreiche, ist es offenkundig, dass ich damit nicht einmal Gewinn erzielen wollte). Auch dann ist es aber nicht „gefährlich“, sondern es treten die im Thread lang und breit diskutierten steuerlichen Szenarien in Kraft. Bei TE mit seinen paar hundert Euro Umsatz sehr wahrscheinlich nur eine geringfügige Erhöhung des jährlichen Einkommenssteuerbetrags.
Jörg W. schrieb: > Im Ernst: worin soll die Gefahr beim Schreiben einer Rechnung > bestehen? Ich dachte es geht aus meinem Text hervor. [sarkasmus] ... [/sarkakasmus] eben nachgereicht. Hier haben offensichtlich so viele Leute Schiss vor alles und jeden. Mal im Ernst: Wem sollte ein kleiner Formfehler in einer ersten Rechnung Probleme bereiten? Der Kunde bekommt sein Produkt (gehen wir davon aus, dass er zufrieden ist) und wird die anstandslos bezahlen, selbst wenn sie auf Butterbrotpapier geschrieben ist. Der, nennen wir ihn hier Lieferant, bekommt seine Kohle. Das Finanzamt seine Steuern. Keinen, auch wirklich keinen einzigen Menschen interessiert dann, ob da ein Komma zu weit links steht. Formfehler die von bestimmten Firmen beanstandet würde, würde keinen Auftrag an so eine Newcommer heraus geben. Es ist hier doch das gleiche mit irgendwelcher Hardware. Wenn ein Kunde etwas von mir bekommt, ich alle möglichen Sicherheiten (VDE 100 z.B.)bedacht habe und das Produkt läuft, passiert nichts, außer alle sind glücklich (incl. Finanzamt). Wo wäre unser Land oder die ganze Menschheit, wenn nicht wenigstens ein paar Menschen nicht so einen Schiss gehabt hätte? Wir würden immer noch alle mit Angst in der Höhle leben.
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F. F. schrieb: > Ich dachte es geht aus meinem Text hervor. OK, sorry, dass ich sie Sarkasmus-Smileys übersehen habe. War mein Ironiedetektor wohl gerade kaputt. Ich sehe das genauso wie du, und der ganze Export-Kram sollte wohl am besten in einem eigenen Thread diskutiert werden. Das war ja gar nicht die Frage des TE.
> Mal im Ernst: Wem sollte ein kleiner Formfehler in einer ersten Rechnung > Probleme bereiten? > Der Kunde bekommt sein Produkt (gehen wir davon aus, dass er zufrieden > ist) und wird die anstandslos bezahlen, selbst wenn sie auf > Butterbrotpapier geschrieben ist. mit der Einstellung fliegste bei jeder Buchhaltung und Kundenabteilung achtkantig wieder raus! > Der, nennen wir ihn hier Lieferant, bekommt seine Kohle. > Das Finanzamt seine Steuern. wenn der Kunde deine saloppe Einstellung teilt, dann vllt.? > Keinen, auch wirklich keinen einzigen Menschen interessiert dann, ob da > ein Komma zu weit links steht. und damit der Artikel oder die Leistung um den Faktor 10 für den Lieferanten ins Minus rutscht und der Besteller sich die Hände reibt! Versuch dich bitte nicht in Dingen die dir nicht liegen!
Niemand schrieb: > Versuch dich bitte nicht in Dingen die dir nicht liegen! Ich habe schon mal eine Zeit lang ein Gewerbe betrieben, aber weil ich das neben meiner Arbeit gemacht hatte, wurde mir das zu viel. Da hat sich nie einer beschwert.
*** Marcus H. schrieb im Beitrag #4545708 *** Dieter schrieb: > Manche meiner Auslandskunden wollen eine (Proforma-) Rechnung mit einem > niederen Rechnungsbetrag als der bezahlt wurde/wird, wohl um Import- > oder andere Kosten zu sparen. > Mein Steuerberater sagt, das wäre illegal solche Rechnungen mit niederem > Wert auszustellen. > Hat jemand ähnliche Probleme mit Auslandskunden und wie handhabt Ihr das > dann? Sprich nochmal mit Deinem Steuerberater. Tatsächlich werden verschiedene "Wirtschaftsgüter" unterschiedlich besteuert/verzollt. Ggf. ist es daher zulässig, mit mehreren Rechnungen zu arbeiten. Bei Lieferungen ins Ausland hast Du es mit mindestens drei Abgabenarten zu tun: - Einkommenssteuer - Umsatzsteuer - Zoll Zölle werden im allgemeinen auf Hardware, häufig nach TARIC und "Gewicht", erhoben. Man kann sich daher z.B. vorstellen, die Zollrechnung auf die physisch gelieferte Hardware auszustellen. Die Firmware-/Softwarekomponente wird davon abgekoppelt und aufgrund einer zweiten Rechnung per Email geliefert. Beide Rechnung laufen ganz normal in der Buchhaltung, jedoch reduziert sich der Betrag auf der Zollrechnung. In der Praxis wird man die Zollrechnung, schon allein aus Versicherungsgründen, auf mehr als den Wiederbeschaffungswert der Hardware ausstellen. *** ENDE Marcus H. schrieb im Beitrag #4545708 *** Bürovorsteher schrieb: > Es sind zwei Rechnungen auszufertigen: > > - eine über die körperlich vorhanden Ware (Banana epsilon) > dazu die Handelsrechnung. > > Das geht den Zoll etwas an. > > - eine zweite über die Entwicklungsleistung (immaterielles Zeugs, > Software) > die wird ohne USt gestellt und wandert a. zum Kunden und b. direkt in > deine Buchhaltung. Das geht den Zoll erstmal nichts an. > > Lass dir nicht einfallen, der Einfachheit halber nur Rechnungen über > immaterielle Leistungen zu stellen. Alles muss für das FA plausibel > bleiben. Welcher Unterschied zwischen den beiden Posts hat nun die ganze Hektik ausgelöst? *Schon wieder nix geschnallt.*
Jörg W. schrieb: > Ich sehe das genauso wie du, und der ganze Export-Kram sollte wohl > am besten in einem eigenen Thread diskutiert werden. Das war ja > gar nicht die Frage des TE. Das Exportthema hatte ein nicht angemeldeter Dieter im Beitrag #4545667 losgetreten. Es bestand eine gewisse Chance, dass es sich um den TE handelt. Wenn ich allerdings gewusst hätte, wie das hier abgeht, dann hätte ich mir den Exportpost gespart.
F. Fo meinte zu seiner Verteidigung > Ich habe schon mal eine Zeit lang ein Gewerbe betrieben, aber weil ich > das neben meiner Arbeit gemacht hatte, wurde mir das zu viel. und nun bist du deshalb darin allwissend oder der Meister? > Da hat sich nie einer beschwert. Über was nicht beschwert: über deine Arbeit / Leistung, über die Kosten dafür, oder über deine RE´n? Wer etwas aufgibt, hat es nie richtig angefangen oder betrieben! Halbe Sachen sind kein Maßstab. Dein jetziger Job ist wahrscheinlich genau das Richtige für dich! Bleibe dabei und denke nicht über was Anderes mehr nach! Erkentnis von mir: schon ein klein wenig falsches Angebot kann der Grund für einen verlorenen Auftrag sein. Eine RE mit Fehler zur Zahlung vor der Lieferung ..... man oh man, wie naiv muß man da bloß sein! Angestellte sehen das aber immer etwas lockerer, die schützt bei Fehlern ja ihr AG! Der darf sich dann nämlich die Mühe machen und wieder alles irgendwie ausbügeln!
> Welcher Unterschied zwischen den beiden Posts hat nun die ganze Hektik > ausgelöst? *Schon wieder nix geschnallt.* deine Selbstbeweihräucherung aka Eigenwerbung ist eigentlich schon gar nicht mehr zu übersehen! Du läufst offensichtl. deinem Mstr. hinterher! F. Fo > Das höchstgefährliche Rechnungsschreiben sollte man unbedingt unterlassen. Und wie kommt man dann zu seinem Geld? Gleich mal sofort eine Mahnung schreiben? ;-)
Oh D. schrieb: > Also, eine Rechnung muss enthalten : > > Absender, mit Firmenname, Name, Adresse, Tel, Fax, email > Adressat, Wenn man schon ein Fax enthalten muss, dann würde ich auch ein TELEX fordern.
Marcus H. schrieb: > Das Exportthema hatte ein nicht angemeldeter Dieter im Beitrag #4545667 > losgetreten. Es bestand eine gewisse Chance, dass es sich um den TE > handelt. Scheinbar nennt sich in diesem Thread gern mal jemand „Dieter“.
Dieter schrieb: > Zum einen hört man ja, dass IT-Dienstleistungen (so wie bei > freischaffenden Künstlern) jeder schreiben kann und somit kein Gewerbe > dafür nötig wäre. > > Leider weiß ich nicht, wie nun so eine Rechnung auszusehen hat. Solche Fragen wird Dir ein Steuerberater sicher gerne beantworten. Wenn Du noch keinen hast, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, einen aufzusuchen.
Sheeva P. schrieb: > Wenn Du noch keinen hast, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, einen > aufzusuchen. Für stolze 800 Euro Einnahmen? Dann bleiben ja nur noch 80 am Ende übrig …
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Das tut ja inzwischen richtig weh. Gugl: "Rechnung schreiben" Hier ein vertrauenswürdiger Link: https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmensstart/aussenauftritt/rechnung/
Jörg W. schrieb: > Sheeva P. schrieb: >> Wenn Du noch keinen hast, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, einen >> aufzusuchen. > > Für stolze 800 Euro Einnahmen? > > Dann bleiben ja nur noch 80 am Ende übrig … Wie ein Rechtsanwalt nach dem Streitwert berechnet auch ein Steuerberater seine Gebühren nach dem Sachwert. Bei einer Steuererklärung für ein zvE von 30.000 Euro fallen normalerweise keine 250 Euro an, wohlgemerkt: für eine Steuererklärung, hier geht es nur um eine einfache Beratung. Als Selbständiger -- auch im Nebengewerbe -- ist der TO ohnehin zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, und wenn er bisher nichtmal weiß, was auf eine Rechnung gehört und wie er steuerrechtlich einzuordnen ist, dann braucht er dazu in jedem Fall einen Steuerberater. Warum also nicht gleich alles richtig machen und sich jetzt einen suchen? Irgendwie finde ich das auch etwas seltsam: einerseits empfiehlt jeder Selbständige bei Fragen in seinem Fachgebiet zurecht seine professionelle Unterstützung, natürlich gegen angemessene Vergütung. Aber wenn es darum geht, die Hilfe von anderen Profis in Anspruch zu nehmen, kommt das große Heulen und Zähneklappern wegen der Kosten. Ich kann da nur sagen: mein Rechtsanwalt und meine Steuerberaterin haben mir bisher schon ein Vielfaches ihrer Honorare gespart. Ist doch super: ich kann mich auf die Dinge konzentrieren, die ich kann und an denen ich Spaß habe, und sie umgekehrt genauso. Nebenbei sind solche Leute oft gut vernetzt, so daß manchmal sogar ein paar Aufträge zurückkommen...
Sheeva P. schrieb: > wenn er bisher nichtmal weiß, was auf eine Rechnung gehört und wie er > steuerrechtlich einzuordnen ist, dann braucht er dazu in jedem Fall > einen Steuerberater. Im Prinzip gebe ich dir da recht. Aber wenn für ihn schon 800 Euro Umsatz der „Durchbruch“ sind, dann sollte man sich schon überlegen, wem man von dem bisschen noch alles was abgeben möchte.
Jörg Wunsch (als Mod.) meinte > Du kü. offens. mä. v. ab. Du kürzt offensichtlich mächtig viel ab? Wo liegt das Problem? Bei meinem Text waren es aber nur 2 Wörter, und die sollte man schon drauf haben: Mstr. > Meister, offensichtl. > offensichtlich! Vllt. sollte man für solche Fälle einen Historie oder Abkürzungserklärung anhängen? > Aber wenn für ihn schon 800 Euro Umsatz der „Durchbruch“ sind, dann > sollte man sich schon überlegen, wem man von dem bisschen noch alles > was abgeben möchte. man beachte den Sachverhalt Umsatz, denn dies ist nicht gleich dem Gewinn!
Sheeva Plug meinte > Irgendwie finde ich das auch etwas seltsam: einerseits empfiehlt jeder > Selbständige bei Fragen in seinem Fachgebiet zurecht seine > professionelle Unterstützung, natürlich gegen angemessene Vergütung. Selbstständige und professionelle Unterstützung! das sind aber nicht immer zwei gleiche oder überhaupt die Seiten einer Medallie! > Aber wenn es darum geht, die Hilfe von anderen Profis in Anspruch zu > nehmen, kommt das große Heulen und Zähneklappern wegen der Kosten. Buchführung und Abrechnung + RE-Stellung nimmt dir der Steuerberater nauch nicht noch ab, wenn man die verinnerlicht hat, ist der Rest nur noch ein Klacks und etwas Arbeit wie Überwindung. > Ich kann da nur sagen: mein Rechtsanwalt und meine Steuerberaterin haben > mir bisher schon ein Vielfaches ihrer Honorare gespart. Dann mußt du dich beruflich ja schon ganz schon angestellt haben? > Ist doch super: ich kann mich auf die Dinge konzentrieren, die ich kann > und an denen ich Spaß habe, und sie umgekehrt genauso. Hört sich an wie eine Lobeshymne auf diese Berufsstände! RA u. StrBrtr. kosten unnötig Geld und Arbeit u. erfordern auch noch Kontrolle wie Beobachtung, da kann ich das auch gleich selber machen u. es kostet meist viel weniger. So jedenfalls die zahlreichen Erfahrungen von mir. Wenn ich dann noch das tollpatschige Getue von gegnerischen RA erlebe, da fragt man sich oft was unser Rechtssystem doch für ein lächerlicher Saft- laden ist! > Nebenbei sind solche Leute oft gut vernetzt, so daß manchmal sogar ein > paar Aufträge zurückkommen... Ja klar, Unfähige und Unnütze leben nur von der Vernetzung, allein wären die ja auch nicht überlebensfähig!
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