Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Rastend zu Tastend Umwandeln


von Steven M. (finalshare)


Lesenswert?

Hallo hab mal eine Frage. hab in meinen PKW eine Standheizung 
nachgerüstet.
wollte keine 150€ für eine Original Fernbedienung ausgeben, also hab ich 
eine  12V universal für 10€ eingebaut. Diese gibt aber keine 
Rückmeldung.
jetz will ich bei einschalten der Heizung kurz die Hupe ansteuern 
lassen, damit ich weiß, das Signal ist angekommen

meine Fernbedienung schaltet einfach 12V auf den einschalt Pin der 
Heizung

jetz müsst ich aus diesen Dauerhaften 12V Signal ein kurzzeitiges machen 
welches einmal kurz die Hupe ansteuert.
hat wer ideen?

von Philipp G. (geiserp01)


Lesenswert?

NE555 und ein Relais.

von Peter (Gast)


Lesenswert?


von Stomp (Gast)


Lesenswert?

Steven M. schrieb:
> wollte keine 150€ für eine Original Fernbedienung ausgeben, also hab ich
> eine  12V universal für 10€ eingebaut. Diese gibt aber keine
> Rückmeldung.
> jetz will ich bei einschalten der Heizung kurz die Hupe ansteuern

Kurzfassung: du warst zu geizig, also belästigst du jetzt deine Umwelt 
mit der Hupe.

Und der TÜV genehmigt dir diesen Umbau ganz sicher nicht, ergo hast du 
dann ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis.

von Philipp G. (geiserp01)


Lesenswert?

Stomp schrieb:
> Und der TÜV genehmigt dir diesen Umbau ganz sicher nicht, ergo hast du
> dann ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis.

Nicht dein Problem. Lass' das doch einfach.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


Lesenswert?

Stomp schrieb:
> Kurzfassung: du warst zu geizig, also belästigst du jetzt deine Umwelt
> mit der Hupe. Und der TÜV genehmigt dir diesen Umbau ganz sicher nicht

... und wenn anstelle der Hupe ein Piezo-Quieker angesteuert wird (der 
kann recht laut sein), der kurz zwitschert, dann ist deine Sorge 
unbegründet, und der TÜV hat nichts damit zu tun.

von Arne (Gast)


Lesenswert?

Einfachste Loesung duerfte ein Relais mit dickem Elko in Reihe zur Spule 
sein. Wenn das Relais bipolar ansteuerbar ist, hupt es beim Ausschalten 
auch -- mit einer Diode parallel zur Relaisspule laesst sich das 
verhindern.

von Steven M. (finalshare)


Lesenswert?

vielen dank an alle sinnvollen antworten,  denke auch 555 macht am 
meisten sinn.

Tüv  interessiert die ganze geschichte eh nicht,  hat ja nix damit zu 
tun

: Bearbeitet durch User
von sebi (Gast)


Lesenswert?

https://www.w6pql.com/latching_relay_driver.htm

Das wandelt Flanken in Pulse, je nachdem auf welche Flanke du reagieren 
willst, kannst du den oberen oder den unteren Teil aufbauen.

RC musst du noch auf deine Hupzeit anpassen.

von Technischer Überwacher (Gast)


Lesenswert?

Steven M. schrieb:
> Tüv  interessiert die ganze geschichte eh nicht,  hat ja nix damit zu
> tun

Doch hat er, weil du einen ungenehmigten Umbau der Elektrik vornimmst.

Ich fände die Idee mit dem Kondensator gut. So ähnlich funktioniert 
meine Türklingel, wobei der dort die Spannung verlängert.

Ich würde über einen in Reihe geschalteten Kondensator, der sich 
auflädt, einen zweiten laden, der parallel zum Pipser sitzt. Erst, wenn 
der geladen ist, hat der Pipser dann Spannung, kriegt aber auch dann 
genug Strom. Ansonsten ist die Spannung durch den Ladevorgang sehr 
schnell zu gering. Die 12V-Pipser tuten ab etwa 10V. Das muss man 
überbrücken.

von Martin L. (maveric00)


Lesenswert?

Hallo,

Wegstaben V. schrieb:
> Stomp schrieb:
>> Kurzfassung: du warst zu geizig, also belästigst du jetzt deine Umwelt
>> mit der Hupe. Und der TÜV genehmigt dir diesen Umbau ganz sicher nicht
>
> ... und wenn anstelle der Hupe ein Piezo-Quieker angesteuert wird (der
> kann recht laut sein), der kurz zwitschert, dann ist deine Sorge
> unbegründet, und der TÜV hat nichts damit zu tun.

ist zwar sicherer als das mit der Hupe (und hoffentlich auch leiser), 
aber birgt die gleichen Probleme: Da das Heizungssystem nach ECE R122 
zulassungsrelevant ist, müssen alle Änderungen daran zugelassen sein 
(entweder durch fachlich qualifizierten Einbau von zugelassenen 
Elementen (erkennbar am E-Kennzeichen) oder durch Einzelabnahme).

Die Nachrüstung mit einer eigenen Fernbedienung (inkl. Quieker) lässt 
also die Betriebserlaubnis ohne Abnahme vermutlich erlöschen, die 
Verwendung der Hupe gleich zweimal.

Und dass der TO Hilfe braucht, um aus einer Flanke einen Impuls zu 
machen, deutet an, dass das mit dem fachlich qualifizierten Einbau auch 
ein Problem sein könnte.

Soll nicht heißen, dass der TO eine selbst eingebaute Fernbedienung mit 
Piezo-Quieker nicht durch eine Einzelabnahme bekommen kann - notwendig 
ist sie aber auf alle Fälle.

Schöne Grüße,
Martin

von Wütender Nachbar (Gast)


Lesenswert?

Nein, wir wollen morgens nicht hören wann du deine Standheizung 
einschaltest!

von Herr Troll (Gast)


Lesenswert?

Martin L. schrieb:
> Piezo-Quieker

+ Elko 470µ in Reihe wäre die einfachste Variante, hat aber den 
Nachteil, daß sie nur funktioniert, wenn der Elko noch nicht aufgeladen 
wurde.

von Technischer Überwacher (Gast)


Lesenswert?

Herr Troll schrieb:
> + Elko 470µ in Reihe wäre die einfachste Variante, hat aber den
> Nachteil, daß sie nur funktioniert, wenn der Elko noch nicht aufgeladen
> wurde.

was aber hiesse, dass das Signal schon anliegt und damit die Sache schon 
läuft. Man kann also nicht mehrfach anschalten. Mit einer Diode von dem 
zweiten Kondensator an den Pin liesse sich das auch wieder entladen.

von Brummbär (Gast)


Lesenswert?

Bußgeldkatalog:

Ohne Anlass gehupt  5.-
...mit Belästigung  10.-
"Hup-Konzert"    10.-

Wer mehrfach einen Bußgeldbescheid aufgrund des Hupens erhält, 
qualifiziert sich für eine MPU.

Das betätigen der Hupe ist nur erlaubt, wenn jemand durch das 
Warnzeichen auf Gefahren hingewiesen werden soll.

von Webasto Max (Gast)


Angehängte Dateien:

Lesenswert?

Wütender Nachbar schrieb:
> Nein, wir wollen morgens nicht hören wann du deine Standheizung
> einschaltest!

Wenn du ein GSM-Modul einbaust, kann das Signal auch weiterhin Dauerplus 
haben. Dann kannst du auf deinem smarten Smartphone live und in Farbe 
sehen, ob die Standheizung sich eingeschaltet hat. Mit einer selbst 
programmierten zur Bewegung animierten Grafik auf dem Touchscreen und 
zur akustischen Untermalung noch einen polyphonen Sound, bist du der 
King Of The City.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


Lesenswert?

Brummbär schrieb:
> Bußgeldkatalog:
>
> Ohne Anlass gehupt  5.-
> ...mit Belästigung  10.-
> "Hup-Konzert"    10.-
>
> Wer mehrfach einen Bußgeldbescheid aufgrund des Hupens erhält,
> qualifiziert sich für eine MPU.
>
> Das betätigen der Hupe ist nur erlaubt, wenn jemand durch das
> Warnzeichen auf Gefahren hingewiesen werden soll.

1. was ist mit den "oink-oink", welches ich gelegentlich auf Parkplätzen 
höre, wenn jemand seine Zentralverriegelung schließt oder öffnet? Aus 
welchem Schallgeber wird das denn wieder gegeben?

2. Eine Diebstahlsicherung betätigt durchaus auch die Hupe, sogar in 
nervtötender Weise. läuft das unter dem Begriff "Auf Gefahren 
hingewiesen"?

von Steven M. (finalshare)


Lesenswert?

Oh man wieso wird immer sinnloses losgetreten.

Nein Heizungen sind im PKW Bereich nicht zulassungs Pflichtig ich 
arbeite für eine bosch Service und webasto Service Partner und hab schon 
über 50 Heizungen verbaut. Hat rein garnichts mit TÜV zu tun.    Und die 
die meckern können gleich 50% aller vw Fahrer anzeigen weil die 
teilweise beim auf und zu sperren auch hupen :p.


Aber wie gesagt danke an all die, die sinnvolle Beiträge gebracht haben 
das System läuft einwandfrei

: Bearbeitet durch User
von Hans-Georg L. (h-g-l)


Lesenswert?

Steven M. schrieb:
> Oh man wieso wird immer sinnloses losgetreten.
>
> Nein Heizungen sind im PKW Bereich nicht zulassungs Pflichtig ich
> arbeite für eine bosch Service und webasto Service Partner und hab schon
> über 50 Heizungen verbaut. Hat rein garnichts mit TÜV zu tun.    Und die
> die meckern können gleich 50% aller vw Fahrer anzeigen weil die
> teilweise beim auf und zu sperren auch hupen :p.
>

Das würde mich doch sehr wundern, wenn Zusatzheizungen, die mit Benzin, 
Diesel oder Gas betrieben werden nicht zulassungspflichtig wären. Der 
Einbau meiner Gas Zusatzheizung ist vom TÜV abgenommen und im Brief 
eingetragen.

: Bearbeitet durch User
von oszi40 (Gast)


Lesenswert?

Hans-Georg L. schrieb:
> Heizung ist sogar im Brief eingetragen.

Meine Webasto auch.

von Martin L. (maveric00)


Lesenswert?

Hallo,

Steven M. schrieb:
> Oh man wieso wird immer sinnloses losgetreten.

Weil das, was Du als "sinnlos" bezeichnest eben nicht sinnlos ist, 
sondern Gesetzeslage. Das diese Dich nicht zu interessieren scheint 
hilft anderen Lesern nicht, die dann möglicherweise ungewollt ihren 
Versicherungsschutz verlieren (wenn sie sich auf Deine Aussagen 
verlassen).


> Nein Heizungen sind im PKW Bereich nicht zulassungs Pflichtig


Sie benötigen dann aber eine EG-Typengenehmigung und den Einbau in einer 
Fachwerkstatt:


"Eine TÜV-Prüfung ist bei aktuellen Heizgeräten und Einbau durch eine 
Fachwerkstatt nicht mehr erforderlich, da jetzt jedem Lieferumfang ein 
Faltblatt „EG-Typgenehmigung“ beiliegt. Nach fachgerechtem Einbau und 
der Anbringung des Typgenehmigungszeichens auf dem Typschild ist dieses 
Blatt abzustempeln und zu unterzeichnen. Die ausgefüllte 
EG-Typgenehmigung ist vom Einbaupartner auszufüllen und von Ihnen im 
Fahrzeug mitzuführen."


Quelle: https://www.webasto-comfort.com/de-de/heizloesungen/pkw/


Dummerweise erlischt die Typengenehmigung bei Umbau -> TÜV-Abnahme 
notwendig (und durchaus möglich), da sonst ein Bußgeld (o.k., vermutlich 
nur zwischen 10 und 50 Euro) sowie im schlimmsten Fall 
Versicherungsverlust droht.


> ich arbeite für eine bosch Service und webasto Service Partner
> und hab schon über 50 Heizungen verbaut. Hat rein garnichts mit
> TÜV zu tun.

Dann solltest Du das oben geschriebene aber kennen und schon 50 
Typengenehmigungen gestempelt und unterschrieben haben.

> Und die
> die meckern können gleich 50% aller vw Fahrer anzeigen weil die
> teilweise beim auf und zu sperren auch hupen :p.

Ja, wenn diese 50% einen schlecht gelaunten Nachbarn haben, passiert 
genau das, denn auch wenn es sich im Auto freischalten lässt ist es in 
Deutschland nicht zulässig (§38b STVZO, bzw. Anhang VI der Richtlinie 
74/61/EWG -> eine Bestätigung muss optisch sein).

> Aber wie gesagt danke an all die, die sinnvolle Beiträge gebracht haben
> das System läuft einwandfrei

Gerne geschehen, auch wenn ich nicht glaube, dass Du mich meintest ;-)

Es besteht halt manchmal ein Unterschied zwischen dem, was man hören 
möchte und dem, was Sinnvoll ist.

Schöne Grüße,
Martin

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.