Hallo Gemeinde, also, das ist also wirklich Off-Topic... Ein Kumpel von mir hat vor ca. 17 Jahren, nach dem er bei einem Unfall geholfen hat, selber einen Unfall erlitten und wurde überfahren. Seit dem kämpft er um Schadensersatz von der Versicherung. Vor ca. 2 Jahren hat er mit einem Sitz-Streik vor der Versicherung in Frankfurt etwas Aufmerksamkeit erregt, was die Versicherung wohl auch zur Kenntnis genommen hat, gebracht hat das leider nichts. https://www.facebook.com/photo?fbid=577071479700675&set=pcb.577071629700660 Was kann man tun um diesen Fall etwas mehr public zu machen ? Habt ihr Ideen, Anregungen ? Danke !
Sehr tragischer Fall. Vllt sollte man einen RA zu den Erfolgsaussichten einer Klage konsultieren?
Nun ja, nach 17 Jahren kann man sich umdrehen, und nach vorne schauen, egal wie bitter die Vergangenheit ist. Nützt ja nichts.
Ingo D. schrieb: > Was kann man tun um diesen Fall etwas mehr public zu machen ? > Habt ihr Ideen, Anregungen ? Es gibt etliche Fernsehsendungen wo man das einbringen könnte, vorausgesetzt er möchte das es wirklich so publik wird. Z.B. ZDFzoom, Frontal21, Markt, etc. ähnliche Formate gibts auch auf privaten Sendern. Oder man wendet sich an Zeitungen.
Hallo Ingo, das tut mir Leid für Deinen Kumpel. Wenn man nur helfen wollte, ist es besonders bitter. Ein spießig klingender aber wohlgemeinter Rat (und ja, ich kümmere mich bei mir auch nicht um Rechtschreibung) wäre, den Text zu korrigieren. Die ersten 2 Absätze enthalten mehr als ein halbes Dutzend Fehler. Das macht keinen guten Eindruck, wenn er (im Innenteil) gleichzeitig selber schreibt, dass er bei den Richtern als Querulant gilt. Inhaltlich ist es vermutlich schwierig. Ich bewundere Tierfreunde (und habe höchsten Respekt vor Veg(an/etari)ern). Doch schwingt bei einem Marder, der längere Zeit auf der Straße liegt, auch immer ein bisschen "Fahrlässigkeit" mit. Und da kann man den Versicherer verstehen, wenn er für eine halbe Millionen Nachschlag auch ein Gutachten möchte, dass Herzinfarkt, Halsversteifung und Depressionen etc. vom überfahrenen Bein kommen. Ich denke, jeder Verunfallte mit Spätfolgen hat das Problem, einen angemessenen Betrag zu finden. Ob die gebotenen 240k in Summe (140 damals + 100 jetzt, oder waren es nach Flyer 200k jetzt?) angemessen sind oder viel zu wenig, ... ich denke kaum, dass da ein Fernsehsender drauf anspringt. Ich wünsch ihm jedenfalls viel Glück.
Sehr traurig und unglücklich gelaufen... aber mit den Folgen wird er trotz allem leben müssen, weil die niemand reparieren kann, nicht mit allem Geld der Welt. Die Frage, die ich nicht beantworten kann ist, was braucht man, um sich das Leben danach so problemlos wie möglich zu gestalten und was kostet das. Also je nach Grad der Behinderung oder wenn mit zunehmendem Alter eine starke Behinderung (z.B. Rollstuhl) aufgrund des Vorfalls zu erwarten ist eine behindertengerechte Wohnung oder Haus (wenn er vorher eines besaß) auf Lebenszeit bzw. die Umbaukosten dafür. Wer hier in einem Elektroniker-Forum soll einschätzen können, ob 340k dafür reichen oder nicht? Schmerzensgeld bekommt man in Deutschland sowieso nicht so viel, da hat man es in den USA weit besser. Verdienstausfall ist das Gleiche, auch wenn er auf einem guten Weg war - wer soll beurteilen, daß das die nächsten Jahre so geblieben wäre und wieviel Geld er tatsächlich verdient hätte? Das können nur Gutachter und die werden sich auf irgendwelche Regelsätze stützen. Ich weiß auch nicht obs so gut ist, eine hohe Einmalzahlung anzunehmen. Die ist unter Umständen schnell aufgebraucht und dann steht man vor neuen Problemen. Wichtiger wäre evtl. ein gutes gesichertes Einkommen auf Lebenszeit, mit dem man sich das Leben lebenswert gestalten kann, trotz der leider nicht mehr rückgängig zu machenden Einschränkungen. Aber ich finde das auch recht fahrlässig, sich da auf die offene Straße zu stellen. Wenn man an dem Punkt helfen will, stellt man das eigene Auto quer auf die Straße und dann ist da halt erstmal zu bis die Polizei kommt. Ich habe so nach einem Unfall auf der Kreuzung an einer Autobahnausfahrt vor Jahren eine Landstraße dicht gemacht um die Autobahnausfahrt freizuhalten bzw. daß die Leute von der Autobahn noch in eine Richtung abfahren konnten, um einen Rückstau auf die Autobahn zu vermeiden. Der Rest der Kreuzung war durch den Unfall sowieso blockiert. Da erntet man zwar viel Gehupe und böse Blicke, aber der Zeitplan solcher Egoisten ist mir in dem Moment egal, da geht es mir um Schadensbegrenzung, Vermeidung von Folgeunfällen und daß den Verunfallten möglichst schnell und am besten geholfen werden kann. Die Polizei hat's übrigens ähnlich gesehen und meinte nur das Auto bleibt da erstmal so stehen bis ein zweiter Streifenwagen vor Ort ist und hat sich um die andere Seite mit der Autobahnausfahrt gekümmert. Wenn der Verkehr gestoppt ist, kann man auch probieren, das Tier von der Straße zu kriegen wenn man die eine Spur unbedingt wieder befahrbar machen möchte. Klar tut das weh und ist verdammt traurig, aber wenn es nicht mehr laufen kann, kann man sowieso nichts tun - außer einen möglichst schnellen Gnadenschuss durch die Polizei oder den Jagdpächter. Es gibt Dinge im Leben, die kann man nicht reparieren wenn sie einmal kaputt sind... aber doch niemals für ein halbtotes Tier in solche Gefahr begeben, das ist es nicht wert. Schade alles.
Ingo D. schrieb: > Was kann man tun um diesen Fall etwas mehr public zu machen ? > Habt ihr Ideen, Anregungen ? Zuerst einmal würde ich besser herausarbeiten, worauf er seinen Anspruch begründet. Einem Bekannten ist etwas ähnliches - sogar auch 2004 wenn ich mich richtig erinnere - passiert. Am Zweirad abgeschossen worden, sehr komplexer Beinbruch, jahrelang Operationen. Von der gegnerischen Versicherung gab's wohl 16.000€, also nicht wirklich Schotter. Natürlich ist das tragisch, aber Schmerzensgeld plus Verdienstausfall bis zum Renteneintritt für einen kaputten Fuß ist halt schon eine ganz andere Forderung. Wenn er allerdings bei der Allianz eine entsprechende Berufsunfähigkeitsvericherung hat und die nicht zahlt, dann wäre das eine nachvollziehbarere Argumentation.
Ben B. schrieb: > Aber ich finde das auch recht fahrlässig, sich da auf die offene Straße > zu stellen. Wenn man an dem Punkt helfen will, stellt man das eigene > Auto quer auf die Straße und dann ist da halt erstmal zu bis die Polizei > kommt. Richtig. Nachfolgende Zeilen sollen kein Vorwurf an den Betroffenen sein, sondern sind eher an Leute gerichtet, die evtl. mal in eine ähnlichen Situation geraten: Nicht umsonst lernt man schon in der Fahrschule das das Wichtigste bei einem Unfall die Eigensicherung ist: Warnblinkanlage, Abblendlicht, Warndreieck, Warnweste,... Und wenn der Aufenthalt auf der Fahrband nicht unbedingt notwendig ist (Klingt hart, aber bei einem noch lebenden Tier ist er das nicht), dann runter davon - gerade nachts. Nicht umsonst ist es bei der Feuerwehr sogar vorgeschrieben, das die Fahrzeuge so positioniert sein müssen, damit kein heranfahrendes Fahrzeug die Unfallstelle treffen kann. Ebenso wird eine ganze Armada an Warndreiecken, Verkehrsleitgekeln, Blitzern,... eingesetzt - mit gutem Grund. Wie gesagt, es hilft dem Betroffenen nicht und mit meinem Kenntnisstand vermag ich da keinen Rat zu geben. Aber für alle anderen, die zu einem Unfall kommen: Gerade nachts ist die Eigensicherung das Erste! Noch vor dem Alarmieren der Rettungskräfte! Und wenn mehrere Personen greifbar sind, beobachtet einer am besten immer den herannahenden Verkehr.
Troll A. schrieb: > Nachfolgende Zeilen sollen kein Vorwurf an den Betroffenen sein, sondern > sind eher an Leute gerichtet, die evtl. mal in eine ähnlichen Situation > geraten: Ja, ist O.T., aber Ganz schlimm ist, wenn jemand auf der Landstraße im Dunkeln anhält und das Licht anlässt. Kommt er mir entgegen, sehen wir beide den Bereich der Vorbeifahrt im gegenseitigen Scheinwerferlicht gut ausgeleuchtet. Steht er schon mehrere Sekunden, dann ist das wie eine schwarze Wand in Höhe seiner Scheinwerfer. Bremst man auf 0 km/h ab, erntet man Unverständnis. Tut man das nicht, überfährt man den Mitfahrer, der unbedarft am rechten Rand schifft oder was auch immer. Die meisten sind sich dessen nicht bewusst und glauben: "Hier ist doch genug Platz". So turnen sie sorglos am Mittel- oder Seitenstreifen herum.
Troll A. schrieb: > Nicht umsonst ist es bei der Feuerwehr sogar vorgeschrieben, das die > Fahrzeuge so positioniert sein müssen, damit kein heranfahrendes > Fahrzeug die Unfallstelle treffen kann. Ebenso wird eine ganze Armada an > Warndreiecken, Verkehrsleitgekeln, Blitzern,... eingesetzt - mit gutem > Grund. Und die Erfahrung zeigt, dass nicht mal das immer hilft. Ein Sattel kann auch ein TLF ganz schön zusammenschieben. In diesem Zusammenhang ein kleiner Erfahrungbericht, der evtl. hilft, wenn man selbst mal in so eine Situation kommt: Ich bin des Nachts einem unbeleuchteten(!) Pannenfahrzeug im Autobahntunnel begegnet - das Fahrzeug hatte einen Komplettausfall der Elektronik (vermutl. LiMa & Batterie hinüber). Natürlich auch sofort ca. 50m dahinter stehen geblieben, mit Warnblinkern, Warndreiecken und meinen Blinkleuchten die ich für den Pannenfall mit dabei habe abgesichert. Wir haben dann schnell gemerkt, dass er keine Abschleppöse dabei hat und ich ihn nicht mal eben aus der Gefahrenzone Tunnel rausziehen kann (sofort nach dem Tunnel gibts eine Abfahrt mit Pendlerparkplatz). Also hat er doch in den sauren Apfel beißen müssen, und die Notrufsäule geöffnet um den Pannendienst zu informieren. Kurz darauf ist mir dann aufgefallen: da kommt kein Auto mehr! Und sämtliche Blinkleuchten im Tunnel geben Vollgas. Das Pannenfahrzeug ist dann doch noch angesprungen (Mercedes) und der Fahrer hat mir versprochen sofort abzufahren und vom Pendlerparkplatz aus die Polizei zu informieren, also bin ich meine Wege gefahren, damit kann ich es nicht mehr nachvollziehen, aber: Sehr wahrscheinlich ging beim Öffnen der Notrufsäule in der Tunnelleitstelle ein Alarm los. Und entweder der MA dort oder automatisch wurde der Tunnel komplett gesperrt. Also merke: bei Panne/Unfall in einem Tunnel möglichst sofort die Notrufsäule aufreissen.
Troll A. schrieb: > Nicht umsonst lernt man schon in der Fahrschule das das Wichtigste bei > einem Unfall die Eigensicherung ist: Jeder sollte das mal auf dem Parkplatz üben: 1. Warnblinker an, aus der Beifahrertür aussteigen, hinter die Absperrung, tief durchatmen. 2. Mit dem Rücken zum Kofferraum, öffnen, Notfallpack greifen, wieder hinter die Absperrung. 3. Warnweste anziehen, Warndreieck ausklappen. Nach einem Unfall ist man mental stark eingeschränkt, da werden Leute schnell leichtsinnig. Vorher geübte Routine hilft dagegen.
Peter D. schrieb: > Jeder sollte das mal auf dem Parkplatz üben: > 1. Warnblinker an, aus der Beifahrertür aussteigen joah und dann hat sich die Karre um 180° gedreht - Mahlzeit
Beitrag #6608859 wurde von einem Moderator gelöscht.
Matthias S. schrieb: > Sehr wahrscheinlich ging beim Öffnen der Notrufsäule in der > Tunnelleitstelle ein Alarm los. Und entweder der MA dort oder > automatisch wurde der Tunnel komplett gesperrt Bei den moderneren Tunnels geschieht dies schon aufgrund der Kamerabilder wenn (automatisch) erkannt wird dass etwas nicht stimmt.
Um was für eine Versicherung geht es überhaupt? Die gegnerische KFZ-Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, Unfall? Verzeiht, falls ich es überlesen habe.
Ingo D. schrieb: > Was kann man tun um diesen Fall etwas mehr public zu machen?¹ > Habt ihr Ideen, Anregungen?¹ Du könntest es dort veröffentlichen, wo es jeder anschauen kann. Also auch die, die Wert auf ein Mindestmaß an Privatsphäre legen, und es daher bei Facebook nicht zu sehen bekommen – wir sind gar nicht so wenige! --- ¹) fehlgesetzte Leerzeichen entfernt
Ich empfehle eine Unterschriftensammung mit zB Avaaz. Dort kann jedermann eine Kampagne starten. Es braucht schon etwas Vorbereitung und Planung, um zB 1 Million Unterschriften zu sammeln, aber wenn das Thema passend auf Interesse stossen sollte... ist das moeglich.
Dietmar S. schrieb: > Die gegnerische > KFZ-Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, Unfall? Verzeiht, falls ich es > überlesen habe. Anscheinend die Autoversicherung des 72-Jährigen. Jedenfalls lässt seine Wortwahl auf seinen Seiten vermuten, dass es bei den gezahlten 100.000€ Verdienstausfall und den 40.000€ Schmerzensgeld um die gleiche Versicherung ging. Und dass er halt ein paar Jahre später aufgrund der Folgeprobleme (Herzinfarkt, Depression, Hals) einen Nachschlag fordert. Wenn er hier eine andere Versicherung (ggf. beim gleichen Versicherer) anruft, hätte das irgendwie mal beiläufig fallen müssen. Wobei mir auch nicht ganz klar wird, wer gegen die Allianz geklagt hat. Der Insolvenzverwalter?
In wie weit geht es eigentlich dabei um Elektronik/ Microcontroller?
● Des I. schrieb: > In wie weit geht es eigentlich dabei um Elektronik/ Microcontroller? "Beiträge die in keines der anderen Foren passen." Es wäre vielleicht hilfreich Offtopic für die Nutzer genauer zu definieren. Sollen die Beiträge noch einen Bezug zu Elektronik haben oder nicht?
Ja, sollen sie. Siehe dazu den ersten Punkt der Nutzungsbedingungen. https://www.mikrocontroller.net/articles/Hilfe:Forum_Nutzungsbedingungen
Matthias L. schrieb: > Ja, sollen sie. Siehe dazu den ersten Punkt der Nutzungsbedingungen. > https://www.mikrocontroller.net/articles/Hilfe:Forum_Nutzungsbedingungen "Der Zweck dieses Forums ist der Austausch über Themen aus dem Bereich Elektronik, Informatik, sowie Technik und Wissenschaft im weiteren Sinne. Dies ist kein Forum für allgemeine gesellschaftliche und politische Diskussionen." Schön, es ist auch der Zweck eines Autos von A nach B zu gelangen, dennoch kann man darin seine Freundin b... Und es ist nicht explizit verboten. Offtopic ist Offtopic. Wenn das eingeschränkt sein soll, sollte es auch kommuniziert werden, sonst weiß es keiner.
Also, ich hab' schon mehrmals gelesen, dass Moderatoren sich in diese Richtung geäußert haben, das ordne ich schon als "kommuniziert werden" ein - aber wenn du das seit 2012 noch nie wahrgenommen hast, ja, ist ist das eben so. Du hast aber durchaus Recht damit, dass eine klarere Formulierung in einem "Sticky"-Beitrag oben im Offtopic-Unterforum eher eindeutig wäre. So wie bei der "Keine Politik"-Regel.
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Matthias L. schrieb: > Du hast aber durchaus Recht damit, dass eine klarere Formulierung in > einem "Sticky"-Beitrag oben im Offtopic-Unterforum eher eindeutig wäre. Das wäre dann aber lediglich eine Meinungsäußerung, keine Erweiterung der Nutzungsbedingungen. Aber selbstverständlich haben threads wie "Was hört Ihr für Musik" einen Bezug zu Technik, sofern nicht gerade nur a capella gesungen wird. Das gilt dann aber auch für einen Beitrag, der thematisiert, von einem Kraftfahrzeug verletzt worden zu sein.
Matthias L. schrieb: > Also, ich hab' schon mehrmals gelesen, dass Moderatoren sich in diese > Richtung geäußert haben, das ordne ich schon als "kommuniziert werden" > ein - aber wenn du das seit 2012 noch nie wahrgenommen hast, ja, ist ist > das eben so. Wahrgenommen habe ich das wohl, deshalb habe ich erst einmal ein "Total-Offtopic"-Thema erstellt, das auch sogleich für das Verschieben in die Schrottrubrik markiert wurde. > Du hast aber durchaus Recht damit, dass eine klarere Formulierung in > einem "Sticky"-Beitrag oben im Offtopic-Unterforum eher eindeutig wäre. > So wie bei der "Keine Politik"-Regel. Ich verstehe dass Politik und gesellschaftskritische Themen ausgeschlossen sind, das hat ja auch gute Gründe. Oder wenn dauernd lustige Videos gepostet würden. Aber muss man sich zwingend nur über Elektronik unterhalten? Weiß nicht...
Dietmar S. schrieb: > Aber muss man sich zwingend nur über > Elektronik unterhalten? Weiß nicht... Naja, es wird ja auch der eine oder andere Thread mit SEHR losem Bezug zur Technik toleriert... Percy N. schrieb: > Das wäre dann aber lediglich eine Meinungsäußerung, keine Erweiterung > der Nutzungsbedingungen. Eine Meinungsäußerung des Gastgebers. Es gibt Gäste, die so etwas respektieren. Und es gibt andere Gäste. Welche Gäste gerne gesehen werden und welche nicht, nun, das variiert.
Matthias L. schrieb: > Eine Meinungsäußerung des Gastgebers. Im Zusammenhang mit den Nutzungsbedingungen wäre die Bezeichning Vertragspartner passender. Oder nennst Du Deinen Vermieter auch Gastgeber? Im Übrigen liegst Du sicherlich richtig.
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Matthias L. schrieb: > Naja, es wird ja auch der eine oder andere Thread mit SEHR losem Bezug > zur Technik toleriert... Eben "naja". Der Musikthread wird toleriert, die Frage nach einem Film z.B. nicht. Wenn selbst Offtopic-Themen in einer Offtopic-Rubrik offtopic sind, dann weiß ich auch nicht :) Wir kennen die ungeschriebenen Regeln. Aber Nutzer die sie nicht kennen, tappen in die Falle. Man kann keinem vorwerfen dass er sich an das Topic dieser Rubrik hält, dass nun mal Offtopic heißt. Nur zu blöd, dass unsere Diskussion in diesem Thread wirklich Offtopic ist ;)
Percy N. schrieb: > Oder nennst Du Deinen Vermieter auch > Gastgeber? Ich hab' keinen Vermieter... Aber wenn ich einen hätte, dann müsste ich diesem etwas bezahlen - hier hingegen darf ich mich gratis herumtreiben. Ich weiß, auch Gratis-Nutzungsvereinbarungen können formal Verträge sein. Die Grenze ist meines Wissens etwas unscharf. Beispiel: Ein Bekannter veranstaltet einen Spieleabend. Es soll ein Mittelalter-Brettspiel gespielt werden und dazu wird das Erscheinen in mittelalterlich anmutenden Klamotten erbeten. Wer zum Spieleabend kommt - hat der einen Vertrag geschlossen? Eher nicht, oder?. Nun gut. Alle kommen in seltsame Gewänder gehüllt, bis auf einen, der trägt Starfleet-Uniform und mault herum, dass er Mittelalter doof findet und Brettspiele erst recht, aber ein Online-Spieleabend, der wär cool! Tja, der macht sich eben nicht beliebt in der Runde und fliegt möglicherweise auch 'raus. Ein Bekannter veranstaltet einen Diskussionsabend. Er gibt ein Diskussionsthema vor. Vertrag?? Alle halten sich ans Thema, bis auf einen. Tja, der macht sich eben nicht beliebt in der Runde und fliegt möglicherweise auch 'raus. Ein Bekannter veranstaltet eine Online-Diskussion und erstellt dazu ein Forum. Vertrag? Alle halten sich ans Thema, bis auf...
Matthias L. schrieb: > Ich weiß, auch Gratis-Nutzungsvereinbarungen können formal Verträge > sein. Die Grenze ist meines Wissens etwas unscharf. Spätestens in dem Moment, in dem Du liest, dass Du eine Verfügung über die Nutzungsrechte an Deinen zukünftigen Werken triffst, sollte Dir klar sein, dass es sich hier nicht um eine bloße Gefälligkeit handelt, auch nicht um einen unentgeltlichen Vertrag wie Schenkung, Leihe ider Auftrag, sondern um einen auf Austausch von Leistungen gerichteten Vertrag. Abgrenzungskriterien finden sich zB hier: https://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/njw92_498.htm "Ein Rechtsgeschäft liegt nur vor, wenn bei den Beteiligten der Wille bestand, rechtsgeschäftliche Verpflichtungen einzugehen und entgegenzunehmen. Allein dann kann auch von einer Geschäftsbesorgung i. S. des § 662 BGB die Rede sein (BGHZ 56, 208 = NJW 1971, 1404 = LM § 662 BGB Nr. 11). Ob ein Rechtsbindungswille vorhanden ist, ist nicht nach dem nicht in Erscheinung getretenen inneren Willen des Leistenden zu beurteilen, sondern danach, ob der Leistungsempfänger unter den gegebenen Umständen nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte auf einen solchen Willen schließen mußte. Es kommt darauf an, wie sich dem objektiven Beobachter das Handeln des Leistenden darstellt. Eine vertragliche Bindung wird insbesondere dann zu bejahen sein, wenn erkennbar ist, daß für den Leistungsempfänger wesentliche Interessen wirtschaftlicher Art auf dem Spiel stehen und er sich auf die Zusage verläßt oder wenn der Leistende an der Angelegenheit ein rechtliches oder wirtschaftliches Interesse hat. Ist dies hingegen nicht der Fall, kann dem Handeln der Beteiligten nur unter besonderen Umständen ein rechtlicher Bindungswille zugrunde gelegt werden. Ein Bindungswille wird deshalb in der Regel bei dem sogenannten Gefälligkeitshandeln des täglichen Lebens, bei Zusagen im rein gesellschaftlichen Verkehr oder bei Vorgängen, die diesen ähnlich sind, zu verneinen sein (Senat, BGHZ 88, 373 (382) = NJW 1984, 1533 = LM § 661 BGB Nr. 5; BGHZ 92, 164 (168) = NJW 1985, 1778 = LM § 276 (Fb) BGB Nr. 31; BGHZ 21, 102 = NJW 1956, 1313 = LM § 662 BGB Nr. 3 (L); BGHZ 56, 204 = NJW 1971, 1404 = LM § 662 BGB Nr. 11; BGH, NJW 1968, 1874 = LM § 832 BGB Nr. 9; Erman-Hauß, BGB, 8. Aufl., Vorb. § 662 Rdnr. 4; Palandt-Heinrichs, BGB, 49. Aufl., Einl. 2 vor § 241; Steffen, in: RGRK, 12. Aufl., Vorb. § 662 Rdnr. 12 ff.; Staudinger-Wittmann, BGB, 12. Aufl., Vorb. § 662 Rdnr. 18; Kramer, in: MünchKomm, 2. Aufl., Vorb. § 241 Rdnrn. 28 ff.; vgl. auch Senat, BGHRBGBB § 661 Architektenwettbewerb 2)."
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Ich denke besser als sich da selber vor die Zentrale zu setzen, wäre ein gebrauchter Anhänger mit nem Spruch auf der Plane. Gab doch mal so nen Fall wo einer auf seinem Auto stehen hatte, Danke Audi, danke für die gebrochene.... Oder wenns etwas kosten darf, einen Bus in Frankfurt damit plakatieren, der kommt etwas rum und die Presse greift das bestimmt schnell auf.
Matthias L. schrieb: > Ein Bekannter veranstaltet einen Diskussionsabend. Er gibt ein > Diskussionsthema vor. Vertrag?? Alle halten sich ans Thema, bis auf > einen. Tja, der macht sich eben nicht beliebt in der Runde und fliegt > möglicherweise auch 'raus. Der Vergleich hinkt. Besser wäre: Ein Bekannter veranstaltet einen Diskussionsabend, er gibt ein Diskussionsthema vor. Viele wollen über das Thema diskutieren, eine kleine Gruppe stellt fest, dass ihr ein anderes Thema besser passt und diskutieren in einer anderen Ecke an ihrem Thema. Niemanden stört es, außer einem. Der fängt an rum zu diskutieren, dass das nicht Thema des Abends ist und die Gruppe gefälligst wieder zurückkommen soll. Nun wird weder über das Thema des Diskussionsabends diskutiert noch über das andere Thema. Wer hat sich unbeliebt gemacht und wird das nächste mal wahrscheinlich nicht mehr eingeladen?
Matthias S. schrieb: > Niemanden stört es, Das ist der Punkt... Welche Threads, die niemanden gestört haben, wurden denn unterbunden? Gegenbeispiele, also Threads, die toleriert wurden, gibt's einige...
Matthias L. schrieb: > Das ist der Punkt... Welche Threads, die niemanden gestört haben, wurden > denn unterbunden? Es dreht sich nicht allein um ganze Threads, sondrrn auch um einzelne Beiträge. "Störing" als solche für sich genommen kann btw kein Kriterium sein; mancher Zeitgenosse stört sich schon daran, dass es noch anderexMeinungen als seine gibt. Nun ist hier aber keine Liedertafel, sondern ein Diskussionsforum. Nebenbei: es gab mindestens eine Folge von TBBT, in der Sheldon als Gastgeber den Anderen die Laune verdarb, indem er ihnen vorwarf, sich "falsch zu amüsieren". Es war wohl eher der Gastgeber, der dabei "durchgefallen" ist. > Gegenbeispiele, also Threads, die toleriert wurden, > gibt's einige... Dieserr Umstand ist lediglich geeignet, die Willkür einzelner Entscheidungsträger zu dokumentieren; hinzu kommt die sonderbare Usance in OT deutlich heftiger mit dem eisernen Besen zu kehren, als dies in AS&B gehandhabt wird. Wer also gern die Qualität thailändischer Bordelle erörtern möchte, sollte dies tunlichst in AS&B unternehmen; nach OT kommen die Fotos mit den schicken Schneemännern. Oder die mit den niedlichen Katzen. All dies hat allerdings wenig mit der Unterscheidung zwischen Gefälligkeit und Vertrag zu tun, um die es gegangen war.
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