Forum: Offtopic Versicherung Allianz- Hilfe für einen Freund


von Ingo D. (ingo2011)


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Hallo Gemeinde,
also, das ist also wirklich Off-Topic...
Ein Kumpel von mir hat vor ca. 17 Jahren, nach dem er bei einem Unfall 
geholfen hat, selber einen Unfall erlitten und wurde überfahren. Seit 
dem kämpft er um Schadensersatz von der Versicherung.
Vor ca. 2 Jahren hat er mit einem Sitz-Streik vor der Versicherung in 
Frankfurt etwas Aufmerksamkeit erregt, was die Versicherung wohl auch 
zur Kenntnis genommen hat, gebracht hat das leider nichts.

https://www.facebook.com/photo?fbid=577071479700675&set=pcb.577071629700660

Was kann man tun um diesen Fall etwas mehr public zu machen ?
Habt ihr Ideen, Anregungen ?

Danke !

von Bernd G. (Gast)


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Sehr tragischer Fall. Vllt sollte man einen RA zu den Erfolgsaussichten 
einer Klage konsultieren?

von Unbekannt U. (Gast)


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Nun ja, nach 17 Jahren kann man sich umdrehen, und nach vorne schauen, 
egal wie bitter die Vergangenheit ist. Nützt ja nichts.

von Zero V. (Firma: Freelancer) (gnd)


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Ingo D. schrieb:
> Was kann man tun um diesen Fall etwas mehr public zu machen ?
> Habt ihr Ideen, Anregungen ?

Es gibt etliche Fernsehsendungen wo man das einbringen könnte, 
vorausgesetzt er möchte das es wirklich so publik wird.
Z.B. ZDFzoom, Frontal21, Markt, etc. ähnliche Formate gibts auch auf 
privaten Sendern.
Oder man wendet sich an Zeitungen.

von A. S. (Gast)


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Hallo Ingo,

das tut mir Leid für Deinen Kumpel. Wenn man nur helfen wollte, ist es 
besonders bitter.

Ein spießig klingender aber wohlgemeinter Rat (und ja, ich kümmere mich 
bei mir auch nicht um Rechtschreibung) wäre, den Text zu korrigieren. 
Die ersten 2 Absätze enthalten mehr als ein halbes Dutzend Fehler. Das 
macht keinen guten Eindruck, wenn er (im Innenteil) gleichzeitig selber 
schreibt, dass er bei den Richtern als Querulant gilt.

Inhaltlich ist es vermutlich schwierig. Ich bewundere Tierfreunde (und 
habe höchsten Respekt vor Veg(an/etari)ern). Doch schwingt bei einem 
Marder, der längere Zeit auf der Straße liegt, auch immer ein bisschen 
"Fahrlässigkeit" mit. Und da kann man den Versicherer verstehen, wenn er 
für eine halbe Millionen Nachschlag auch ein Gutachten möchte, dass 
Herzinfarkt, Halsversteifung und Depressionen etc. vom überfahrenen Bein 
kommen.

Ich denke, jeder Verunfallte mit Spätfolgen hat das Problem, einen 
angemessenen Betrag zu finden. Ob die gebotenen 240k in Summe (140 
damals +
100 jetzt, oder waren es nach Flyer 200k jetzt?) angemessen sind oder 
viel zu wenig, ... ich denke kaum, dass da ein Fernsehsender drauf 
anspringt.

Ich wünsch ihm jedenfalls viel Glück.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Sehr traurig und unglücklich gelaufen... aber mit den Folgen wird er 
trotz allem leben müssen, weil die niemand reparieren kann, nicht mit 
allem Geld der Welt. Die Frage, die ich nicht beantworten kann ist, was 
braucht man, um sich das Leben danach so problemlos wie möglich zu 
gestalten und was kostet das. Also je nach Grad der Behinderung oder 
wenn mit zunehmendem Alter eine starke Behinderung (z.B. Rollstuhl) 
aufgrund des Vorfalls zu erwarten ist eine behindertengerechte Wohnung 
oder Haus (wenn er vorher eines besaß) auf Lebenszeit bzw. die 
Umbaukosten dafür. Wer hier in einem Elektroniker-Forum soll einschätzen 
können, ob 340k dafür reichen oder nicht?

Schmerzensgeld bekommt man in Deutschland sowieso nicht so viel, da hat 
man es in den USA weit besser.

Verdienstausfall ist das Gleiche, auch wenn er auf einem guten Weg war - 
wer soll beurteilen, daß das die nächsten Jahre so geblieben wäre und 
wieviel Geld er tatsächlich verdient hätte? Das können nur Gutachter und 
die werden sich auf irgendwelche Regelsätze stützen.

Ich weiß auch nicht obs so gut ist, eine hohe Einmalzahlung anzunehmen. 
Die ist unter Umständen schnell aufgebraucht und dann steht man vor 
neuen Problemen. Wichtiger wäre evtl. ein gutes gesichertes Einkommen 
auf Lebenszeit, mit dem man sich das Leben lebenswert gestalten kann, 
trotz der leider nicht mehr rückgängig zu machenden Einschränkungen.

Aber ich finde das auch recht fahrlässig, sich da auf die offene Straße 
zu stellen. Wenn man an dem Punkt helfen will, stellt man das eigene 
Auto quer auf die Straße und dann ist da halt erstmal zu bis die Polizei 
kommt. Ich habe so nach einem Unfall auf der Kreuzung an einer 
Autobahnausfahrt vor Jahren eine Landstraße dicht gemacht um die 
Autobahnausfahrt freizuhalten bzw. daß die Leute von der Autobahn noch 
in eine Richtung abfahren konnten, um einen Rückstau auf die Autobahn zu 
vermeiden. Der Rest der Kreuzung war durch den Unfall sowieso blockiert. 
Da erntet man zwar viel Gehupe und böse Blicke, aber der Zeitplan 
solcher Egoisten ist mir in dem Moment egal, da geht es mir um 
Schadensbegrenzung, Vermeidung von Folgeunfällen und daß den 
Verunfallten möglichst schnell und am besten geholfen werden kann. Die 
Polizei hat's übrigens ähnlich gesehen und meinte nur das Auto bleibt da 
erstmal so stehen bis ein zweiter Streifenwagen vor Ort ist und hat sich 
um die andere Seite mit der Autobahnausfahrt gekümmert.

Wenn der Verkehr gestoppt ist, kann man auch probieren, das Tier von der 
Straße zu kriegen wenn man die eine Spur unbedingt wieder befahrbar 
machen möchte. Klar tut das weh und ist verdammt traurig, aber wenn es 
nicht mehr laufen kann, kann man sowieso nichts tun - außer einen 
möglichst schnellen Gnadenschuss durch die Polizei oder den Jagdpächter. 
Es gibt Dinge im Leben, die kann man nicht reparieren wenn sie einmal 
kaputt sind... aber doch niemals für ein halbtotes Tier in solche Gefahr 
begeben, das ist es nicht wert.

Schade alles.

von Jan H. (j_hansen)


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Ingo D. schrieb:
> Was kann man tun um diesen Fall etwas mehr public zu machen ?
> Habt ihr Ideen, Anregungen ?

Zuerst einmal würde ich besser herausarbeiten, worauf er seinen Anspruch 
begründet. Einem Bekannten ist etwas ähnliches - sogar auch 2004 wenn 
ich mich richtig erinnere - passiert. Am Zweirad abgeschossen worden, 
sehr komplexer Beinbruch, jahrelang Operationen.

Von der gegnerischen Versicherung gab's wohl 16.000€, also nicht 
wirklich Schotter. Natürlich ist das tragisch, aber Schmerzensgeld plus 
Verdienstausfall bis zum Renteneintritt für einen kaputten Fuß ist halt 
schon eine ganz andere Forderung.

Wenn er allerdings bei der Allianz eine entsprechende 
Berufsunfähigkeitsvericherung hat und die nicht zahlt, dann wäre das 
eine nachvollziehbarere Argumentation.

von Troll A. (trollator)


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Ben B. schrieb:
> Aber ich finde das auch recht fahrlässig, sich da auf die offene Straße
> zu stellen. Wenn man an dem Punkt helfen will, stellt man das eigene
> Auto quer auf die Straße und dann ist da halt erstmal zu bis die Polizei
> kommt.

Richtig.

Nachfolgende Zeilen sollen kein Vorwurf an den Betroffenen sein, sondern 
sind eher an Leute gerichtet, die evtl. mal in eine ähnlichen Situation 
geraten:

Nicht umsonst lernt man schon in der Fahrschule das das Wichtigste bei 
einem Unfall die Eigensicherung ist:
Warnblinkanlage, Abblendlicht, Warndreieck, Warnweste,...
Und wenn der Aufenthalt auf der Fahrband nicht unbedingt notwendig ist 
(Klingt hart, aber bei einem noch lebenden Tier ist er das nicht), dann 
runter davon - gerade nachts.

Nicht umsonst ist es bei der Feuerwehr sogar vorgeschrieben, das die 
Fahrzeuge so positioniert sein müssen, damit kein heranfahrendes 
Fahrzeug die Unfallstelle treffen kann. Ebenso wird eine ganze Armada an 
Warndreiecken, Verkehrsleitgekeln, Blitzern,... eingesetzt - mit gutem 
Grund.

Wie gesagt, es hilft dem Betroffenen nicht und mit meinem Kenntnisstand 
vermag ich da keinen Rat zu geben. Aber für alle anderen, die zu einem 
Unfall kommen: Gerade nachts ist die Eigensicherung das Erste! Noch vor 
dem Alarmieren der Rettungskräfte! Und wenn mehrere Personen greifbar 
sind, beobachtet einer am besten immer den herannahenden Verkehr.

von A. S. (Gast)


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Troll A. schrieb:
> Nachfolgende Zeilen sollen kein Vorwurf an den Betroffenen sein, sondern
> sind eher an Leute gerichtet, die evtl. mal in eine ähnlichen Situation
> geraten:

Ja, ist O.T., aber Ganz schlimm ist, wenn jemand auf der Landstraße im 
Dunkeln anhält und das Licht anlässt.

Kommt er mir entgegen, sehen wir beide den Bereich der Vorbeifahrt im 
gegenseitigen Scheinwerferlicht gut ausgeleuchtet.

Steht er schon mehrere Sekunden, dann ist das wie eine schwarze Wand in 
Höhe seiner Scheinwerfer. Bremst man auf 0 km/h ab, erntet man 
Unverständnis. Tut man das nicht, überfährt man den Mitfahrer, der 
unbedarft am rechten Rand schifft oder was auch immer.

Die meisten sind sich dessen nicht bewusst und glauben: "Hier ist doch 
genug Platz". So turnen sie sorglos am Mittel- oder Seitenstreifen 
herum.

von Matthias S. (da_user)


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Troll A. schrieb:
> Nicht umsonst ist es bei der Feuerwehr sogar vorgeschrieben, das die
> Fahrzeuge so positioniert sein müssen, damit kein heranfahrendes
> Fahrzeug die Unfallstelle treffen kann. Ebenso wird eine ganze Armada an
> Warndreiecken, Verkehrsleitgekeln, Blitzern,... eingesetzt - mit gutem
> Grund.

Und die Erfahrung zeigt, dass nicht mal das immer hilft. Ein Sattel kann 
auch ein TLF ganz schön zusammenschieben.

In diesem Zusammenhang ein kleiner Erfahrungbericht, der evtl. hilft, 
wenn man selbst mal in so eine Situation kommt:
Ich bin des Nachts einem unbeleuchteten(!) Pannenfahrzeug im 
Autobahntunnel begegnet - das Fahrzeug hatte einen Komplettausfall der 
Elektronik (vermutl. LiMa & Batterie hinüber). Natürlich auch sofort ca. 
50m dahinter stehen geblieben, mit Warnblinkern, Warndreiecken und 
meinen Blinkleuchten die ich für den Pannenfall mit dabei habe 
abgesichert.
Wir haben dann schnell gemerkt, dass er keine Abschleppöse dabei hat und 
ich ihn nicht mal eben aus der Gefahrenzone Tunnel rausziehen kann 
(sofort nach dem Tunnel gibts eine Abfahrt mit Pendlerparkplatz).
Also hat er doch in den sauren Apfel beißen müssen, und die Notrufsäule 
geöffnet um den Pannendienst zu informieren.
Kurz darauf ist mir dann aufgefallen: da kommt kein Auto mehr! Und 
sämtliche Blinkleuchten im Tunnel geben Vollgas.
Das Pannenfahrzeug ist dann doch noch angesprungen (Mercedes) und der 
Fahrer hat mir versprochen sofort abzufahren und vom Pendlerparkplatz 
aus die Polizei zu informieren, also bin ich meine Wege gefahren, damit 
kann ich es nicht mehr nachvollziehen, aber:
Sehr wahrscheinlich ging beim Öffnen der Notrufsäule in der 
Tunnelleitstelle ein Alarm los. Und entweder der MA dort oder 
automatisch wurde der Tunnel komplett gesperrt.

Also merke: bei Panne/Unfall in einem Tunnel möglichst sofort die 
Notrufsäule aufreissen.

von Peter D. (peda)


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Troll A. schrieb:
> Nicht umsonst lernt man schon in der Fahrschule das das Wichtigste bei
> einem Unfall die Eigensicherung ist:

Jeder sollte das mal auf dem Parkplatz üben:
1. Warnblinker an, aus der Beifahrertür aussteigen, hinter die 
Absperrung, tief durchatmen.
2. Mit dem Rücken zum Kofferraum, öffnen, Notfallpack greifen, wieder 
hinter die Absperrung.
3. Warnweste anziehen, Warndreieck ausklappen.

Nach einem Unfall ist man mental stark eingeschränkt, da werden Leute 
schnell leichtsinnig. Vorher geübte Routine hilft dagegen.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Peter D. schrieb:
> Jeder sollte das mal auf dem Parkplatz üben:
> 1. Warnblinker an, aus der Beifahrertür aussteigen

joah und dann hat sich die Karre um 180° gedreht - Mahlzeit

Beitrag #6608859 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Oliver R. (oli1982)


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Matthias S. schrieb:
> Sehr wahrscheinlich ging beim Öffnen der Notrufsäule in der
> Tunnelleitstelle ein Alarm los. Und entweder der MA dort oder
> automatisch wurde der Tunnel komplett gesperrt

Bei den moderneren Tunnels geschieht dies schon aufgrund der 
Kamerabilder wenn (automatisch) erkannt wird dass etwas nicht stimmt.

von Dietmar S. (Gast)


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Um was für eine Versicherung geht es überhaupt? Die gegnerische 
KFZ-Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, Unfall? Verzeiht, falls ich es 
überlesen habe.

von Jack V. (jackv)


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Ingo D. schrieb:
> Was kann man tun um diesen Fall etwas mehr public zu machen?¹
> Habt ihr Ideen, Anregungen?¹

Du könntest es dort veröffentlichen, wo es jeder anschauen kann. Also 
auch die, die Wert auf ein Mindestmaß an Privatsphäre legen, und es 
daher bei Facebook nicht zu sehen bekommen – wir sind gar nicht so 
wenige!


---
¹) fehlgesetzte Leerzeichen entfernt

von Pandur S. (jetztnicht)


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Ich empfehle eine Unterschriftensammung mit zB Avaaz. Dort kann 
jedermann eine Kampagne starten. Es braucht schon etwas Vorbereitung und 
Planung, um zB 1 Million Unterschriften zu sammeln, aber wenn das Thema 
passend auf Interesse stossen sollte... ist das moeglich.

von A. S. (Gast)


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Dietmar S. schrieb:
> Die gegnerische
> KFZ-Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, Unfall? Verzeiht, falls ich es
> überlesen habe.

Anscheinend die Autoversicherung des 72-Jährigen. Jedenfalls lässt seine 
Wortwahl auf seinen Seiten vermuten, dass es bei den gezahlten 100.000€ 
Verdienstausfall und den 40.000€ Schmerzensgeld um die gleiche 
Versicherung ging. Und dass er halt ein paar Jahre später aufgrund der 
Folgeprobleme (Herzinfarkt, Depression, Hals) einen Nachschlag fordert. 
Wenn er hier eine andere Versicherung (ggf. beim gleichen Versicherer) 
anruft, hätte das irgendwie mal beiläufig fallen müssen. Wobei mir auch 
nicht ganz klar wird, wer gegen die Allianz geklagt hat. Der 
Insolvenzverwalter?

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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In wie weit geht es eigentlich dabei um Elektronik/ Microcontroller?

von Dietmar S. (Gast)


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● Des I. schrieb:
> In wie weit geht es eigentlich dabei um Elektronik/ Microcontroller?

"Beiträge die in keines der anderen Foren passen."

Es wäre vielleicht hilfreich Offtopic für die Nutzer genauer zu 
definieren. Sollen die Beiträge noch einen Bezug zu Elektronik haben 
oder nicht?

von Matthias L. (limbachnet)


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Ja, sollen sie. Siehe dazu den ersten Punkt der Nutzungsbedingungen.
https://www.mikrocontroller.net/articles/Hilfe:Forum_Nutzungsbedingungen

von Dietmar S. (Gast)


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Matthias L. schrieb:
> Ja, sollen sie. Siehe dazu den ersten Punkt der Nutzungsbedingungen.
> https://www.mikrocontroller.net/articles/Hilfe:Forum_Nutzungsbedingungen

"Der Zweck dieses Forums ist der Austausch über Themen aus dem Bereich 
Elektronik, Informatik, sowie Technik und Wissenschaft im weiteren 
Sinne. Dies ist kein Forum für allgemeine gesellschaftliche und 
politische Diskussionen."

Schön, es ist auch der Zweck eines Autos von A nach B zu gelangen, 
dennoch kann man darin seine Freundin b... Und es ist nicht explizit 
verboten.

Offtopic ist Offtopic. Wenn das eingeschränkt sein soll, sollte es auch 
kommuniziert werden, sonst weiß es keiner.

von Matthias L. (limbachnet)


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Also, ich hab' schon mehrmals gelesen, dass Moderatoren sich in diese 
Richtung geäußert haben, das ordne ich schon als "kommuniziert werden" 
ein - aber wenn du das seit 2012 noch nie wahrgenommen hast, ja, ist ist 
das eben so.

Du hast aber durchaus Recht damit, dass eine klarere Formulierung in 
einem "Sticky"-Beitrag oben im Offtopic-Unterforum eher eindeutig wäre. 
So wie bei der "Keine Politik"-Regel.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias L. schrieb:
> Du hast aber durchaus Recht damit, dass eine klarere Formulierung in
> einem "Sticky"-Beitrag oben im Offtopic-Unterforum eher eindeutig wäre.

Das wäre dann aber lediglich eine Meinungsäußerung,  keine Erweiterung 
der Nutzungsbedingungen.

Aber selbstverständlich haben threads wie "Was hört Ihr für Musik" einen 
Bezug zu Technik, sofern nicht gerade nur a capella gesungen wird. Das 
gilt dann aber auch für einen Beitrag, der thematisiert, von einem 
Kraftfahrzeug verletzt worden zu sein.

von Dietmar S. (Gast)


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Matthias L. schrieb:
> Also, ich hab' schon mehrmals gelesen, dass Moderatoren sich in diese
> Richtung geäußert haben, das ordne ich schon als "kommuniziert werden"
> ein - aber wenn du das seit 2012 noch nie wahrgenommen hast, ja, ist ist
> das eben so.

Wahrgenommen habe ich das wohl, deshalb habe ich erst einmal ein 
"Total-Offtopic"-Thema erstellt, das auch sogleich für das Verschieben 
in die Schrottrubrik markiert wurde.

> Du hast aber durchaus Recht damit, dass eine klarere Formulierung in
> einem "Sticky"-Beitrag oben im Offtopic-Unterforum eher eindeutig wäre.
> So wie bei der "Keine Politik"-Regel.

Ich verstehe dass Politik und gesellschaftskritische Themen 
ausgeschlossen sind, das hat ja auch gute Gründe. Oder wenn dauernd 
lustige Videos gepostet würden. Aber muss man sich zwingend nur über 
Elektronik unterhalten? Weiß nicht...

von Matthias L. (limbachnet)


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Dietmar S. schrieb:
> Aber muss man sich zwingend nur über
> Elektronik unterhalten? Weiß nicht...

Naja, es wird ja auch der eine oder andere Thread mit SEHR losem Bezug 
zur Technik toleriert...

Percy N. schrieb:
> Das wäre dann aber lediglich eine Meinungsäußerung,  keine Erweiterung
> der Nutzungsbedingungen.

Eine Meinungsäußerung des Gastgebers. Es gibt Gäste, die so etwas 
respektieren. Und es gibt andere Gäste. Welche Gäste gerne gesehen 
werden und welche nicht, nun, das variiert.

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias L. schrieb:
> Eine Meinungsäußerung des Gastgebers.

Im Zusammenhang mit den Nutzungsbedingungen wäre die Bezeichning 
Vertragspartner passender. Oder nennst Du Deinen Vermieter auch 
Gastgeber?

Im Übrigen liegst Du sicherlich richtig.

: Bearbeitet durch User
von Dietmar S. (Gast)


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Matthias L. schrieb:
> Naja, es wird ja auch der eine oder andere Thread mit SEHR losem Bezug
> zur Technik toleriert...

Eben "naja". Der Musikthread wird toleriert, die Frage nach einem Film 
z.B. nicht. Wenn selbst Offtopic-Themen in einer Offtopic-Rubrik 
offtopic sind, dann weiß ich auch nicht :)

Wir kennen die ungeschriebenen Regeln. Aber Nutzer die sie nicht kennen, 
tappen in die Falle. Man kann keinem vorwerfen dass er sich an das Topic 
dieser Rubrik hält, dass nun mal Offtopic heißt.

Nur zu blöd, dass unsere Diskussion in diesem Thread wirklich Offtopic 
ist ;)

von Matthias L. (limbachnet)


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Percy N. schrieb:
> Oder nennst Du Deinen Vermieter auch
> Gastgeber?

Ich hab' keinen Vermieter... Aber wenn ich einen hätte, dann müsste ich 
diesem etwas bezahlen - hier hingegen darf ich mich gratis herumtreiben.

Ich weiß, auch Gratis-Nutzungsvereinbarungen können formal Verträge 
sein. Die Grenze ist meines Wissens etwas unscharf.

Beispiel:
Ein Bekannter veranstaltet einen Spieleabend. Es soll ein 
Mittelalter-Brettspiel gespielt werden und dazu wird das Erscheinen in 
mittelalterlich anmutenden Klamotten erbeten. Wer zum Spieleabend kommt 
- hat der einen Vertrag geschlossen? Eher nicht, oder?. Nun gut. Alle 
kommen in seltsame Gewänder gehüllt, bis auf einen, der trägt 
Starfleet-Uniform und mault herum, dass er Mittelalter doof findet und 
Brettspiele erst recht, aber ein Online-Spieleabend, der wär cool! Tja, 
der macht sich eben nicht beliebt in der Runde und fliegt möglicherweise 
auch 'raus.

Ein Bekannter veranstaltet einen Diskussionsabend. Er gibt ein 
Diskussionsthema vor. Vertrag?? Alle halten sich ans Thema, bis auf 
einen. Tja, der macht sich eben nicht beliebt in der Runde und fliegt 
möglicherweise auch 'raus.

Ein Bekannter veranstaltet eine Online-Diskussion und erstellt dazu ein 
Forum. Vertrag? Alle halten sich ans Thema, bis auf...

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias L. schrieb:
> Ich weiß, auch Gratis-Nutzungsvereinbarungen können formal Verträge
> sein. Die Grenze ist meines Wissens etwas unscharf.

Spätestens in dem Moment, in dem Du liest, dass Du eine Verfügung über 
die Nutzungsrechte an Deinen zukünftigen Werken triffst,  sollte Dir 
klar sein, dass es sich hier nicht um eine bloße Gefälligkeit handelt, 
auch nicht um einen unentgeltlichen Vertrag wie Schenkung, Leihe ider 
Auftrag, sondern um einen auf Austausch von Leistungen gerichteten 
Vertrag.

Abgrenzungskriterien finden sich zB hier:
https://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/njw92_498.htm

"Ein Rechtsgeschäft liegt nur vor, wenn bei den Beteiligten der Wille 
bestand, rechtsgeschäftliche Verpflichtungen einzugehen und 
entgegenzunehmen. Allein dann kann auch von einer Geschäftsbesorgung i. 
S. des § 662 BGB die Rede sein (BGHZ 56, 208 = NJW 1971, 1404 = LM § 662 
BGB Nr. 11). Ob ein Rechtsbindungswille vorhanden ist, ist nicht nach 
dem nicht in Erscheinung getretenen inneren Willen des Leistenden zu 
beurteilen, sondern danach, ob der Leistungsempfänger unter den 
gegebenen Umständen nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die 
Verkehrssitte auf einen solchen Willen schließen mußte. Es kommt darauf 
an, wie sich dem objektiven Beobachter das Handeln des Leistenden 
darstellt. Eine vertragliche Bindung wird insbesondere dann zu bejahen 
sein, wenn erkennbar ist, daß für den Leistungsempfänger wesentliche 
Interessen wirtschaftlicher Art auf dem Spiel stehen und er sich auf die 
Zusage verläßt oder wenn der Leistende an der Angelegenheit ein 
rechtliches oder wirtschaftliches Interesse hat. Ist dies hingegen nicht 
der Fall, kann dem Handeln der Beteiligten nur unter besonderen 
Umständen ein rechtlicher Bindungswille zugrunde gelegt werden. Ein 
Bindungswille wird deshalb in der Regel bei dem sogenannten 
Gefälligkeitshandeln des täglichen Lebens, bei Zusagen im rein 
gesellschaftlichen  Verkehr oder bei Vorgängen, die diesen ähnlich sind, 
zu verneinen sein (Senat, BGHZ 88, 373 (382) = NJW 1984, 1533 = LM § 661 
BGB Nr. 5; BGHZ 92, 164 (168) = NJW 1985, 1778 = LM § 276 (Fb) BGB Nr. 
31; BGHZ 21, 102 = NJW 1956, 1313 = LM § 662 BGB Nr. 3 (L); BGHZ 56, 204 
= NJW 1971, 1404 = LM § 662 BGB Nr. 11; BGH, NJW 1968, 1874 = LM § 832 
BGB Nr. 9; Erman-Hauß, BGB, 8. Aufl., Vorb. § 662 Rdnr. 4; 
Palandt-Heinrichs, BGB, 49. Aufl., Einl. 2 vor § 241; Steffen, in: RGRK, 
12. Aufl., Vorb. § 662 Rdnr. 12 ff.; Staudinger-Wittmann, BGB, 12. 
Aufl., Vorb. § 662 Rdnr. 18; Kramer, in: MünchKomm, 2. Aufl., Vorb. § 
241 Rdnrn. 28 ff.; vgl. auch Senat, BGHRBGBB § 661 Architektenwettbewerb 
2)."

: Bearbeitet durch User
von Thomas (kosmos)


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Ich denke besser als sich da selber vor die Zentrale zu setzen, wäre ein 
gebrauchter Anhänger mit nem Spruch auf der Plane.

Gab doch mal so nen Fall wo einer auf seinem Auto stehen hatte, Danke 
Audi, danke für die gebrochene....

Oder wenns etwas kosten darf, einen Bus in Frankfurt damit plakatieren, 
der kommt etwas rum und die Presse greift das bestimmt schnell auf.

von Matthias S. (da_user)


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Matthias L. schrieb:
> Ein Bekannter veranstaltet einen Diskussionsabend. Er gibt ein
> Diskussionsthema vor. Vertrag?? Alle halten sich ans Thema, bis auf
> einen. Tja, der macht sich eben nicht beliebt in der Runde und fliegt
> möglicherweise auch 'raus.

Der Vergleich hinkt.
Besser wäre:
Ein Bekannter veranstaltet einen Diskussionsabend, er gibt ein 
Diskussionsthema vor. Viele wollen über das Thema diskutieren, eine 
kleine Gruppe stellt fest, dass ihr ein anderes Thema besser passt und 
diskutieren in einer anderen Ecke an ihrem Thema. Niemanden stört es, 
außer einem. Der fängt an rum zu diskutieren, dass das nicht Thema des 
Abends ist und die Gruppe gefälligst wieder zurückkommen soll. Nun wird 
weder über das Thema des Diskussionsabends diskutiert noch über das 
andere Thema.
Wer hat sich unbeliebt gemacht und wird das nächste mal wahrscheinlich 
nicht mehr eingeladen?

von Matthias L. (limbachnet)


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Matthias S. schrieb:
> Niemanden stört es,

Das ist der Punkt... Welche Threads, die niemanden gestört haben, wurden 
denn unterbunden? Gegenbeispiele, also Threads, die toleriert wurden, 
gibt's einige...

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias L. schrieb:
> Das ist der Punkt... Welche Threads, die niemanden gestört haben, wurden
> denn unterbunden?
Es dreht sich nicht allein um ganze Threads,  sondrrn auch um einzelne 
Beiträge. "Störing" als solche für sich genommen kann btw kein Kriterium 
sein; mancher Zeitgenosse stört sich schon daran, dass es noch 
anderexMeinungen als seine gibt. Nun ist hier aber keine Liedertafel, 
sondern ein Diskussionsforum.
Nebenbei: es gab mindestens eine Folge von TBBT, in der Sheldon als 
Gastgeber den Anderen die Laune verdarb, indem er ihnen vorwarf, sich 
"falsch zu amüsieren". Es war wohl eher der Gastgeber, der dabei 
"durchgefallen" ist.

> Gegenbeispiele, also Threads, die toleriert wurden,
> gibt's einige...
Dieserr Umstand ist lediglich geeignet, die Willkür einzelner 
Entscheidungsträger zu dokumentieren; hinzu kommt die sonderbare Usance 
in OT deutlich heftiger mit dem eisernen Besen zu kehren, als dies in 
AS&B gehandhabt wird. Wer also gern die Qualität thailändischer Bordelle 
erörtern möchte, sollte dies tunlichst in AS&B unternehmen; nach OT 
kommen die Fotos mit den schicken Schneemännern. Oder die mit den 
niedlichen Katzen.

All dies hat allerdings wenig mit der Unterscheidung zwischen 
Gefälligkeit und Vertrag zu tun, um die es gegangen war.

: Bearbeitet durch User
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