Hi, ich habe in meiner Pension paar neue TVs u. würde die gerne gegen Wegtragen sichern. Habe mich gefragt ob es ein Device mit WiFi u. zugehöriger App mit paar Features gibt, die helfen Diebstahl sofort an den Eigentümer zu melden: a) Device wird zwischen Strom-Steckdose u. TV-Stromstecker zwischengesteckt Device ist sowohl Strombetrieben, also im Normalbetrieb unabhängig von der Batterie … als auch per Batterie weiter betriebsfähig, wenn es von einem Entwender vom Strom abgezogen wird b) Status der Sicherung kann online jederzeit eingesehen werden: * alles i.O., Device läuft, TV-Strom steckt, insofern, dass das TV dran ist, also nicht nur noch das TV-Kabel steckt * TV-Strom wurde abgezogen * Device wurde aus Steckdose abgezogen c) Alarms bei Abziehen des TV o. Device: * akkustischer Alarm wie ein Rauchmelder * sowie SMS-Meldung an diverse SMS (meins u. noch 1-2 Leute, falls mein Handy aus ist etc.) ** die SMS würde von der Server-App aus versandt, also ohne SIM-Karte Irgendwie sowas … gibt’s da was schlaues ? LG Frank
:
Bearbeitet durch User
Frank H. schrieb: > Irgendwie sowas … gibt’s da was ? > > LG Frank Ja es gibt mehrere Möglichkeiten inklusive im Monitor Platzierbarer GPS Melder dass du das gerät wiederfinden kannst. Kommt drauf an was du ausgeben willst. Warensicherung-> Tante Gurgel -> x tausend Treffer. :-)
:
Bearbeitet durch User
Ich würde da eher was mit Schrauben, Dübeln und Metallkette / Seil machen. Ungewöhnliche Typen, die man mit Taschenwerkzeug oder Schweizer Messer nicht auf bekommt. Das sollte reichen, oder hast du so besondere Gäste? Gruss
Ich würde einfach billige (warum denke ich gerade an "Grundig") Noname-Geräte kaufen, die will keiner ohne Bezahlung wegtragen. :=)
Es gibt da CR2032 große Dinger, die per Bluetooth funktionieren (Kosten wenig, aber du brauchst im Umkreis von ca. 100M ein aktiven Bluetooth Empfänger (altes ausgedientes Handy) Und schon hast du mit dem Mitgelieferten APP alles inklusive Alarmton. ;-) Ist in der USA sehr weit verbreitetes 2Rad "Antiklausystem".
:
Bearbeitet durch User
3 Einfache Lösungen 1.) TV in den Hotel-Modus schalten. 2.) Stecker abschneiden und direkt an das Stromnetz anklemmen. 3.) Da eine Programmbelegung ohne Code nicht mehr möglich ist, einfach in die Programmliste schreiben das der TV verschlüsselt und gegen Diebstahl gesichert ist. 4.) Den TV an eine Halterung schrauben und die Schrauben vorher mit Spezial-Zeug (Zauberwort : Schraubensicherung) einschmieren. 5.) Lt. Gesetz bist du dafür verantwortlich das die Identität des Gastes festgestellt wird. Also mache eine Kopie des Ausweises und mache ihm klar das er den Fernsehen mit gemietet hat. Solange er den Schlüssel hat ist ER dafür verantwortlich. Selbst Zimmerreinigungen sind nur mit Genehmigung des Gastes erlaubt. Privatsphäre. !!!!
Ein blinkender Dummy inkl. Warnhinweis reichen nicht aus? Denn: Wer klaut schon einen Fernseher? Profis kennen den Trick, aber die werden sowas auch generell nicht mitnehmen. Und "Laien" fallen eh drauf rein.
Am Fernseher eine weitere wichtig aussehende Buchse einbauen und diese mit einer Sirene im Inneren des TV verbinden. Außen kommt ein Kabel dran, was zu einer Wanddose geht, wo es kurzgeschlossen ist. Zieht nun jemand das Kabel ab, wird verzögert die Sirene aktiviert. Parallel kann man zusätzlich an der Sirene noch ein Bluetooth oder ein WLAN Modul zur Fernalarmierung anschließen.
ja Schrauben Dübeln zusätzlich hilft auch Ärger zu minimieren, allerdings App wäre schon auch gut Hilfreich. Ja Bluetooth an sich ist gut wenn eh vorhanden, das aber jetzt per Zimmer zu installieren u. am Laufen zu halten ... dann lieber ne Strom / WiFi Lösung GPS als Extra auch interessant. Warensicherung-> Tante Gurgel Suche ganz schön viele Klamotten etc. / elektronik-Waren Angebote wo man aber selber da sein muss für Pieps-etc. Alarm. Suche mir gerade nen Wolf für so ne WiFi-Alarm Sache ... Wenn jmd parallell zu meiner Suche nen Einfall hat was matchen könnte wäre cool :)
habe denn die Geräte denn kein "Kensington" Loch zur Nutzung eines Kensington Schlosses? Das was man für Laptops und Monitore so kennt, z.B. ebay 143945698738 Ich meine auch Sicherungen in Erinnerung zu haben, welche eine ca. Bierdeckel große Platte am zu sichernden Gerät drangeklebt bekamen, mit irgendwelchen Spezial-Kleber. Das war dann quasi ein Bierdeckel mit eingelassener (und verstärkter) Kensington-Langschlitz-Öffnung. Ich denke mal, dass eine derartige Warensicherung in den allermeisten Fällen den potentiellen Dieb von der Mitnahme der Geräte abhält. Wenn hingegen alleine beim rausziehen des Steckers die Alarmsirenen losgehen, wäre ich etwas .. verwundert. Sei es, dass dei Putzfrau ihren Staubsauger in die TV-Steckdose reinsteckt, oder ein Gast seinen mitgebrachten Lockenstab oder Fön. -- Ansonsten schau dich doch mal um beim nächten Elektronik-Markt, wie diese ihre TV-Gewräte oder Laptops gegen Mitnahme sichern....
:
Bearbeitet durch User
Beitrag #6927770 wurde vom Autor gelöscht.
Wegstaben V. schrieb: > habe denn die Geräte denn kein "Kensington" Loch zur Nutzung eines > Kensington Schlosses? Die Teile sind nur sinnvoll im öffentlichen Raum. Und taugen so viel wie billigste Fahrrad-Schlösser. Der Hotel-Modus ist 100 x sicherer als so ein Unsinn. Google mal. Der Begriff heißt wirklich so. Ist dafür gedacht das Gäste nicht die Einstellungen versauen.
Michael M. schrieb: > Zieht nun jemand das Kabel ab, wird verzögert die Sirene aktiviert. Da freuen sich dann aber die anderen Gäste... Wegstaben V. schrieb: > Sei es, dass dei Putzfrau ihren > Staubsauger in die TV-Steckdose reinsteckt, oder ein Gast seinen > mitgebrachten Lockenstab oder Fön. Daher am besten fest anschließen.
Schlaumaier schrieb: > Die Teile sind nur sinnvoll im öffentlichen Raum. Und taugen so viel wie > billigste Fahrrad-Schlösser. naja, in Büros etc. ist das ja nicht unüblich, z.B. einen Monitor oder Dockingstation damit gegen Weglaufen zu sichern. Und, ja, die Dinger sind sicherlich nicht extrem sicher. Allerdings ist schon eine Hemmschwelle für den Gast zu überwinden, ein offensichtlich gesichertes Gerät derartig zu "entsichern". Und wer potentiell kriminell ist, der nimmt dann halt statt dessen das Handtuch oder den Morgenmantel als Souvenir mit. > Der Hotel-Modus ist 100 x sicherer als so ein Unsinn. Wenn es ein "einfach gestrickter" Räuber ist, dann wird er noch nicht mal wissen, WAS ein Hotelmodus ist, und DASS das bei dem Gerät aktiv ist. Er konnte ja alle Programme im Hotel empfangen, warum sollte er das in seiner Wahrnehmung nicht auch bei sich zuhause? ich bin mir auch nicht sicher, ob man da auch eine eigene Pin vergeben kann. Ansonsten hat der Räuber in 10 Minuten mit ein bischen Internet-Recherche ("Hotelmodus deaktivieren") die entsprechende Tastenkombination raus, wie man den Hotelmodus oder Präsentationsmodus deaktivieren kann. Einwand-Vorwegnahme, falls es eine spezielle Fernbedienung benötigt: es gibt fürs Smartphone ... zig Apps, welche Fernbedienungen simulieren, auch und grade welche mit Sondertasten.
:
Bearbeitet durch User
GPS im Fernseher ist eine ganz blöde Idee! So etwas habe ich bei meinem Fahrrad gemacht und bekam, als ich es wieder gefunden habe, eine Strafanzeige, weil auch Diebe das Recht auf Datenschutz haben. Durch das GPS habe ich die Position seiner Wohnung und somit die Privatsphäre verletzt. Das Fahrrad habe ich zwar wieder bekommen, aber die Geldstrafe war höher als ein neues Fahrrad mit Zubehör.
Thorsten schrieb: > als ich es wieder gefunden habe, eine > Strafanzeige, weil auch Diebe das Recht auf Datenschutz haben. Klingt nicht glaubwürdig. Wahrscheinlicher ist, dass er einfach sagt "ich habe kein fremdes Fahrrad" wenn die Polizei ihn zur Rede stellt. Er muss sie nicht herein lassen.
Das Fahrrad stand auf der Straße und ich habe es als Eigentümer mitgenommen. Als die Polizei mich befragt hat woher ich denn wusste wo es war und sagte das ich ein GPS daran habe bekam ich vom Dieb eine Anzeige, weil in den Daten die Position des Fahrrads in seinem Haus angezeigt hatte. Somit wusste ich wer und wo er wohnte.
Eine Diebstahlsicherung sollte auch der größte DAU frühzeitig erkennen. Wegstaben V. schrieb: > Wenn es ein "einfach gestrickter" Räuber ist, dann wird er noch nicht > mal wissen, WAS ein Hotelmodus ist, und DASS das bei dem Gerät aktiv > ist. Er konnte ja alle Programme im Hotel empfangen, warum sollte er das > in seiner Wahrnehmung nicht auch bei sich zuhause? Erinnert an Omas Geschichte nach dem 2.WK, wo Russen geklaute Wasserhähne an die Wand schraubten und sehr enttäuscht waren, dass kein Wasser heraus kam.
ja die beste Lösung denke ich ist zu erkennen wenn Gerät abgezogen wird. Dass ein Entwender weiss worum es bei der TV-Hotelsicherung geht, trifft sicher nur bei einigen zu. Alles was rein Batteriebetrieben ist ... wie ZigBee Fenster-Sensoren etc., ist auch nicht so dolle, wg. ab irgendwann mal geht die Batteriewechselei / Ladungsstatus-Check etc. los u. wird die Maintenance verpasst, ist die Sicherung inaktiv.
Sei nicht so knickerig, einfach größere Geräte (>65") aufstellen, die schleppt man nicht so einfach raus ohne das es auffällt!
Stefan ⛄ F. schrieb: > Dann wären die ganzen Miet-Fahrräder, Autos und Roller illegal. und Smartphones ebenfalls. Jeder kann sein eigenes Smartphone orten, sobald er die Funktion freigeschaltet hat.
Naja ich persönlich halte eine gute gesicherte Stromanschlussdose für die sicherste und einfachste Methode. Es ist nicht so einfach Stressfrei ein 230 Volt Kabel durch zu schneiden. Und wenn die Sicherungen raus fliegen merkt man das i.d.R. sehr schnell. Beziehungsweise kann sich da was im Sicherungskasten tricksen (Lichtschranke z.b.) . Aber mit Gewalt und genügend Krimineller Energie geht alles. Aber wenn man die Stromanschlussdose mit einen Alarm ausstattet, sind die Gäste vermutlich froh das sie gewarnt werden wenn jemand am Stromnetz herum fummelt. Und das jemand so eine Dose sichert merkt man eh erst wenn es zu spät ist. ;)
Thorsten schrieb: > Durch das GPS habe ich die Position seiner Wohnung und somit die > Privatsphäre verletzt. Richtig. DU hast es verletzt. Und das ist illegal. !!! ABER. Wenn du mit den Daten in der Hand zur Polizei gegangen wärst, wäre da NIX passiert. Du darfst halt nur nicht bei Google-Maps gucken wo das ist. ;) Einfach der Polizei die APP vor die Nase halten und sagen : "Los macht euch auf den Weg und holt mein Eigentum wieder." Und wenn sie sich nicht auf den Weg machen, hast du ein Rechtsanspruch gegen die Polizei. Besonders wenn mehre Beamte im Raum herum stehen. Die Polizei nennt so was Fahndungs/Ermittlungshilfe und darf das. Die Perversion des Rechtssystem.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Stefan ⛄ F. schrieb: > >> Dann wären die ganzen Miet-Fahrräder, Autos und Roller illegal. > > und Smartphones ebenfalls. Jeder kann sein eigenes Smartphone orten, > sobald er die Funktion freigeschaltet hat. Das war auch mein Argument. Aber du darfst es nicht orten wenn es gestohlen wurde! Nur wenn du es verlegt hast. Das hat man mir ganz genau erklärt! Denn such Diebe haben ein Recht auf Datenschutz. Wisst ihr was? Wenn ihr so schlau seid wie ihr tut, wieso frägt ihr nicht einfach selber nach ob ihr das machen dürft? Die Polizei ist ein Ansprechpartner. Alle anderen die es nicht selbst erlebt haben sind nur Schwätzer!
Sehr kluger Artikel zu den Thema . https://thinksave.de/datenschutz-in-der-aufdeckung-von-ladendiebstaehlen/ Wie schon gesagt : Lass die Polizei die Arbeit machen.
Thorsten schrieb: > Aber du darfst es nicht orten wenn es gestohlen wurde! Seltsam. Naja, so ist dieses Land. Da beschleicht mich das Gefühl das, manche Gesetze eine absichtliche Falle sind, in die brave Bürger tappen sollen. > Wenn ihr so schlau seid wie ihr tut, wieso frägt ihr > nicht einfach selber nach ob ihr das machen dürft? Da muss man erstmal drauf kommen, dass man fragen muss. Aber auf sein eigenes Klo gehen darf man noch ohne zu fragen, hoffe ich. > Die Polizei ist ein Ansprechpartner. Sage das mal meiner Tochter. Ihr hatte jemand ein iPad verkauft und nicht geliefert. Sie hatte ihn samt bestätigter Adresse und Bankverbindung angezeigt, dennoch passiert da (seit 11 Monaten) gar nichts, denn die Polizei leidet genau so unter Personalmangel wie alle anderen, auf deren Hilfe man von Zeit zu Zeit angewiesen ist. Aber wehe man fotografiert mal ein öffentlich ausgestelltes Kunstwerk, dann ist man sofort am Arsch.
Also jedes Mietauto hat GPS drin ist heute Standard. Dein Eigentum darfst du mit GPS versehen. (Du musst wohl deinen Anwalt wechseln der taugt nix) sogar viele Notepads Tablets und bald jedes Handy kann dir mitteilen wo es sich befindet wenn aktiviert. Lenovo beispielsweise können das sogar Ohne GPS, sobald sie ein WiFi erhaschen können (und neben bei ganz ohne dass du es merkst) nachhause telefonieren und eine Ungefähre Position angeben.... und dann: "E.T. (äh sorry Lenovo) telefonieren nach Hause". Da der Dieb oder auch Ausleiher Dein und nicht Sein Eigentum verwendet ist er Chanchenlos! Sonnst könnte dich ja jeder Handydieb anzeigen ?!? Handy können alle "nachhausetelefonieren" und ihre IMEI plus Position mitteilen. sogar oft Ohne GPS.
:
Bearbeitet durch User
oszi40 schrieb: > Eine Diebstahlsicherung sollte auch der größte DAU frühzeitig erkennen. Der Hotelmodus ist keinesfalls eine Diebstahlsicherung, sondern er verhindert bestimmte Einstellfunktionen, z.B. Sendersuchlauf. Das soll vermeiden, dass "das Hotel" jeden Tag alle möglichen Fernseher nachjustieren muß, weil irgendein vorheriger bastelfreudiger Gast alles mögliche umgestellt hat am Gerät. Der "normale Gast" schaut einfach die angebotenen Programme und vermisst keinen Sendersuchlauf. oszi40 schrieb: > Erinnert an Omas Geschichte nach dem 2.WK, wo Russen geklaute > Wasserhähne an die Wand schraubten und sehr enttäuscht waren, dass kein > Wasser heraus kam. dein Beitrag lässt vermuten, dass du den Hotelmodus nicht so genau kennst. Zur Erhellung: https://de.wikipedia.org/wiki/Hotelmodus
:
Bearbeitet durch User
aktueller Status mit der Ereignismeldung: * ZigBee Gateway (hab eins von Ikea ... nur noch nicht ausprobiert ;) * Zigbee Fensteröffnung-Sensor (leider Batterie-based) ** einen Teil platzier ich im Gehäuse vom externen TV-Empfänger, das Gegenstück pack ich Unterputzig, mit Wandfarbe gestrichener Folie drüber, so dass hoffentlich der Sensor "colsed" recognizet. ** das in-Wand-Gegenstück muss das mit der Batterie sein, dazu verwende ich dann statt Batterie nen Recom AC/DC, hab ich so mit all meinen Ikea Tradfi Dimmern gemacht ... klapt :)) ** ZigBee Sirene ** ZigBee App ... Alarm-Wünsche Setup feddisch
Wegstaben V. schrieb: > dein Beitrag lässt vermuten, dass du den Hotelmodus nicht so genau > kennst. Zur Erhellung: Dein Beitrag lässt vermuten, dass ich noch nie Hotels besucht habe. Fakt ist jedoch dass ein Dieb frühzeitig erkennen sollte, dass seine Tat sinnlos ist, BEVOR er sie ausführt. Dazu muß der TV "an die Kette".
Solche Fragen gefallen mir! Ich habe nämlich auch keine Ahnung, aber immer Langeweile ...
Thorsten schrieb: > bekam ich vom Dieb eine Anzeige, weil in den Daten die Position des > Fahrrads in seinem Haus angezeigt hatte. Was die Frage aufwirft, wer von der Polizei da interne Infos geleakt hat.
... die aller-aller-meisten Leute verhalten sich ja normal ... Kette sieht eigentlich doch büschn offensiv für mich aus, a la "diese Pension traut niemandem" ;)
Frank H. schrieb: > Kette > sieht eigentlich doch büschn offensiv für mich aus Wie schon gesagt. Ich würde die Kette gegen die Stromleitung austauschen. Sicher und keiner merkt was ich vor habe. Im Gegenteil. Das sieht sogar elegant aus.
Frank H. schrieb: > Device wird zwischen Strom-Steckdose u. TV-Stromstecker > zwischengesteckt Das würde ich nur machen wenn genügend sonstige Steckdosen vorhanden sind: Ich hab in Hotelzimmern schon mehrfach den TV temporär ausgesteckt um stattdessen eine Steckdose für Handyladegerät oder Laptop-Netzteil frei zu haben :D
Thorsten schrieb: > Denn such Diebe haben ein Recht auf Datenschutz. Der aber in der Regel bei Beweisen zu einer Straftat hinten ansteht. Da hat Dein Anwalt wohl geschlafen. Zum Thema: RFID-Tags, wie man sie in Kleidungsstücken im Kaufhaus findet. Wird der FS durch die Tür getragen, fallen sofort dicke Stahlstangen von der Decke und der Dieb befindet sich im Käfig. Gruß Jobst
Thorsten schrieb: > Das Fahrrad stand auf der Straße und ich habe es als Eigentümer > mitgenommen. Als die Polizei mich befragt hat woher ich denn wusste wo > es war und sagte das ich ein GPS daran habe bekam ich vom Dieb eine > Anzeige, weil in den Daten die Position des Fahrrads in seinem Haus > angezeigt hatte. Somit wusste ich wer und wo er wohnte. Mit Verlaub, das klingt etwas abenteuerlich.
Percy N. schrieb: > Mit Verlaub, das klingt etwas abenteuerlich. Wie schon gesagt jedes geklaute Handy verrät seine Position und IMEI Code. Lenovo hat seit Urzeiten eine im Bios verankerte Position's Software womit es bei Diebstahl via Internet mitteilt wo es ist. Die meisten Mietautos (Bei EuropCar sogar jedes) teilt seine Position mit und löst sogar automatisch Alarm aus wenn es unangemeldet über die Grenze fährt oder (Steht sogar im Mietvertrag) am Hafen steht. Es gibt mittlerweile sogar Artikel die mit einer Warensicherung & GPS ausgerüstet sind, die sich per GPS Melden, wenn sie Entwendet/bewegt werden. Es gibt Legale Tracker, als Warensicherung die per GPS Position und GSM sich melden. Ja sogar die Meisten Paket-Dienste haben Tracker, die man Online Verfolgen kann, um zu sehen wann den das Paket ankommt. Die Behauptung würde ja aussagen dass jeder der ein EuropCar Auto fährt klage einreichen könnte weil das Mietfahrzeug: "E.T. telefonieren nachhause"...macht, somit seinen Standort verrät. Ach und nicht Vergessen sogar Windows, kann mitlerweile mitteilen wo es betrieben wird. Altium und x andere Software übrigens auch!
:
Bearbeitet durch User
Diese Geschichte, dass irgend ein rechtschaffener Bürger bestohlen wurde und hinterher selbst "wegen Datenschutz" strafverfolgt wurde, ist eine olle Kamelle, die hier häufiger aufschlägt und ins Reich der urban legends gehört. Bezeichnender Weise wird niemals mitgeteilt, gegen welche Strafnorm denn nun überhaupt verstoßen worden sein sollte. Den Vogel abgeschossen hat hier letztes Jahr ein Spaßbold, der steif und fest behauptete, die Geschädigte sei nicht etwa angeklagt, sondern gleich von der Polizei mit einer Geldstrafe belegt worden. Wieso manche Leute immer noch glauben, sie könnten mit dieser saublöden Schote punkten, ist mir unverständlich.
Beitrag #6929647 wurde von einem Moderator gelöscht.
Schlaumaier schrieb: > Sehr kluger Artikel zu den Thema . > > https://thinksave.de/datenschutz-in-der-aufdeckung-von-ladendiebstaehlen/ Das ist ein gänzlich anderes Thema.
Grundsätzlich glaube ich die Geschichte. Aber die Gründen sind andere. 1. Es ist privaten Personen nicht erlaubt, in die Privatsphäre andere Leute einzudringen. Im schlimmsten Fall hat man eine Anzeige wegen Strocking am Hals. Also hat derjenige ZURECHT eine Anzeige bekommen. GPS-Tracker aller Art sind aber NICHT verboten. Nur man braucht die Einwilligung der benutzenden Person das man jederzeit berechtigt ist sie zu orten. Was bei einen Dieb etwas schwerer ist ;) Wie oben schon gesagt von mir. Zur Polizei gehen, den die Tracking-Daten zu gängig machen und die, die Arbeit erledigen lassen. Die schicken ein Streifenwagen hin und das war's. Da der Bürger ja geschützt werden muss (siehe Corona-Politik) gilt das selbe auch für "Selbstjustiz" . Darauf läuft das ganze nämlich hinaus. Den Schwachsinn wie er bei RTL gezeigt wird, ist in real ein echtes Problem. Da wird nicht nur prollo-mässig gelabert und die Polizei (wie immer zu spät) spielt dann Lehrer, der streit kleiner Kiddys schlichtet. Einfach mal vorstellen der Dieb "holt seine Brüder" oder dreht durch. Holt ein Messer o.ä. raus. Dann hat man schnell ein Problem und in 99% eine Anzeige am Hals. Patrick L. schrieb: > Die meisten Mietautos (Bei EuropCar sogar jedes) teilt seine Position > mit und löst sogar automatisch Alarm aus wenn es unangemeldet über die > Grenze fährt oder ( Steht sogar im Mietvertrag ) am Hafen steht. Das Steht sogar im Mietvertrag, ist das Zauberwort. Damit hat die Person eingewilligt. Der Fahrer ist sogar verpflichtet, Mitfahrer darüber aufzuklären. !! ist echt so. Bei eine Taxi ist es so, das es in den AGB's stehen muss die der Taxifahrer auf verlangen aushändigen muss. Es gibt aber inzwischen Urteile wo ein Hinweis auf die Webseite reicht. K.a. wie da der Stand der Dinge ist. Was meint ihr eigentlich warum Apps nachfragen müssen, ob sie dein GPS im Hand nutzen dürfen. Alles das selbe. Datenschutz macht zwar kaum einer aber es ist eine teure Angelegenheit. Ach nur so nebenbei. Ich habe schon vor 20 Jahren, also lange vor der DSGVO jeden meiner Bekannten und Freuden klar gemacht, das ich jeden verklage auf Schadensersatz der mir eine Weihnachtskarte über einen Web-Dienst schickt. Ich habe ein SEE.ME auf meinen Handy aber dieses Jahr schon 2 beseitigt. ;)
Schlaumaier schrieb: > Also hat derjenige ZURECHT eine Anzeige bekommen Da Du das so genau weißt, wirst Du sicherlich auch die Strafrechtsnorm benennen können, gegen die verstoßen wurde. Lass mich bitte nicht dumm sterben!
DSGVO Die ist so schwammig, das es damit locker möglich ist. Und da sind auch nur Geldstrafen möglich, soweit ich weiß. Und da man in DE seine Bürgerrechte auch als Verbrecher nicht verliert, gilt die sogar für Diebe.
Schlaumaier schrieb: > DSGVO Das ist ein Gesetz, aber keine Steafrechtsnorm. > Die ist so schwammig, das es damit locker möglich ist. Das einzig Schwammige dabei spielt sich zwischen Deinen Ohren ab. > Und da sind auch nur Geldstrafen möglich, soweit ich weiß. Das soll vermutlich einen hohen Grad von Verlässlichkeit darstellen, nicht wahr? Warst Du es nicht, der kürzlich "tausendprozentige Sicherheit" als sinnvolle Bezeichnung für überwiegende Wahrscheinlichkeit verkaufen wollte? Also, Butter bei die Fische: gegen welchen Paragraphen welches Gesetzes wurde verstoßen und wo ist dieser Verstoß mit Strafe bedroht?
:
Bearbeitet durch User
Wenn ich gegen die DSGVO verstoße, die ja Gesetz ist, bekomme ich eine Strafe. Wenn ich gegen andere Gesetze verstoße auch. MEHR muss ich nicht wissen als Bürger.
Beitrag #6929685 wurde von einem Moderator gelöscht.
Tja dann wären wir mal wieder bei: "Recht haben und Recht bekommen, sind 2 paar Schuhe" Aber Grundsätzlich ist es so. Selbstjustiz ist verboten, also insofern wäre das Mitnehmen des Fahrades ein solcher gewesen, aber sichre kein Verstos gegen das Datenschutzgesetz, denn: Der Tracker am Fahrad speichert keine Langzeit Daten, er übermittelt sie nur. Die Daten sind Nicht Personenbezogen, sondern Sachbezogen. Hätte der Fahradabholer einfach gesagt "Ehm ich dachte ich habe es hier stehen gelassen" oder so wäre sogar das Strafrecht mit Selbstjustiz ins wanken gekommen und ein findiger Anwalt hätte den Prozess gewonnen. Den du schreibst "Auf der Strasse" also öffentlicher Grund. Aber ja Definitiv darf man das Fahrrad nicht aus der Garage oder vom Grundstück des Diebes hohlen, den dass wäre Selbstjustiz, Hausfriedensbruch und im dümmsten Fall sogar "Diebstahl" ja man kann seine eigene Sache stehlen, so verrückt das klingt. Als Beispiel: Warenhaus X verkauft gegen Rechnung etwas an Mister X. Hat selbstverständlich Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung in der AGB. Dieser Bezahlt nicht. Warenhaus X. schickt ein Mitarbeiter das Teil Abzuholen, dieser sieht das Betroffene Teil als Beispiel auf dem Gartentisch stehen und holt es ab. Nun hat der Abholer eine Strafanzeige am Hals, und der Auftraggeber ebenso, weil: A) Hausfriedensbruch B) Selbstjustiz und nicht zuletzt C) Diebstahl! Aber sicher nicht wegen Verletzung des Datenschutzgesetz.
Schlaumaier schrieb: > MEHR muss ich nicht wissen als Bürger. Das GG sieht das ein ganz klein wenig anders. Die StPO auch. Aber als Dampfplauderer kommt man ohne störendes konkretes Wissen tatsächlich besser hin, das ist wohl wahr.
Patrick L. schrieb: > sogar "Diebstahl" ja man kann seine eigene Sache stehlen, so verrückt > das klingt Das klingt nicht nur verrückt, es ist auch Blödsinn: "Strafgesetzbuch (StGB) § 242 Diebstahl (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar." https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html Was soll Deiner Meinung nach das Wörtchen "fremd" bedeuten? Was ist eine "Zueignung", und wann ist diese "rechtswidrig"?
Patrick L. schrieb: > dass wäre Selbstjustiz, die mitunter (bei direkter Verfolgung) zulässig ist: "§ 859 Selbsthilfe des Besitzers (1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren. (2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen. (3) Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen. (4) Die gleichen Rechte stehen dem Besitzer gegen denjenigen zu, welcher nach § 858 Abs. 2 die Fehlerhaftigkeit des Besitzes gegen sich gelten lassen muss." https://dejure.org/gesetze/BGB/859.html Dieses Recht steht allerdings tatsächlich auch dem Dieb zu.
:
Bearbeitet durch User
Patrick L. schrieb: > ja man kann seine eigene Sache stehlen, so verrückt das klingt. Keine Sorge, in Deutschland ist das strafrechtlich irrelevant. https://dejure.org/gesetze/StGB/242.html "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen [...] wegnimmt... EDIT: Oh, ich hätte den Beitrag mal aktualisieren sollen, Percy ist mir längst zuvorgekommen. Ja, der zivilrechtliche § 859 BGB gilt tatsächlich auch für den Dieb.
:
Bearbeitet durch User
Percy N. schrieb: > Was soll Deiner Meinung nach das Wörtchen "fremd" bedeuten? Was ist eine > "Zueignung", und wann ist diese "rechtswidrig"? Nur muss man dann zeigen können, dass es "nicht fremd" ist.
Wie schon geschrieben, Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar schuhe. Und wenn das Objekt Verteidigt wird: Percy N. schrieb: > (2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener > Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen > oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen. ist nicht das selbe wie wenn ich danach mein Eigentum (oder Vermeintliches Eigentum) vom Grundstück des Diebes hole. und Vorsicht bei Auslegung des Satzes: Percy N. schrieb: > verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen den Gewalt kann auch schnell in Körperverletzung enden und schon hat mann wieder eine "2" auf dem rücken! Mann nennt sie nicht umsonnst "Gummiparagraphen" ;-)
Frank H. schrieb: > Hi, > ich habe in meiner Pension paar neue TVs u. würde die gerne gegen > Wegtragen sichern. Habe mich gefragt ob es ein Device mit WiFi u. > zugehöriger App mit paar Features gibt, die helfen Diebstahl sofort an > den Eigentümer zu melden: > braucht man nicht > a) Device wird zwischen Strom-Steckdose u. TV-Stromstecker > zwischengesteckt > Device ist sowohl Strombetrieben, also im Normalbetrieb unabhängig von > der Batterie … als auch per Batterie weiter betriebsfähig, wenn es von > einem Entwender vom Strom abgezogen wird > b) Status der Sicherung kann online jederzeit eingesehen werden: > * alles i.O., Device läuft, TV-Strom steckt, insofern, dass das TV dran > ist, also nicht nur noch das TV-Kabel steckt > * TV-Strom wurde abgezogen > * Device wurde aus Steckdose abgezogen > c) Alarms bei Abziehen des TV o. Device: > * akkustischer Alarm wie ein Rauchmelder > * sowie SMS-Meldung an diverse SMS (meins u. noch 1-2 Leute, falls mein > Handy aus ist etc.) > ** die SMS würde von der Server-App aus versandt, also ohne SIM-Karte > viel zu viel blabla > Irgendwie sowas … gibt’s da was schlaues ? > ja, gibt es! ich täte die TVs einmauern und vom Nebenzimmer anschrauben > LG Frank
Thorsten schrieb: > GPS im Fernseher ist eine ganz blöde Idee! So etwas habe ich bei > meinem > Fahrrad gemacht und bekam, als ich es wieder gefunden habe, eine > Strafanzeige, weil auch Diebe das Recht auf Datenschutz haben. > > Durch das GPS habe ich die Position seiner Wohnung und somit die > Privatsphäre verletzt. Das Fahrrad habe ich zwar wieder bekommen, aber > die Geldstrafe war höher als ein neues Fahrrad mit Zubehör. Bestimmt nicht. Mein Auto kann ich z.B. über die App orten, wenn ich die betreffende Funktion im Auto einschalte. Das wäre dann ja auch verboten, weil ich würde ja damit den Datenschutz eines potentiellen Autodiebes verletzen. Das ist natürlich Unsinn, und darum werden Autos mit solchen Funktionen verkauft.
pepperwutz schrieb: > ich täte die TVs einmauern und vom Nebenzimmer anschrauben Ein Wanddurchbruch, der mit dem Rahmen eines Flachbildschirmes verblendet wird, tut doch auch seinen Dienst. Dann kann der Zimmernachbar ein individuelles Programm für den Zuschauer im Nebenzimmer gestalten. Das ist in der heutigen Zeit mit Sicherheit nahrhafter und bekömmlicher als das, was über Kabel oder Satellit zu empfangen ist. https://www.metropolnews.info/wp-content/uploads/2021/02/merkels-erbe-768x576.jpg
Thorsten schrieb: > Das Fahrrad stand auf der Straße und ich habe es als Eigentümer > mitgenommen. Als die Polizei mich befragt hat woher ich denn wusste wo > es war und sagte das ich ein GPS daran habe bekam ich vom Dieb eine > Anzeige, weil in den Daten die Position des Fahrrads in seinem Haus > angezeigt hatte. Somit wusste ich wer und wo er wohnte. Würde mich echt interessieren was aus der Anzeige geworden ist bzw. noch wird. Meiner Meinung nach darf ich Daten sammeln, anlassbezogen zur Vereitelung von Straftaten. Natürlich muss ich sorgsam damit umgehen und nicht bei Facebook oder so veröffentlichen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Bankräuber mit den Auto fliehen und ich darf mir das Nummernschild nicht aufschreiben. Oder eine Frau wird verprügelt und ich darf den Täter nicht fotografieren. Ich bin sehr, sehr sicher, dass ich zur Beweissicherung Daten erheben darf oder vielleicht sogar muss. Und zum Thema: Jede technische Lösung bedarf Wartung und Support. Regelmässiger Batterienwechsel oder Handyapp, die auf dem neuen Phone vielleicht nicht mehr läuft. Bei einer Pension reden wir über viele TVs, also nichts aufwendiges oder kompliziertes, wie Gehäuse aufschrauben und GPS einbauen. Ich bin stark für Schelle, Spezialschraube und damit das Kabel an die Wand geschraubt. Kabel durchschneiden ist doch eine Hürde für die meisten Leute.
Frank H. schrieb: > c) Alarms bei Abziehen des TV o. Device: Ich ziehe oft das TV ab, weil mir das Leuchten der Standby-LED (die können problemlos ein Zimmer ausleuchten) beim einschlafen stört. Es wäre dann blöd, wenn dann gleich ein Alarm losgeht. Ansonsten ist doch klar, wer das Zimmer gemietet hat. Fehlt danach das TV, wird es auf die Zimmerrechnung geschrieben.
Christian H. schrieb: > wer das Zimmer gemietet hat. Fehlt danach das > TV, wird es auf die Zimmerrechnung geschrieben. ich kann mir durchaus Situationen vorstellen, wo nicht ein dort eingemieteter Gast, sondern "jemand anderes" Zeugs aus Hotel/Pensionszimmern verschwinden lässt. Als Gast würde ich mich auf jeden Fall wehren, wenn mir jemand unterstellt, ich hätte da irgendwas mitgehen lassen. Die "Alarmkette" wie sie vom TO vorgesehen ist, muss natürlich robust funktionieren (technisch, Eingreif-Truppe vor Ort etc). Sonst ist sie so zweckmäßig wie ein Zettel an der Wand mit der Bitte, keine Hotel-Gegenstände versehentlich oder absichtlich mitzunehmen.
:
Bearbeitet durch User
Wegstaben V. schrieb: > Christian H. schrieb: >> wer das Zimmer gemietet hat. Fehlt danach das >> TV, wird es auf die Zimmerrechnung geschrieben. > > ich kann mir durchaus Situationen vorstellen, wo nicht ein dort > eingemieteter Gast, sondern "jemand anderes" Zeugs aus > Hotel/Pensionszimmern verschwinden lässt. Dann sollte man lieber etwas dagen tun, dass jeder Depp in das Zimmer kommt. Dann sind auch die Dinge, die der Gast in seinem Zimmer lagert, sicher, statt nur das TV-Gerät.
Ihr wisst schon das das EU-Gesetz vorschreibt das ab 1 des Jahres alle neu gebauten Autos mit GPS ausgestattet werden MÜSSEN. ;) Fakt ist einfach. Die Technik ist den Gesetzgeber wieder mal 10 Schritt voraus. ;)
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.