🖖 Live long and prosper, welche Maßnahmen sind angeraten, wenn ein Unternehmen trotz mehrmaliger Aufforderungen die Fahrtkosten für das Vorstellungsgespräch (bspw. Anfahrt eigener PKW mit 0,3€/km kalkuliert) nicht rückerstattet ? * GF in Email-Cc nehmen ? * Betriebsrat kontaktieren ? * Agentur für Arbeit einschalten ? * Einschreiben schicken ? * Arbeitsrecht-Anwalt einschalten ? * ,,,
Bradward B. schrieb: > * Arbeitsrecht-Anwalt einschalten ? Bitte denke daran, dass in der ersten Instanz jede Seite die Kosten ihres eigenen Anwalts selber trägt, § 12a Abs. 1 ArbgG. Du zahlst also drauf. Einfach gelagerter Fall. Geh' zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts, die helfen beim Verfassen der Klage. Termin dann selber und ohne Anwalt wahrnehmen. Anspruchsgrundlage ist § 670 BGB.
Das Geld ist ja nicht weg, das hat jetzt nur ein Anderer!
Das sollte ein Lieutenant Junior Grade aber wissen
Bradward B. schrieb: > * GF in Email-Cc nehmen ? > * Betriebsrat kontaktieren ? > * Agentur für Arbeit einschalten ? > * Einschreiben schicken ? > * Arbeitsrecht-Anwalt einschalten ? > * ,,, Ladung Hunde/Katzenscheisse an die HR-Tante schicken?
Bradward B. schrieb: > Fahrtkosten für das Vorstellungsgespräch Schriebst du nicht vor einer Stunde: "Außerdem muß man nicht jedes persönliche Problemchen breitquatschen... Beitrag "Re: Collegeblock und Kugelschreiber für Studium"
Thomas F. schrieb: > Beitrag "Re: Collegeblock und Kugelschreiber für Studium" so isser halt, irgendwie kommt mir sein Schreibstil bekannt vor auch sein Wissen über ältere Beiträge im Forum, wenn das mal nicht ein alter Bekannter mit neuer ID ist.
Bradward B. schrieb: > * Agentur für Arbeit einschalten ? Wenn Du bei denen Kunde bist, übernehmen die. Allerdings nicht ganz so üppig, wie gewünscht. Ansonsten anrufen. Sie werden nicht schreiben, dass Du sie mal kannst. Falls es nur ein Missverständnis ist, kann man das ausräumen.
Bradward B. schrieb: > 🖖 Live long and prosper, > > welche Maßnahmen sind angeraten, wenn ein Unternehmen trotz mehrmaliger > Aufforderungen die Fahrtkosten für das Vorstellungsgespräch (bspw. > Anfahrt eigener PKW mit 0,3€/km kalkuliert) nicht rückerstattet ? > > * GF in Email-Cc nehmen ? > * Betriebsrat kontaktieren ? > * Agentur für Arbeit einschalten ? > * Einschreiben schicken ? > * Arbeitsrecht-Anwalt einschalten ? > * ,,, Auf jeden Fall nicht in einem Forum für uC & Elektronik nachfragen.
Beitrag #7742088 wurde vom Autor gelöscht.
Moin, Joachim B. schrieb: > Thomas F. schrieb: >> Beitrag "Re: Collegeblock und Kugelschreiber für Studium" > > so isser halt, irgendwie kommt mir sein Schreibstil bekannt vor auch > sein Wissen über ältere Beiträge im Forum, wenn das mal nicht ein alter > Bekannter mit neuer ID ist. Ein guter Bauer erkennt seine Schweine am Gang. scnr, WK
Bradward B. schrieb: > 🖖 Live long and prosper, > > welche Maßnahmen sind angeraten, wenn ein Unternehmen trotz mehrmaliger > Aufforderungen die Fahrtkosten für das Vorstellungsgespräch (bspw. > Anfahrt eigener PKW mit 0,3€/km kalkuliert) nicht rückerstattet ? > > * GF in Email-Cc nehmen ? > * Betriebsrat kontaktieren ? > * Agentur für Arbeit einschalten ? > * Einschreiben schicken ? > * Arbeitsrecht-Anwalt einschalten ? > * ,,, Ich hab in meiner Bewerbungsphase regelmäßig das sofort ausgehändigte Formular zur Kostenerstattung dankend abgelehnt. Ich brauche keine Almosen um mich irgendwo vorzustellen.
Cyblord -. schrieb: > (..) > Ich hab in meiner Bewerbungsphase regelmäßig das sofort ausgehändigte > Formular zur Kostenerstattung dankend abgelehnt. Logisch, Kosten für Deinen Hubschrauber werden eh nicht erstattet. > Ich brauche keine Almosen um mich irgendwo vorzustellen. Du bist ja auch der Allergrößte.
Bradward B. schrieb: > wenn ein Unternehmen trotz mehrmaliger Aufforderungen Warum werde ich den Gedanken nicht los, dass diese Aufforderungen nicht so erfolgt sind, wie "man" das geschickterweise macht? > * Betriebsrat kontaktieren ? Der ist gut. Erzähl noch einen.
Jörg R. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> (..) >> Ich hab in meiner Bewerbungsphase regelmäßig das sofort ausgehändigte >> Formular zur Kostenerstattung dankend abgelehnt. > > Logisch, Kosten für Deinen Hubschrauber werden eh nicht erstattet. Da ich extrem kompetent und trotzdem bescheiden bin, war es lediglich das Auto. Wohl exotisch genug im Land der E-Roller Hipster. > >> Ich brauche keine Almosen um mich irgendwo vorzustellen. > > Du bist ja auch der Allergrößte. Wenn dafür schon das Berappen der eigenen Fahrtkosten ausreicht, liegt die Messlatte wirklich tief bei dir.
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Cyblord -. schrieb: > war es lediglich das Auto. Tja, in dem Falle warst Du raus. Mit ÖPNV oder Rad haettest Du kommen müssen. Zum Warum einfach den Link lesen. https://mobiko.net/plattform/info/mobiblog/die-co2-reportpflicht-was-sich-ab-2023-aendert/ "Insbesondere bei der Pendler-Mobilität fehlt es vielen Unternehmen allerdings noch an geeigneten Datengrundlagen, die zukünftig vorliegen müssen."
Dieter D. schrieb: > Mit ÖPNV oder Rad haettest Du kommen müssen. Zum Warum einfach den Link > lesen. ...und feststellen, dass dort nirgendwo steht, dass man mit dem ÖPNV zum Vorstellungsgespräch kommen muss. Warum redest Du immer so viel Unsinn, Dieter? Gelangweilter Frührentner?
Dieter D. schrieb: > Tja, in dem Falle warst Du raus. Also mein AG der es dann geworden ist, hat einen großen eigenen Parkplatz, voll mit Autos der Mitarbeiter. Das passt schon. Radfahrer mag man hier nicht so. Aber ich frage mich, wie ein AG wissen will, wie ein AN zur Arbeit kommt.
Also ich musste mir extra ein Ganzjahres U-ABO kaufen, die Reisekosten will ich schon zurück :3
Bradward B. schrieb: > welche Maßnahmen sind angeraten, wenn ein Unternehmen trotz mehrmaliger > Aufforderungen die Fahrtkosten für das Vorstellungsgespräch (bspw. > Anfahrt eigener PKW mit 0,3€/km kalkuliert) nicht rückerstattet ? **Vorher** fragen, wie das in diesem Unternehmen üblich ist. Bei uns waren schon Bewerber von weit her, denen es augenscheinlich nur nach einem Ausflug an den Bodensee gelüstet hat. Die haben dann auch vorneweg nach der Erstattung gefragt und gleich abgesagt, als ihnen bei der Terminabsprache die Übernahme der Fahrkosten nicht zugesagt wurde. > GF in Email-Cc nehmen ? ...... Egal, was davon du macht, eines ist ganz wichtig: NICHT PLENKEN!
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Wie albern: "Plenken" auch nur irgendeine Bedeutung bei einem Vorstellungsgespräch beizumessen .
> Also ich musste mir extra ein Ganzjahres U-ABO kaufen, die Reisekosten > will ich schon zurück U-ABO ist für die (NordWest-)Schweiz, die rechtlichen Regelungen aus Deutschland sind sicher nicht 1:1 auf die Eidgenossen übertragbar, ganz abgesehen von den eher kurzen Anfahrten in der eher kleinen Schweiz. In der Schweiz muß die Rückerstattung vor der Anreise vereinbart werden, während in .de die Nicht-Rückerstattung explizit (in der Einladung) genannt sein muß, ansonsten hat der Kandidat Anspruch auf Erstattung (§670 BGB). * https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/rechtsfragen/arbeitsrecht/arbeitsrecht-wer-zahlt-die-fahrspesen-zum-vorstellungsgespraech * https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/nur-die-notwendige-vorstellungskosten-sind-zu-erstatten_76_137472.html
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Ich muss jetzt mal dumm fragen, hast Du den Job gekriegt?
Alexander schrieb: > Ich muss jetzt mal dumm fragen, hast Du den Job gekriegt? Falls ja, käme als nächstes die Frage wegen Kündigungsschutz in der Probezeit. :-)
Hmmm schrieb: > ...und feststellen, dass dort nirgendwo steht, ... Da muesste man Eins und Eins zusammenzaehlen. Wer diese Bilanz macht, muss auch die Reisen der Bewerber erfassen. Da waere anzuklicken kam mit OPNV xx Kosten, oder anteilige Erstattung von Monatstickets entfaellt.
Ralf X. schrieb: > Alexander schrieb: >> Ich muss jetzt mal dumm fragen, hast Du den Job gekriegt? > Falls ja, käme als nächstes die Frage wegen Kündigungsschutz in der > Probezeit. :-) Dann muss er natürlich erst recht die Erstattung der Bewerbungskosten verlangen. Wäre dem Arbeitgeber doch ohne seine Bewerbung die Einstellung dieses großartigen Mitarbeiters entgangen.
Selbst pauschel 3 € Kostenerstattung für eine innerstädtische Anreise mit dem Fahrrad will schon lange keiner der heiligen Arbeitgeber mehr bezahlen, trotz Rechtsanspruch. Bei Zeitarbeitsfirmen wird man regelmäßig ausgelacht, wenn man nach Fahrtkostenerstattung frägt. Normalerweise ist man bereits beim Arbeitsamt gemeldet und bekommt nach VORHERGEHENER Ansage die Fahrtkosten erstattet. mfg
Dieter D. schrieb: > Da muesste man Eins und Eins zusammenzaehlen. Und unter derselben Form von paranoider Schizophrenie leiden wie Du? Dieter D. schrieb: > Wer diese Bilanz macht, muss auch die Reisen der Bewerber erfassen. Da > waere anzuklicken kam mit OPNV xx Kosten, oder anteilige Erstattung von > Monatstickets entfaellt. Konkrete Quelle für diese Behauptung?
Hmmm schrieb: > Konkrete Quelle für diese Behauptung? Eine der Anwendung fuer die umfassende Erfassung kaufen und alles an Modulen durchklicken was es darin gibt. Ob alles freigeschaltet wurde, steht auf einem anderen Blatt. Hole Dir das CSRD-Konzept Deiner Firmenleitung mit ausführlichen Zielbeschreibungen und Maßnahmenkatalog. Lass Dich nicht abspeisen, das gaebe es nicht.
Heinrich K. schrieb: > Wie albern: "Plenken" auch nur irgendeine Bedeutung bei einem > Vorstellungsgespräch beizumessen . Kann man schon so sehen. Aber du hast Recht: beim Gespräch ist das nachrangig. Blöd nur, wenn es deshalb gar nicht soweit kommt.
Es wäre völlig irrelevant. Was eine gute Firma einstellen möchte, sind fähige Techniker, nicht Rechtschreibdozenten.
Bradward B. schrieb: > Anfahrt eigener PKW mit 0,3€/km Rufe rechtzeitig die zuständige Sekretärin an und frage, wie weit die Bearbeitung des Falls ist. Wenn die Firma schon bei den Spesen knausert, würde ich überlegen, ob ich dort überhaupt anfangen will. Buche den Fall unter Lehrgeld ab. Schreibe neue Bewerbung.
Deutsche Arbeitnehmer sind halt verwöhnt und verhätschelt. Die letzte Generation will sowieso nurnoch 4 Tage die Woche arbeiten, am besten vom Arbeitgeber zu Hause abgeholt und wieder heimgebracht werden und zum Bewerbungsgespräch einen Joint.
Heinrich K. schrieb: > Es wäre völlig irrelevant. Was eine gute Firma einstellen möchte, sind > fähige Techniker, nicht Rechtschreibdozenten. Nein das ist zu kurz gedacht. Auch ein Entwickler muss mal E-Mails nach Extern schreiben. Man kann niemand gebrauchen für den man sich dann erst mal schämen muss. Den völlig abgekapselten Autisten Nerd mag es geben, die Regel ist er nicht.
Ich würde nie auf die Idee kommen, Reisekosten für ein Vorstellungsgespräch bei der Firma einzutreiben (auch wenn rechtlich möglich). a) Kennen sich Personaler und Firmen in entsprechenden Nieschen gut - ein schlechter Ruf eilt einem schnell voraus b) Kann man die Kosten doch einfach in der Steuererklärung angeben und absetzen - wozu also der Aufwand und der Imageschaden? Seh es mal so - das Unternehmen hat mit dir auch Zeit verschwendet, die es nicht erstattet bekommt. Mit ein bisschen Charakter verbuchen das beide Seiten als Erfahrung und gut ist.
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> Auch ein Entwickler muss mal E-Mails nach Extern schreiben. > Man kann niemand gebrauchen für den man sich dann erst > mal schämen muss. Den völlig abgekapselten Autisten Nerd mag es geben, > die Regel ist er nicht. Wobei die Frage ist, ob man sich eher für den schämt, der sich wegen (Email-)Rechtschreibung wie ein Nazi aufführt, der keinen Widerspruch duldet. Oder für den mit einer eher pragmatischen Vorgehensweise. Zumal zu denen mit denen man als "Extern" kommuniziert auch die "Proleten mit ausgewiesener Rechtschreibschwäche" zählen. Kann aber auch sein, das die Schamgrenze im Schriftverkehr auch bei den Hunderttausenden Firmen unterschiedlich gesetzt und gehandhabt wird. Eventuell kann man ja Zuschüße wie für die berufliche Integration Schwerbehinderter beantragen. Für den "Autistischen" Rechtschreib-Nazi wie für den Legastheniegezeichneten Pragmatiker. ;-) https://bildungsklick.de/schule/detail/bundesverfassungsgericht-legasthenie-als-behinderung-bestaetigt
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Schorsch M. schrieb: > Deutsche Arbeitnehmer sind halt verwöhnt und verhätschelt. und deutsche Arbeitgeber knausern immmer mehr. Noch mehr Plattitüden und Allgemeinplätze die NICHTS bringen?
Mike L. schrieb: > Ich würde nie auf die Idee kommen, Reisekosten für ein > Vorstellungsgespräch bei der Firma einzutreiben (auch wenn rechtlich > möglich). Ich normalerweise auch nicht. Vielleicht ärgert der TO sich über den Termin mit dem Personaler und wie es abgelaufen ist. Was ich noch ergänzen könnte: Im Arbeitsgerichtsverfahren findet vorab ein Gütetermin vor dem Richter/der Richterin alleine statt. Wenn es zu keiner Einigung kommt, findet (mindestens) ein weiterer Termin mit zusätzlich ehrenamtlichen Richtern/Richterinnen statt. Zuständig ist das Gericht im Gerichtsbezirk des Unternehmens. Der TO reist also möglicherweise zweimal zum Gericht für die Kosten einer Reise zum Vorstellungsgespräch im Unternehmen.
Rainer Z. schrieb: > Zuständig ist das Gericht im Gerichtsbezirk des Unternehmens. Der TO > reist also möglicherweise zweimal zum Gericht für die Kosten einer Reise > zum Vorstellungsgespräch im Unternehmen. geht auch online https://www.mahngerichte.de/ nur wenn die Firma widerspricht müßte geklagt werden, aber warum sollte sie die Kosten hochtreiben wenn die Forderung nachweislich berechtigt ist, also Reisekosteberstattung in der Stellenanzeige und Einladung nachweislich nicht ausgeschlossen wurde. Bei 6-stelligen Gehälter wäre mir das zu blöde und für 30.000 würde ich eh keine teuren Reisekosten verursachen. Für bezahlte Vergnügungsreisen Firmen mißbrauchen finde ich kriminell.
Joachim B. schrieb: > Noch mehr Plattitüden und Allgemeinplätze die NICHTS bringen? Wenn ich mir deine Posts so angucke, frage ich mich, wo du die Berechtigung dazu herholst.
Mike L. schrieb: > Nieschen Irgendwie musste ich da schmunzeln. Ein kleiner Nieser. Rainer Z. schrieb: > Der TO reist also möglicherweise zweimal zum Gericht für die Kosten > einer Reise zum Vorstellungsgespräch im Unternehmen. Und vor Allem sitzt das Gericht mit hoiher Wahrscheinlichkeit in der Nähe des Beklagten: https://www.google.com/search?q=gerichtsstand+bei+klage Bradward B. schrieb: > Wobei die Frage ist, ob man sich eher für den schämt, der sich wegen > (Email-)Rechtschreibung wie ein Nazi aufführt Darf man nicht darauf hinweisen, dass jemandem mit schlechter Rechtschreibung eher Nachteile entstehen werden? Die korrekte Rechtschreibung zu verwenden hat was mit Umgangsformen, Aufmerksamkeit, Beachten und Einhalten von Regeln und noch mehr solchem Zeug zu tun, das man sowieso haben sollte. Für solche Hinweise dann gleich die billige "Nazi-Keule" rauszukramen und Behinderte reinzuzerren ist absolut unterste Lade. Dazu dann noch der geheuchelte Threadbeginn. Mir kommt das Kotzen.
Ich kann die Personalabteilungen mit dem Mauern da vollkommen verstehen, nachher sollen die fiktive PKW-Kosten für eine Urlaubsreise erstatten. Womöglich wären sie mit einem direkt zuordnebarem Bahnticket weniger knauserig gewesen. Wobei das natürlich eine lustige Idee ist: Urlaubsreisen quer durch die Republik in eine touristisch schöne und maximal weit entfernte Zielregion auf Kosten der Personalabteilungen. Am besten als Tournee durch die Region. Einmal fahren, 10mal Erstattung kassieren Sonderprogrammpunkt lustiges Personalerprovozieren mit Keksverköstigung, Besprechungsraumgetränken und Betriebsbesichtigung. Danach touristisches Programm zur freien Verfügung. Am nächsten oder übernächstem Tag wieder Kekse - und nochmal abrechnen --- Ende der Satire Es gab da mal einen berüchtigten Langzeitstudenten (er brauchte ca. 25 Jahre fürs Elektrotechnikstudium - mittlerweile mit Diplom), der immer einen interessanten "Tourneeplan" für kostenlose Fortbildungen auf seiner Internetseite hatte. Zweimal begegnete er mir auf Tagesfortbildungen eines unserer Distris, einmal mit großem Reisekoffer dabei... Er war wegen seiner "kreativen" Fragen und Vorträge störender Monologe gefürchtet und bekannt wie ein bunter Hund - im negativen Sinne. Also - wer nervt - erreicht alsbald einen hohen und ungünstigen Bekanntheitsgrad.
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Hallo Lothar. Lothar M. schrieb: > Bei uns waren schon Bewerber von weit her, denen es augenscheinlich nur > nach einem Ausflug an den Bodensee gelüstet hat. Die haben dann auch > vorneweg nach der Erstattung gefragt und gleich abgesagt, als ihnen bei > der Terminabsprache die Übernahme der Fahrkosten nicht zugesagt wurde. Irgendwie ist das in den 80ern zuletzt vorgekommen, das die Unternehmen, bei denen ich mich vorgestellt habe, Fahrtkosten übernehmen. Mit einer Ausnahme 2012: Ich war mit der Strassenbahn angereist. Da hat man mir sofort die 3,50 euro in die Hand gedrückt. Das Vorstellungsgespräch war aber auch extrem kurz. Nach Vorstellung kam sofort: "Ich glaube, sie passen nicht zum Team". Dann wurde die Sekretärin angewiesen, mir Kaffee und Kekse zu servieren, und die Strassenbahnfahrkarte zu erstatten. Keine Ahnung, warum die mich überhaupt eingeladen haben. Vermutlich schlechte Kommunikation untereinander. War übrigens ein Verleiher. Auch die können es sich heute leisten, wählerisch zu sein. Das die Fahrtkosten nicht übernommen werden, führte damals, ohne Deutschlandticket, dazu, das man einige hundert Euro an Fahrkarten oder Tankfüllungen aufwenden musste, für ein paar dutzend erfolglose Bewerbungen. Darum habe ich mich später nur noch in NRW beworben. > Egal, was davon du macht, eines ist ganz wichtig: NICHT PLENKEN! Nicht zu Plenken wird überbewertet. Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic http://www.l02.de
Joachim B. schrieb: > geht auch online > https://www.mahngerichte.de/ Leider (noch) nicht online, siehe Hinweis (unterster Satz): https://www.online-mahnantrag.de/omahn/hilfe/einfuehrung.htm "Hinweis: Die Anwendung des Online-Mahnantrags ist nur für Mahnverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Amtsgerichte), nicht aber der Arbeitsgerichtsbarkeit zulässig." Es müssen/dürfen weiterhin die uralten speziellen Papiervordrucke für Mahnanträge beim Arbeitsgericht verwendet werden. https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/E/elektronischejustiz/arbeitsgericht_mahnverfahren Aber Mahnverfahren ist grundsätzlich möglich. Ich selber war nie ein Freund davon, weil meistens doch Widerspruch eingelegt wurde, obwohl er offenkundig aussichtslos war. Das bedeutete für mich zusätzliche Arbeit. Joachim B. schrieb: > nur wenn die Firma widerspricht müßte geklagt werden, aber warum sollte > sie die Kosten hochtreiben wenn die Forderung nachweislich berechtigt > ist, also Reisekostenerstattung in der Stellenanzeige und Einladung > nachweislich nicht ausgeschlossen wurde. Gebe ich Dir Recht. Warum trotzdem sehr oft Widerspruch eingelegt wird? - Mancher Schuldner will Zeit gewinnen. - Mahnverfahren hat den Ruch, dass damit Forderungen ohne gerichtliche Prüfung versucht werden durchzusetzen, obwohl sie zweifelhaft sind. - "Wollen wir doch mal sehen, ob der Gläubiger nach dem Widerspruch wirklich weitermacht."
Lothar M. schrieb: > Darf man nicht darauf hinweisen, dass jemandem mit schlechter > Rechtschreibung eher Nachteile entstehen werden? Die korrekte > Rechtschreibung zu verwenden hat was mit Umgangsformen, Aufmerksamkeit, > Beachten und Einhalten von Regeln und noch mehr solchem Zeug zu tun, das > man sowieso haben sollte. > > Für solche Hinweise dann gleich die billige "Nazi-Keule" rauszukramen > und Behinderte reinzuzerren ist absolut unterste Lade. Dazu dann noch > der geheuchelte Threadbeginn. Mir kommt das Kotzen. Oha! Du bist mir für Deine deutlichen Äußerungen schon aufgefallen, hier aber stimme ich Dir in jedem Wort zu. Rechtschreibfehler und Tippfehler passieren. Was jedoch teils ins Forum gerotzt wird, lässt mich ernsthaft zweifeln: Wollen die Autoren es nicht besser oder können sie es nicht besser? Ich habe im Dorf und anderen Umgebungen mit unterschiedlichsten Leuten zu tun, aber dieses Orthografie-Niveau wie hier ist mir noch nicht untergekommen - wenn auch es nicht für alle gilt. Um beim Thema zu bleiben: Natürlich würde ich Wert darauf legen, dass Angestellte möglichst korrektes Deutsch schreiben, auch Techniker. Die Außenwirkung ist nicht zu unterschätzen. Beispiel: Techniker behauptet, die Maschine sei irreparabel und pfuscht einen Mängelbericht mit lauter Rechtschreibfehlern hin. Ich jedenfalls hätte enorme Zweifel auch am technischen Verstand dieses Menschen, wenn er mir nicht glaubhaft macht, er sei Vollbild-Legastheniker.
Bezüglich der nachlassenden Rechtschreibung in diesem Forum ist wohl auch die vielfache und schnelle Smartphone - Nutzung mitschuldig. Ich sehe es als ein Art Zeitgeistproblem. Bezüglich der Fehlerfreiheit beruflicher Korrespondenz gibt es nunmal den einfachen Weg der automatischen Rechtschreib und Grammatikkorrektur in Word, der viele Böcke entfernt. Daher ist es schwierig, von Fehlern in einem womöglich zwischendurch per Smartphone verfasstem Forumsbeitrag auf die Qualität formeller Korrespondenz derselben Person zu schließen.
Bernd W. schrieb: > Dann wurde die > Sekretärin angewiesen, mir Kaffee und Kekse zu servieren, und die > Strassenbahnfahrkarte zu erstatten. Respekt!
Beitrag #7742724 wurde von einem Moderator gelöscht.
Bradward B. schrieb: > Rechtschreibung wie ein Nazi aufführt, Gelbe Legastheniker Sterne an der Kleidung verpflichtend einführen, die betreffenden enteignen, in Lagern zusammenpferchen und mit mathematischer Präzesion maximal effizient verwerten, ermorden und entsorgen? Oder ist alles abseits Deiner persönlichen Ansichten bereits 'Nazihaft'? > mit einer eher pragmatischen Vorgehensweise. Grunzlaute als kleinsten gemeinsamen Nenner?
Ich glaube, ich habe nie nach Fahrtkosten gefragt. Aber einmal habe ich den großen Coup geplant. Hella in Lippstadt. Überall war ich mit dem Auto. Nur hier war der Zug attraktiver. Mit Dollar-Zeichen in den Augen und Committment zum Auto hab ich frech "Natürlich" gelogen auf die Frage, ob ich mit dem Auto hier sei. Gut, sagt er. Dann fahren sie jetzt zum anderen Standort und melden sich da und da. :-)
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Maik .. schrieb: > ist wohl auch die vielfache und schnelle Smartphone - Nutzung > mitschuldig. Stimmt. Auf dem Smartphone sieht man es auch schlecht. An einem anderen Rechner verschluckt die Tastatur gerne mal einen Buchstaben.
Lothar M. schrieb: > Bei uns waren schon Bewerber von weit her, denen es augenscheinlich nur > nach einem Ausflug an den Bodensee gelüstet hat. Sicher? Man darf nicht vergessen, dass das Zeit kostet, die wertvoll ist und die auch ein Bewerber nicht verplempern wird. Immerhin muss er sich frei nehmen oder einen Urlaubstag opfern. Wir reden hier ja nicht von Anfängern oder Arbeitslosen vom Amt: Es wird ja einen Grund haben, warum man nicht jemanden aus der Region nimmt. Das wird dann wohl ein Experte sein, der sehr gut passen soll und spezielle Erfahrung hat und deshalb von weiter weg kommen muss. Der ist aber automatisch schon teuer und wenn man jemanden haben will und die Auswahl nicht so groß ist, dann sollte man einen guten Eindruck machen und nicht gleich beim ersten Kontakt knausern. > Die haben dann auch vorneweg nach der Erstattung gefragt Das ist auffällig - zugegeben. Eine Erstattung der Kosten gehört aber für mich zu dem professionellen Auftreten einer Firma. Das setze ich voraus - gefragt wird da natürlich nicht. Ich frage auch nicht, ob ich vorort parken darf, die Toilette benutzen darf, Getränke bekomme oder ob ich Fragen stellen darf. All das kostet erheblich mehr, als die paar Fahrtkostenkröten! Dass ein Bwerber das Gespräch mit einem Rundblick in der Region verbindet, ist nur natürlich. Gerade die Bodenseefirmen werben doch mit ihre tollen Umgebung. > gleich abgesagt, als ihnen bei der Terminabsprache die Übernahme der > Fahrkosten nicht zugesagt wurde. Mache ich auch so! Wenn eine Firma echtes Interesse hat, dann investiert sie etliche Stunden ihrer Mitarbeiter in dieses Gespräch - u.a. die Auswahl des Bewerbers, eine interne Vorauswahl, Sichtung der Unterlagen durch mehrere Mitarbeiter. Da sind locker > 1000,- Kosten für die Firma. Da kann es auf ein paar Cent nicht ankommen! Das gilt insbesondere, wenn jemand weit anreist, wie oben unterstellt. Der investiert die komplette Reisezeit und die ist unbezahlt. Das ist deutlich mehr, als die Fahrtkosten. Richtigerweise sollte man bei sehr großen Entfernungen auch ein Hotel bezahlt bekommen. Hatte ich schon! War früher auch üblich! Mit dem Posten zu knausern zeigt, dass die Firma keinen richtigen Fokus hat. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass das nämlich genau die Firmen sind, die auch sonst kräftig sparen. Wer keine Bewerbungskosten erstattet, obwohl es a) Gesetz, b) taktisch angezeigt ist und c) nach Darstellung von HR-Experten ein "Hygienefaktor" ist, der stellt sich mal gleich als KAT2 oder KAT3-Firma dar. Die nehmen es oft auch sonst mit dem Respekt gegenüber Gesetzen und Mitarbeitern nicht so genau. Diese Firmen sind vielfach faul mit der Vorbereitung, machen das Gespräch aus dem Stegreif und führen unprofessionelle Gespräche, die das potenzial haben, schief zu laufen! Das ist dann oft ein Bewerberdurchlaufverfahren, bei dem einer nach dem anderen abgepudert wird und zeiteffizient gesichtet wird, um nicht zu sagen, ein "Bewerberverschleißverfahren". Dabei wird aber vergessen, dass diese Gespräche und die Behandlung durch die Firmen in der Erinnerung der Bewerber bleiben und diese einem früher oder später in der Industrie und der Branche wieder begegnen! In jedem Fall gibt die Firma als solche eine Visitenkarte ab. Es kommt auch vor, dass man als Mitarbeiter einer solchen Firma im Gespräch einen negativen Eindruck hinterlassen hat, weil man ein wenig arg von oben herab agierte, der sich später dann als nachteilig herausstellt, wenn man woanders arbeitet und ausgerechnet dort dann der Abgelehnte mit Insiderwissen auftaucht, oder - noch besser - der ehemalige Bewerber dort bereits tätig ist und dann Mr. Arrogant dort als Bewerber auftaucht und man seinen Boss über dessen Lücken im Wissensbild informieren kann, um die Firma vor einem Fehlkauf zu schützen. :-) Besonders produzierende Firmen, die nicht an Endkunden, sondern an andere Industriekunden verkaufen und daher auf gute Geschäftsbeziehungen angewiesen sind, tun gut daran, Bewerber auf Augenhöhe zu behandeln.
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