Hallo, für elektronik im auto braucht man ja ne abnahme bei frequenzen über 8 khz. Hat schonmal jemand hier im forum eine e1 prüfung über sich ergehen lassen? Was hat es mit diesem ISO9000 auf sich? ich kontrolliere jedes verkaufte gerät garantiert. Für was brauch ich als kleiner einzelunternehmer ein qualitätsmanagement?
abo zum vierten ;-) es ist schade das es soo viele gesetze gibt aber keine vernünftige erklärung im web.
Hallo, wer kann mir sagen wo ich die Anleitung fürs ABO und die anderen Forumsspezialitäten finde? Einen ersten Überblick über das Typgenehmigungsverfahren gibt es übrigens hier: http://www.kba.de/Stabsstelle/Technik/technik1.htm Gruß Joachim PS: e1 Prüfung = Typgenehmigungsverfahren (hat übrigens nichts mit ISO9000 zu tun)
Mir hat jemand am telefon gesagt, das ich ne iso9000 zertifizierung benötige, bzw die firma die das produkt herstellt, da sonst keine e1 nummer vergeben werden kann. An den abos kann man sehen, wie viele menschen interessiert an diesem thema sind, oder evtl selbst betroffen.
Ich weiß nicht mit wem Du telefoniert hast. Ich bin jedoch sicher, daß beim KBA ordentlich nach den geltenden Regeln vorgegangen wird. Einen Überblick zu den Regeln findest Du hier: http://www.kba.de/Abt4_neu/Merkblaetter/merkbl.htm Du brauchst nun eine Anfangsbewertung um als Hersteller Typgenehmigungsverfahren beantragen zu können. Wie das mit der Anfangsbewertung funktioniert liest Du hier: http://www.kba.de/Abt4_neu/Merkblaetter/MAB_7_2004.pdf Wenn Dein Laden nach DIN ISO 9000:2000 zertifiziert ist, geht das mit der Anfangsbewertung etwas einfacher. Falls keine Zertifizierung vorhanden ist, wählst Du einfach eine der Alternativen aus dem Merkblatt.
Hey danke. das istn guter input. werde ich mal drucken und heute durchackern.
Hallo Thomas, hast Du die Merkblätter durchgeackert? Ist es bei Dir zu einer Antragstellung gekommen, oder hast Du aufgegeben? Hat jemand der anderen Leser das Prozedere erfolgreich hinter sich gebracht? Ich wäre sehr an Erfahrungen zum Thema interessiert! Grüße aus Berlin, Tobias
Bei mir sah das ganze folgendermaßen aus. Ich arbeite für einen kleinen Verkehrsbetrieb mit ca. 40 Bussen. Nebenbei wird eben auch entwickelt und das war bis zum Jahr 2002 auch kein Problem. Allerdings mußten für Fahrzeuge, die ab 1.10.2002 in Verkehr gebracht wurden, eben die e1 Zertifizierung vorhanden sein. Obwohl ich nur für uns selbst entwickle und produziere, verlangten die Fahrzeughersteller (der für uns quasi alle Geräte und Kabel bei neuen Fahrzeugen mit einbaut) die e1 Zertifizierung. Nach ersten Gesprächen mit EMV Labors konnte mir vorher keiner sicher sagen, ob es für uns möglich ist, die Anfangsbewertung zu schaffen. Deswegen eben weil ich eine ein Mann Abteilung bin und auch die Produktion selbst erledige. Nix mit ISO 9000 oder ähnliches, ich hab "nur" eine gut ausgerüstete Werkstatt. Ich habs trotzdem versucht und das EMV Labor hat mit dabei geholfen. Die eigentlich technische Prüfung nach 95/54/EC war kein Problem (Kosten ca. 1000€), das ganze kaufmännische mit dem KBA hat das EMV Labor gemacht (Kosten dafür ca. 600€). Das dumme ist nur, das sämtliche Unterlagen für dieses Produkt eingereicht werden müssen, Schaltpläne, Bestückungspläne, Layoutpläne. Die Genehmigung gilt dann nur für genau diese Version, Änderungen sind nicht mehr möglich. Für die Anfangsbewertung kam ein Herr vom KBA zu uns, und hat sich die "Produnktionsstätten" angeschaut. Die Kosten für diese Betriebsbesichtigung sind im vollem Umfang von uns zu tragen gewesen (ca. 500€). Jedenfalls war es ein netter Besuch, einige Zeit später kam dann der Brief zurück, in dem es unter anderem heißt " ... und freue mich Ihnen mitteilen zu können, daß ihre Firma nunmehr positiv für das Typgenehmigungsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bewertet ist. Damit wird ihr Unternehmen in die Liste der anfangsbewerteten Unternehmen aufgenommen und kann ohne weitere Betriebsbegehungen neue Typgenehmigungen nach EG-Richtlinie 72/245/EWG erhalten". Fazit : Ich habe meine e1 Nummer und es geht also auch für ein Mann Firmen ohne Produktionsstätten, ist eben nur ein wenig Aufwand und kostet eben.
Hallo, vielen Dank für Deine Berichterstattung! und was passiert, wenn du von deinem Produkt eine erneuerte Version entwickelt hast? Wie sieht es mit den "willkürlichen" Besuchen vom TÜV/KBA-Menschen aus, die ab und an mal vorbeikommen um zu kontrollieren und deren Kosten du auch wieder tragen mußt? Weißt du was darüber?
Wann brauche ich denn diese E1? Wenn ich Elektronik baue, die die Funktion des Autos ändert/ergänzt oder auch, wenn ich eine Kaffeemaschine fürs Auto baue?
Rein rechtlich ist jede Änderung, die nicht den eingereichten Unterlagen dieser Prüfung entspricht, mit einer neuerlichen EMV Prüfung nach 95/54/EC zu versehen. Ich würde das vielleicht nicht ganz so extrem sehen, wenn ich irgendwo in der Platine einen Pull Up Widerstand nachlöte, wird wohl nichts passieren. Bei einer neuen Version müßte ich auch eine neue e1 Nummer beantragen, also EMV Prüfung + KBA (Kosten ca. 1000€ + 500€). Wenn man mehrere verschiedene Geräte hat, kann man die auch zusammen abnehmen lassen, dann hab ich die Kosten nur einmal. Was für mich dann wegfällt ist die Anfangsbewertung, da wir ja jetzt beim KBA gelistet sind . In dem Schreiben vom KBA stand eben auch das jederzeit eine Produktionsbesichtigung statt finden kann, wo wir wieder die Kosten von zu tragen haben. Seit unserer ersten Besichtigung im Jahr 2003 hat sich niemand mehr gemeldet. @srb wie Thomas B oben schon geschrieben hat, wird für Geräte die mit 8KHz oder mehr schwingen eine e1 Zertifizierung benötigt. Wenn du eine Schaltung baust, die unterhalb der 8 kHz schwingt brauchst du auch keine Abnahme. Änderungen an e1 Zertifizierten (Fremd)Geräten darf man dann schon gar nicht machen, da die e1 damit unwirksam wäre und dem Fahrzeug die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) erlischt. -> Fatale Sache. Das ist die Theorie, in der Praxis wird sich niemand daran machen, die Unterlagen des KBA mit den Elektronischen Komponenten in einem PKW,LKW oder Bus abzugleichen... Wir hatten vor einiger Zeit einen tragischen Verkehrsunfall mit Todesfolge (kein eigenes Verschulden), da hatte ich schon eher damit gerechnet, das die Polizei den Bus auch auf e1 Geräte überprüft (prüfen läßt), aber es passierte nichts in dieser Richtung. Aber wenn die Konkurenz weiß, das da ein Gerät ohne e1 ist ...
@Dietmar Soweit schonmal Dank. Was ich aber noch nicht verstehe: z.B. ein Radio hat heutzutage einen MC drin und der schwingt sicherlich mit mehr als 8kHz. Aber ich brauche doch für ein Radio keine allgemeine Betriebserlaubnis, oder doch?
Das Fahrzeug hat eine ABE, das Radio nicht. Wenn das Radio diese e1 Zulassung nicht hat, verliert das Fahrzeug DADURCH die ABE.
Was ist mit Fahrzeugen die vor diesem Datum in Betrieb genommen wurden? Darf man da auch ohne EL Nummer ?
Hier lese ich immer wieder, dass ab einer Frequenz von mehr als 8 kHz eine E1 Zulassung im KFZ nötig ist. Woanders liest man dann wieder gar nichts von 8kHz und sogar, dass eine E1 Zulassung bei Fahrzeugen mit Baujhar vor 1998 gar nicht nötig sei. Kann mir jmd Quellen für diese Informationen nennen und sagen wie es denn nun aussieht? Vielen Dank Gruß Philipp
> In dem Schreiben vom KBA stand eben auch das jederzeit eine > Produktionsbesichtigung statt finden kann, wo wir wieder die > Kosten von zu tragen haben. Somit wurde wieder clever eine Hintertür eingebaut, um Kohle in die Kassen zu spülen. Nach dem Motto, wenn Scheißhauspapier gebraucht wird und kein Geld mehr da ist, machen wir halt mal wieder ne Besichtigung.
Die Produktionsbesichtigungen gehn sogar noch einen Schritt weiter. Das KBA besitzt für jede zugelassene Fertigungsstätte eine Zutrittserlaubnis, die von Fertiger vor der Zulassung zwingend eingereicht werden muß. Damit kann das KBA jederzeit z. B. Proben aus dem Lager entnehmen und auf Kosten des Fertigers untersuchen lassen. Der Sinn ist jedoch nicht, wie von Worschtsupp vermutet, das Geldverdienen. Hier geht es darum schnell handeln zu können, wenn z.B. Autos regelmäßig bei Tempo 200 in die Leitplanke fahren, weil eine Pfuscherbude typzugelassene Produkte nachträglich "optimiert" hat. Die Idee besteht eher darin einen Schutzmechanismus gegen gewissenlose Hersteller zu haben.
Und deshalb kann also ein Radiohersteller immer wieder mit einer für ihn kostspieligen Untersuchung rechnen, denn Radios können ja ganz eindeutig das fahrverhalten des Auto beeinflussen. Darf man eigentlich noch aufs Klo ohne Genehmigung? Ich finde diese endlose Reglementierung furchtbar! Das hilft nur den Großen, die kleinen auszuschalten. Sonst nichts!
Hallo Dietmar, vielen Dank für die detaillierte Schilderung der Anforderungen und Abläufe! Wenn ich das kurz zusammenfasse, fallen also bei der erstmaligen Beantragung einer E-Prüfnummer für eine Schaltung in der Summe etwa 2100,-EUR an (Summe aus KBA-Betriebsprüfung, EMV-Labor und KBA-Zulassung). Zusätzlich zu dem Risiko, jederzeit erneut für Prüfungen aufkommen zu müssen, sind dies für 1-Personen-Unternehmen auch erhebliche Kosten, die oft erst nach einer gewissen Zeit refinanziert sind und einer genauen Kalkulation bedürfen. Auf mich wirkt das leider auch wie eine weitere Hürde, die die Innovation und Selbstständigkeit in unserem Land bremst. Da wundert es mich garnicht, daß sich viele aus der Selbstständigkeit zurückziehen, oder den Schritt in selbige nicht mehr wagen. Das Land der Dichter, Denker und Erfinder bekommt die politische Schlaftablette verpaßt. Gute Nacht "fine german engineering"! Tobias
> Auf mich wirkt das leider auch wie eine weitere Hürde, die die > Innovation und Selbstständigkeit in unserem Land bremst. Es handelt sich um eine europaweite Regelung. Und die wurde in diesem Fall mal eins zu eins übernommen, ohne speziell deutsche Verschärfungen. Und sie ist nicht abwegig. Ich weiß nicht, ob srb ironisch sein wollte, aber selbstverständlich kann ein defektes Radio das Fahrverhalten beeinflussen. Durch alle Fahrzeugklassen gibt es heute Elektronik, die in sicherheitskritische Funktionen eingeift. Für diese gilt zum Glück zusätzlich noch die EMV-Störfestigkeitsprüfung zur Zulassung. Aber wo es um mögliche tödliche Folgen geht, ist es sinnvoll, eine doppelte Sicherheit zu haben: die sicherheitskritischen Komponenten müssen störfest sein, die anderen Komponenten dürfen nicht stören. Wenn die eine oder andere Seite durch einen Defekt versagt, passiert also noch kein Unglück. Sinnvolle Sache. Und EMV-gerechtes Design ist möglich und sollte auch für Kleinstanbieter möglich sein. Nur zwei Kritikpunkte lasse ich gelten: 1. Bei komplexen Systemen kann das EMV-Verhalten vom Betriebszustand abhängen, der wiederum sehr komplex von allen möglichen Umständen abhängt. Man kann problemlos so ein System stundenlang im EMV-Labor beobachten, ohne jenen kritischen Zustand zu erreichen, der zu extremen Störaussendungen führt. Leider habe ich keine Idee, wie sich das verhindern ließe. 2. Die Kosten sind unerhört. KBA-zugelassene EMV-Labor verlangen hier ein Vielfaches gegenüber anderen Ländern. Ich kann nicht beurteilen, ob hier für die Labore strengere Kriterien gelten oder woran es liegt. Aber hier gibt es zweifellos ein Problem für Kleinanbieter, obwohl gerade diese ein enormes Innovationspotential haben. Folge ist nicht nur ein engerer Markt, es kommen dadurch sicherlich auch Produkte auf den Markt, die dann eben eine getürkte oder gar keine Prüfung haben und hoffen, nicht erwischt zu werden. Hier könnte eine staatliche Förderung helfen, zum Wohle von KMU und Verkehrssicherheit.
Leider ein nicht vermeitbarer Prozeß: Die Anforderungen steigen immer mehr, so auch bei den Kontroll-Mechanismen. Ob es gerechtfertigt ist, bleibt eine andere Frage. Nur heute,wo dank Internet und Verbreitung so ziemlich jeder eine Schaltung bauen kann (ihr wißt schon was ich meine) bedarf es noch mehr Kontrolle, als vielleicht nur vor 10 Jahren, wo nur Freaks eine LED zum blinken bringen konnten.... Fakt ist aber, für alle wenig betuchten Neueinsteiger sind solche e1-Geschichten der absolute Tod.
Ich habe auch nichts gegen Sicherheit. Aber bitte an der richtigen Stelle. Und ein normales Autoradio, das nur an die 12V und die Lautsprecher angeschlossen ist, kann eben kein Auto lahmlegen oder stören. Falls doch, dann muss die Autoelektronik besser gesichert werden! Wer prüft denn, ob mein Handy vielleicht mein ABS stört? Oder ist mri da schon wieder was entgangen und ich brauche auch noch eine Prüfung vom KBA?! Und nur weil es in ganz Europa so ist, muss es deshalb noch lange nicht richtig sein!!! Wie gesagt, Sicherheitsprüfen können okay sein, aber dann bitte zu vernünftigen Preisen. Wer kann denn heute noch ein elektonisches Produkt auf den Markt bringen, das weniger als 200 Euro kosten soll, wenn er nicht mindesten 1 Million davon verkauft? Alles drunter würde ja die Kosten für unseren Beamtenstaat und der Selbstbeweihräucherungspolitik der Ämter und IHKs etc nicht tragen.
srb wrote: > Ich habe auch nichts gegen Sicherheit. Aber bitte an der richtigen > Stelle. Und ein normales Autoradio, das nur an die 12V und die > Lautsprecher angeschlossen ist, kann eben kein Auto lahmlegen oder > stören. Doch natürlich! Das tut es nur nicht, weil es EMV-mäßig korrekt designed wurde. Bastler mit zweilagigen Platinen werden problemlos ein Radio bauen, das alle Grenzwerte sprengt. > Falls doch, dann muss die Autoelektronik besser gesichert werden! Wie geschrieben: die muß außerdem störfest sein. Aber das ist die falsche Einstellung. > Wer prüft denn, ob mein Handy vielleicht mein ABS stört? Die RegTP oder wer da gerade mal wieder die Zuständigkeit auf's Auge gedrückt bekommen hat. Deren Grenzwerte taugen bereits für den Einsatz im Auto. > Und nur weil es in ganz Europa so ist, muss es deshalb noch lange nicht > richtig sein!!! Dann entfällt immerhin das beliebte Argument deutscher Regulierungswut. > Wie gesagt, Sicherheitsprüfen können okay sein, aber dann bitte zu > vernünftigen Preisen. Sag ich ja: die Frage ist, warum zertifizierungstaugliche Labormessungen hier ein Vermögen kosten. > Kosten für unseren Beamtenstaat und der Selbstbeweihräucherungspolitik > der Ämter und IHKs etc nicht tragen. Darum habe ich extra auf Europa verwiesen: es geht nicht um /unseren/Beamtenstaat/!
@Philipp "2. Die Kosten sind unerhört. KBA-zugelassene EMV-Labor verlangen hier ein Vielfaches gegenüber anderen Ländern" Liesst Du eigentlich, was Du hier wie ein Beamter abläßt? Also nur hier in Deustchland verlangen die Labors viel viel mehr. Und wie Du selbst geschrieben hast, werden die nur von der KBA zugelassen. Und wer ist die KBA? Beamte, der Staat! Und für Schnelldenker: das mit dem Handy war ein Beispiel. Nimm stattdessen einen Gameboy. Der wird nicht von der RegTP geprüft, der braucht nur ein CE drauf. Das kann man ohne Untersuchung, denn das ist nur eine Versicherung. Aber sicher kommt jetzt, daß man beim Autofahren doch nicht gameboy spielt, oder? Und sicherlich sind unsere Beamten und Staatsmänner an der Regelung der EU völlig unbeteiligt gewesen. Wobei, da hast Du vermutlich Recht, sitzen sich eh ihre 4 Buchstaben nur platt
srb wrote: > Also nur hier in Deustchland verlangen die Labors viel viel mehr. »Nur« in Deutschland habe ich nicht geschrieben. Ich kenne die deutschen Preise und die eines Nachbarlands. Und die Differenz ist unglaublich. > Und wie Du selbst geschrieben hast, werden die nur von der KBA zugelassen. In jedem Land zertifiziert die zuständige Behörde, welche Labors die Abnahme machen dürfen. Hier ist das Preisniveau einfach erheblich höher, aber ich kann immer noch nicht sagen, woran das liegt. Im Gegensatz zu Dir ist für mich nicht offensichtlich, daß »der Staat« daran schuld haben soll. > Und für Schnelldenker: das mit dem Handy war ein Beispiel. Nimm > stattdessen einen Gameboy. Der wird nicht von der RegTP geprüft, der > braucht nur ein CE drauf. Das kann man ohne Untersuchung, denn das ist > nur eine Versicherung. Untersuchen sollte derjenige, der es in Verkehr bringt, trotzdem ... Wenn Du auch eine Abnahme für Gameboys möchtest ... bitte sehr! Ich finde die derzeitige Staffelung sinnvoll: * Geräte, die zum Einbau in Kfz bestimmt sind, brauchen die e*, wenn sie einen bestimmten Takt überschreiten, so daß sie als Störer in Frage kommen. * Geräte, deren Funktion EM-Wellen-Aussendung umfaßt, brauchen eine RegTP-Zulassung, weil sie zu den wahrscheinlichsten Störern gehören. * Alle anderen Geräte stehen in der Verantwortung der Hersteller/Importeure, um die Bürokratie zu entlasten. Schließlich werden die meisten nie im Fahrzeug eingesetzt werden. Ein durchdachter Kompromiß. > Aber sicher kommt jetzt, daß man beim Autofahren doch nicht gameboy > spielt, oder? Nein. Ich meine, daß man beim Gameboy-Spielen kein Auto steuern sollte. (-; Locker bleiben.
Nur so als allgemeiner Hinweis: Die RegTP "firmiert" inzwischen unter BundesNetzAgentur.
Das ist völlig richtig. Was ist denn, wenn du auf der Autobahn fährst un d neben dir fährt ein Bürger aus anderen EU Ländern, wo manche sachen nicht so genau genommen werden, und sendet mit seinem umgebauten CB-Funkgerät, der Frequenzhub ist modifiziert, und hinten hängt noch n nachbrenner dran, und dein ESP oder ABS spielt verrückt und du fährtst in den Graben? Diese ganzen BUS-SYSTEME im Auto machen die Technik nur anfällig, und nicht sicherer. Deshalb auch diese ganze E-Zertifizierungs-Zeremonie.
und was ist mit den anderen dingen, die im Auto benutzt werden (von wegen fest installiert, das ist doch nur haarspalterei)? -Laptop -Handy -Gameboy/Nintendo/was auch immer -Diktiergeräte -Walkman/Discman/MP3 etc Nur mal so einige verbreitete Geräte, die auch im Auto benutzt werden.Diese haben aber ganz sicher keine Auto-Spezifische Zulassung und werden dennoch millionenfach benutzt.
Eine E1 Prüfung benötigt nicht jedes Gerät. Eine E1 Prüfung benötigt nur ein elektronisches Gerät, welches schwingt (8kHz ist nicht festgelegt) UND FEST EINGEBAUT WIRD. Daher zählt ein Radio z.B. NICHT unter die prüfpflichtigen Geräte, da die Stecker ohne Werkzeug demontierbar sind. Auch alle Geräte die z.B. an den Zigarettenanzünder angeschlossen werden und nicht fest mit dem Fahrzeug verschraubt werden und auch sonst keine Verbindung zum Fahrzeug haben die ohne Werkzeug getrennt werden könnte brauchen KEINE e1 Zertifizierung (Bsp. Mobile-Navis, Handy, PDA). Ein Festeinbau eines Handys, welches über eigenelektronik verfügt benötigt allerdings eine e1 Prüfung sobald es fest eingebaut ist (also kein Zigarettenanzünder-Bluetooth-Kram). Der Festeingebaute CarPC braucht dagegen keine e1 Prüfung sofern die Verbindung ohne Werkzeug getrennt werden kann (was bei Steckern meist der Fall ist). Ein Handy braucht KEINE e1 Prüfung, da es nicht fest eingebaut wird (mir ist niemand bekannt, der ein Handy angeschraubt hätte). Ein Autotelefon zum Einbauen jedoch schon. Zusätzlich wird noch unterschieden ob das Gerät verbindung zum Bussystem hat. Werden Sicherheitskritische Systeme eingebaut, so sind die E1 Regelungen sowieso das geringere Übel, schaut man sich nur mal die Erfordernisse vom KBA für z.B. ein Bremsensteuergerät an. Was man allerdings bedenken sollte, über allem steht immer noch die CE Prüfung und die normale EMV Prüfung. Ohne diese Regelung wäre ein Volksnavi unter 300€ garnicht machbar, da extrem streng genommen auch ein Softwareupdate eine Änderung darstellt und eine e1 Zulassung bräuchte. Auch wenn es niemand macht und vom KBA auch nicht direkt verlangt wird. Meist kann man auch ein DVD Player fest einbauen, sofern die Stromversorgung ohne Werkzeug getrennt werden kann. Dabei ist es unerheblich ob die Abdeckung der Stromversorung (z.B. Mittelkonsole) mit Werkzeug entfernt werden müsste. Typisch Deutsche Reglementierung eben.
@ich Danke für diese Info. Kurze Frage am Rande: Ein Autoradio muss also kein E1 haben, weil es ohne Werkzeug von der Autoelektronik getrennt werden kann. Wenn nun aber, wie bei meinem Radio, zusätzlich aber eine Masseverbindung zum Gehäuse geschraubt wird, dann muss das Radio doch eine E1 haben? Oder gilt dieses "ohne Werkzeug" nur für Signalleitungen? Danke.
Der ursprüngliche "Sinn" hinter diesen Regelungen war wohl Das Problem, dass man ein Gerät sicher und ohne Werkzeug vom Fahrzeug trennen können muss ohne das die Sicherheit beeinträchtigt wird. Also ein Gerät spinnt wärend ich fahre -> ich halte betriebsbedingt -> ich trenne das Gerät vom Fahrzeug (und nehme es damit außer Betrieb!) -> ich kann weiterfahren ohne Beeinträchtigung der Fahrzeugsicherheit.
Solange die zusätzliche Verschraubung nicht benötigt wird (über den Stecker bekommt das Radio ja Masse) dann benötigt es keine e nummer. Aber ich glaube kaum das irgendein Autoradio eine e prüfnummer hat. Müsste ja auch drauf stehen und ich habe bislang keine gesehen oder je davon gehört das ein Radio eine e prüfnummer hat. Auch diverse Temperatursensorüberwachungsgerätschaften aus China und Co. brauchen keine prüfnummer auch wenn sie Elektronik haben, da sie prinzipiell garnichts mit dem Fahrzeug zu tun haben bzw. dessen Funktionsweise beeinflussen. Generell sollte Stromversorgung und Signalleitungen steckbar sein und dann das Gerät nicht gerade angeschweist werden. Dann gibt es keine Probleme und auf die Zulassung kann man gut und gerne verzichten (EMV und CE gilt ja trotzdem, was dann greift).
Wer hat eigentlich in die Typengenehmigung für die Radreifen des ICE erteilt, der in Eschede verunglückt ist? Da hätten die mal draufgucken sollen, es hätte 100 Menschen das Leben gerettet. Aber die Großen können ja machen was sie wollen, hinterher ist wieder keiner zu fassen. Nur uns kleinen Herstellern wird die Suppe vom Staat gründlich versalzen. Hier sieht man, das das Ganze reine Beutelschneiderei vom Staat und eine weitere Maßnahme zur Umverteilung des Reichtums von unten nach oben ist, sonst nix.
Da der ICE nicht unter die Sammelbezeichnung KFZ fällt, findet das oben geschilderte Typgenehmigungsverfahren keine Anwendung. Für so etwas ist das Eisenbahmbundesamt http://www.eisenbahn-bundesamt.de/aktuelles/aktuelles.htm zuständig.
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