Hallo, EMV-Messungen wurden hier ja schon mal diskutiert... Vielleicht kennt sich hier jemand aus: Ich habe die Idee, besondere Testgeräte anzubieten, die bei den möglichen Kunden im Entwicklungslabors bzw. Testlabors laufen würden (und nur da!). (Ein erstes läuft bereits bei einem Kunden.) Muss ein solches Gerät dann eine CE-Zertifizierung besitzen? In solchen Testlabors laufen eh zumeist alle Gerät ohne Gehäuse usw., also Strahlung ohne Ende... Könnte ich jedoch teuer abgemahnt werden, wenn ich die Geräte als "nicht EMV-getestet" verkaufe? Oder doch lieber nichts dazu schreiben? Natürlich könnte ich eine EMV-Prüfung bezahlen, aber evtl. fällt das Gerät durch und müsste noch einmal geprüft werden. Hier würde es dann teuer werden... (neue Layouts, neue Prüfungen, evtl. noch teureres Gehäuse...) Zudem: ich möchte individuelle Anpassungen anbieten an die Testumgebung des Kunden (d.h. neues Platinenlayout usw.) Hier kann ich nicht jedesmal eine Prüfung bezahlen.. Was meint Ihr? Die ganze Sache lassen? Grüße Redhorse
Folgendes ist nur das, was ich bisher so mitbekommen habe, und ich übernehme natürlich keine Garantie für die Richtigkeit. Soweit ich weiß, mußt du grundsätzlich eine CE-Konformitätserklärung abgeben, wenn Geräte baust und in Umlauf bringst. Eine Prüfung des Geräts muß nicht erfolgen, aber wenn sich dann zeigt, daß du eben doch nicht CE-konform bist, kanns sehr teuer werden.
Was ich hier mal gehört habe ist, dass man zunächst erst einmal die Chance einer Nachbesserung bekommt ... Passiert allerdings etwas, wodurch Sach- oder Personenschäden entstehen wird es extrem unlustig ...
Na, hast Du Dich auch schon bei der EAR angemeldet und schön Kohle für die Container-Lotterie abgedrückt? Nächstes Jahr darfst Du dann auch noch Gema-Gebühren auf Deinen geschäftlich genutzten PC abdrücken...
"Nächstes Jahr darfst Du dann auch noch Gema-Gebühren auf Deinen geschäftlich genutzten PC abdrücken..." Quelle ?
Ich würde dir vorschlagen, deine Geräte als Prototypen (Gebrauchsmuster) an das Labor zu verkaufen. Die müssen in ihrem Elolabor selbst entscheiden, ob sie sich trauen Strom drauf zu geben. Du kannst außerdem eine Haftung in dem Kaufvertrag ausschließen.
in disem thread http://www.mikrocontroller.net/forum/read-1-235783.html#247837 gabs darüber schon eine hektische Diskussion. best regards,
Nabend! Wenn jemand Elektronische Geräte in Verkehr bring mus er bestätigen das alles CE-Konform ist. Es ist nicht notwenig irgend eine Prüfung durchführen zu lassen. Wenn durch das Gerät Schaden entsteht, weil die CE nicht eigehalten wurde, wird's lustig. Die Frage ist als: Wieviel Risko darf's sein? BTW: Vor kurzem ist die Regulierungsbehörde für Telekomunikation und Post (REGTP www.regtp.de) in "Bundesnetzagentur" übergegangen (oder umbenannt worden). Angeblich (=Gerücht od. Latrinenparole)... ... sollen Aussendienstler der Bundesnetzagentur auf Firmen zugehen, die elektronische Geräte in Verkehr bringen. Dabei sollen auch CE-Korformitätserklärungen gefordert worden sein. Es soll dabei auch vorgekommen sein, das angeblich Geräte zur Nachüberprüfung migneommen wurden. Weiterhein stand im Raum, dass, wenn die gelenden EMV-Prüfung nicht bestanden wird, ein Verbot des Veriebs der betroffenen Produkt(-reihe) ausgesprochen werden darf. (Ohne bestandene EMV -> CE zu unrecht draufgepappt -> keine CE -> kein Verkauf -> Aus) Kann jemand dieses Gerücht bestätigen?
Das ist korrekt. Die Leute vom BAPT laufen in den Firmen (so auch bei mir) rum und sehen nach, wie das mit dem CE zustande kommt. Dann sollte da schon einer "sehr einleuchtende" Begründung parat liegen. Wo und wie gemessen wird, welche Prüfungen selbst gemacht werden....usw. Gruß ichderichbin
"wer geräte in den umlauf bringt" ab wann ist es denn ein gerät!? kann ich auch die einzelteile verkaufen, mit ner platine und anleitung ala conrad? - oder reicht es keine kabel dranzulöten?
Ich habe einen PC gekauft bei dem keine CE Kennzeichnung vorliegt. Diesen kann ich jetz auch nicht verkaufen da ich sonst selbst dafür belangt werden könnte ein Gerät ohne CE-Kennzeichnung verkauft zu haben. Ist es möglich beim Verkäufer das Geld für den PC zurückzuverlangen da er es ohne CE Kennzeichnung (ohne Prüfprotokoll bzw. auch ohne Konfirmitätserklärung) verkauft hat???
Soweit ich weiss muss ein PC natürlich auch EMV konform sein. Zu diesem Zweck bauen die PC-Hersteller in einen PC allen Müll ein den sie verkaufen wollen, bappen das Gehäuse also komplett zu mit Steckkarten, Festplatten und was noch reingeht. Dann machen sie den EMV Test mit der vollgebabbten Gurke und dann bauen sie alles wieder raus. Wenn ein Kunde ein PC kauft darf er sich Teile raussuchen mit denen der PC getestet wurde, dabei spielt es keine Rolle wenn es weniger Teile sind als im Test-PC waren.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.