Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik EMV-Messund und CE Kennzeichnung


von Bodo (Gast)


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Hallo,

EMV-Messungen wurden hier ja schon mal diskutiert...


Vielleicht kennt sich hier jemand aus:

Ich habe die Idee, besondere Testgeräte anzubieten,
die bei den möglichen Kunden im Entwicklungslabors
bzw. Testlabors laufen würden (und nur da!).
(Ein erstes läuft bereits bei einem Kunden.)

Muss ein solches Gerät dann eine CE-Zertifizierung besitzen?
In solchen Testlabors laufen eh zumeist alle Gerät ohne Gehäuse
usw., also Strahlung ohne Ende...


Könnte ich jedoch teuer abgemahnt werden, wenn ich
die Geräte als "nicht EMV-getestet" verkaufe?
Oder doch lieber nichts dazu schreiben?


Natürlich könnte ich eine EMV-Prüfung bezahlen,
aber evtl. fällt das Gerät durch und müsste
noch einmal geprüft werden.

Hier würde es dann teuer werden... (neue Layouts, neue Prüfungen,
evtl. noch teureres Gehäuse...)

Zudem: ich möchte individuelle Anpassungen anbieten an
die Testumgebung des Kunden (d.h. neues Platinenlayout usw.)

Hier kann ich nicht jedesmal eine Prüfung bezahlen..



Was meint Ihr?  Die ganze Sache lassen?





Grüße
  Redhorse

von Rolf Magnus (Gast)


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Folgendes ist nur das, was ich bisher so mitbekommen habe, und ich
übernehme natürlich keine Garantie für die Richtigkeit.
Soweit ich weiß, mußt du grundsätzlich eine CE-Konformitätserklärung
abgeben, wenn Geräte baust und in Umlauf bringst. Eine Prüfung des
Geräts muß nicht erfolgen, aber wenn sich dann zeigt, daß du eben doch
nicht CE-konform bist, kanns sehr teuer werden.

von Christian (Gast)


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Was ich hier mal gehört habe ist, dass man zunächst erst einmal die
Chance einer Nachbesserung bekommt ...

Passiert allerdings etwas, wodurch Sach- oder Personenschäden entstehen
wird es extrem unlustig ...

von Unbekannter (Gast)


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Na, hast Du Dich auch schon bei der EAR angemeldet und schön Kohle für
die Container-Lotterie abgedrückt?

Nächstes Jahr darfst Du dann auch noch Gema-Gebühren auf Deinen
geschäftlich genutzten PC abdrücken...

von Jürgen Schuhmacher (Gast)


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"Nächstes Jahr darfst Du dann auch noch Gema-Gebühren auf Deinen
geschäftlich genutzten PC abdrücken..."

Quelle ?

von Bodo (Gast)


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Danke für die Antworten!
Grüße
  Bodo

von conrad (Gast)


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Ich würde dir vorschlagen, deine Geräte als Prototypen (Gebrauchsmuster)
an das Labor zu verkaufen. Die müssen in ihrem Elolabor selbst
entscheiden, ob sie sich trauen Strom drauf zu geben. Du kannst
außerdem eine Haftung in dem Kaufvertrag ausschließen.

von Mark S. (struberg)


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in disem thread

http://www.mikrocontroller.net/forum/read-1-235783.html#247837

gabs darüber schon eine hektische Diskussion.

best regards,

von Der Elektrische Reiter (Gast)


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Nabend!

Wenn jemand Elektronische Geräte in Verkehr bring mus er bestätigen das
alles CE-Konform ist. Es ist nicht notwenig irgend eine Prüfung
durchführen zu lassen. Wenn durch das Gerät Schaden entsteht, weil die
CE nicht eigehalten wurde, wird's lustig. Die Frage ist als: Wieviel
Risko darf's sein?

BTW:
Vor kurzem ist die Regulierungsbehörde für Telekomunikation und Post
(REGTP www.regtp.de) in "Bundesnetzagentur" übergegangen (oder
umbenannt worden).

Angeblich (=Gerücht od. Latrinenparole)...
... sollen Aussendienstler der Bundesnetzagentur auf Firmen zugehen,
die elektronische Geräte in Verkehr bringen. Dabei sollen auch
CE-Korformitätserklärungen gefordert worden sein. Es soll dabei auch
vorgekommen sein, das angeblich Geräte zur Nachüberprüfung migneommen
wurden. Weiterhein stand im Raum, dass, wenn die gelenden EMV-Prüfung
nicht bestanden wird, ein Verbot des Veriebs der betroffenen
Produkt(-reihe) ausgesprochen werden darf. (Ohne bestandene EMV -> CE
zu unrecht draufgepappt -> keine CE -> kein Verkauf -> Aus)

Kann jemand dieses Gerücht bestätigen?

von ichderichbin (Gast)


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Das ist korrekt. Die Leute  vom BAPT laufen in den Firmen (so auch bei
mir) rum und sehen nach, wie das mit dem CE zustande kommt. Dann sollte
da schon einer "sehr einleuchtende" Begründung parat liegen. Wo und
wie gemessen wird, welche Prüfungen selbst gemacht werden....usw.


Gruß
ichderichbin

von basti (Gast)


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"wer geräte in den umlauf bringt"

ab wann ist es denn ein gerät!? kann ich auch die einzelteile
verkaufen, mit ner platine und anleitung ala conrad? - oder reicht es
keine kabel dranzulöten?

von amstart (Gast)


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Ich habe einen PC gekauft bei dem keine CE Kennzeichnung vorliegt.
Diesen kann ich jetz auch nicht verkaufen da ich sonst selbst dafür 
belangt werden könnte ein Gerät ohne CE-Kennzeichnung verkauft zu haben.
Ist es möglich beim Verkäufer das Geld für den PC zurückzuverlangen da 
er es ohne CE Kennzeichnung (ohne Prüfprotokoll bzw. auch ohne 
Konfirmitätserklärung) verkauft hat???

von MickeyMaus (Gast)


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Soweit ich weiss muss ein PC natürlich auch EMV konform sein. Zu diesem 
Zweck bauen die PC-Hersteller in einen PC allen Müll ein den sie 
verkaufen wollen, bappen das Gehäuse also komplett zu mit Steckkarten, 
Festplatten und was noch reingeht. Dann machen sie den EMV Test mit der 
vollgebabbten Gurke und dann bauen sie alles wieder raus. Wenn ein Kunde 
ein PC kauft darf er sich Teile raussuchen mit denen der PC getestet 
wurde, dabei spielt es keine Rolle wenn es weniger Teile sind als im 
Test-PC waren.

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