Ein Elektroniker hat von mir 4 NEUE Transistoren zu einem Bruchteil vom Neupreis gekauft. Es handelt sich um einen Privatverkauf. Nun teilt er mir mit, daß er die Transistoren eingelötet hat und mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, da die Transistoren "die Werte nicht bringen" Ein Transistor soll sogar defekt sein. Weiter schreibt er: "Wie verbleiben wir?. Ich stelle mir vor, daß ich die Transistoren auslöte und zurück schicke und den Kaufpreis sowie das Porto zurück erhalte. Ich hoffe, es geht ohne rechtliche Auseinandersetzung." Was meint Ihr? Wie soll ich mich verhalten? Wenn ich in einem Geschäft Transistoren kaufe, die dann "zerschieße" tauscht mir die doch auch keiner um. Gruß Thomas
Generell, soweit ich weiß, sind bei jedem Händler (wie Conrad, Reichelt Elpro usw.) Halbleiter vom Umtausch ausgeschlossen. Ich würde die nicht zurücknehmen. MFG Sascha
Also soweit mir bewusst ist muss er nachweißen das die Transistoren nicht durch seine Handhabung kaputt gegangen sind. Was für Transistoren sind das wenn er so ein Theater macht?? Aber schon komisch wenn alle 4 Transistoren neu waren und alle schlecht sind! Vielleicht liegts ja an seiner Schaltung?! mfg Karl
> Wenn ich in einem Geschäft Transistoren kaufe, die dann "zerschieße" > tauscht mir die doch auch keiner um. Eben! Ich würde mir erstmal eine ausführliche Fehlerbeschreibung schicken lassen. Denn so Aussagen wie "die Werte nicht bringen" bringen genau gar nichts. Evtl auch einen Schaltplan, denn oft liegt es einfach nur an fehlendem Wissen des Anwenders. Um welchen Wert (finanzieller Art) geht es denn?
Hallo, hast Du Beweise, dass die Transistoren bei Dir noch in einwandfreiem Zustand waren? Zeugen, etc.? Dann kannst Du Dich wohl auf § 447 BGB berufen. Darin steht im Prinzip, dass der Käufer mit dem Defekt leben muss, wenn er den Versand wollte. Wenn Du noch weitere Infos suchst, dann schau doch mal auf www.123recht.de die Seite ist recht brauchbar ;-) Gruß, Thomas P.S. Dein "Widersacher" schreibt ja, dass er hofft es geht ohne rechtliche Auseinandersetzung. Das hört sich für mich erstmal so an als wolle er Dich nur einschüchtern und wahrscheinlich hat er nicht viel Ahnung vom rechtlichen Zeug. Informier Dich also auf der oben genannten Seiten und schreibe ihm zurück, dass laut Paragraph xy im Gesetz xyz die Sache so und so aussieht. Das wird ihm erstmal zeigen, dass Du Deine rechte kennst und er mit seinen Drohungen net gegen Dich ankommt. Mit solchen "Einschüchterungsversuchen" hatte ich es auch schon des Öfteren zu tun ;-)
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich bin nun schon etwas beruhigter. Es handelt sich um nagelneue VHF Leistungstransistoren. Diese habe ich dem Käufer in Originalverpackung (verschweißt) zugeschickt. Vorher hat er per Mail ein Foto der Transistoren erhalten. 2 unabhängige Zeugen gibt es auch. In einer Mail schrieb er mir, dass seine 4 Transistoren in einer 144Mhz Endstufe abgeraucht sind und er dringend Ersatz braucht. Ich kann mir jetzt gut vorstellen, dass er den Grund für das "Sterben" seiner Transistoren nicht erforscht hat und einfach nur die neuen Transistoren eingelötet hat. Die 4 Transistoren kosten im Fachhandel 196 Euro, er hat sie von mir für 60 Euro plus 3,90 Versand erhalten. Gruss Thomas Habe gerade wieder eine Mail erhalten: "...die Transistoren kommen per unfreies Paket zurück. Anbei meine Bankverbindung. Ich fordere die unverzügliche Überweisung des Kaufpreises innerhalb von 5 Tagen, da ich sonst von einem Betrug ausgehen muss und die Sache meinem Anwalt übergebe." Nun bin ich doch wieder beunruhigt. Soll ich das Paket annehmen? Kostet mir wohl 12 Euro als unfreies Paket. Erkenne ich mit der Annahme meine Schuld an? Werde wohl doch mal im Rechtsforum anfragen.
Ich würde das Paket auf gar keinem Fall annehmen. Schließlich habt ihr ja noch überhaupt keine Rückabwicklung ausgemacht. Und beunruhigt brauchst Du meiner Meinung nach auch nicht sein. Altes Sprichwort: Hunde die bellen, beissen nicht. Wenn er schreibt, dass die Transistoren die "Werte" nicht bringen, kannst ihn ja auffordern, erstmal genau zu beschreiben, welche Werte denn nicht nach Datenblattangaben sind. Und wenn die Dinger schon eingebaut waren, ist es sowieso sein Problem.
Ich wäre an deiner Stelle auch nicht beunruhigt! Wiso auch das Leben ist zu schade für sowas ;) Spass bei Seite. 1. habt ihr noch garnicht ausgemacht wie ihr das abwickelt 2. wenn er die Transistoren verlötet hat muss ER nachweißen das er das fachgerecht gemacht hat und das die Transistoren vor dem löten schon kaputt waren... mfg Karl
> Ich würde das Paket auf gar keinem Fall annehmen. Schließlich habt ihr > ja noch überhaupt keine Rückabwicklung ausgemacht. 100% Ack. Ich würde es auch nicht annehmen. Der Käufer muss bei der Rücksendung den billigsten Weg wählen, bei 'unfrei' kommen noch unnötige Kosten hinzu. Korrekt ist eine freigemachte Rücksendung, der Verkäufer muss dann das Porto erstatten. Das funktioniert aber nur, wenn der Käufer auch ein 14 Tägiges Rückgaberecht hat, was bei einem Privatkauf ja nicht gegeben ist. Hier ( http://www.order.conrad.com/infocenter/B2C_DE/infocenter/umtausch.php ) ist z.B. das zu finden: Vom Umtausch ausgeschlossen sind: "- Batterien, Akkus, Kabel, Leuchtmittel, Halbleiter, Hygieneartikel oder ähnliche Artikel, soweit deren Versiegelung oder Verpackung geöffnet wurde." Batterien würde ich auch gerne mit der Begründung "die bringen ihre Werte nicht..." zurückgeben ;) Gruß, Feadi
Zunaechst einmal: das Monopol auf Rechtsauskünfte haben in D Anwälte. Und nur auf diese Auskünfte kann man sich verlassen :-) Daher spreche ich nun davon, wie ich persoenlich reagieren würde... Würde mir sowas passieren, würde ich mich weiter aufregen: - ich würde nochmal überlegen, ob dies wirklich ein PRIVATKAUF war (Anzahl der Verkäufe im letzten Monat, etc..., das ist vermutlich transparent via Ebay gelaufen und einsehbar?). Falls da irgendwelche Zweifel wären, würd' ich es rückabwickeln. - wurde irgendwas in der Artikelgeschreibung "garantiert" oder zugesichert? Dann wuerde ich es besser "rueckabwickeln". ..so: - wer etwas einklagt (Privatrecht) oder anzeigt(Strafrecht), muss es beweisen bzw. mit hinreichenden Belegen eine Straftat untermauern. "Wer etwas beweisen muss, hat den Prozess halb verloren" (Sprichwort) - kaufe ich ein Kilo Äpfel habe ich ein Recht auf >=1000g mittlerer Art und Güte... Madenäpfel muss ich nicht nehmen, aber Kleine muss ich nehmen! - ich würde das Paket nicht annehmen, denn durch konkludentes Handeln (Annahme) kann man auch implizit Willenserklärungen abgeben. Wozu auch? Die Transistoren kann man wohl eh nur entsorgen. Ein andere Strategie wäre, das Paket zum Erhalt von "Beweismitteln" anzunehmen, aber: - Auf jeden Fall mit Einschreiben und Rueckschein der unbegruendeten (Geld-)Forderung schriftlich widersprechen. Nicht dass da jemand einen Elfmeter fuer ein Mahnverfahren bekommt! (mit nichtverwandtem Zeugen eintueten und zur Post bringen). - Wenn er privatrechtlich dagegen angeht, wird er nur mit Mühe einen Anwalt finden, der fuer 60E einen Rechtsstreit anfaengt. Anwalts Honorar richtet sich (grob) nach dem Streitwert. - Ein Jurist interpretiert in §263 StBG jedes Wort: * Vorspiegelung .... * Entstellung ... und fragt sich welches Verhalten in einem Fall darauf "passt". Just my 2 cents, Tessi
Lege die Transistoren einem Gutachter vor. Wenn sie funktionieren, kannst Du alle Prozesskosten zurückfordern. WEnn sie kapuut sind, berufe Dich auf seine Schaltung. Privatverkauf ist Privatverkauf. Wenn er sie eingelötet hat, hat er Pech gehabt. Ich hätte die Transistoren vorher vermessen, ob sie die Werte bringen.
Ich würde unbedingt zu einer Rechtsberatung gehen und fragen. Oft gibt es da Kleinigkeiten, an die man nicht denkt, und die einem zum Verhängnis werden. Verbraucherzentrale wäre da ein guter Anlaufpunkt, die bieten kompetente Beratung zu wirklich fairen Preisen. Mit Rechtsforen habe ich keine gute Erfahrung gemacht. Da kommt jeder mit einem Beitrag und jeder meint was anderes und am Ende ist man nur verwirrter. Aber ich würde sagen, dass es da kein Problem geben sollte. Du hast OVP Ware verkauft, er hat sie in ein Gerät eingebaut. Kann er beweisen, dass ausschließlich die Transen kaputt waren? Hat er die Bauteile ordnungsgemäß angefasst? Hat er sie ordnungsgemäß eingebaut? Ich würde das Paket übrigens auch nicht annehmen, da unfreie Sendungen sehr viel teurer sind und nicht vereinbahrt wurden. Kannst ihm ja mailen, dass du die Annahme der Sendung zunächst verweigerst, bis du die rechtliche Lage geklärt hast.
BTW: du könntest ihn fragen, ob er bereit ist, seine Endstufe einem unabhängigen Gutachter vorzulegen um zu klären, ob noch andere Schaltungsteile defekt sind. Und dass weiteres Handeln eben von dem Gutachten abhängig ist. Dumm wäre es halt, wenn er sich darauf einlässt :) Naja vielleicht doch nicht die richtige Situation um zu pokern.
> Naja vielleicht doch nicht die richtige Situation um zu pokern.
Eventuell doch. Bei einem Streitwert von 60 Euro wird ein Gutachten
sicherlich teuerer kommen. Frage, ob der Streithammel so einen langen
Atem hat. Da die Dinger OVP verschickt wurden mit Zeugen und allem Drum
und Drann, sehe ich dessen Chancen nicht so hoch. (Auch nur meine
Meinung und keine rechtsverbindliche Auskunft...)
Der Gedanke, dass der Käufer, wie jemand schon sagte, die Dinger auf gut Glück eingelötet und rausgefunden hat, dass das nicht der Fehler war, liegt mehr als nahe. Das die nicht die geforderten Werte haben ist eine Ausrede. Er hat den Transistortyp von dir gekauft und nicht die Werte. Da soll er sich halt beim Hersteller beschweren. Ich würde ihm folgendes anbieten, falls du die Möglichkeit des Durchmessens hast und der Zustand der Tr. akzeptabel ist: Nimm die Transistoren, die funktionieren zurück und erstatte ihm das Geld für diese. Den kaputten muß er selber tragen, schließlich kann er nicht beweisen, dass dieser bereits kaputt war (zumal das bei einem orginalverpackten sehr unwahrscheinlich ist). Ausserdem würde ich die 12 Euro Porto von der Rückerstattung abziehen. Habe keine Ahnung von Jura, ich würde es aber so machen.
Na, dann gebe ich auch mal meinen Senf dazu: Du hast hier einen streitlustigen Kunden am Hals. Begib dich nicht auf sein Niveau, "Prozesshanseln" hat es in der Republik schon genug. Nehm die noch funktionierenden Transistoren gegen Erstattung des Kaufpreises zurück und rechne event. kaputt gegangene von der Erstattung ab. Die (seine) Versandkosten könntest du gewissermaßen als "Verhandlungsmasse" einbringen und ihm vorschlagen, den Betrag jeweilig zur Hälfte zu tragen. Damit steckst du natürlich insgesamt zurück. Aber bedenke, dass erstens du auf diese weise diesen "Streithammel" schnell los wirst und zweitens deine Lebensenergie samt Gesundheit nicht sinnlos verplemperst, nur um am Ende noch wegen ein paar Euro Recht zu bekommen (nach langem Hickhack). Außerdem bleiben so für dich die Kosten überschaubar. Falls er sich nicht darauf einlässt, es gibt ja auch noch sowas wie einen (unabhängigen) kostengünstigen Schiedsmann.
Meine persönliche Meinung: Du hast die Transistoren in der Originalverpackung eingeschweißt zu ihm hingeschickt - zur 100%igen Gutschrift müssen die auch genau so zurückkommen, basta. Es ist schon sehr unwahrscheinlich, dass derartig hochpreisige Transistoren in der Originalverpackung defekt sind - es sei denn, es sind Plagiate. Aber wer soll das als Laie so ohne weiteres feststellen? Da Du keine Ahnung hast, was der Käufer mit den Transistoren angestellt hat, kannst Du sie auch nicht weiter veräußern. Es muss doch einen Grund haben, weshalb er seine Endstufe in die ewigen Jagdgründe geschossen hat. Außerdem würde ich auf einem Messprotokoll bestehen, welche Werte nicht den Vorstellungen entsprechen. Das ist eine Wischi-Waschi Aussage. Schonmal darüber nachgedacht, dass nur ein einziger Transistor seiner Endstufe defekt war und er nun auf diesem Weg versucht, zu einer kostenlosen Reparatur zu kommen? Wie willst Du feststellen, ob Du auch wirklich "Deine" Transistoren zurückbekommst und nicht irgendwelche anderen? Ich persönlich würde ihm sofort mailen, dass Du ein unfrei geschicktes Paket nicht annehmen wirst und würde es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
Inwiefern "liefern die Transistoren denn nicht die gewünschten Werte"? Bei ner Hochfrequenzverstärkerschaltung sind oftmals auch Layout und umliegende Bauelemente dafür verantwortlich dass nicht "die gewünschten Werte" geliefert werden. Welche Transistorentypen waren es denn nun? :)
Hier wird klar versucht, durch Androhung rechtlicher Konsequenzen den Verkäufer einzuschüchtern. Offensichtlich hat er eine Rechtsschutzversicherung, so dass er bereit ist, diesen Weg notfalls bis zum Ende zu gehen. Wo gibts denn sowas, lötet ALLE Transistoren in eine womöglich noch Selbstbauendstufe ein. Gerät geht anschließend nicht und natürlich waren DEINE Transistoren schuld daran. Und die Krönung: will dir noch Betrug unterstellen, wenn du die Zaster nicht erstattest. Ich würde mich rechtlich beraten lassen, und wenn die Sache doch sehr dannach aussieht, dass ich im Recht wäre, würde ich es auf einen Prozess ankommen lassen. BTW: schreibe ihn doch mal an und frage, welche Endstufe er hat und ob es möglicht ist, einen Schaltplan zu bekommen. Evtl. passen die Transistoren ja auch schon grundsätzlich nicht, dann hätte sich der Kack für dich eh komplett erledigt.
Beim naechsten verkauf einfach ohne Rueckgabe und Garantie, wie es unter 90% der Ebay Artikel steht. Aus Fehlern lernt man...
Hier kommt ja so einiges an brauchbaren Vorschlägen. Allerdings würde ich mich an Stelle von Thomas dagegen sträuben, auf den Käufer nur einen Schritt zuzugehen. Und zwar aus Prinzip. Wer sich so verhält ("Betrug!") kann ruhig mal gegen die Wand laufen. Sorgen machen muß man sich bei diesem Fall überhaupt nicht. Es war ein Privatverkauf, eine Verpflichtung zur Rückname besteht in keinem Fall, genausowenig wie ein Garantieanspruch geltend gemacht werden kann. Der Spruch, der unter vielen ebay-Auktionen steht, ist meiner Meinung nach total überflüssig, wenn ein durchschnittlich intelligenter Mensch erkennen kann, daß da kein gewerblicher Händler etwas anbietet. Wenn eine zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt wurde, sieht das auch beim Privatverkauf natürlich anders aus. Aber wie sollte der Käufer hier ansetzen? Wurde eine fg zugesichert, eine hfe oder Uce? Wohl kaum. Zugesichert wurde Transistor X von Hersteller Y, und der wurde ja auch geliefert, fertig. Halbleiter haben in der Regel keine Funktionsgarantie, im Gegenteil: ein gewisser Ausschuß muß hingenommen werden. Wenn die Teile originalverpackt vom Originalhersteller kommen, keine Chance für einen Umtausch. Eine Rückgabe - wohlgemerkt freiwillig auf Kulanz - würde ich mir als gewerblicher Händler bei einem guten Kunden überlegen, aber nicht bei einem Privatverkauf und einem dermaßen unverschämten "Vertragspartner". Bei eingelöteten Transistoren sowieso nicht. Also -> Annahme des Pakets verweigern. Den Käufer unverzüglich darauf hinweisen, daß man das Paket nicht annimmt, den eigenen Standpunkt kurz schildern und einen Satz anfügen wie "damit betrachte ich die Angelegenheit als erledigt." Gerne auch als Einschreiben, ist aber m.E. nicht unbedingt nötig. Dann kannst Du in Ruhe abwarten, ob er noch immer nicht die Lust verloren hat. Nicht in die Ecke drängen lassen und denken, man selbst müsste jetzt irgendetwas nachweisen. Der Käufer will etwas von Dir, nicht Du von ihm. Also laß ihn den Betrug nachweisen. So, zum Schluß noch eine kleine Sache, die eventuell relevant sein könnte. Es gibt "gefakte" Transistoren, so wie manche Markenklamotten in China nachgemacht werden und als Original an den Mann gebracht werden. Betroffen sind natürlich besonders hochwertige Transistoren. Man kauft eine Stange 2N3055 im passenden Gehäuse, stempelt die um, macht eine Menge Gewinn und ist natürlich längst verschwunden, wenn die beim Kunden reihenweise abrauchen. Wer sich für das Thema interessiert, google spuckt eine Menge aus und liefert auch Bilder von Beweisphotos und Hinweisen, wie man Fakes erkennen kann. Ich habe persönlich auch schon Fakes bekommen, und zwar von Reichelt und Segor. Bitte nicht verwechseln mit "alternate sources", die rechtlich völlig in Ordnung sind, wenn die Transistoren im Katalog OHNE Herstellerangabe angeboten werden. Ich meine etwas anderes: Man bekommt Transistoren mit dem Logo des Originalherstellers, knackt die Gehäuse auf, weil man Verdacht schöpft, das etwas nicht stimmt und findet dann ein winziges, schlecht gebondetes 2N3055-Die in einem TOP3-Gehäuse, das garantiert nicht von Toshiba oder der "alternate source" stammt. Ich gehe davon aus, daß die Versender nichts davon gewusst haben und selbst betrogen worden sind (Kann halt passieren, wenn man immer da einkauft, wo's am billigsten ist). Wenn die Transistoren aber von einem Vertrieb der Herstellers oder direkt vom Hersteller stammen, ist diese Gefahr gering. Nur könnte hier eben ein Ansatzpunkt für Deinen Käufer sein: Ich wollte ein Transistor von Toshiba, Motorola etc. und bekommen habe ich etwas anderes mit dem Originallogo. DAS wäre allerdings Betrug. Fragt sich nur, wer der Schuldige ist. Betrug bedingt Vorsatz. Das heißt, Du hast bewusst Fakes eingekauft, um Deine Gewinnspanne zu erhöhen. Oder Du hast sie zufällig bekommen und das Problem erkannt, wolltest aber nicht auf Deinem Schaden sitzen bleiben und hast nun bewusst Deinen Käufer ins Messer laufen lassen ("das Problem an den nächsten weitergegeben"). Das soll er Dir aber bitte erstmal nachweisen, wenn er tatsächlich diese Schiene fahren möchte. Also -> total locker bleiben.
Vielen Dank für die doch sehr unterstützenden Mails. Inzwischen wird der Käufer sehr Aggressiv in seiner Ausdrucksweise. Ich habe einen Rechtsanwalt aufgesucht und ihm Alle Mails vorgelegt. Der Käufer bekommt einen netten Brief vom RA, da er ja ebenfalls einen Anwalt beauftragen wollte. Die Rechtslage ist eindeutig und wir gehen auf keine Forderung ein. Gruß Thomas
Genau, Flucht nach vorn, mach ihn fertig den Betrüger. Von mir würde der auch keinen Cent sehen. Soll er das doch mal bei Conrad, Kessler oder Reichelt machen, selbst die als gewerbliche Händler würden dem einen Vogel zeigen und ihn auslachen. ... schon eingelötet gewesen, wahrscheinlich pumpt seine Endstufe jetzt lustig vor sich hin und dir will er die abgerauchten wieder aufs Auge drücken. Ich würd sogar noch weiter gehen und den wegen versuchten Betrugs anzeigen. Wer weiss vielleicht liest er ja hier mit, dann kann er ja mal Stellung beziehen und die Sache aus seiner Sicht darlegen, vielleicht sind wir ja auch schon zu polarisiert :D . Mich würden seine Sprüche ja mal interessieren, vielleicht kannst du das ja mal nach Abschluss des ganzen im I-Net veröffentlichen, markante Stellen natürlich unkenntlich gemacht. MfG BC
LoL waren die Transistoren vergoldet oder wieso macht er so ein Aufstand um ein paar Euro ?? Halbleiter sind von Umtausch ausgeschlossen!
Zitat: "Die 4 Transistoren kosten im Fachhandel 196 Euro, er hat sie von mir für 60 Euro plus 3,90 Versand erhalten." Aber ich finde auch das der Käufer pech gehabt hat! Des hätte er wenn dann feststellen müssen als er sie noch nicht eingelötet hat... Aber die Idee von Browncoat find ich gut! Wenn der Käufer schon gleich mit Anwalt und so droht würd ich den wegen Betrug anzeigen weil er dir seine Kaputten Transistoren zurückgeben wollt. Aber wenn man doch mal überlegt wie der Käufer gleich rumtut da stimmt doch was nicht! mfg Karl
Bei Spoerle o. ä. hätte er den Zirkus sicher nicht versucht. Man kann es ja probieren, möglichst viel Druck ausüben, "kleine" Verkäufer verunsichern und hoffen, dass die klein bei geben und die Kohle zurück überweisen. Leider gibt es so extrem viele von denen, und es wird immer wichtiger, sich mit juristischen Feinheiten auseinander zu setzten, um da einfach auch souverän drüber zu stehen. Gerade wenn man mit der Jura nicht so vertraut ist, wird man bei sowas schon nervös. Schließlich kann/will man ja nicht gleich zum Advokaten rennen. @Thomas Es wäre nett, wenn du am Ende vielleicht mal kurz mitteilen könntest, wie es ausging; ohne Details natürlich. Die Angelegenheit dürfte sicher für einige hier im Forum interessant sein. Vielen Dank!
> Halbleiter sind von Umtausch ausgeschlossen!
Und: Eltern haften für ihre Kinder.
Beide Sätze liest man ständig, haben auch eins gemeinsam: Sie sind
nämlich vollkommen falsch!
Solange ein Händler Halbleiter an Verbraucher verkauft, trifft die
2jährige Gewährleistung natürlich auch auf die Halbleiter zu. Da gibt es
keine Ausnahmen, darüber haben auch schon Gerichte entschieden.
Nur zwischen einem gewerblichen Käufer und einem Händler kann der
Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen werden. Und genau das ist auch
der Grund, warum viele Distributoren nicht an Privatkunden liefern. Und
wenn der Privatkunde Halbleiter im Wert von 5.000,- Euro kaufen will.
Der Distributor mag die Gewährleistung nicht übernehmen. Das Risiko ist
ihm zu teuer.
Dann zeigt doch mal ein Urteil her, bei dem ein Gericht einem Käufer ein Rückgaberecht für ein Halbleiterbauteil das in einer Bastelschaltung eingesetzt wurde (und dort nicht funktionierte) eingeräumt hat. Mit einem gebrochenen Ferritkern für einen Übertrager bin ich auch schon zum Conrad und habe ihn anstandslos umgetauscht bekommen. Aber den gekauften 2N3055, der in meinem Netzteil nach 3 Wochen defekt gegangen ist an der Bauteile-Theke umzutauschen halte ich für ein gewagtes Unterfangen. :) Und ich glaube auch nicht, dass andere Distributoren sich hier anders verhalten. Und ob die paar Transistoren sich für Thomas gegen den (mandantierten) Anwalt aufrechnen halte ich für mehr als gewagt. Am Ende könnte es so ausgehen: Recht bekommen: ja Kosten gespart: nein Zeitaufwand: enorm Ärger: groß Bewertungsportal: versaut, weil mehrfach rot -------------- unter dem Strich: außer Spesen, nix gewesen aber vielleicht eine gute Erfahrung für's leben halte uns auf dem laufenden, Thomas (ich wünsche dir trotzdem viel Glück!)
"Mit einem gebrochenen Ferritkern für einen Übertrager bin ich auch schon zum Conrad und habe ihn anstandslos umgetauscht bekommen. Aber den gekauften 2N3055, der in meinem Netzteil nach 3 Wochen defekt gegangen ist an der Bauteile-Theke umzutauschen halte ich für ein gewagtes Unterfangen. :)" Wenn du mit einem Halbleiter an die Conrad-Theke gehst und um Umtausch bittest, lacht dich der Verkäufer aus. An der Theke steht ein großes Schild, das ALLE Teile vom Umtausch ausgeschlossen sind. Da kannst du mit Anwalt auftreten oder was auch immer, der Typ wird dir den Transistor definitiv nicht umtauschen. Ich selbst hatte dort mal einen Spannungswandler für Leutchstoffröhren gekauft. War so ein kleines Teil etwa in Relaisgröße, zu Hause bemerkte ich dann aber, dass das Teil nicht passte. Naja da es fast 10 Euro gekostet hatte und noch nicht verbaut und OVP war, dachte ich, ich bekäme es in der Filiale umgetauscht; keine Chance. Wieder zu Hause rief ich bei Conrad an und fragte, warum ich unbenutzte und OVP Neuware nicht umgetauscht bekomme. Man sagte mir, dass es wohl ein Fehler des Mitarbeiters in der Filiale war und selbstverständlich könne ich den Umtausch über die Zentrale abwickeln. Worauf ich dann aber verzichtete, da die Versandkosten etc. von mir hätten übernommen werden müssen.
Es ist wie immer. Ihr verwechselt Umtausch (Kulanz des Verkäufers) mit der gesetzlichen Gewährleistung (geht strikt nach BGB). Und im BGB findet sich nun mal kein Paragraph, der die gesetzliche Gewährleistung auf elektronische Bauteile ausschließt die an einen Verbraucher verkauft werden. Die Urteile zu suchen, habe ich jetzt keine Lust. Könnt ihr selbst suchen. Es ging dabei um die Gewährleistung für Speicherbausteine, Prozessoren etc. Und in einem Urteil wurde erwähnt, dass der Satz "Halbleiter sind vom Umtausch ausgeschlossen" eben nicht gültig ist.
Das mag schon sein, aber ein Prozessor oder ein Speicherriegel ist nicht vergleichbar mit z.B. einem Transistor. Letzterer wird meist in einer Bastelschaltung eingesetzt, für die nun wirklich niemand anders als der Bastelnde selbst die Verantwortung übernehmen kann. Ein Prozessor oder Speicherriegel wird in aller Regel in eine "von der Industrie in hoher Qualität gefertigte Leiterplatte zum ausschließlichen Betrieb genau dieser Komponenten" eingesetzt und genau darin liegt der Unterschied. Anders ausgedrückt, wer würde denn überhaupt noch einen Transistor verkaufen wollen, wenn jeder 15-jährige Anfänger-Bastler darauf bestehen könnte, sein gerade selbst kaputt gestromtes Teilchen mit grinsendem Gesicht auf die Ladentheke zu pfeffern mit den Worten: Hey Alda! Mach ma heile, abba ruckizuck!
Das ist eben der Unterschied zwischen rechtlich korrekt und Praxis. In der Praxis wird vieles behauptet, was rechtlich nicht stimmt. Und es klappt ja auch in 90 % der Fälle. Genau der Unsinn, dass die Gewährleistung erlischt, wenn man das Gerät aufgeschraubt hat. Letztens in Stern-TV sagte auch ein Rechtsanwalt, dass es überhaupt kein neues EU Recht gibt, nachdem auch Privatpersonen bei Verkäufen haften. Der Spruch, der bei Ebay also fast immer druntergeschrieben wird, ist völliger Blödsinn. Hat mich auch überrascht.
@Winnfried Ich habe die Sendung gesehen, allerdings nicht komplett. Privatverkäufer unterliegen nach neuem EU-Recht der Gewährleistungspflicht. Diese können sie aber mit dem bekannten Sprüchlein ausschliessen, wenn es sich um Gebrauchtwaren handelt (bei Neuwaren geht das sowieso nicht). Wenn Stern-TV an dieser Stelle was anderes behauptet hat, dann glaube ich das dennoch NICHT, denn dann wären sämtliche Meldungen und auch der Artikel des hauseigenen RA vom Heise-Verlag diesbezüglich falsch gewesen (und NICHT korrigiert worden) und auch ebay selbst würde in seinen Statuten falsches verkünden. Stern-TV hat in der Sendung ja auch erstmal verkündet wer sein Schwarzfahren offen ankündigt, dem können sie nichts anhaben. Erst der RA hat dann nach der "Posse" im Nebensatz angemerkt, dass das erhöhte Beförderungsentgeld dennoch zu bezahlen sei (gibt nur keine Strafe). Was die aufgeschraubten Gerätschaften anbetrifft, da mag es schon sein, dass man ein Gerät, dessen Deckel man abgeschraubt hat zurückbringen kann, unter Berufung auf die Garantie. Nie und nimmer glaube ich aber, dass man einen Haufen Einzelteile dem Verkäufer auf die Ladentheke schmeißen kann und dann IMMER zu 100 Prozent seine Garantie einfordern kann. Vielleicht noch indem man anfängt die Komponenten auseinander zu stecken und den Kabelbaum daneben legt. Wer will die "Gewähr" dafür übernehmen, dass ein Richter das auch so sieht, wenn der Fall vor den Kadi kommt?! Ein RA mag sich viel aus den Gesetzestexten herauslesen, letztlich ist er aber genauso von einem richterlichen Urteil abhängig wie der Normalbürger. Und selbst wenn ein Richter sich PRO entscheidet, heißt dass noch immer nicht, dass nicht ein anderes Gericht KONTRA sagt. Da würde ich mich eher noch auf ergangene Urteile verlassen und auch da muss man immer schauen, ob die auf den eigenen Fall auch wiklich anwendbar sind. Vor Gericht und auf hoher See ..
Bevor ihr weiter über juristische Sachen diskutiert, sollter ihr erst mal lernen: a.) Gewährleistung b.) Garantie c.) Umtausch (Kulanz) sind drei völlig verschiedene Dinge, die nichts miteinander zu tun haben. Ansonten, zum "neuen EU-Recht"-Ebay-Satz, der ist in der Tat Müll. Es gibt überhaupt kein "neues EU-Recht". Es gibt in Deutschland das BGB, das Bürgerliche Gesetzbuch. Wer es nicht Online lesen möchte unter http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html der kann es auch für nur 5,- Euro kaufen: http://www.amazon.de/B%C3%BCrgerliches-Gesetzbuch-BGB/dp/3423050012/ Und wer zu den Paragraphen ausführliche Kommentare, Randnotizen und Urteilsverweise will, muss tiefer in die Tasche greifen: http://www.amazon.de/B%C3%BCrgerliches-Gesetzbuch-BGB-Otto-Palandt/dp/3406552668/
@ Thomas Fichtel Brauchst dir keine Sorgen zu machen, da du ihm die Transistoren privat verkauft hast gibt es erstmal keine Garantie für ihn. (Du musst bei eBay immer mit dazuschreiben dass dies eine Privatauktion ist und die Rücknahme ausgeschlossen ist) Ach, du hättest die Kosten für einen Anwalt sparen können. Lass den Typen reden und blocke seine e-Mail's , das brauchst du dir nicht anzutun. Er will dich in Panik versetzen damit du seinen Fehler ausbügelst. :)
> Du musst bei eBay immer mit dazuschreiben dass dies eine Privatauktion ist > und
die Rücknahme ausgeschlossen ist
Und womöglich noch den Hinweis auf das neue EU-Recht, wie?
Nein, diese Formulierung ist rechtlich bedeutungslos. Lediglich der Satz
"Angebot erfolgt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" scheint wohl
relativ sicher zu sein. Aber auch hier sieht die Sache anders aus, wenn
sich beim Käufer versteckte Mängel zeigen, die der Veräufer bewußt
verschwiegen hat. Irgendiwe alles sehr kompliziert...
Hi, ich denke auch, dass man bezüglich der Gewährleistung schon unterscheiden muss, welches Produkt man gekauft hat. Es wird bei einem Defekt zwar das erste halbe Jahr davon ausgegangen, dass die Ursache für den Defekt schon vor dem Kauf vorhanden gewesen ist, aber nicht bei allen Artikeln kann man davon einfach so ausgehen. Besonders interessant sind da die sogenannten Verbrauchsartikel wie Batterien und Lampen. Bei letzteren sieht man ja immer Testsockel, damit niemand behaupten kann, die Lampe wäre schon vor dem Kauf defekt gewesen (Lampen haben meist keine eindeutige Seriennummer und selbst wenn, wird diese in der Regel nicht beim Verkauf registriert). Bei einer teuren (Foto-)Batterie könnte ich ja auch behaupten, dass diese ihre zugesicherte Eigenschaft von x mAh-Stunden nicht erfüllen und schon nach der Hälfte ausgestiegen sind. Theoretisch müsste mir der Verkäufer das Geld erstatten, denn die Batterie ist nachweislich leer (nach Gewährleistungsrecht), aber kann man jetzt einfach so davon ausgehen, dass ich Recht habe und dieser Vorwurf wirklich einen Mangel an der Sache darstellt? Ich glaube kaum, denn bevor ich nicht mit einem Messprotokoll durch ein geeichtes Messgerät beweisen kann, dass die Batterie wirklich zu wenig Kapazität hat, wird es wohl jeder Verkäufer auf einen Rechtsstreit ankommen lassen und mir keinen kostenlosen Ersatz zukommen lassen. Denn ich kann ja nicht beweisen, dass die Batterie NICHT von mir leergelutscht wurde und ich eventuell nur betrügen will. Das Gewährleistungsrecht ist schon eindeutig, aber es gibt Artikel, bei denen es noch mehr Möglichkeiten als einen schon vor Kauf vorhandenen Mangel gibt und dieser Tatsache muss ein Gericht natürlich auch Rechnung tragen. Bei Prozessoren ist es da schon schwieriger für den Händler. Ich habe auch schon CPUs zurückgebracht. Diese sind aber auch so gesehen auch keine Verbrauchmaterialien und kommen in genormte Systeme (Sockel xy, ATX-Spezifikation, etc.). Sofern der Händler mir also keine mechanische Beeinträchtigung der CPU nachweisen kann (z.B. Abgebrochene Ecke am Die, Schraubendrehernkratzer, verbogene Pins, etc.) oder ich den Fehler gemacht habe, die CPU in ein Maibboard mit einem Designfehler gesteckt zu haben, was mit dem Tod der CPU enden musste und der Händler von dem Fehler in dieser Mainboard-Serie zufällig wusste, wird er mir die CPU ohne Diskussionen umtauschen, auch wenn natürlich die Möglichkeit besteht, dass ich Volldepp mit meinen statisch geladenen Patschehändchen die CPU selbst zerstört habe. Da man hiervon jedoch nicht pauschal ausgehen kann und die Gerichte dieses ebensowenig tun würden, tauscht der Händler die CPU im Allgemeinen um. Und was den Verkauf von Ebay-Artikeln angeht: Viele machen den Fehler und schreiben die technischen Daten in die Artikel beschreibung, macht ja auch richtig was her in so einer Artikelbeschreibung...vergessen aber meist zu erwähnen, dass es sich hierbei um zitierte Herstellerangaben handelt, für die man selbst keine Gewährleistung übernehmen kann. In dem Fall hat man schlechte Karten, wenn ein Artikel nachweislich nicht die Eigenschaften aufweist. Denn schließlich hat der Käufer einen Vertrag mit dem Verkäufer und nicht mit dem Hersteller des Artikels. In dem Fall von Thomas Fichtel würde ich mich nur dann ruhig und gelassen zurücklehnen, wenn ich ledigliche die Transistoren anhand der Bezeichnung verkauft hätte und NICHT vollmundig dessen Eigenschaften angepriesen hätte, um den Verkaufspreis zu erhöhen. Denn solange der Transistor nicht total defekt ist, besteht die Möglichkeit, die möglichen mangelhaften Eigenschaften mit Messgeräten zu dokumentieren und das ist gar nicht mal so schwer. Zumindest, wenn der Käufer sich gut mit HF-Technik auskennt.
Aber ja doch. Der Käufer muss den Brief vom RA erhalten haben, da seine Drohmails schlagartig aufgehört haben. Ein Schreiben von seinen RA ist bisher nicht eingetroffen. Der Käufer hat aber bis zum 08.03.2007 Gelegenheit auf den Brief meines RA zu antworten. Gruss Thomas
Bis zum heutigen Tag hat der Käufer nicht reagiert(T. war der 8.3.07). RA meint, er wartet noch bis Ende der Woche und dann gibts das volle Programm. Das sind die mir entstandenen Kosten und zumindest eine Anzeige wegen Nötigung. Zuzüglich dann noch der RA Kosten. Eine Lehre ziehe ich natürlich daraus, dass ich unbekannten niemals mehr helfen werde. Gruß Thomas
Genau, das "Gute Zeug" lieber für gute Freunde und 'nem "guten Schluck" in geselliger Runde weitergeben.
>RA meint, er wartet noch bis Ende der Woche und dann gibts das volle >Programm. Das sind die mir entstandenen Kosten und zumindest eine >Anzeige wegen Nötigung. Zuzüglich dann noch der RA Kosten. Rein interessehalber, wie sieht es denn aus, wenn ich einen Verkäufer (gewerblich oder auch nicht) zur Nachbesserung eines defekten Gerätes auffordere (berechtigterweise oder auch nicht). Formulierung in etwa "Da das von Ihnen erworbene Gerät nicht beschreibungsgemäß funktioniert, fordere ich Sie auf, bis zum ... nachzubessern oder den Kaufpreis zu erstatten." Ist der Verkäufer dann unter irgendwelchen Umständen berechtigt, einen RA zu beauftragen und mir die Kosten aufzudrücken, wenn ich mich auf keinen Rechtsstreit einlassen will? Es kommt ab und zu vor, dass ich bei nicht zu teuren Ebay-Artikeln (10-20 Euro) totalen Schrott geliefert bekomme. Ich schreibe dann den Verkäufer an, habe manchmal sogar Erfolg (teils Versehen des Verkäufers, teils Man-kanns-ja-mal-versuchen-Einstellung des Verkäufers), manchmal weigert er sich schlicht, dann verbuche ich es einfach als schlechte Erfahrung. Was, wenn der Verkäufer in so einem Fall einen RA beauftragt hätte?
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