Hi, ich war im letzten halben Jahr genau 2x in einen "Elektrogrosshandel", ihr wisst schon, ich bin doch nit bl**d, ne! Bei letzten mal hab ich mir einen Polarisationsfilter für meine Kamera gekauft, ausgeschrieben am Regal mit ~38euros, sollte ich an der Kasse 50.- bezahlen. Ich hab die Verkäuferin freundlich darauf hin gewiesen dass das Teil im Regal hinten deutlich günstiger ausgeschrieben war, darauf hin hat sie recht genervt "geschnipft" und meinte dass sie das erst abklären muss. Ich hätte mir nichts dabei gedacht, wäre mir nicht vor knapp drei Monaten nicht schonmal dasselbe im gleichen Markt passiert. Damals war die Preisdifferenz nicht so hoch, da habe ich an der Kasse für eine DVD 5 Euro mehr bezahlen sollen als auf der Preisettiket abzulesen war. Heute hab ich dann mit einem Bekannten darüber geredet und irgendwie bin ich mir nicht sicher ob das "Zufall" ist? wenn für eine DVD an der Kasse 5 euro zuviel bezahlt wird, und man kauft dann noch ein paar Staubsaugerbeutel und CD's, dann fällt sowas doch kaum auf, oder!? Habt Ihr diesbzgl. auch schon Erfahrungen gemacht oder bin ich mal wieder die traurige Ausnahme nach Murphy?!
also, wenn ich mich aus versehen mal in so einen markt verirre, haben sie mir bisher wenigstens immer die korrekten preise abgeknöpft. andere frage, was kann man da kaufen ? rohlinge, nur schlechte marken, kabel, alle sauteuer im vergleich zu z.b. reichelt o.ä. auch cds, dvds, spiele alles wesentlich teurer. bei elektrogeräten keinerlei fachkundige beratung (das ist GARANTIERT) und meist alten scheiß den sie loswerden wollen, selten das was man will. und dann haben die nur spärliche angebote an hardware, meist 1 marke mainboard, speicher, etc, und überzogene preise. das blödmärkte billig sind, istn witz. im internet findet man ALLES GARANTIERT billiger. ich meide diese läden. das einzige, ab und zu findet man mal nen spiel auf der pyramide für kleines geld. so 5,10,15 € spiele, meist etwas älter, gute klassiker die auf älteren pcs hervorragend laufen. :) ich hinke eh meist 1 pc generation zurück, und kauf meine spiele im schnitt für 10€, 50€ fürn spiel würde ich nie hinlegen. ich habe sogar mal nen stalker radiation pack (kostete normal über 50€) für 20€ abgegriffen weil er falsch ausgezeichnet war. da ist sogar noch nen buch mit dabei, hat sich halbwegs gelohnt, spiel allerdings buggy wie sau... :-/ wuff
>wenn für eine DVD an der Kasse 5 euro zuviel bezahlt wird, und man kauft >dann noch ein paar Staubsaugerbeutel und CD's, dann fällt sowas doch >kaum auf, oder!? Wenn man mit Geld sparsam sein muss, fällt das durchaus auf - dann rechnet man mit. Passiert ist mir das auch schon oft genug. Hin und wieder bleibt die Ware dann aus Prinzip dort liegen. Ein Gespräch mit der richtigen Person (selten an der Kasse sitzend) kann auch dafür sorgen, dass man den entsprechenden Artikel tatsächlich zu dem Preis bekommt.
Das ist eine übliche Vorgehensweise in Lebensmitteldiscountern. Angebote, die z. B. ab Montag gelten, werden nicht selten erst im Laufe des Montags in der EDV aktualisiert. D. d. wer früh kauft und nicht aufpasst, zahlt noch den höheren Preis. Das ist alles System und wieder mal zeigt sich der nicht existente Verbraucherschutz in Deutschland.
Der Ausgeschilderte Preis muss nicht stimmen, der ist unverbindlich (auch wenn das wort dadrauf nicht steht) soweit ich weis, leider.
Jens B. wrote: > Der Ausgeschilderte Preis muss nicht stimmen, der ist unverbindlich > (auch wenn das wort dadrauf nicht steht) soweit ich weis, leider. Ich habe mal was von einem Gerichtsurteil gehört, nach dem müssen Waren nach dem ausgezeichneten Preis verkauft werden. Genau wegen solcher Praktiken. Habe aber keine verbindliche Quelle dafür.
Thilo M. wrote: > Ich habe mal was von einem Gerichtsurteil gehört, nach dem /müssen/ > Waren nach dem ausgezeichneten Preis verkauft werden. Genau wegen > solcher Praktiken. Ja, so kenne ich das auch. Meine Mutter zieht das auch knallhart durch und hat es jedesmal fuer den ausgeschilderten Preis bekommen.
Die Gesetzeslage ist hier eindeutig: Die Preisauszeichnung am Regal oder an der Ware ist nicht verbindlich ! (Werbeprintmedien, Kataloge usw. ausgenommen daher immer vorbehaltlich Preisirrtümer ausgenommen) Es gilt der Preis an der Kasse denn nur hier (und nicht am Regal) kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande. Eine Partei (Verkäufer) nennt den Preis und die andere Partei (Käufer) akzeptiert diesen. Dies ist so, da andere Preisauszeichnungen manipuliert, fehlerhaft oder sonstwie falsch sein können. Bei mehrmaligen Auszeichnungsfehlern kann der Verbraucherschutz eingeschaltet werden und dem Unternehmen oder Verkäufer eine Abmahnung zugestellt werden da hier eventuell unter anderem ein Wettbewerbsvergehen unterstellt werden kann. LG Und für die Schlaumeier: Dies ist keine rechtsverbindliche Aussage oder Hilfestellung oder sonstwas.
Tja, Fehler können immer wieder mal passieren. Bei den ständig wechslenden Preisen, ist sowas leicht möglich. Wäre der Fehler zu deinem Gunsten passiert, würdest du wohl schwerlich dich beschweren bzw., und damit sind die anderen gemeint, auf angeblich nicht existierenden Verbraucherschutz hinweisen.
Warren Spector wrote: > das blödmärkte billig sind, istn witz. im internet findet man ALLES > GARANTIERT billiger. Möööp, Einwand. Ich hab meine externe Festplatte um 10 € günstiger als beim billigsten Internet-Preis gekauft. Aber auch Zustimmung: Beratung = Null. Zum Thema: Also wenn mir an der Kassa beim Bezahlen auffallen würde, dass das Ding teurer verrechnet wird als angeschrieben, würd ich auf den angeschriebenen Preis bestehen, egal, was das Recht besagt. Notfalls muss der Geschäftsleiter antanzen. Hilft das auch nix, lass ich das Ding an der Kassa liegen und gehe ohne zu grüßen...
Thilo M. wrote: > Ich habe mal was von einem Gerichtsurteil gehört, nach dem /müssen/ > Waren nach dem ausgezeichneten Preis verkauft werden. Genau wegen > solcher Praktiken. Dann hast du eindeutig falsch gehört. Ist aber ein extrem weit verbreiteter Irrtum. Erinnert sich denn keiner mehr an den Vorfall, als der Media-Markt bei einer Zeitungsbeilage eine komplette Stelle vergessen hatte? Da stand auf der ersten Seite in riesen Lettern 59,- statt 599,- (oder so ähnlich). Mehrere Leute haben daraufhin geklagt, aber keiner hat es für 59,- bekommen. Ging damals durch alle Medien.
In Prospekten und sonstigen Werbeträgern steht auch ausdrücklich 'Irrtümer nicht ausgeschlossen' oder 'unverbindliche Preisempfehlung'. Liegt die Ware aber im Ladengeschäft und es steht nur der Preis drauf, ohne Hinweis auf Tagespreise, uvP oder Ähnliches, dann ist er sehr wohl verbindlich.
Interessanterweise findet google dazu kaum etwas handfestes (oder suche ich nur nach den falschen Begriffen ?) Das einzige was ich finde sind Urteile zu Fehlern in Onlineshops.
Benedikt K. wrote: > Interessanterweise findet google dazu kaum etwas handfestes (oder suche > ich nur nach den falschen Begriffen ?) Das einzige was ich finde sind > Urteile zu Fehlern in Onlineshops. Ja, und hier eines, wo auch die Ladenauszeichnung erwähnt wird: Preisauszeichnungen im Internet sind nicht verbindlich Das hat das Landgericht Essen entschieden und damit einer Internet-Versandfirma Recht gegeben (Az.: 16 O 416/02), berichtet die Neue Juristische Wochenzeitschrift in ihrer aktuellen Ausgabe. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger Computerteile bestellt, deren Wert etwa dem Hundertfachen des angegebenen Preises entsprach. Die Firma verweigerte die Lieferung mit Hinweis auf das Versehen. Auch wenn der Eingang der Bestellung wiederum mit dem falschen Preis bestätigt wurde, habe kein Kaufvertrag vorgelegen, entschieden die Richter. Die Preise im Internet seien mit einer Schaufenster-Auslage vergleichbar, deren Preisangaben ebenfalls nicht verbindlich seien. Die Versandfirma hatte in ihren Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen, dass die Annahme der Bestellung erst mit dem Versand der Ware erfolgt.
Das heißt, bei jedem Artikel den Verkäufer/die Kassiererin fragen, ob der ausgezeichnete Preis auch gilt. Brrr...
Irgendwie kann ich das nicht so ganz glauben, dass der Kunde da überhaupt keine Rechte hat. Da könnte man die Kunden ja total verarschen, denn welcher Kunde merkt sich schon beim Einkauf im Supermarkt alle Preise ? Das geht garnicht.
Eben, das meine ich auch. Sonst könnte jeder Markt die Preise 30% billiger auszeichnen und an der Kasse den vollen Preis verlangen. Bei vielen kleineren Beträgen dürfte das nicht vielen auffallen.
Ihr betrachtet das ziemlich einseitig. Welches Interesse hat denn das Unternehmen, falsche Preise auszuschreiben? Wen das publik wird, geht man doch zur Konkurrenz einkaufen. Bei der Menge an Produkten werden doch sehr wenige falsch ausgeschrieben. Wo ist denn nun das Problem?
>Wo ist denn nun das Problem?
Das ist einfach:
die setzen auf den Effekt 'jetzt hab ich's schon im Wagen, dann leg'
ichs auch nicht mehr zurück' - Faulheit eben.
Und einige merken's noch nicht mal.
Das ist volle Absicht und meiner Meinung nach Betrug.
Gast wrote: > Welches Interesse hat denn das > Unternehmen, falsche Preise auszuschreiben? Mehr Gewinn zu machen, da der Kunde mehr kauft (da er denkt dass die Produkte billiger sind.) > Wen das publik wird, geht man doch zur Konkurrenz einkaufen. Das denke ich eher nicht. Wie oft kamen schon Bereichte im Fernsehen über Gammelfleisch, oder sonstige unsauberen Geschäfte bei verschiedenen Supermarktketten, wo sogar Ex Mitarbeiter Videos von blau/grünem, vergammelten Hackfleisch gemacht hatten, von denen der Rest neu verpackt und weiterverkauft wurd ? Nach ein paar Wochen ist das wieder vergessen und die Leute kaufen weiter ein. Außerdem könnte die es ja genauso machen... Da Deutschland doch relativ Verbraucherfreundliche Gesetzt hat, wo nahezu alles irgendwo gesetzlich geregelt ist, kommt mir das alles doch sehr Verbraucherunfreundlich vor. Vor allem da man die Verbraucher hier wirklich gut und einfach betrügen könnte.
Es ist aber nun mal so. Eine Firma, die wiederholt falsch auszeichnet, oder dies in großflächiger Werbung tut, verstößt allenfalls gegen das Wettbewerbsrecht und kann diesbezüglich von der Konkurrenz belangt werden.
Bei uns in CH ist der angeschriebene Preis verbindlich, ausser der Irrtum ist offensichtlich. Es ist Standard in Lebensmittellaeden, nicht nur Discountern, dass in der Presse, dh der Publikation der Kette, beschriebene Aktionen bei gerade diesem Laden (noch) nicht angekommen sind, nicht gelten sollen, usw. Es ist auch ueblich, dass am Gestell angeschriebene Preise in der Kasse hoeher programmiert wurden. Es gibt Laeden, da ist der Preis auf der Verpackung nicht drauf, heisst man muss sich den Preis bis an der Kasse auswendig behalten. Manchmal geht auch eine Aktion vergessen, heisst am Gestell heisst es -20%, und die Kasse weiss das (noch) nicht. In allen Faellen jedoch, der am Gestell, resp auf dem Produkt angeschriebene Preis ist verbindlich. Das bedeutet, der aufmerksame Einkaeufer kann zurueckfordern, wird belohnt. Es gibt eine Schicht Leute, die haben das drauf, mussten ein Leben lang drauf schauen, haben immer Aktionen ausgenutzt. Dann kommt ein neuer Tante Emma Laden um die Ecke. Die Leute koennen dann da gar nicht hinein. "Die Leute kennen mich, da kann ich nicht nur die Aktionen kaufen", das war's dann.
Zufälle gibts: Ich pflege - und nicht nur bei Bl0d ist D00f auf die Preise zu achten. In letzter Zeit meine ich, ist es besser geworden. Aber ich sag mal: Von 10 Fällen gehen 9 zu meinen Lasten. (ok ok den 10. zu Lasten des Geschäfts werte ich als Wiedergutmachung für den übersehenen Irrtum). Wenn ich das Teil nicht zu dem Preis bekomme, mit dem es ausgezeichnet ist, lasse ich es an der Kasse liegen, und alles andere auch. Hab ich mal mit einem vollen Einkaufswagen machen wollen, da kam dann der Geschäftsführer von ganz alleine. Fast Hausverbot, das fanden die gar nicht lustig! Aber dann doch die Ware zum korrekten Preis und - man ist ja kein Unmensch.
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