Hallo verlangen zukünftige Arbeitgeber bei einem Arbeitsplatzwechsel immer eine Urlaubsbescheinigung oder gibt es viele die das nicht benötigen MFG Frank
Das hängt davon ab wann du in einem Betrieb anfängst. Die Fa. wollen/müssen nicht mehr Urlaub gewähren als vom Gesetz/Vertrag zugelassen/vereinbart ist. Von Rechts wegen stehen jedem AN 2 TAge per Monat zu. Allerdings bin ich nicht sicher ob von AG-Seite ein Rechts- anspruch auf eine Bescheinigung besteht. Ich könnte mir denken, das die Firmen sicher sein wollen das der Gesetzliche Urlaubsanspruch nicht unrechtmäßig in Anspruch genommen werden kann, was ich allerdings nicht so recht nachvollziehen kann. Ich wollte schon mal die Vorlage so einer Bescheinigung verweigern. Da wurde die Personalabteilung gleich zum groben Klotz.
Ich verstehe nicht ganz: was soll denn diese Bescheinigung bescheinigen, und wem? Normalerweise nimmt man seinen anteiligen Urlaub beim alten AG, und hat dann einen anteiligen Urlaub beim neuen AG. Du hast natürlich einen Anspruch drauf, im Falle einer Kündigung beim alten AG deinen restlichen Urlaub abzuleisten oder ausgezahlt zu bekommen (wenn noch Tage übrig sind). Wenn du jedoch deinen ganzen Jahresurlaubsanspruch schon beim alten AG "verballert" hast, dann ist das ja erst einmal eine Sache die du mit dem alten AG glatt stellen mußt. Da hat doch aber der der neue AG nichts mit zu tun, wie du deinen Urlaub beim alten AG gehandhabt hast. Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden mit einer "Urlaubsbescheinigung" ????
@AC/DC In der Regel stehen jedem arbeitenden Besucher dieses Forums nur 20 Tage gesetzlich zu (da in der Regel die meisten hier eine 5-Tage Arbeitswoche haben dürften).
Bundesurlaubsgesetz regelt in §6 Absatz 2 eindeutig: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.
>In der Regel stehen jedem arbeitenden Besucher dieses Forums nur 20 Tage >gesetzlich zu (da in der Regel die meisten hier eine 5-Tage Arbeitswoche >haben dürften). Das hab ich auch wo gelesen, scheint aber irgendwie unstimmig zu sein. Nicht nur jedem arbeitenden Besucher dieses Forums, sondern jedem abhängig beschäftigten Mitarbeiter in diesem Land. Das Bundesurlaubsgesetz lautet wie folgt § 3 Dauer des Urlaubs (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/allg_ar/burlg.htm
hallo, die Samstage zählen ebenfalls als Werktag, auch wenn die Arbeitswoche nur 5 Tage hat. gruß
Richtig, Ziel des Gesetzgebers war es vier Wochen Urlaub im Jahr zu garantieren. Das geschah aber zu einer Zeit, als die 6-Tage Woche Standard war. Wenn man es anders herum betrachtet, hast du mit Sicherheit bei einer Teilzeitbeschäftigung mit 2-Tage Woche keinen Anspruch auf 24/2=12 Wochen Urlaub. Also, bei 5-Tage Woche nur 20 Urlaubstage Pflicht. Auch nachzulesen bei: http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz#Gesetzlicher_Mindesturlaub_.28.C2.A7_3_Abs._1_BurlG.29
Urlaubsanspruch bei einer Arbeitszeit von 2 Tagen/ Woche errechnet sich so: Mindesturlaub nach BUrlbG = 24 Werktage (unter Annahme von 6 Arbeitstagen/ Woche) Hiervon also ein Drittel = 24 / 3 = 8 Arbeitstage Du kannst es auch anders rechnen: Mindesturlaub sind 4 Wochen/ Jahr Wenn Du also 2e die Woche arbeitest, dann sind das ... ... 4 * 2 = 8 Arbeitstage
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