Ich hab nun stundenlang einzelne Beiträge im Forum und im Netz durchgelesen, allerdings widersprechen sich einige Aussagen, bzw. sind schon Jahre alt, so daß ich hier konkret nochmals nachfragen möchte, vielleicht weiß hier ja inzwischen jemand wie es WIRKLICH aussieht: Ich habe vor einem Jahr eine Firma gegründet (vor allem um vor dem Finanzamt sauber da zu stehen) und möchte mikroprozessorgesteuerte Messsysteme für feste Installation im PKW anbieten. * Muß ich mich unter diesen Voraussetzungen (Bausatz, feste Installation im KFZ) überhaupt bei der EAR bzw. take-e-way registrieren? * Was muß zwingend an Kennzeichnungen auf das Gerät? Das Firmenlogo, die Mülltonne und das CE-Zeichen? Reicht das? Ich habe gelesen, daß man das wenn das Gerät zu klein ist die Logos auch im "Beipackzettel" aufführen kann, kann das jemand bestätigen? * Wieviel "Bausatz" muß es sein, damit es als "Bausatz" durchgeht? Sind Lötarbeiten dabei zwingend erforderlich? Oder reicht es, wenn mechanische Arbeiten (Ausschnitte im Armaturenbrett) sowie die komplette Verkabelung im Auto gemacht werden müssen? Ein Autoradio fällt ja bekanntlich auch nicht unter die ElektroG- Regelungen... Oder muß ich das Produkt z.B. ohne Messsensor verkaufen um es als "Bausatz" deklarieren zu können? Was ist wenn ich den Sensor als "Zubehör" verkaufe? * Was ist mit EMV im KFZ, gibt es da auch Ausnahmeregelungen durch die man mit geringem Budget schlüpfen kann? Da dies das erste Produkt ist welches ich verkaufe und die Entwicklung bereits einige tausend Euro verschlungen hat, möchte ich am Anfang natürlich nur so viel wie unbedingt nötig investieren, daher die vielen Fragen. Natürlich kann dieses Forum den Rechtsanwalt (den man in Deutschland eigentlich immer braucht) nicht ersetzen, der ist aber in Ermangelung eines ausreichend großen "Restbudgets" momentan nicht drin. Ich muß also erst ein paar EUR verdienen um mir den leisten zu können. Ich hoffe also auf eure Unterstützung.
Das scheinen mir alles Fragen zu sein, welche die örtliche IHK kompetent beantworten können sollte. Schließlich halten diese Leute auch gerne die Hand auf. Lass' die für Dein Geld mal etwas für Dich tun.
micha b wrote: >[...] > * Wieviel "Bausatz" muß es sein, damit es als "Bausatz" durchgeht? Sind > Lötarbeiten dabei zwingend erforderlich? Oder reicht es, wenn > mechanische Arbeiten (Ausschnitte im Armaturenbrett) sowie die komplette > Verkabelung im Auto gemacht werden müssen? Ein Autoradio fällt ja > bekanntlich auch nicht unter die ElektroG- Regelungen... Oder muß ich > das Produkt z.B. ohne Messsensor verkaufen um es als "Bausatz" > deklarieren zu können? Was ist wenn ich den Sensor als "Zubehör" > verkaufe? ob der Bausatz-Trick funktioniert kann ich dir gar nicht sagen - die Idee hatten wir hier im Forum schon vor Monaten (Jahren?!) Auto... hmmm ich denke es gibt recht umfangreiche Vorschriften was in ein Auto mit welchen Voraussetzungen verbaut werden darf und die (fest eingebauten) Geräte brauchen IMHO eine Zulassung vom Kraftfahrtbundesamt(?)... hast du? nicht soooo einfach....
Ich glaube bei Steuergeräten für KFZs brauchst Du das nicht. Da gibt es ne andere Regelung, weil KFZs speziell entsorgt werden. Du brauchst aber ne e1 Zulassung. Wir haben sowas mal gemacht für ne kleine Elektronik. Dazu muss man ne EMV Messung machen (Größenordnung 3000€). Die Grenzwerte dafür sind nicht besonders hoch im Vergleich zu dem, was die KFZ Hersteller fordern. Dann noch ne Anmeldung beim KBA, wo man die EMV Ergebnisse einreichen muss. Ein Paar Vereinbarungen, Qualitädsdringens.
@ micha b so lange Du nicht verrätst um was es sich handelt tabben alle im Dunkln. wenn es ein MP3 Player am Zigarettenanzünder ist, braucht du wahrscheinlich keine Zulassung vom Kraftfahrtbundesamt! Fred
Verrate ich gerne :-) Letztendlich ist es nur die Anzeige der Öltemperatur, dem Öldruck und der Uhrzeit auf einem Grafikdisplay. Das Gehäuse besteht aus massivem Alu, die gesamte Elektronik ist im Gehäuse untergebracht. Montiert wird es in die Radioklappe.
micha b wrote: >[...] > Montiert wird es in die Radioklappe. ich glaube der Knackpunkt dabei ist echt der 'Festeinbau' aber lies dir mal den Beitrag "E-Nummer für Elektronik im KFZ" durch...
Fest in das Fahrzeug eingebaute Teile unterliegen der Altfahrzeugrichtlinie, nicht dem ElektroG. Dem ElektroG entkommt man prinzipiell mit einem Bausatz an dem gelötet werden muss. Die Definition eines Gerätes ist halt, dass es über ein eigenes Gehäuse verfügen muss und vom Anwender ohne besondere Kenntnisse in Betrieb genommen werden kann. Eine Computermaus ist also ein Gerät, muss man aber erst das Kabel anlöten ist man raus. EMV entkommt man nicht, also nicht wirklich, aber wenn es ein Bausatz ist, dann ist derjenige, der diesen baut verantwortlich.
> Letztendlich ist es nur die Anzeige der Öltemperatur, dem Öldruck und > der Uhrzeit auf einem Grafikdisplay. > Das Gehäuse besteht aus massivem Alu, die gesamte Elektronik ist im > Gehäuse untergebracht. > Montiert wird es in die Radioklappe. Wünsche dir viel Glück dabei, aber gibt es denn dafür überhaupt einen Markt? Verstehe ich das richtig, anstatt Radio hören darf ich dann immer auf den Öldruck und die Öltemperatur schauen? Kann ich mir ehrlich gesagt nicht wirklich vorstellen, bis vielleicht auf ein paar verrückte, tiefergelegte Golf-Raser, die im Kofferraum ihre Open-Air-Beschallung umher fahren. :)
Es gibt einen Markt: - Die Tuning-Jungs die eben nicht diese Plastik-Rund-Instrumente haben wollen - ältere PKWs ohne Bordcomputer - da das System programmierbar und damit anpassbar ist, können kundenspezifische Adapter (Lambdasonden, Ladedruck, Temperaturanzeige des "Open-Air-Beschallungssystems" usw) eingebunden werden. Zumindest liegen mir bereits ca. 30 Anfragen vor noch bevor das Ding überhaupt gebaut ist. Danke für's Glück wünschen! ;-)
Gib doch mal Bilder/Links davon her,das würde mich doch stark interessieren.
Hier mal ein Beispiel vom Einbau in der Radioklappe.... http://www.s2k.de/forum/attachment.php?attachmentid=544128464&thumbnail=1
sieht doch interessant aus. Mehr Infos/Bilder wären nicht schlecht...
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