Mein MultiPro ist mir gestern (wahrscheinlich) durchgebrannt. Komischerweise gab es einen leisen Knall und seit dem geht der nicht mehr. Jedenfalls hab ich heute bei Ersa angerufen und die meinten, dass es auf durchgebrannte Lötkolben keine Garantie gibt, wenn die Lötspitze schon abgenutzt ist. Oder habe ich etwas falsch verstanden? Mein Lötkolben ist etwa 1,5 Jahre im Betrieb, da sollte die gesetzlich geregelte Gewährleistung doch noch greifen?
Hoert sich nen bissel nach Glump an ;) Kauf Dir halt nen Ersatzloetkolben. Wenn die sich quer stellen kannste wenig ausrichten vor allem bei so nem Streitwert.
Lupin wrote:
> Selber schuld, hast ihn halt zu heiss eingestellt.
Ja, ich Depp, hab dem Elektrizitätswerk doch tatsächlich gesagt, die
sollen meine Netzspannung auf 270V stellen. Man, bin ich blöd ...
Michael G. wrote: > Hoert sich nen bissel nach Glump an ;) > Kauf Dir halt nen Ersatzloetkolben. Wenn die sich quer stellen kannste > wenig ausrichten vor allem bei so nem Streitwert. Nachdem ich dem Mitarbeiter gesagt habe, dass es einen Knall gegeben hat, bot er mir an, den Lötkolben einzusenden und die ersetzen den Heizdraht auf Kulanz. Mich hat aber halt verwundert, dass es auf durchgebrannte Lötkolben keine Garantie gibt. Was gibt es denn unter den geregelten Lötkolben für Hobbyzwecke? Ich würde gerne die Lötspitzen des MultiPro weiterverwenden.
Hallo ! Ne Garantie gibts schon : Und zwar die das der Lötkolben früher oder später durchbrennt. Nein im Ernst : Soweit ich weis geben Lötkolbenhersteller eine 6-Monatige Garantie auf Ihre Teile. (Weller, Zevatron) Ersa weiß ich nicht. mfg Franz
Wird Zeit für einen regelbaren Lötkolben. Hat jemand hier Analog 60 von Ersa? Meine vorhandenen Lötspitzen würden dazu passen.
Hast du den Lötkolben bei Ersa gekauft? Vermutlich nicht. Also hat Ersa auch keinerlei Gewährleistungsverpflichtung dir gegenüber! Für Gewährleistung ist immer der Händler zuständig, von dem du als Verbraucher (!) die Sache 'Lötkolben' gekauft hast. Wenn Ersa eine wie auch immer geartete Herstellergarantie auf die Lötkolben gibt, prima. Wie diese Garantie aber geartet ist, kann der Hersteller selbst festlegen. Sie ist ja freiwillig. Zur Gewährleistung: Der Verkäufer des Lötkolbens gewährleistet dir 2 Jahre lang, dass der Lötkolben bei Übergabe an dich fehlerfrei war. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn das Ding jetzt kaputt ist, musst DU dem Verkäufer beweisen ( <> behaupten :), dass der Fehler, der letztlich den Tod deines Lötkolbens verursacht hat, bereits angelegt war als du ihn gekauft hast. Viel Spaß bei der Beweisführung! :( Nur innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf muss der Händler beweisen, dass die Sache KEINEN Fehler hatte, sonst muss er den Schaden beheben - wie er das tun kann ist wieder eine lange Geschichte, das soll jemand anderer erzählen. Ergo: Die von der Politik als Stärkung der Verbraucherrechte verkaufte EU-Harmonisierung des Gewährleistungsrechts (vorher hatten wir 1 Jahr Gewährleistung) hat genau das Gegenteil bewirkt: effektiv die Halbierung der Gewährleistung.
Maxim S. wrote: > Wird Zeit für einen regelbaren Lötkolben. Hat jemand hier Analog 60 von > Ersa? Irgendsowas, ja. Reicht mir für Bastlerzwecke. Habe mir noch so 'ne Stummelspitze mit besserer Wärmeleitung jetzt zugelegt für bleifreies Zinn, denn das macht mit den originalen Spitzen keinen Spaß. Selbst wenn man es privat nicht nehmen will, kommste ja bei Reparaturarbeiten mittlerweile nicht mehr umhin.
Jörg Wunsch wrote: > Maxim S. wrote: > >> Wird Zeit für einen regelbaren Lötkolben. Hat jemand hier Analog 60 von >> Ersa? > > Irgendsowas, ja. Reicht mir für Bastlerzwecke. Habe mir noch so 'ne > Stummelspitze mit besserer Wärmeleitung jetzt zugelegt für bleifreies > Zinn, denn das macht mit den originalen Spitzen keinen Spaß. Selbst > wenn man es privat nicht nehmen will, kommste ja bei Reparaturarbeiten > mittlerweile nicht mehr umhin. Was hast du gegen bleifreies? Mir gefällt es mehr. Das bleifreie Lötzinn ist zu flüssig und oxidiert so schnell, dass ich alle 5 Sekunden die Spitze säubern muss. Liegt aber sicherlich auch an den 450°C des Lötkolbens.
>Liegt aber sicherlich auch an den 450°C des Lötkolbens.
Habe letzte Woche einen ESA - Kurs (Hochqualifizierte
Handlötverbindungen) absolviert, dort wird gelehrt: bleihaltiges Lot mit
maximal 330°C (Ausnahmen bis 360°C), bleifreies Lot 40°C höher.
So jedenfalls bei NASA und ESA als Vorschrift.
>Ergo: Die von der Politik als Stärkung der Verbraucherrechte verkaufte >EU-Harmonisierung des Gewährleistungsrechts (vorher hatten wir 1 Jahr >Gewährleistung) hat genau das Gegenteil bewirkt: effektiv die Halbierung >der Gewährleistung. War vor der Harmonisierung auch nur ein halbes Jahr. In der Rechtsausübung hat sich da also nichts geändert wenn der Anbieter Zicken macht. Man sollte Gewährleistung und Garantie nicht durcheinander bringen. Gewährleistung ist Gesetzlich und Garantie eine freiwillige Gewährleistung gemäß Garantiebedingungen des Anbieters. Selbst wenn ein Händler keine Garantie gewährt, kann es durchaus beim Hersteller eine geben. Da geht man dann eben dort hin.
>War vor der Harmonisierung auch nur ein halbes Jahr. In der >Rechtsausübung hat sich da also nichts geändert wenn der >Anbieter Zicken macht. Falsch. Vor der Harmonisierung lag die Beweislast die ganzen 12 Monate lang beim Verkäufer!
Maxim S. wrote: > Wird Zeit für einen regelbaren Lötkolben. Hat jemand hier Analog 60 von > Ersa? Meine vorhandenen Lötspitzen würden dazu passen. Hab ich und bin hoch zufrieden!
@Recht haben oder Recht bekommen, doch falsch!!! In meinem Brockhaus von 1989, also definitiv vor der Harmonisierung, steht, daß Gewährleistungsansprüche bei beweglichen Sachen nach einem halben Jahr verjähren.
Läubi Mail@laeubi.de wrote: > Maxim S. wrote: >> Wird Zeit für einen regelbaren Lötkolben. Hat jemand hier Analog 60 von >> Ersa? Meine vorhandenen Lötspitzen würden dazu passen. > Hab ich und bin hoch zufrieden! Dito dito!
@Maxim S. Die Spitzen vom MultiPro passen doch auch auf die Analog 60/80. Hol dir doch einfach eine gebrauchte und verwende die Spitzen weiter.
Naja, wegen ein paar Euronen für Lötspitzen würde ich keine Verrenkungen machen. Ausser es ist eine Hakko N2-Lötstation, wo die Spitze schon mal 60€ kostet. ;)
Thilo M. wrote: > Habe letzte Woche einen ESA - Kurs (Hochqualifizierte > Handlötverbindungen) absolviert, dort wird gelehrt: bleihaltiges Lot mit > maximal 330°C (Ausnahmen bis 360°C), bleifreies Lot 40°C höher. > So jedenfalls bei NASA und ESA als Vorschrift. Könntest du ein klein wenig deines erlangten Wissens in den Artikel "Löten" (http://www.mikrocontroller.net/articles/L%C3%B6ten) einbringen? Ich denke, dass du bestimmt noch mehr Wissenswertes zu diesem Thema beitragen kannst (nicht jeder bekommt eine derart positive Gehirnwäsche verpasst). NEIN... Das ist NICHT ironisch, sondern ERNST / POSITIV gemeint! Gruß, Magnetus
@ magnetus: habe ich teilweise schon getan ;) Mir fehlt grade die Zeit, alles zu lesen. Bin aber dran.
>In meinem Brockhaus von 1989, also definitiv vor der Harmonisierung, >steht, daß Gewährleistungsansprüche bei beweglichen Sachen nach einem >halben Jahr verjähren. Danke für die Bestätigung meiner These. "Recht haben oder bekommen (Gast)" verwechselt das wohl mit der damals übliche ein-Jährigen Garantie wie es einige Firmen Ihren Kunden angeboten hatten. Schon damals war Garantie freiwillig. Wissen ist Macht, Unwissenheit Macht auch nichts. Irren ist menschlich, vergeben ist göttlich.
Bewunderer wrote: > ..., daß Gewährleistungsansprüche bei beweglichen Sachen nach einem > halben Jahr verjähren. Was hat das denn mit Garantie zu tun? Das heißt doch nur, dass du den Gewährleistungsfall innerhalb eines halben Jahres geltend gemacht haben musst, d. h. wenn ein Gewährleistungsfall (innerhalb der entsprechenden Zeit) eingetreten ist, musst du dies bis spätestens einem halben Jahr danach kund getan haben. Noch später geht es selbst bei Vorliegen triftiger Gründe nicht mehr (bspw. falls der Gewähr- leistungsfall auf deiner Weltreise eintrat...).
@Jörg Wunsch, ge mein Beitrag bezog sich auf Autor: Recht haben oder bekommen (Gast), Datum: 24.06.2008 13:43 : "Falsch. Vor der Harmonisierung lag die Beweislast die ganzen 12 Monate lang beim Verkäufer!" Bei der Gewährleistung innerhalb von 6 Monaten muß der Verkäufer nachweisen, daß Fehler beim Verkauf nicht vorlag. Nach 6 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer. Und das kann ohne (teures) Gutachten schwierig werden. Als Stichtag gilt der Tag des Verkaufs. Daher ist die Gewährleistung "stärker" als die Garantie.
Bewunderer wrote:
> mein Beitrag bezog sich auf
[...]
Trotzden hat die Beweislast ganz und gar nichts mit der Verjährung
zu tun. Das sind zwei grundlegend verschiedene Dinge.
@Jörg Wunsch, wir können hier natürlich ein juristisches Grundseminar abhalten. Die falsche Aussage war, daß die Beweislast vor der Harmonisierung IMMER 12 Monate beim Verkäufer lag. Und das ist nun einmal falsch. "Autor: Recht haben oder bekommen (Gast), Datum: 24.06.2008 13:43 Falsch. Vor der Harmonisierung lag die Beweislast die ganzen 12 Monate lang beim Verkäufer" Hier der vollständige Satz aus meinem Brockhaus: "Gewährleistungsansprüche verjähren bei beweglichen Sachen nach sechs Monaten, bei Grundstücken nach einem Jahr von der Übergabe an." Wenn Du am 01.01.08 (ja ich weiß, es ist ein Feiertag) ein Auto übernimmst und dieses fällt am 30.06.08 auseinander, dann unterliegt das der Gewährleistung, d.h. der Händler muß Dir nachweisen, daß der Fehler nicht auf Produktionsmängel zurückzuführen ist. Fällt Dein Auto am 01.07.08 auseinander (jetz lassen wir mal Diskussionen, ob der Februar nur 28. 0der 29 Tage hatte, außen vor), mußt Du dem Händler nachweisen, daß der Fehler schon "eingebaut" war. Weil eben die Gewährleistung verjährt ist!!!
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