Hier mal ne Frage? Darf man zum Zweck der EM den Bundesadler so (Anhang) verunstalten?
Der BU ist das Hoheitszeichen und darf vom Normalbürger gar nicht gezeigt werden. Normalerweise sollte dafür ein Ordnungsgeld fällig sein.
Wen mann ihn verändert (Siehe Muskeln) Dürfte das dann doch wieder verwendbar sein für den Mormalbürger... ?
na hoffentlich darf er denn wenigstens angeguckt werden. Was darf denn der "Normalbürger" in diesem unserem Lande eigentlich noch??? Vielleicht sollten die hohen Damen und Herren mal darüber nachdenken, daß sie die Grundrechte der Bürger zu wahren, und nicht großzügig zu gewähren haben. Mit Grundrechten meine ich naturgegebene, und nicht diese ausgedachten Peinlichkeiten, die große Teile der restlichen Welt die Stirn runzeln lassen. guude ts
Andreas Kasper wrote:
> In Österreich gab's dafür Anzeigen:
Was ich auch korrekt finde, wozu gibt es Gesetze?
Mein Vorschlag wäre: Bundes-Geier ( Option für die verbliebenen Pro-Europäer: EURO-Geier, hiermit rechtskräftig zur Diskussion gestellt, nach Schliessung dieses "Freds" werde ich eine Kopie ans Bundesverfassungsgericht sowie an den Präsidenten des Deutschen Bundestags schicken ) ! MfG.
>>Der BU ist das Hoheitszeichen und darf vom Normalbürger gar nicht >>gezeigt werden. Normalerweise sollte dafür ein Ordnungsgeld fällig sein. Das ist ausgemachter UNSINN! Wenn Hoheitszeichen nicht gezeigt werden dürften, dann müsste auch das Benutzen der deutschen Flagge verboten sein. Sie steht im Rang dem Bundesadler völlig gleich. Gerade in Zeiten der EM müsste also jeder 2.Bundesbürger verwarnt werden. Sogar T-Shirts o.Ä. mit Bundeadler kannst Du frei kaufen und tragen, das ist nicht verboten. Allerdings ist das VERUNGLIMPFEN von Hoheitszeichen in der Tat verboten und wird geahndet. Jochen Müller
@ Jochen Müller (taschenbuch) Zu deinem Unsinn: Hoheitszeichen darf nur der führen, der hoheitlich tätig ist. http://www.bund.de/nn_57846/Microsites/Protokoll/Staatliche-Symbole/Bundesflagge/Anordnung-ueber-die-deutschen-Flaggen/Anordnung-ueber-die-deutschen-Flaggen-knoten.html__nnn=true http://www.bund.de/nn_57852/Microsites/Protokoll/Beflaggung/Beflaggungserlass-der-Bundesregierung/050420-Beflaggungserlass-der-Bundesregierung-anl,templateId=raw,property=publicationFile.pdf Seltsamerweise eine staatliche AN-Ordnung, die auf den ersten Blick nicht strafbewehrt ist. Vielleicht weils keine VERORDNUNG ist. Siehe auch: http://www.flaggenkunde.de/deutscheflaggen/d-bund.htm Hier besonders der Unterschied zwischen Bundeswappen und Bundesschild. Arno, nicht hoheitlich tätig
Auf meinen Personalausweis ist übrigens auch ein Bundesadler. Dürfte für die restlichen xx-Millionen Bundebürger auch zutreffen. Ebenso auf dem Reisepass. Also: Wenn ich nun den Ausweis bei mir trage, FÜHRE ich dann das Hoheitszeichen ohne hoheitlich tätig zu sein? Und kann es darüber hinaus sein, das einige Verordnungen irgendwie dummsinnig sind...? Auf meinen alten Bundewehr-Klamotten, die ich gelegentlich zum Sport o.Ä. noch trage, sind überall Bundesadler drauf, wie lange werde ich im Knast sitzen müssen? Kleidungsstücke mit Bundesadler kann man hier bei uns in der Stadt an hunderten Stellen kaufen und das seit Jahren. Wieso sind diese Verkaufsstellen noch nicht behördlich geschlossen worden? Jochen Müller
man kann doch überall deutsche Fahnen mit Bundesadler in der Mitte kaufen. Ich denke nicht, dass es unter Strafe steht den öffentlich zu zeigen. Nur spezielle Flaggen darz nicht jeder zeigen (Handelsflagge an Schiffen...)
Hmm, ein Fußball aufm blöden Geier ist verboten. Natürlich ist das nicht als Karikatur zu erkennen. Ne Bombe im Turban von Mohammed ist dann hier erlaubt, oder...? D.h., aus meiner Sicht: ne Bombe in der Kappe vom Ratzinger...? Find ich seltsam.
Im oberen Link von Arno H. steht doch, dass nur dienslich geführte Flaggen von der Verordnung betroffen sind. Bundeswehr und Polizei sind sowieso gesondert geregelt. Privat kannste mache was du willst, nur keine Amtsanmaßung (Standarte ans Privatauto) oder die Flagge bei öffentlichen Demos verbrennen oder draufpinkeln.
@ Jochen Müller (taschenbuch) Der Bundesadler ist drauf, weil der Personalausweis nicht dir gehört, sondern Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist. Du hast nur die Anfertigung bezahlt, wobei bei der Ausweispflicht die Gebührenerhebung fragwürdig ist. Siehe:Personalausweisgesetz: http://www.bundesrecht.juris.de/persauswg/index.html und Gesetz zur Änderung des Pass- und Personalausweisrechts: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/b100020f.pdf Der Bundesadler auf den Bw-Klamotten ist das kleinere Problem. Solltest du in kriegerische Handlungen verwickelt werden, weist dich die kleine Flagge am Ärmel als Kombattanten aus. Das könnte schlimmer werden. Arno
Das Bundeswappen darf durch Privatpersonen normalerweise nicht geführt werden, geduldet wird dies aber (). Der Bundesadler darf zu künstlerischen Zwecken aber verwendet werden (d.h. ohne das Schild) was auch die künstlerische Freiheit (d.h. Veränderung) beinhaltet. Außerdem sollte beachtet werden, daß der Blick des Bundesadlers nach links gerichtet ist, im Gegensatz zum Reichsadler im 3. Reich (außer bei einigen Ausnahmen) mit der Blickrichtung nach rechts. Des Weiteren könnten weit ausgefahrene Flügel (Vergleich mit 3.Reich) bzw. ein über Kopf hängender Adler (Symbol für Kapitulation oder gegen den Staat) Probleme bereiten. Im Zweifelsfall wende dich aber an die verantwortlichen des dt. Bundestages bzw. deren Pressestelle. Gruß, Dennis Quellen: http://www.bundestag.de/wissen/srg/adler/index.html http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeswappen_(Deutschland)
Zukünftiger Bundesadler => ( Keine Gewähr ): http://www.syscon-online.com/Portals/1/Images/pleitegeier.gif
> Darf man den Bundesadler dann ausdrucken, oder ist das auch verboten?
Nur wenn im Drucker original Bundestinte verwendet wird, welche die
Farben genau wiedergibt.
>> Darf man den Bundesadler dann ausdrucken, oder ist das auch verboten? > Nur wenn im Drucker original Bundestinte verwendet wird, welche die > Farben genau wiedergibt. und Bundespapier aus der Bundeslade.
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