Hallo Leute, vielleicht habt Ihr Erfahrung mit einer Erklärung gemäß Artikel 24 des Zollkodex... Der besagt : ------------------ Eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehrere Länder beteiligt waren, ist Ursprungsware des Landes, in dem sie der letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen worden ist, die in einem dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen worden ist und zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt. ------------------ Meine Ware hat nun den letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitungsschritt bei einer Firma in Berlin erfahren. Wie erkläre ich das ? Sind da bestimmte Formen einzuhalten, bzw. was muß in dem Schreiben alles enthalten sein ? Danke und Gruß ED
Also, auf der Shipping Invoice(4-fache Rechnung für den Spediteur) schreib ich immer folgendes: Country of Orgin: Germany Cusstoms Tarif Number: xxxxxxxx Shipment consists of: L x B x H, Gewicht Shipment does not contain any dangerous goods. Certified, true and correct. Auf der Ausfuhranmeldung wird nicht vermerkt. Vizequistore
> Auf der Ausfuhranmeldung wird nicht vermerkt.
Blöde Formulierung von mir.
Natürlich wird einiges auf der Ausfuhranmeldung vermerkt, aber nicht das
Herstellungsland(ist im Vordruck mit x-en belegt.
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