Hallo, Wie kann man sich rechtlich absichern, wenn man für jemanden eine Schaltung entwickelt, und die Person diese Schaltung einsetzt, obwohl die Person darüber informiert wurde, dass diese Schaltung NICHT auf CE Kompatibilität überprüft wurde? mfg leopold
Hi Leopold schwierige Geschichte.... Ist auch die Frage ob da Geld geflossen ist, sprich eine berufliche Tätigkeit oder ob das eine Private Bastelei ist. Eventuell könnte man sich mit der Deklaration des Produktes aus der Affäre ziehen... (Als Zubehör deklarieren oder so...) An sonsten die Betriebsbedingungen definieren. Baut die Person die das Ding benutzt denn noch was um die Schaltung drum herum? Weil CE + CE !=CE Wenn Du mal ein Bißchen Butter bei die Fische machst und uns sagst worum es genau geht kann man Dir vielleicht eher helfen. Tobi
Das muß man voher im Vertrag definieren, welchen Umfang die Leistung haben soll. Mann kann durchaus eine Leistung definieren, die nur eine Beispielschaltung beinhalten soll, die nur vom Prinzip her eine Lösung für das gesuchte Problem darstellt, aber eben noch kein fertiges Gerät. Quasi ein Forschungsauftrag (Patent). Peter
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