..biete ich als möglichen Einstellungstermin 'ab sofort' an. Die Freistellung läuft noch bis zum 31.12.08 Was tun, wenn ich tatsächlich eine neue Anstellung finde? Rein rechtlich muss ich wohl den alten Arbeitgeber über die neue Arbeit informieren und er ist dann berechtigt, das weitergezahlte Gehalt mit dem neuen Gehalt zu verrechnen. Was ist aber mit Versicherungen wenn ich das nicht melde? Wenn der neue Arbeitgeber KEINE Sozialabgaben zahlt, bin ich auch nicht auf dem Arbeitsweg versichert!? Eine zweite Lohnsteuerkarte mit Klasse VI wäre kein Problem. Hatte jemand schon mal das Problem? Gruss Hans J. aus H. an der E.
freigestellt bedeutet nicht, dass parallel ein zweites Arbeitsverhältniss bestehen darf. Sobald ein neuer Job angenommen wird, muss der alte aufgelöst werden (es sei denn der alte AG genemigt den "Zweitjob"). Und der alte AG hat bestimmt nichts dagegen, wenn er seine Zahlungen einstellen kann :-). Eventuell lässt sich eine "Abfindungszahlung" erreichen. JL
Besroge Dir sofort einen neuen Job, egal was! Das ist für den Lebenslauf wichtig und kann vorteilhaft sein: Du bietest dem AG an, Dir die Hälfte des Restes als Abfindung zu zahlen. Lass Dir erst mal ein gutes Zeugnis geben. Warum bist Du freigestellt ?
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