Hi, ich habe eine Frage weil ich vermutlich in absehbarer Zeit vor Gericht stehen werden. Es geht um Körperverletzung und ich sehe ein dass das scheiße war, da wurde aus einem Faustschlag nun eine Klage wegen Körperverletzung. Ich streite die Tat nicht ab und weiß dass das nicht hätte pasieren dürfen, mein Problem ist nun aber folgendes: Wenn es nun evt. zur Gerichtsverhandlung kommt und ich verurteilt werde, muss ich das das meinem Arbeitgeber melden? Ich komme eigentlich ganz gut mit meinem chef aus, will aber nicht dass das bei uns im Büro die Runde macht, ich will auch nicht als "Schläger" da stehen. Die Hintergründe an besagten Abend waren einfach andere wie vermuten lässt, und wenn ich einfach nur sage "hey, ich bin verurteilt!" dann kann ich mir schon vorstellen wie es in der Firma die Runde macht dass ich besoffen jemanden in den Rollstuhl geprügelt habe. Das stimmt natürlich nicht! ich war selbstverständlich nüchtern, man hat mir etwas geklaut und als der Dieb abhauen wollte wurde ich handgreiflich - aber ich glaube ich brauch mich hierfür nicht in diesem Thread rechtfertigen/entschuldigen - Möchte einfach nur oben gestellt Frage beantwortet haben! Es geht nur darum dass ich weiß, dass mein Chef (trotz des guten Verhältnisses) eine "Tratschtüte" ist und es mit sicherheit meine Kollegen erfahren werden! Danke! Bitte keine Diskussion dass das im Moment sicherlich nicht mein grösstes Problem sein wird!
Abgesehen davon dass ich nicht verstehe was das Problem dabei ist einem Dieb auf der Flucht eine reinzuhauen, wieso sollte das deinen Arbeitgeber etwas angehen?
Hallo Frank, ich würde das vom Urteil abhängig machen. Wenn dieses zu einer Vorstrafe führt, d.h. hier zu einem Eintrag im Führungszeugnis, solltest du es deinem Chef sagen (evtl. mußt du es dann sogear sagen? Arbeitsrecht). Wenn es jedoch nirgends auftaucht, dann ist das nur deine Sache. http://de.wikipedia.org/wiki/Vorstrafe Wenn es bei dir das erste mal war, dürfte es bei wenigen Tagessätzen bleiben, daher ohne Vorstrafe. gruß hans
Nein! um einen Rucksack mit Geldbeutel, Handy, iPod ect. als Inhalt. und ja, ich hab den Thread damals auch gelesen ;)
>Abgesehen davon dass ich nicht verstehe was das Problem dabei ist einem >Dieb auf der Flucht eine reinzuhauen Das "Problem" ist, dass dieser eine Schlag richtig gesesen hat und der beste dabei einen Eckzahn sowie einen Backenzahn verloren hat, das ganze wird von der Gegenseite sogar als "schwere Körperverletzung" ausgelegt. ... verlieren eines wichtigen Gliedes des Körpers... und/oder Verlust/Beeinträchtigung des Sprechvermögens ...." Mein Anwalt sagt dass sie damit aber sehr wahrscheinlich nicht durchkommen werden, eine Anklage wegen "nur" Körperverletzung wird er aber nicht abwenden können da es genügend Zeugen dafür gibt.
Naja, eine Klage garantiert noch keine Verurteilung, und erst recht keine Vorstrafe. Also wuerde ich mir um den Arbeitgeber jetzt wirklich noch keinen Kopf machen. Frag im Zweifelsfall deinen Anwalt, ich sehe aber keine Gruende warum der Arbeitgeber das wissen sollte (oder wurdest du bei der Einstellung nach Vorstrafen gefragt?). Viel Glueck bei dem Prozess, falls er stattfindet. Ich habe mit dem Dieb wenig Mitleid.
ich weiss zwar nicht mehr, wo wir hier wohnen.., aber wenn es so war, wie du darstellst, dürfte eigentlich gar nichts passieren. Was soll man denn sonst machen, wenn man direkt vor seinen Augen beklaut wird? Freundlich nach dem Namen fragen und der Polizei melden? Anzeige gegen unbekannt? Hihi, nach 3 Monaten kommt ein lapidares Schreiben: Verfahren eingestellt, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Wenn Sie weitere Anhaltspunkte haben.. bla bla bla. Bei mir würde es auch eine geben, keine Frage. Hatte übrigens selbst gerade Bekanntschaft mit dem Staatsanwalt. Dorfbekannte Gang aus 3 12jährigen, die schon etliches auf dem Kerbholz haben. Haben meine Kinder massiv bedroht. Ich raus und die Burschen in die Hecke geschubst - Anzeige!. Wurde aber eingestellt.
Wenn die Straftat mit dem Job nichts zu tun hat, gibt es keinen Grund, den Arbeitgeber über eine rechtskräftigen Verurteilung zu informieren. Anders sieht es aus, wenn z.B. ein Buchhalter wegen Betrug veruteilt wird. Wenn man deswegen vorübergehend an der Ausübung der Tätigkeit beich Chef verhindert ist, muß man sich wohl irgend was einfallen lassen. Aber darüber weiß dein Rechtsanwalt wohl bestens bescheid...
Laut dem Notwehrparagraphen darf man sich auch verteidigen, wenn Eigentum in Gefahr ist. Es sieht sogar noch ganz anders aus: Er hat Dich genötigt, Dich verteidigen zu müssen. Er wird wegen Raub und Nötigung verurteilt.
>ch weiss zwar nicht mehr, wo wir hier wohnen.., >aber wenn es so war, wie du darstellst, dürfte eigentlich gar nichts >passieren. >Was soll man denn sonst machen, wenn man direkt vor seinen Augen beklaut >wird? Da wir hier in der Bananenrepublik Deutschland sind, würde es mich leider nicht wundern, wenn der Dieb eher Schmerzensgeld von dir bekommen hat, als du Ersatz. Recht gibt es nicht, es wird nur "Recht" gesprochen.
Matthias Lipinsky wrote:
> wenn der Dieb eher Schmerzensgeld von dir bekommen hat, als du Ersatz.
Ersatz für was?
Im übrigen heißt das Verfahren gegen Frank ja nicht, daß der Typ nicht
wegen Diebstahls - den hat er ja wohl begangen - belangt wird.
Ich sehe das so: Ein Unrecht wird nicht durch ein anderes Unrecht ausgeglichen. Wenn jemand mein Auto klaut, habe ich dann das "recht" seines zu klauen ? Sicher nicht! Hier ist das doch ähnlich ? Stehe zu der Sache. Sowas spricht sich sowieso herum. Da würde ich besser "proaktiv" damit umgehen ... Schnösel
Hallo Frank, der Tipp mit Notwehr ist auch recht gut. http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr Meine Erfahrung zeigt, daß man auch Rechtsanwälten manchmal Bälle zuspielen muß, damit sie auf den richtigen dreh kommen. Evtl. konntest du den Diebstahl ja nur so verhindern ohne selber verletzt zu werden. Die "Beute" wäre nicht blos ein Apfel gewesen sondern für dich wertvoll. Red mal mit deinem Anwalt darüber. gruß hans PS: Viel Glück und sag mal Bescheid, was rausgekommen ist.
diese Gedanken hatte ich bei meinem og. Zwischenfall auch im Hinterkopf. Allerdings haben wir unseren Kindern immer eingbleut, wenn was in der Art Abziehen, Bedrohung, Mobbing etc. vorkommt, sollen sie es sagen, egal was angedroht wird. Und so war ich auch in dieser Beziehung durchaus in der Pflicht. Ich meine nicht Rangeleien und kleine Schlägereien, da misch ich mich nicht ein. Aber das ging ganz klar weiter, so verstört habe ich sie noch nie erlebt. Ich hatte wirklich Lust, die Burschen richtig zu vertrimmen :-) Übrigens wurden sie seitdem nicht mehr hier in der Strasse gesehen.
>Recht gibt es nicht, es wird nur "Recht" gesprochen.
Recht oder Unrecht sind nicht garantiert.
In jedem Fall gibts ein Urteil und das kann mal so oder so
ausfallen. Wenn du dem Gericht Reumütigkeit überzeugend
rüber bringst kannste mit nem blauen Auge und mit einigen
Tagessätzen davon kommen. Andernfalls (eher unwahrscheinlich)
kann auch eine Haftstrafe verhängt werden.
Deinem Arbeitgeber mußt du gar nichts mitteilen(außer bei
Haft wo du deinen vertraglichen Pflichten deinem Chef
gegenüber nicht nachkommen kannst.
Sollte dein Betrieb mal ein polizeiliches Führungszeugnis
verlangt haben (z.B. bei der Einstellung) brauchst du ein
aktuelles nicht beibringen müssen da dein Vertrag Bestands-
schutz hat.
Selbst Polizeibeamte können bis zu einem Jahr Vorstrafe auf
dem Kerbholz haben ohne das sich das auf ihr Anstellungs-
verhältnis (Kündigung)nachteilig auswirkt. Versetzungen
oder disziplinarische Maßnahmen könnnen angeordnet werden.
Eine Bestrafung bedeutet auch das moralische Gerechtigkeits-
empfinden der Gesellschaft zufrieden zustellen und dein
Chef vertritt seine ureigenen Interessen.
Also alles halb so wild.
> Ich raus und die Burschen in > die Hecke geschubst - Anzeige!. Wurde aber eingestellt. das war ja dann nur "den Purchen auf den Poden werfen" ;) Was Frank betrifft, ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass man aus der Sache eine "schwere Körperverletzung" macht. Da es um einen Raub ging, der unweigerlich zu einer emotionalen Reaktion des Gegenüber führt. Solange das Gegenüber nicht mehrfach unnötig und gezielt geschlagen wurde (hier nicht der Fall), sondern nur ein Schlag im Affekt (wenn auch mit spürbaren Folgen) begangen wurde, bin ich mir ziemlich sicher, dass weder eine Vorstrafe bei raus kommt, noch eine "schwere" Körperverletzung sich ergeben wird. Man sollte halt den Richter unbedingt davon überzeugen, dass man Faustschläge nicht als normales Mittel der Konfkliktlösung ansieht, damit der Herr Richter nicht auf die Idee kommt, dem Urteil einen starken Erziehungscharakter beizumessen ;). Dem Arbeitgeber sollte das erstmal nichts angehen. Vor allem den Ausraster vor dem Richter gut begründen! (persönliche, glaubhafte Entschuldigung bekunden und nicht sowas wie "der hatte es verdient" äußern. Reumütig auftreten! (auch wenn's schwer fällt), die "Einmaligkeit der eigenen Reaktion" betonen usw. Nur Mut!
Wenn Frank schon einen Rechtsanwlt hat, wieso fragt er nicht einfach diesen?
kannst deinen Chef ja auch einen Dröhnen, wenn der rumlabbert. Wenn als Schläger abgestempelt dann auch wie ein Schläger handeln.
Was auch sehr sehr gut in die Notwehrregelung fällt, ist der Umstand, dass Du nur einmal zugeschlagen hast. Dass dabei gleich seine Zähne rausfallen mussten, konntest Du in dieser Situation nicht berücksichtigen.
Notwehr? Bei einem Faustschlag ins Gesicht, welcher den Verlust von Backenzähnen zur Folge hat? Meiner Meinung nach funktioniert Notwehr hier nur dann, wenn Frank vom Täter unmittelbar zuvor aktiv angegriffen wurde! Ein Bein stellen und danach festhalten hätte ja auch gereicht. Wenn der Täter einen anschließend angreift, darf man auch gezielt zuschlagen. Da es viele Zeugen zu geben scheint, wird hoffentlich der Tatverlauf halbwegs objektiv rekonstruierbar sein. Wichtig ist meiner Meinung nach z.B., ob Frank den Täter im Lauf von hinten an der Flucht gehindert hat, oder ob er ihn erst gestoppt und dann gezielt zugeschlagen hat. Ich verurteile dich übrigens nicht, Frank, denn ich hätte wohl genauso gehandelt und ordentlich draufgehauen (wahrscheinlich nicht nur einmal...). Dennoch sollte man realistisch bleiben und die Konsequenzen mit Fassung tragen. Ich denke es wird auf eine Verurteilung wegen Körperverletzung hinauslaufen, eventuell aber ohne Vorstrafe, da die besonderen Umstände berücksichtig werden können. Mach dich doch nicht vorher verrückt, WENN du eine Vorstrafe hast, DANN kannst Du dir Gedanken über deinen Arbeitgeber machen. Jetzt würde ich lieber versuchen, selbst möglichst viel über gleichartige Fälle in Erfahrung zu bringen und mit dem Anwalt präzise die Strategie zu besprechen. Je mehr du über die entsprechenden Paragraphen und bereits gefällte Urteile in Erfahrung bringen kannst, desto besser. Verlass dich blos nicht auf die Prognosen deines Anwalts, es sei denn er ist eine Koryphäe auf diesem Gebiet und Du kennst ihn zudem persönlich.
>...kennst ihn zudem persönlich.
Na meinste der Anwalt macht das online?
Außerdem ziehen die vor Gericht oft ihr eigenes Ding durch,
gleichgültig was vorher besprochen wurde.
Siehe Fall Prinz Ernst August und die Prügelei mit dem Hotelier
in Kenia. Ne Klage gegen den eigenen Anwalt wurde abgeschmettert.
Armer Prinz, aber Verständnis habe ich demnoch, weil ich das ähnlich
schon bei verschiedenen Rechtsverdrehern erlebt habe.
Hauptsache die kriegen IMMER Ihr Honorar.
hoffentlich bekommst nicht den gleichen Richter wie der hier: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,592194,00.html "Renitenter Sprössling: Der wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilte Sohn der Schauspielerin Uschi Gl.."
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