Hallo, ich habe in meiner Ausbildungszeit ein paar Berichte zu diversen elektronischen Geräten geschrieben. Auf Nachfrage, als ich den Betrieb verlies, bekam mein Chef von mir die Word-Dokumente und setzte damit eine "Kundenfänger-Seite" für de Onlineshop auf. Bleibt bei keiner weiteren mündlichen Vereinbarung das Urheberrecht bei mir bzw. kann ich mit meinen Rechten alles anstellen, was ich will? Ich will dem Unternehmen den Content ja gar nicht streitig machen, zwischenzeitlich ist aber noch eine weitere Kopie bei einer mir unbekannten Person im Netz aufgetaucht, was ich nicht einsehe ...
Wenn du das "Werk" damals in der Ausbildungszeit während der Arbeitszeit, im Dienst der Firma erstellt hast, gehören die Werke der Firma.
Das ist schwierig zu sagen. Man hat mir zu dem Zwecke zwar ein wenig Zeit für Korrekturen und Verbesserungen eingeräumt, letztlich sind die im Berichtsheft erscheinenden Berichte aber zu Hause entstanden.
Hallo, Das Urheberrecht bleibt beim Urheber, dieses ist nicht übertragbar. Verwertungsrechte sind eine andere Sache. Grüße aus dem verschneitem und kaltem Odenwald (derzeit -8)
Dann anders gefragt: wie verhält es sich im dem Fall mit dem Verwertungsrecht. Selbst wenn beide Parteien das Verwertungsrecht hätten kann ich als Urheber doch gegen einen Drittverwerter vorgehen - oder ?
Hallo, nicht unbedingt. Wenn das ganze im Auftrag (...mach mal) entstanden ist, hat der Auftraggeber (Arbeitgeber) die Verwertungsreche. Ein Berichtsheft (egal wo geschrieben) dürfte in die Kategorie Auftrag fallen. MfG
Ein Berichtsheft ist aber doch Teil einer Ausbildung und wird in dem Sinne nicht vom Arbeitgeber in Auftrag gegeben. Wie gesagt, es geht nicht darum, dass ich mit dem Unternehmen streiten will, sondern dass es mir nicht gefällt, dass unbekannte Dritte die Texte verwenden.
Hallo, Ja aber... Ausbilder kann mit Auftraggeber gleichgesetzt werden. MfG
Vielleicht sollte ich noch hinzufügen, dass die Themen nicht im Auftrag behandelt, sondern selbständig ausgewählt wurden und die Idee zur Veröffentlichung erst im Nachhinein aufkam. Wie auch immer, ich habe mit der Firma gerade telefoniert und es gab keinen Einwand bzgl. meiner eigenen Veröffentlichung der Texte. Um den Contentklauer darf ich mich persönlich kümmern :)
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