Darf ich eigentlich ein Diagramm oder Bild aus dem "Netz" in meiner DA verwenden, ohne das ich den Eigentümer der Seite dazu fragen? (mit Quellenangabe)
Ich habs zumindest gemacht. Bei wissenschaftlichen Texten sollte das juristisch kein Problem sein, wird auch oft gemacht. Sobald du deine Arbeit jedoch kommerziell verwertest, würd ich aber noch mal jmd mit Ahnung fragen...
Naja ich denk auch mal, dass es kein Problem ist, solange die Quelle nachvollziehbar dasteht. Es darf also nicht so aussehen, als würde die Grafik von dir stammen. Ist ja bei Texten das gleiche. Wenn ich dort zitiere, reicht die Quellenangabe auch. Da frag ich vorher auch nicht den Autor.
Da seíd ihr leider schief gewickelt. Das Urheberrecht gilt für JEDE Veröffentlichung oder Verwertung. Auch nur zum Privatgegrauch bzw Eigenkonsum - wie z.B. bei einer Zeitung. - braucht man bereits ein Nutzungrecht. Hat man dies nicht, macht man sich der Erschleichung von Leistungen schuldig. Frage den Anbieter od Du es verwenden kannst oder male was Eigenes!
>Da seíd ihr leider schief gewickelt. Das Urheberrecht gilt für JEDE >Veröffentlichung oder Verwertung. Auch nur zum Privatgegrauch bzw >Eigenkonsum - wie z.B. bei einer Zeitung. - braucht man bereits ein >Nutzungrecht. Hat man dies nicht, macht man sich der Erschleichung von >Leistungen schuldig. Wenn das so wäre, dann wären sämtliche DA nur mit dieser Erklärung rechtens...
Richtig, einfach kopieren verstößt gegen das Urheberrecht am "Bild, Lichtbild oder Lichtbildwerk ähnlichem Erzeugniss". Auch in Diplomarbeiten! Prinizipiell muss der Urheber eines solchen Werkes um Erlaubnis gebeten werden, und eine Quellenangabe erfolgen (Abb. nach xyz). Auch Modifikationen am Bild dürfen nur mit Erlaubnis des Urhebers gemacht werden, natürlich mit Verweis "Modifiziert nach xyz". Es sei denn, es ist das Originalwerk nicht mehr erkennbar. Es reicht also nicht, das Bild oder Schema einfach noch mal abzumalen, wenn erkennbar ist wo es abgemalt ist wenn man das Original kennt. Wir hier an der Uni betreuen diverse Promotionen, Habilitationen und Diplomarbeiten. Diese Diskussionen haben wir schon oft durch und auch bereits juristisch Abklären lassen (müssen). Viele Grüße Torsten
@ Torsten Also du betreust selber solche Arbeiten? Gilt das jetzt nur bei solchen Bildern aus dem Web, auf die jeder Zugriff hat, oder im Grunde bei allen Bildern z.B. Büchern, wissentschaftliche Paper, Zeitschriften... Oder kann man sich das "Um erlaubnis fragen" schenken, wenn man für das Bild sozusagen dafür gezahlt hat. Oder kann man sich das Fragen schenken, wenn es sich um allgemein anerkannte Dinge handelt und nicht mehr eine individuelle Leistung handelt. Ich denke grade daran, dass wenn ich z.B. jetzt ein Bild über den Aufbau einen IP-Protokolls aus nem buch kopiere. Da muss ich doch nicht den Autor um erlaubnis fragen, solange ich natürlich die genaue Quelle angebe? ODer? Andreas
Das gilt prinizipiell für alle Bilder. Mit dem Kauf einer Zeitschrift oder eines Buches erwerbe ich nicht dar Recht am Bild. Das bleibt immer beim Verlag oder dem Autor. Wenn ich natürlich eine Darstellung von z.B. dem IP Protokoll habe die tabellarisch oder so ist, könnte ich das ja selber zusammengeklöppelt haben. Nicht der Inhalt ist geschützt sondern die Darstellung. Wenn innerhalb der Tabelle aber z.B. bunte Pfeile oder sowas dran ist um den Inhalt didaktisch zu erklären, ist diese Darstellung geschützt und man muss um Erlaubnis fragen. Wenn ich aber aufschreibe: Byte : Inhalt --------------- 1 Header 2 Header 3-8 Data 9 CRC kann mir keiner nachweisen das ich die Tabelle nicht selber erstellt habe sondern kopiert. Aber theoretisch wäre auch die geschützt. Allgemein annerkannt kann nur der Inhalt sein. Die Visualisierung wird ja von einem Autor oder Grafiker vorgenommen. Wenn ich ein Bild vom Berliner Fernsehturm nehme, kennt den jeder. Aber das fotografierte Bild hat einer gemacht, und der hat das Recht an dem Bild, nicht aber am Fernsehturm. Das geht soweit, dass wir theoretisch nicht einmal die Bilder aus Büchern für Vorlesungen nehmen dürfen ohne "Abdruckgenehmigung". Die Verlage wissen das, tollerieren das aber (nur Springer manchmal nicht). Wenn deine Vorlage des IP-Protokolls also nicht so speziell ist, das jeder Prof. oder Kommilitone sofort erkennt "He, das ist ja aus dem Standardwerk xy kopiert" kannste das lassen. Dann allerdings auch den Verweis lassen. Ansonsten kann es dazu kommen, dass der Urheber klagt und meint:"Er hat 'nen Verweis auf mich gemacht, also auch Gedanken zu Urheberrecht aber micht nicht gefragt". Also wissentlich dagegen verstoßen. Torsten PS: Das ist und kann keine juritische Beratung sein, oder als solche verstanden werden. Es sind lediglich die Grundsätze und Richtlinien die hier an unserer Einrichtung erfragt und genutzt werden!
Vielen dank für die Erklärung, Torsten, auch wenn es keine juristische Beratung ist :-) Aber stimmt, das Beispiel mit dem Fernsehturm ist einleuchtend. Viele grüsse Andreas
Sieht man mal wieder, was man in der Schule alles für ne Scheisse erklärt bekommt... bei uns hiess es eben zur Zeit der Facharbeit: Einfach kopieren, Quelle und Datum aufschreiben, passt dann schon.
Na ja, das Urheberecht ist durch das Internet wahnsinnig verkompliziert worden. Facharbeiten waren früher ja praktisch nur in der Schule verbreitet. Und wo kein Kläger da kein Richter. Es war sehr unwahrscheinlich, dass ein Buchautor sowas in einer Klassenarbeit sieht und dann klagt. Heutzutage stehen viele solche Sachen im Netz und werden über was für viele Wege verbreitet. Also ist auch das Risiko höher erwischt zu werden, und die Klientel die sich das Buch kaufen würde kleiner. Weil -> ich kanns ja aus dem Netz ziehen. Also wird dadurch auch mehr dagegen vorgegangen weil ja auch die Recherche nach solchen Verletzungen viel einfacher geworden ist. Brauche ja nur einen PC und das WEB. Insgesamt ist das Urheberrecht allerdings sehr dehn- und ziehbar. Meist wird mit teuren Abmahnungen gehandelt, oder es gibt Einzelfallentscheidungen vor Gericht, dann aber für jeden Fall individuell geklärt. Aber je öffentlicher etas genacht wird umso vorsichtiger sollte man sein. Ich kenne auch Leute die nur eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung bekommen haben. Das hat allerdings auch schon einige hundert Euro gekostet. Torsten
Bei meiner Diplomarbeit durfte ich Bilder und Diagramme aus Büchern kopieren. Natürlich mit Quellenangabe.
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