Hallo, ich habe mal in dem Frequenznutzungsplan und sonstigem geblättert und mir ist da einiges unklar: Bspw. darf man das WLAN (2,4GHz) nur auf 100 mW EIRP einstellen. Was ist aber nun, wenn ich mehrere WLAN-Geräte habe, dann könnte sich das ja summieren und wenn ich so ein MIMO-Dings habe mit den drei Sendeantennen, kann dann jede 100 mW machen, oder zusammen? Wenn ich nun in meinem PC mehrere WLAN-Karten drin habe, dürfen die dann zusammen 100 mW haben oder einzeln? Und wenn die in einzelnen PCs verteilt sind? Wenn ich nun den AP auf 1 W PEP drehe und trotz Richtantenne außerhalb meiner 4 Wände nur 100 mW EIRP ankommen? Wenn ich einen legalen Sender mit >5 W habe, dann brauche ich Standortbescheinigung, wegen anderen Sendern in der Nähe und Personenschutzgrenzwerten, evtl. wird der Betrieb dann nicht gestattet, wenn genug Sender da sind. Wenn ich aber 10.000 Sendeanlagen mit jeweils 4,9 W betreibe? Was ist wenn ich ein anmelde- und gebührenfreies CE-Konformes CB-Funkgerät baue und es benutze, ohne Zulassungsprüfung (die es bestehen würde)? Manche Frequenzen sind nur zur drahtlosen Audio-Übertragung zugelassen. Wenn ich nun so ein Audio-Übertragungs-Dings kaufe, in den Line-out meines PCs stecke und den Empfänger in den Line-in des anderen PCs und übertrage damit Daten, statt Sound? Ich möchte gern wissen, was davon verboten oder erlaubt ist - ihr werdet jetzt sagen: "wenns keiner merkt", "wenn du niemanden störst", "in der Regel wird das nicht sooooo eng gesehen" - aber ich möchte gern mal wissen, wie das objektiv zu sehen - also stellt euch vor, ich wohne z. B. in Wohngemeinschaft mit sehr hartneckigen Abmahnanwälten, die auch noch technisch begabt sind und richtig gute Messempfänger besitzen und ihr Lebensunterhalt damit verdienen freundlich und zuvorkommend anderen "eins rein zu drehen"
Vielleicht ueber einen kurzen kurs in Hau-Drauf andenken ?
Vorsicht, halbwissen: Wenn du ein völlig legales Funkgerät aufbaust, welches alle Richtlinien erfüllen würde aber keine "Abnahme" hat, müsste das legal sein. Allerdings dürftest du dazu Funkamateur sein müssen. Wlans darfst du auch 1000 auf einem Haufen betreiben, das ist ja nirgens verboten. Sinnvoll wird es vermutlich nicht sein :-) Sendeleistung überschreiten IM Haus sollte auch kein Problem sein, da es ja außerhalb garnicht mehr feststellbar ist...
Stefan Helmert wrote: > Wenn ich nun den AP auf 1 W PEP drehe und trotz Richtantenne außerhalb > meiner 4 Wände nur 100 mW EIRP ankommen? Es müsste weniger ankommen, denn die 100 mW EIRP sind ja bezogen auf die Sendeantenne selbst. Diese Grenze plant also bereits in einem gewissen Maße mit ein, dass die übliche Dämpfung von Mauer- werk bei dieser Frequenz davon deutlich weniger nach außerhalb des Gebäudes dringen lässt. Wenn du natürlich in einem Faradayschen Käfig bist, kannst du darin tun und lassen, was du willst (naja: inwiefern man sich selbst gefährden darf dabei, steht auf einem anderen Blatt). > Wenn ich einen legalen Sender mit >5 W habe, dann brauche ich > Standortbescheinigung, ... 10 W EIRP, genauer gesagt. > wegen anderen Sendern in der Nähe und > Personenschutzgrenzwerten, evtl. wird der Betrieb dann nicht gestattet, > wenn genug Sender da sind. Wenn ich aber 10.000 Sendeanlagen mit jeweils > 4,9 W betreibe? Irgendwo muss man halt eine Grenze setzen. Die 10 W EIRP sind der Kompromiss, bei dem man erstmal davon ausgeht, dass damit die Personenschutz- und Herzschrittmacher-Grenzwerte an der Grundstücks- grenze eingehalten werden. Im Zweifelsfalle ist der Betreiber aber ohnehin (auch unterhalb 10 W EIRP!) für die Einhaltung der Grenzwerte verantwortlich, nur dass es dort nicht der Bürokratie der Standort- bescheinigung bedarf. > Was ist wenn ich ein anmelde- und gebührenfreies CE-Konformes > CB-Funkgerät baue und es benutze, ohne Zulassungsprüfung (die es > bestehen würde)? Das wäre in Ordnung. Du musst alle entsprechenden Anforderungen einhalten, und wenn du das Ding irgendwie weitergibst, musst du dieses durch eine Erklärung dem Erwerber gegenüber mitteilen (Konformitätserklärung). Äußerer Ausdruck dafür ist das CE-Zeichen. Auf welcher Basis du dich versichert hast, dass du alle zutreffenden Vorschriften einhälst, ist dir überlassen. Allerdings tut man natürlich gut daran, alles per Messung mal wenigstens irgendwie ermittelt zu haben. Es dürfte nämlich in der Praxis mehr als wahrscheinlich sein, dass man diese oder jene Bestimmung doch nicht bis zum letzten i-Tüpfelchen einhält, und da wird man dir beim Vorliegen eines sauberen Messprotokolls zumindest erst einmal den guten Willen unterstellen, dass du dich tatsächlich um die Einhaltung der Bestimmungen bemüht hast. > Manche Frequenzen sind nur zur drahtlosen Audio-Übertragung zugelassen. > Wenn ich nun so ein Audio-Übertragungs-Dings kaufe, in den Line-out > meines PCs stecke und den Empfänger in den Line-in des anderen PCs und > übertrage damit Daten, statt Sound? Wenn sie für Audio-Übertragung zugelassen sind, dann sind sie für Audio-Übertragung zugelassen und nicht für eine Datenübertragung. Das generierte Signal sollte also irgendwie ,,klingen''. ;-) Die einzig mögliche Datenübertragung ist dann wohl, dass Computer A dem Computer B was vorliest. :-)
Stefan Helmert wrote: > ......hartneckigen Abmahnanwälten, die auch > noch technisch begabt sind und richtig gute Messempfänger besitzen ..... und auch noch etwa damit umgehen koennen ???? das ist das ABSOLUTE Beispiel fuer ein PARADOXUM ;)
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