Hallo, ich bin etwas verärgert: ich habe letzte Woche bei Ebay einen Asus EEEPC 701 ersteigert. Diese Woche kam er. Viele Dinge fehlten (Anschlusskabel, Restauration CD, Tragetasche). Das Kabel des Netzteils war kaputt und schlecht isoliert. http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=250367258298 Das schlimmste: Bios gesperrt, Passwort unbekannt. (So ein Netbook auseinandernehmen und CMOS Batterie abklemmen nicht so einfach) Der Verkäufer war saufrech. Behauptet ständig ich hätte keine Ahnung. Schreibt mit sehr schlechtes Deutsch, sicherliche Migrationshintergrund. Bei meinen Recherchen stellte ich fest, dass der Verkäufer es kurz vorher selbst ersteigert hatte. http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=180319814823 Siehe, da waren 2 der Fehler sehr wohl beschrieben und es ging deshalb billiger weg. Ich habe meinen Verkäufer entsprechend bewertet. Heute bekomme ich eine Aufforderung von Ebay, ich solle die negative Bewertung überarbeiten. Grund: ich hätte keine PC-Ahnung und solle in einen PC-Laden gehen. Was muss ich mir noch alles gefallen lassen? Also, ich habe einen eeepc, den ich (noch) nicht gebrauchen kann. So eine Demontage ist riskant. Polizei wird sich nicht für solche zivilrechtliche Sachen interessieren. Wie steht es mit Ebay? Können die ein bischen Druck auf den Betrüger mit Migrationshintergrund ausüben?
Frankfurter wrote: > Das schlimmste: Bios gesperrt, Passwort unbekannt. > (So ein Netbook auseinandernehmen und CMOS Batterie abklemmen nicht so > einfach) Würde ich auch nicht tun, bis die Sache geklärt ist. > Der Verkäufer war saufrech. Behauptet ständig ich hätte keine Ahnung. > Schreibt mit sehr schlechtes Deutsch, sicherliche Migrationshintergrund. > Das heißt nichts. Ich kriege auf einer mail@-Adresse täglich haufenweise Mails von Kindern / Jugendlichen mit sehr deutschem Namen aber ohne deutschen Text ;-) > Bei meinen Recherchen stellte ich fest, dass der Verkäufer es kurz > vorher selbst ersteigert hatte. > http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=180319814823 > > Siehe, da waren 2 der Fehler sehr wohl beschrieben und es ging deshalb > billiger weg. > Betrug. Ich würde ihm ein Einschreiben zukommen lassen mit einer Frist: Rückabwicklung oder Nachbesserung. Wenn er dem nicht nachkommt: Anwalt fragen, dann Anzeige wegen Betruges. > Ich habe meinen Verkäufer entsprechend bewertet. > > > Heute bekomme ich eine Aufforderung von Ebay, ich solle die negative > Bewertung überarbeiten. > Grund: ich hätte keine PC-Ahnung und solle in einen PC-Laden gehen. > > Was muss ich mir noch alles gefallen lassen? > > > Also, ich habe einen eeepc, den ich (noch) nicht gebrauchen kann. So > eine Demontage ist riskant. Wie schon gesagt: Bis die Sache geklärt ist, nichts dran machen. Sonst sagt man am Ende, dass du das Dingen kaput gemacht hast. > Polizei wird sich nicht für solche zivilrechtliche Sachen interessieren. Oh doch. Ich kann mir die Artikelbeschreibungen nicht ansehen; aber wenn das so ist, wie du geschrieben hast, ist das Betrug. Und das ist strafrechtlich sehr interessant. > Wie steht es mit Ebay? Können die ein bischen Druck auf den Betrüger mit > Migrationshintergrund ausüben? Hat das was mit dem Migrationshintergrund zu tun? Das solltest du IMHO komplett außen vor lassen, hat mit der Sache schließlich nichts zu tun. Damit verbockst du dir unter Umständen noch Wege, wenn man dich als Ausländerfeind darstellen kann. Ganz ehrlich: Für mich hört sich das an wie ein 14 jähriger, der noch nicht weiß, was er tut. Jetzt lasse ich mal meine Vorurteile spielen: Als wir mal Probleme mit Jungs und Mädels (Asylbewerbern) hatten, haben wir einfach mit ihrem Vater gesprochen und ihm die Sache erklärt. Danach war Ruhe. Solltest du vielleicht auch mal probieren: Anrufen und in Ruhe die Sache klären.
Eigentlich kannst du dich auf die Gewährleistung berufen, die hat er nicht ausgeschlossen (nur die [freiwillige] Garantie). Das ist dann also der tolle verbesserte ebay Käuferschutz.
Alternativ könntest du sicher ihm auch anbieten, dir einen Teil des Kaufpreises zu erstatten, wenn du das Dingen behalten willst. Frankfurter wrote: > Heute bekomme ich eine Aufforderung von Ebay, ich solle die negative > Bewertung überarbeiten. > Grund: ich hätte keine PC-Ahnung und solle in einen PC-Laden gehen. Das würde ich mir zweimal überlegen. Und weiterer Schritte von ihm auf alle Fälle gelassen entgegen sehen.
Rolf wrote: > Eigentlich kannst du dich auf die Gewährleistung berufen, die hat er > nicht ausgeschlossen (nur die [freiwillige] Garantie). > > Das ist dann also der tolle verbesserte ebay Käuferschutz. Nein. Das hat nichts mit Gewährleistung zu tun, wenn die Sache (mutwillig) nicht der Beschreibung entspricht. Gewährleistung ist (AFAIK), wenn ein verdeckter Mangel während des Kaufes bestand. Er muss also beiden Seiten unbekanntsein.
Wegen dem Passwort könntest du auch mal versuchen, den 1. Verkäufer anzuschreiben.
Lieferumfang: * ASUS EeePC 701 4G in schwarz im TOP-Zustand * Originalverpackung * Das Gerät riecht sogar noch wie neu. Da steht nichts von einem Netzteil. Aber TOP-Zustand und "riecht noch wie neu" ist absolut nicht angemessen. Sein Disclaimer könnte (wie so oft) zum Eigentor werden: > Die Angaben zu diesem Artikel wurden von mir wahrheitsgemäß nach bestem > Wissen und Gewissen gemacht.
>Betrug. Ich würde ihm ein Einschreiben zukommen lassen mit einer Frist: >Rückabwicklung oder Nachbesserung. Wenn er dem nicht nachkommt: Aber wie komme ich an seine Adresse? Als Paketabsender war eine Adresse aus Berlin angegeben. Sie kann stimmen oder nicht? >Hat das was mit dem Migrationshintergrund zu tun? Natürlich nicht. >Das solltest du IMHO komplett außen vor lassen, hat mit der Sache >schließlich nichts zu tun. Damit verbockst du dir unter Umständen noch >Wege, wenn man dich als Ausländerfeind darstellen kann. Danke fuer den Tipp. Ich habe es ungluecklich formuliert. Da er eine Mail in perfekten Deutsch schrieb, ist es wohl nur ein Schein-Gebrochen-Deutsch. >Solltest du vielleicht auch mal probieren: Anrufen und in Ruhe die Sache >klären. Im Telefonbuch ist die Nummer nicht. In meiner letzten Mail habe ich ein Angebot gemacht: er soll mir 60EUR überweisen, dafür kann ich es bei Asus entsperren lassen, und die Sache ist gut so. Da hat er gar nicht mehr reagiert. Vermutlich war meine negative Bewertung eine Kriegserklärung.
Nun ja - wenn die Sache "juristisch" wird dann wird ein spitzfindiger Anwalt feststellen das da ja nur "riecht wie neu" und nicht "neu" steht. Evtl. wird dann ein diplomierter Schnüffler ein Gutachten darüber ablegen ob denn das Gerät "wie neu" riecht.... Er hat nicht "neuwertig" geschrieben, und die Sache mit dem "TOP"-Zustand ist recht schwierig. Aber mal ganz im Ernst: Sachlich bleiben und erst einmal abwägen was die Sache Dir wert ist. Das kommt auch darauf an wie viel Ressourcen du hättest (Rechtschutzvers. etc.). Bleib vor allem bei der Bewertung sachlich. Schreib wirklich nur im neutralem Ton was geschehen ist.
Frankfurter wrote:
> Was muss ich mir noch alles gefallen lassen?
Du kannst Deinen Ebay-Account schliessen, dann musst Du Dir das auch
nicht gefallen lassen. Ich bin schon lange weg.
Ob das in den jetzigen Formen noch brauchbar fuer Dich ist, musst Du
selbst entscheiden. Aendern wirst Du daran jedenfalls nichts.
>Bleib vor allem bei der Bewertung sachlich. Schreib wirklich nur im >neutralem Ton was geschehen ist. Genau das habe ich gemacht: Bios gesperrt, kein Passwort, für mich wertlos, da kein WinXP installierbar Asus EeePC 701 4G, TOP-Zustand mit cam (Nr.250367258298) Da ist doch alles notwendige drin?
Frankfurter wrote:
> Aber wie komme ich an seine Adresse?
Seine bei ebay hinterlegten Daten muss ebay dir rausrücken, wenn du
ihnen gegenüber glaubhaft erklärst (also zur Not schriftlich mit
Einschreiben), dass du vorhast, zivilrechtliche Schritte gegen
den Verkäufer einzuleiten.
Auf strafrechtliche Relevanz (also Betrug) würde ich mich nicht
verlassen. Die Kiste ist für dich wertlos, und sie entspricht
nicht 100%ig der Artikelbeschreibung, aber es ist ja nicht so, dass
dir da einer irgendwas komplett kaputtes als funktionierend
angedreht hätte.
Als erstes würde ich aber in der Tat versuchen, ob du ihn telefonisch
erreichen kannst (auch dafür sollte ebay eigentlich Daten haben).
Manches klärt sich am Telefon einfacher als per email. Musst dich
entscheiden, ob dir eine Rückabwicklung lieber ist (dann werden ihm,
wenn ihr euch darüber einigt, auch die ebay-Kosten erlassen und er
kann es neu einstellen) oder ein Preisnachlass (bspw. bis zur Höhe
dessen, was er in der vorherigen Auktion selbst gezahlt hat). Bei
der Rückabwicklung blieben dir nur noch die Versandkosten, auf denen
wirst du vermutlich sitzen bleiben (da der entsprechende Betrag für
eine sich über Jahre hin ziehende Zivilklage mit ungewissem Ausgang
lächerlich ist).
Nun ja, ich denke, Du hast Lehrgeld bezahlt. Sicher ist das alles sehr ärgerlich, aber so Sachen bei eBay zu kaufen halte ich generell für überaus riskant.
>Asus EeePC 701 4G, TOP-Zustand mit cam (Nr.250367258298)
Wieso kann ich den Artikel nicht einsehen und wieso schenkt Ebay dem
Verkäufer mehr Glauben als dir, obwohl du augenscheinlich die bessere
Beweiskraft hast?
Wenn du den Pc booten kannst, so kannst du ihn auch über Software
entlocken.
Ich kann den Artikel ansehen und überlege gerade, ob ich auf diese Beschreibung hereingefallen wäre. Eine negative Bewertung bei nur knapp über 100, das lächerliche Produktfoto...Bei populärer Elektronik sollte man extravorsichtig sein.
Äksch'n wrote: > Wenn du den Pc booten kannst, so kannst du ihn auch über Software > entlocken. Stimmt. Einfach mal mit einem Bios-Update probieren, wenn's so etwas gibt ;-) Und für's Aufschrauben gibts im Zweifel auch Anleitungen im Netz. Da kannst du dann gleich einen dieser 8-GB für 10 Euro USB-Sticks mit reinbasteln... Wenn du sagst: Ich will keinen Stress haben, 160 Euro Lehrgeld und Tschüss, würde ich wenigstens die "Problem klären"-Funktion bei eBay nutzen, um den Verkäufer zu ärgern. Damit der merkt, dass sich das Leute nicht gefallen lassen.
Man schaue sich mal die Bewertung des Käufers vom 16.1. an. "Gerät verschmutzt und Netzwerk defekt. Sonst aber sehr zufrieden." Und: Positiv bewertet. Es ist schlimm, meiner Freundin ist mal wegen einer !neutralen! Bewertung der Anwalt angedroht worden...
>Wenn du den Pc booten kannst, so kannst du ihn auch über Software >entlocken. Wie soll das gehen? Er kann Linux problemlos booten. Das root-Passwort war auch unbekannt, aber das konnte ich beheben :-) Im eeepc Forum habe ich gelesen, dass ein Bios Update das boot-passwort verlangt.
Naja, in der Regel kann man irgendwie an das EEPROM ran, wenn man den Rechner bootet und root-Rechte hat. Es soll da so Tools geben, die das Kennwort resetten können. Aber evtl ist es schmerfreier und risikoloser, das einfach aufzuschrauben.
Die Kontaktdaten des Verkäufers kannste über den folgenden Link bei Ebay anfordern. http://search.ebay.de/ws/search/AdvSearch?sofocus=bs&sacat=-1&catref=C5&dfsp=32&from=R7&nojspr=y&fsop=32&fsoo=2&fcl=4&frpp=50&sofindtype=9&pfid=&satitle= Eine Anzeige wegen Betrugs wegen der Lapalien die fehlen werden nichts bringen. Damit beschäftigt sich kein Staatsanwalt. Das Netzteil müßte allerdings dabei sein, weil das Elementar ist. Verlange Nachbesserung (Gewährleistung) oder Kaufrücktritt. Ein Trick: Schick ihm per Mahngericht eine Forderung der Rückerstattung. Wenn er den nicht fristgerecht wiederspricht kannste ihm den Gerichtsvollzieher schicken und läßt pfänden. Die Chancen liegen bei ca. 50% das das fruchtet.
ups... wrote:
> Ein Trick: Schick ihm per Mahngericht eine Forderung der Rückerstattung.
Den Stress würde ich aber erst anfangen, wenn eine gütliche Einigung
nicht funktioniert hat. Zwischen ein paar hin und her geschickten
emails und einem Mahnbescheid gibt es noch einige Möglichkeiten, das
Mindeste (und ohne das wird man auch vor Gericht kaum was glaubhaft
behaupten können) wäre ein Vorbringen der Forderung per Brief (ggf.
halt eingeschriebenem).
ups... wrote: > Eine Anzeige wegen Betrugs wegen der Lapalien die fehlen werden nichts > bringen. Damit beschäftigt sich kein Staatsanwalt. Das stimmt, aber: a) Er kriegt einen Brief von der Staatsanwaltschaft. Wenn er noch < 18 ist, kriegen auch seine ELtern einen Hinweis. Mit ein bisschen Glück geht sein Arsch dann auf Grundeis und er wird nächstes Mal vorsichtiger sein (oder kriegt Internetverbot) b) Der Staatanwalt stellt fest, dass er Vorstrafen hat bzw vorher schon Verfahren eingestellt wurden. D.h. er wird das Verfahren jetzt nicht einstellen sondern durchziehen. Auf alle Fälle hast du ihn geärget und ein wenig Genugtuung. Darum gehts dir ja. Die 20 Euro für ein neues Netzteil oder die 60 Euro für den Asus Support ist ja eher nachrangig.
Karl-heinz Strunk wrote:
> a) Er kriegt einen Brief von der Staatsanwaltschaft.
Nur, wenn der auch der Meinung ist, dass die Indizien dafür reichen.
Ansonsten wird das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft mangels
öffentlichen Interesses eingestellt und du wirst darauf verwiesen,
dass du deinen Anspruch ggf. zivilrechtlich durchsetzen darfst.
Die Adresse des Verkäufers bekommt man IMMER mit der "Sie haben die Auktion " gewonnen Email. Hast du mal versucht beim Vor-Vorbesitzer das BIOS Passwort zu erfragen? Schließlich hast du ihn ja schon ermittelt. Vielleicht bekommst du es ja so raus, ohne grobes Gerät anwenden zu müssen. Ansonsten : Anwalt hilft.
MicroMann wrote:
> Ansonsten : Anwalt hilft.
Anwälte sind auch nur Menschen und haben nicht mehr Rechte als jeder
andere. (OK, sie dürfen gewerbliche Rechtsberatungen durchführen
und sind vorgeschriebener Rechtsbeistand in zweitinstanzlichen
Verfahren, aber das spielt ja hier nur eine untergeordnete Rolle
im Moment.)
>Wie soll das gehen? Er kann Linux problemlos booten. >Das root-Passwort war auch unbekannt, aber das konnte ich beheben :-) Wenn du Zugang zu einem Debugger hast, so kann ich dir sagen wie du in einer halben Minute das BIOS-Passwort ausschaltest. Dazu reichen leidglich zwei IO-Befehle. (Ich sag's dir aber nur per Mail!) Ansonsten hilft einfach googlen. Es gibt tatäschlich Programme die das erledigen.
Jörg Wunsch wrote: > MicroMann wrote: > >> Ansonsten : Anwalt hilft. > > Anwälte sind auch nur Menschen und haben nicht mehr Rechte als jeder > andere. Klar. Aber sie wissen, was zu tun ist. Vielleicht haben sie ja noch Erfahrung aus anderen Fällen.
Naja die frage ist ob sich das lohnt mit ner Erstberatung biste schonmal 200 bis 300 eur los. Mit anzeigen gegen Ebay Verkeufer hab ich schon einige schlechte erfarungen. Die erste wurde eingestellt weil sie wegen geringen wertes nicht ins laufende verfahren eingebettet werden konnte (200DM damals). Ab da hab ich mir bei ebay nen Limit gesetzt nicht mehr als 50eur des kann man den wenigstens noch einigermaßen verkraften. Und die zweite wurde eingestellt Zitat "Wegen erst vergehen kann davon ausgegangen werden das so was nicht wieder passiert". Beim dritten hatte ich wiederum glück nach gestellter Anzeige ca. 3 Monate später hab ich die wahre bekommen lag wohl schon in der Pfändung da war nen Fetter Pfändungsaufkleber drauf kam den auch nicht mehr vom Verkeufer sondern direkt vom Gerichtsvollzieher. Aber eigentlich bringen anzeigen so rein nichts die meisten werden eingestellt da kann man das auch lassen schönes System hat DE da. Naja und Zivilrechtlich lohnt des eigentlich auch nicht, die changse ist zwar groß zu seinen Recht zu kommen aber es entstehen kosten, und mann weis hinterher nicht ob der Verkäufer überhaupt Pfändungsfähig ist um da was durchzudrücken. Erstaunlicherweise bei den Chinesen, Amis hab ich bis jetzt keine Probleme gehabt da kann man fast bedenkenlos einkaufen (es seiden man wil nen handy oder ipod...).
> Also ich weiss nicht was er meint. Zum Bios muss man beim Asus EEEPC mit > F2 gehen. Bei F9 macht er nichts, d.h. faehrt in Linux hoch. Er meint das Neuinstallieren. Er hat anscheinend selber nicht verstanden, was du mit Bios meinst. > Da er sich als ´ehrlich´ bezeichnet trotz Verschweigens offensichtlicher > Mängel lässt darauf schliessen dass er Probleme mit seiner > Selbsteinschätzung hat. Er versteht offensichtlich so wenig deutsch, wie er auch schreibt... Naja, ob er dann auf einer Plattform wie eBay Geschäfte macht, ist natürlich suboptimal. Mach das Beste raus. Heißt in dem Fall Äksch'n zu kontaktieren, das Kennwort zu resetten und die Netzteilleitung (so schlimm sahs nicht raus) richtig zu flicken. Oder du schraubst das Dingen doch auf und baust gleich einen USB-Speicher ein.
Das komplette Zitieren einer privat zugesandten Mail in der Öffentlich- keit ist nicht fein, daher habe ich deinen Artikel gelöscht. Da ich ihn aber noch lesen konnte: da ist eine Telefonnummer drin, bitte unterhalte dich mit ihm (auch wenn das mit seinem Deutsch wohl nicht ganz einfach sein wird) und sieh zu, wie du dich einigen kannst. Edith: Karl-Heinz war schneller, scheint ja aber ansonsten meiner Meinung zu sein.
Karl-heinz Strunk wrote: > Ähhh - du hast deinen Post wohl gelöscht. Soll ich meine Zitation auch > löschen? Nein, lass man. In dem Stückchen, was du zitiert hast, sehe ich keinen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis, im kompletten Zitieren der email (ohne dass der Absender um Einverständnis gefragt worden ist) dagegen schon.
@ Jörg Wunsch Na ihr seit mir vielleicht ein paar Juristen. Das POSTgeheimnis greift erst wenn Inhalte und Personendaten nachvollziehbar veröffentlicht werden und dem Urheber daraus ein Schaden entsteht oder entstehen könnte. Sonst ist das pillepalle. Was Ihr da so alles löscht ist nur ZENSUR wie im dritten Reich, Pfui.
ups... wrote: > @ Jörg Wunsch > > Na ihr seit mir vielleicht ein paar Juristen. > Das POSTgeheimnis greift erst wenn Inhalte und Personendaten > nachvollziehbar veröffentlicht werden und dem Urheber daraus > ein Schaden entsteht oder entstehen könnte. Das Urheberrecht aber nicht. ;-) Ist kein Witz, da gibts Interpretationen in die Richtung. Ich habe den Text in den paar Minuten lesen können - der hatte Schöpfungshöhe! ;-) > Sonst ist das pillepalle. > Was Ihr da so alles löscht ist nur ZENSUR wie im dritten Reich, Pfui. Godwin's Law? Na denn: ___ ____ ____ ____ ____ ____ ___ / __) (__) (__) (__) (__) (__) (__ \ |_| |_| _ _ _ | | / | __ __ (_)_ __ | |_ | | | | | | | '_ \ / _ \| | '_ \| __| | | |_| | | | |_) | (_) | | | | | |_ |_| _ |_| | .__/ \___/|_|_| |_|\__| _ | | |_| | | | | | | |_| ___ _ |_| _ / ___| _ __| |_ _(_)_ _ | | | | _ / _ \ / _` \ \ /\ | '_ \ | | | | | |_| | (_) | (_| |\ V V /| | | | | | | |_| \____|\___/ \__,_| \_/\_/ |_|_| |_| |_| | |__ ___ ____ ____ ____ ___ __| | \____) (__) (__) (__) (__) (__) (____/
> Sonst ist das pillepalle. > Was Ihr da so alles löscht ist nur ZENSUR wie im dritten Reich, Pfui. Bist aber schon sehr Alt,das du dies so genau kennst. ..ist aber keine Diskusion wert.
>Bist aber schon sehr Alt,das du dies so genau kennst. Halb so alt wie du denkst. Hab eben in der Schule aufgepaßt. >..ist aber keine Diskusion wert. Geb ich dir recht, Kommentar reicht.
> dafür kann ich es bei Asus entsperren lassen, und die Sache > ist gut so. Nicht ganz. In der Regel verlangen sie auch einen Kaufnachweis und zwar den eines Händlers. Das Gerät könnte unter Umständen den Eigentümer in der Vergangenheit nicht ganz legal gewechselt haben, bevor es seine Odyssee durch die verschlungenen Pfade von EBay nahm. Ich würde das Thema in jedem Fall der Polizei vortragen, schon um sicherzustellen, dass Du nicht mal irgendwann selber wegen Hehlerei der Gelackmeierte bist. Das Bürgertelefon bietet sich für solche Sachen als erste Anlaufadresse gut an.
Karl-heinz Strunk wrote: > Das Urheberrecht aber nicht. ;-) > Ist kein Witz, da gibts Interpretationen in die Richtung. Außerdem verletzt es zumindest normale Anstandsregeln, wenn man das nicht öffentlich geschriebene Wort eines anderen ohne sein Einverständnis (und ohne seine Kenntnis) veröffentlicht.
Jörg Wunsch wrote: > Karl-heinz Strunk wrote: > >> Das Urheberrecht aber nicht. ;-) >> Ist kein Witz, da gibts Interpretationen in die Richtung. > > Außerdem verletzt es zumindest normale Anstandsregeln, wenn man das > nicht öffentlich geschriebene Wort eines anderen ohne sein > Einverständnis (und ohne seine Kenntnis) veröffentlicht. Yupp.
>Außerdem verletzt es zumindest normale Anstandsregeln, wenn man das >nicht öffentlich geschriebene Wort eines anderen ohne sein >Einverständnis (und ohne seine Kenntnis) veröffentlicht. Das scheint für die Bucht nicht zu gelten. Ich ärgere mich immer sehr wenn ich einem Verkäufer eine Frage stelle, die auch zufriedenstellend beantwortet wird und dann meine Kaufentscheidung begünstigt(oder auch nicht) und dann lese ich die ganze Korrespondenz unterhalb der Artikelbeschreibung. Finde ich einfach UNMÖGLICH. Wenn ich durch mein Wissen mir legale Vorteile verschaffe geht das niemanden sonst etwas an. >Außerdem verletzt es zumindest normale Anstandsregeln, wenn... Hältst du dich für Knigge? Haste nichts besseres zu tun als hier den Zensor zu spielen? Das geilt dich wohl auf? Laß das bloß sein. Manche Leute mögen das überhaupt nicht.
ups... wrote: > Hältst du dich für Knigge? Haste nichts besseres zu tun als > hier den Zensor zu spielen? Bist du die Forenpolizei? Lern erstmal, was Zensur überhaupt ist: Zensur (censura) ist ein politisches Verfahren,[1] um durch.... (aus WP) Für eine Zensur braucht es ZWINGEND z.B. einen Staat. Glaubst du, das hier ist eine Demokratie? Du bist hier Gast. Benimm dich gefälligst so und akzeptiere die Entscheidung der Personen mit Hausrecht!
ups... wrote: > Finde ich einfach UNMÖGLICH. Wenn ich durch mein Wissen mir > legale Vorteile verschaffe geht das niemanden sonst etwas an. Sehe ich auch so. Deren Nachrichtensystem scheint sowas aber zu befördern. > Laß das bloß sein. Wenn dir meine Arbeit als Moderator nicht gefällt, dann beschwer dich bitte bei Andreas. Er hat mich gebeten, den Job mit zu erledigen, und ich erledige ihn so, dass ich denke, in seinem Sinne zu handeln.
Jörg Wunsch wrote: > Karl-heinz Strunk wrote: > >> Das Urheberrecht aber nicht. ;-) >> Ist kein Witz, da gibts Interpretationen in die Richtung. > > Außerdem verletzt es zumindest normale Anstandsregeln, wenn man das > nicht öffentlich geschriebene Wort eines anderen ohne sein > Einverständnis (und ohne seine Kenntnis) veröffentlicht. E-Mails sind wie Postkarten, jede "Hand" durch die die E-mail vom Sender zum Empfänger geht kann diese (meistens) Lesen da die wenigsten Ihre Mials verschlüssseln ;)
Ja läubi, aber es macht sehrwohl einen Unterschied ob es dann jemand absichtlich an die große Glocke hängt (und somit seinem E-Mail-Partner blosstellt) oder nicht. Daran erkennt man in der Regel Deppen...
Nimm dir die Star Anwältin Katja Günther bekannt aus Internet und TV (Akte 0X). Die kennt sich mit dem Betrügertum bestens aus. Ob sich für dich allerdings bei geschätzten Tageseinnahmen von 20-50k einen Finger krumm macht weiss ich nicht.
>Bist du die Forenpolizei? Na klar, willste verhaftet werden? Hab ein paar hübsche Handschellen. >Für eine Zensur braucht es ZWINGEND z.B. einen Staat. wir wollen das mal nicht so genau nehmen. Die Beschneidung freier Meinungsäußerung ist meines erachtens durch Hausrecht nicht ausreichend begründet. >Glaubst du, das hier ist eine Demokratie? Was hat das denn damit zu tun? Es geht hier eben um Grundrechte.
Hallo Äksch'n, mein Verkaeufer scheint das Bios-Passwort wirklich nicht zu kennen und der Verkaeufer meines Verkaeufers hat sich seit 4 Tagen noch nicht zurueckgemeldet. Du schreibst, Du kennst eine Moeglichkeit das Bios-Passwort zu retten. Mit welchen Debugger? Also mit dem gdb kenne ich mich sehr gut aus, das ist mein Handwerkszeug. Funktioniert es damit? Ich konnte Dich nicht direkt erreichen, hoffe du schreibst zurueck auf ffm1234 Bei gmx,de Zu meinem geloeschten Beitrag mit der zitierten Mail: M.E. ging es in dieser um den EEEPC, welcher ohnehin oeffentlich verkauft wurde, umrahmt mit den ueblichen Begruessungsfloskeln. Ich denke nicht dass ich den Autor blossgestellt haette, zumindestens habe ich es nicht beabsichtigt. Beim Verfassen meines Beitrags war mir nicht bewusst, dass durch den Link auf den Ebay-Artikel auf die Identitaet des Verkaeufers geschlossen werden haette koennen. (ist das korrekte Grammatik?) Gruss
ups... wrote: > Die Beschneidung freier Meinungsäußerung ist meines erachtens > durch Hausrecht nicht ausreichend begründet. Dein Erachten ist hier aber nun einmal nicht maßgebend. Wenn Du in meinem Haus Meinungen kund tust, die mir nicht gefallen, dann kann ich Dich vor die Tür setzen. Ich kann Dich auch ohne Grund vor die Tür setzen. So einfach ist das. >>Glaubst du, das hier ist eine Demokratie? > > Was hat das denn damit zu tun? > Es geht hier eben um Grundrechte. Die sind Dir unbenommen - besorgt Dir eine Domain, spiel ein Forum auf und schon kannst Du der Netzgemeinde Deine Meinung mitteilen. Chris
fritzi wrote:
> Das Teil ist bestimmt geklaut :((
Glaube ich nicht. Es war ein Geraete-Pass dabei und die Seriennummer
stimmt mit der SN auf dem Geraet ueberein.
Der Pass schaut nicht gefaelscht aus, auch das Schild am PC nicht.
Wie lang ist denn der Code? Versuch mal ein paar geläufige Eingaben. Vielleicht ist es ganz simpel wie 0000.
Au waia. Passwort raten kann lang dauern. Er verlangt 4 Zeichen. Ich weiss nicht einmal, ob er nur Zahlen oder auch Buchstaben erwartet. Im letzteren Fall (26+26+10)^4 Moeglichkeiten. 0000 ist es nicht. 1234 und 0123 auch nicht, das habe ich schon probiert. asus und Asus und ASUS sind's auch nicht.
Stomversorgung und Acku abklemmen, CMOS-Batterie raus, und kurzschließen. (gelegentlich gibt es auch einen Biosresetjumper) Stromversorgung drann und anschalten (ohne CMOS-Batterie) wiederausschalten CMOS-Batterie und Acku Stromversorgung wieder drann neustarten. So habe ich noch jedes Bios resetten könnenn (allerdings noch nicht bei Asus probiert)
Bei einem Desktop PC wuerde ich das auch so machen. Wenn es eine Software-Methode gibt, dann erspare ich mir das Zerlegen. Bei http://www.overclockers.at/articles/eeepc/page_3 gibt es eine Anleitung zum Zerlegung und zum Lokalisieren der CMOS Batterie. Aber - wie schon gesagt - ich favorisiere die Software-Methode. Äksch'n weiss ja eine Methode.
Mit dem Tool "cmospwd" hat es geklappt (CMOS resetten, Bios-Passwort loeschen). http://www.cgsecurity.org/wiki/CmosPwd
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