Hi, angenommen ich möchte ein elektromechanisches Gerät bauen und vertreiben, welchem ich lediglich einen Motor nebst Anschlusskabeln und Bananenstecker spendieren will. Bin ich dann in der Pflicht mich bei der EAR anzumelden ?
Wenn das Gerät ohne großen Aufwand in Betrieb genommen werden kann: eindeutig ja. Chris
Alles was mit Strom zu tun hat ist registrierungspflichtig.
>Wenn das Gerät ohne großen Aufwand in Betrieb genommen werden kann: >eindeutig ja. :( Das ist wirklich pervers. Wie sieht es denn aus, wenn man den Motor einzeln verkauft (natürlich widerrum mit Kabeln und Steckern, nicht angelötet) Zugegebenermaßen ist der Zusammenbau ja dann fast so einfach wie bei der Idee "einfach mal einen Jumper einstecken", die ja nicht als EAR-frei durchgeht. Andererseits hätte man in dem Falle ein paar Einzelteile sowie eine rein mechanische Komponente.
Ja, es ist pervers - allerdings eher der Papier- und Geldaufwand. Eine Pfandlösung wäre ja auch zuuuu einfach. Wenn der Motor auch so als Bauteil erhältlich ist, sollte das durchgehen. Dann verkaufst Du etwas rein Mechanisches und ein elektrisches Bauteil. Kannst Du nicht direkt einen Bausatz anbieten? Chris
Kannst Du nicht direkt einen Bausatz anbieten? Wäre denkbar, allerdings ist diese Kombi ja dann wieder so extrem leicht zusammenzubauen, dass ich Angst hätte, es könnte anders ausgelegt werden. Wollte einfach nur nebenher etwas anbieten, dass es so zum angestrebten Preis nicht (mehr) gibt. Würde sicherlich einige Leute glücklich machen und mir vielleicht meinen 3 Abende / Woche Nebenjob ersparen. Wenn man damit allerdings ein Risiko eingeht wär´s das nicht wert, da steckt zu wenig Gewinn dahinter.
Wenn das Einzelteile sind, spricht nichts dagegen. Du handelst dann ja quasi nur mit Bauteilen, die Du als netter Mensch für Deine Kunden zusammen in eine Tüte packst. Der mechanische Teil ist ja eh nicht relevant. Und den Motor kannst Du als elektrisches Bauteil selbstverständlich ohne Anmeldung bei der EAR vertreiben. Einzelne Bauteile sind sogar extra in den EAR-Ergüssen erwähnt - das sind keine Geräte im Sinne des ElektroG :-) Chris
Schön. Das bringt mich aber noch zu einer weiteren Frage. Wenn man jetzt optional noch eine Regelung in Bausatzform anbietet ist man ja Inverkehrbringer der Platine, die man herstellen lässt. Bin mir zwar realtiv sicher, dass eine Anmeldung in dem Fall ebenfalls entfällt aber vielleicht kann das noch einmal jemand bestätigen. Vielen Dank.
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