die exakte Firmenadresse (Zentrale) von Conrad lautet "Conrad Electronic SE" Klaus-Conrad-Straße .... Was mich interessiert: Wofür steht eigentlich das "SE" ??? Soll das das Kürzel irgendeiner Rechtsform sein, oder sind das die Initialen der Vornamen der Großmutter des Firmengründers, oder was sonst ??????
Wegstaben Verbuchsler wrote: > Was mich interessiert: Wofür steht eigentlich das "SE" ??? Societas Europaea. PS: Du plenkst. > Soll das das Kürzel irgendeiner Rechtsform sein, oder sind das die > Initialen der Vornamen der Großmutter des Firmengründers, oder was sonst > ?????? "Multiple interrogation marks," he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." -- (Terry Pratchett, Eric)
Hallo Ivan, danke für deinen Syntaxcheck. Ich habe hier noch mehrere Fachkonzepte (zusammen einige undert Seiten), welche ich noch Korrektur lesen müßte. Möchtest du mir kostenlos diese Dokumente bezüglich Schreibfehlern der von dir entdeckten Art Korrektur lesen? Ich würde mich sehr darüber freuen. An deiner Zuverlässigkeit und Sorgfalt habe ich keine Zweifel Angesichts deiner Rückmeldung.
SE steht für Second Edition. Sozusagen Grunderneuerung. Die Neuauflage von Conrad geht auf die Wünsche des modernen Kunden ein. Keine kompetenten Verkäufer mehr, die wissen, wozu die geringelten, bedrahteten Teile gebraucht werden, die sie ab und zu noch übelgelaunt über den Tresen reichen müssen. Wozu auch? Stattdessen schmierige Vertretertypen, die dir genau sagen können, welche Casemoddingbeleuchtung deinen Gaming-PC optimal beschleunigt. Conrad hat den Bogen raus. Glückwunsch!
Der moderne Kunde weiss doch eh alles besser. Der ist komplett beratungsresistent. Wozu dann noch Verkäufer die sich auskennen?? Btw. gönne ich Conrad den Erfolg. Nicht so wie ihr dauernörgelnden Neidhammeln. Mit welchem Konzept habt ihr Erfolg? Mit keinem? Kein Wunder...
Das SE ist eine besondere Gesellschaftsform. Da ich keine Lust hab so viel zu schreiben lest es euch selbst durch. http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Gesellschaft
Hallo, auf folgendes Schreiben erhalte ich von der Firma Conrad keine Antwort: Sehr geehrter Herr Conrad, sehr geehrte Herren Katz und Staudte, den vorgenannten DVD-Player mit 2 Monitoren habe ich am 06.02.09 in versiegelter OVP in Ihrem bonner Geschäft erworben. Er war als Geschenk für eine längere Urlaubsfahrt im PKW gedacht. Leider erwies sich die Ware als für die geplanten Zwecke als nicht geeignet, denn Filme auf USB-Sticks (wir haben 4 Stück mit sämtlich gängigen Dateiformaten ausprobiert) wurden von dem Gerät nicht erkannt. Wir waren daher leider gezwungen, die Ware am nächsten Tag zurückzugeben. Da kein anderes Gerät angeboten war, das unseren Ansprüchen gerecht würde, habe ich die Rückzahlung der bezahlten Summe von 219,-- € erwartet. Nach insistierenden Fragen eines mir namentlich nicht bekannten Verkäufers am Infodesk der Abteilung wurde mir mit zweifelnder Mine ein Warengutschein angeboten, den ich abgelehnt habe, da ich Barrückzahlung oder Gutschrift erwartet hatte. Herr B. hat daraufhin die Reklamationsangelegenheit übernommen, allerdings sehr zu meiner Unzufriedenheit. Wieder wurde ich nach allen möglichen Gründen für die Rückgabe gefragt. Da ihm meine Ausführungen nicht überzeugten, bot auch er mir dennoch einen Warengutschein unter Hinweis auf die AGB an mit der zusätzlichen Belehrung, dass ich diese mit Betreten des Ladens akzeptiert hätte - eine Zumutung! Der Disput entwickelte sich dann coram publico in einem völlig unangemessenen Ton Ihres Mitarbeiters Baltes zusätzlich nach meinem Hinweis, künftig nicht mehr unter diesen Umständen bei Conrad kaufen zum können; seine Reaktion: "Dann müssen Sie es eben bleiben lassen!" Allerdings wurde bejaht, dass diese Angelegenheit bei einem Internetkauf wegen der 14-tägigen Rückgabefrist problemloser hätte abgewickelt werden können. Jedenfalls habe ich auf einer Betragsrückerstattung bestanden, die er erst nach meinen Hinweisen auf Weiterungen akzeptierte und einen Rückerstattungsbon ausstellte. Ich habe also das Geld in Bar zurückerhalten, da auch ein Storno z.G. meiner Kunden-Kreditkarte angeblich buchungstechnisch nicht möglich war. Beim Verlassen der Geschäftsräume befragte ich noch die Mitarbeiterin am Eingangs-Info-Desk nach der erwähnten AGB, die nach Aussagen des Herrn Baltes den Kunden vor Betreten der Geschäftsräume ja eigentlich hätte zur Kenntnis gegeben werden müssen. Wie von mir vermutet ist dies nicht der Fall. Nach diesem Vorfall, ähnliche Erfahrungen hat bereits schon meine Schwiegertochter bei einem Umtausch gemacht, ist m.E. davon abzuraten, künftig einen Kauf bei Ihnen zu tätigen und dem Rat Ihres Mitarbeiters Folge zu leisten, woanders einzukaufen. Mit freundlichen Grüßen gez. usw usw
Was erwartest Du denn? Eine Rücknahmepflicht für verkaufte Ware gibt es nicht.
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