Hallo ich wurde von meinen letzten Arbeitgeber was dem Lohn anging betrogen. Muss man in so einem Fall immer vors Arbeitsgericht ziehen oder gibt es da noch bessere Ideen. Wie weist man sowas am besten? MFG
Auf jedenfall gibt es eine Verjährungsfrist. Die ist jedoch von einigen Faktoren abhängig. gib mal in einer Suchmaschine Unterentlohung ein. liebe Grüße Raphael
Wenn du nun Arbeitslos gemeldet bist kannste beim Amtsgericht versuchen einen Beratungshilfeschein zu bekommen. Dann gehste zum Fachanwalt, zahlst 10Euro Eigenbeteiligung und läßt dich fundiert beraten. Am besten schriftlich. Oder du stellst eine Frage auf der Website"www.Frag einen Anwalt.de" und läßt sie dir kostenpflichtig beantworten. Vielleicht ist deine Frage sogar schon mal beantwortet worden. Kostet ca.20-50Euro. Problem wird immer sein ob du deine Forderung auch beweisen kannst. Wenn du keine Unterlagen, z.B.Lohnabrechnung und Stundennachweise besitzt haste vermutlich schlechte Karten. Dann kannste nur draus lernen und es beim nächsten AG besser machen. Wenn du dir sicher bist betrogen worden zu sein besteht auch die Möglichkeit Strafanzeige zu erstatten und zu hoffen das die Staatsanwaltschaft genügend Anhaltspunkte findet (z.B. weils es bei dem AG schon häufiger vorgekommen ist) ein Verfahren einzuleiten. Dann wirst du als Zeuge geladen und das wird Beweiskraft haben. Im Zivilverfahren muß du dann deine Forderungen eigenständig durchsetzen.
Gibts bei dir im (Ex-)Betrieb nen Betriebsrat? Hast du ne Gewerkschaft? Währen jetzt so pauschal meine ersten Anlaufstellen wenn mir sowas passiert.... Sonst würd ich mal einen Anwalt für Arbeitsrecht (oder wie des heißt) besuchen (evtl. Anwälte im Bekannten-/Verwantenkreis?). mfg conner0414
>Wenn du keine Unterlagen, z.B.Lohnabrechnung und Stundennachweise besitzt haste
vermutlich schlechte Karten.
Das ist ja nun ziemlicher Blödsinn. Er wird ja einen Arbeitsvertrag
haben.
Ich würde bei sowas direkt einen Anwalt einschalten.
Betriebsrat ist nicht zuständig, der kann allenfalls vermitteln.
Gruss
Axel
geht um Brutto 600 euro das wären dann Netto 300Euro sind hauptsächlich Überstunden ein Anwalt lohnt da kaum.
> Das ist ja nun ziemlicher Blödsinn. > Er wird ja einen Arbeitsvertrag haben. Na na na. Um das einzuschätzen, muss man wissen, was das für eine Vereinbarung war, die der AG nach Ansicht von Hans nicht eingehalten hat. Bis dahin fänd ichs gut, wenn der Ball etwas flacher gehalten würde.
Aha, kleine zeitliche Überschneidung. Hans, ist das ganze beweisbar? 1. Anordnung, bezahlte Überstunden zu leisten (Arbeitsvertrag oder Einzel-Vereinbarung). 2. Nachweis, dass die Stunden erbracht wurden.
"Das ist ja nun ziemlicher Blödsinn. Er wird ja einen Arbeitsvertrag haben." Ein Arbeitsvertrag muß nicht zwangsläufig schriftlich abgeschlossen werden: http://www.gruenderleitfaden.de/personal/arbeitsverhaeltnis/arbeitsvertrag.html Das kommt in kleineren Firmen öfter vor als man denkt.
Hans sollte vielleicht erstmal darlegen welche Art vom Lohn er nicht bekommen hat(Normalstunden oder Überstunden) und wie die Arbeitszeit erfaßt/abgerechnet wurde. Hier streichen einige AG gern mal einfach nach einer Kündigung die Stunden um Kosten zu sparen. Ist mir auch schon mal passiert. Beim Arbeitsgericht haben die nur gefragt ob ich das beweisen kann und das war eben nicht möglich weil es keine Zeiterfassung gab.
es hantelt sich um Überstunden, den 1 und 2 weinachtsfeiertag verschiedenes Werkzeug und natürlich fehlt noch ein Arbeitszeugniss
>es hantelt sich um Überstunden, den 1 und 2 weinachtsfeiertag >verschiedenes >Werkzeug und natürlich fehlt noch ein Arbeitszeugniss ich bin nicht sicher aber 1 und 2te Weihnachtsfeiertage sind gewöhnlich Feiertage, er sei denn für dich normale AT (z.B.Gastronomie,öffentl.Dienst etc.)und daher werden die mit Ausnahmen auch nicht bezahlt. Kann mich aber auch irren. Hängt von der Art der Tätigkeit ab. Wie Werkzeug?, was hat das mit Lohn zu tun. Haste Werkzeug nicht abgegeben und mußte es nun bezahlen bzw. Lohnabzug? Da muß dein Chef dann aber einen Verwaltungsvorgang zu haben z.B. das du Werkzeug erhalten und dafür unterschrieben hast. Ansonsten kann dein Chef es dir nicht abziehen wenn er das nicht beweisen kann. Könnte problematisch sein wenn der Wert des Werkzeugs phantastisch geschätzt wurde. Auf ein wohlwollendes wahres Arbeitszeugnis haste einen Rechtsanspruch. Kommt der Chef trotz Fristsetzung dem nicht nach könnte evtl.sogar Schadenersatz wegen Nichterfüllung fällig werden wenn dir dadurch geeignete Stellen durch die Lappen gehen was aber schwer zu beweisen wäre. In einigen Punkten würde ich da mal nachhaken und Auskunft verlangen. Vielleicht ist der Sachverhalt ja ganz lapidar. Evtl.kann man auch mit jemanden aus dem Personalbüro (sofern existent) darüber sprechen. Besser wäre es aber schriftlich mit Fristsetzung. Wenn dann der Sachverhalt nicht plausibel geklärt werden kann, kann man immer noch zum Anwalt rennen. Hauptsache du hast schon alle Papiere insbesondere die Arbeitsbescheinigung bekommen. Die brauchste gewöhnlich nämlich für die Stütze oder haste schon wieder was Neues?
ne das Werkzeug war oder ist mein Eigentum es ist nur in der Firma verschwunden im Handwerk sollte es schon die beiden Feiertage geben? den Rest hab ich schon bis auf das Arbeitszeugniss aber ich war nur 3 Monate in diesem Laden beschäftigt. glücklicherweis ewar ich zu dieser zeit noch Student so das ich die Stelle im Lebenslauf vergessen kann
>ne das Werkzeug war oder ist mein Eigentum es ist nur in der Firma >verschwunden Das wirste wohl unter Verlust verbuchen müssen. Glaube nicht das du nochmal die Möglichkeit hast dem Verlust nachzugehen und dein Chef ist dazu nicht verpflichtet dir das zu erlauben. >im Handwerk sollte es schon die beiden Feiertage geben? Natürlich kann auch Arbeit an Sonntagen vom Chef angeordnet werden. Wie schon geschrieben wären ein Arbeitsbeleg oder andere Beweise(Zeugen) nötig um hier Lohn einfordern zu können. Zuschläge müßten dann auch bezahlt werden. >den Rest hab ich schon bis auf das Arbeitszeugniss aber ich war nur 3 >Monate in diesem Laden beschäftigt. Gesetzlich kannste ein Zeugnis verlangen, aber umfangreich wird es kaum ausfallen und damit nutzlos sein. >glücklicherweis ewar ich zu dieser zeit noch Student so das ich >die Stelle im Lebenslauf vergessen kann Kurze und/oder häufige Stellenwechsel sollte man ohnehin nicht im Lebenslauf dokumentieren weil das unter Umständen negativ beurteilt wird. Wegen dem Werkzeug könnte man vielleicht noch mal mit dem Chef reden sofern das Werkzeug eindeutig auffindbar und identifizierbar ist. Wenn die lieben Kollegen das Werkzeug bereits mit nach Haus genommen haben wird es nicht mehr beschaffbar sein, es sei denn du erstattest gegenüber verdächtigen Personen Strafanzeige wegen Diebstahls. Halte ich allerdings für aussichtslos wenn dein Werkzeug keine Seriennr. oder andere Individualmerkmale besitzt die deinen Eigentumanspruch glaubhaft macht. Ein Richter würde wahrscheinlich sagen: das man auf seinen Kram besser aufpassen soll. Außer den aufgezeigten Möglichkeiten wird man kaum was tun können. Ich habs mir jedenfalls abgewöhnt Arbeitskollegen zu vertrauen und denen was zu leihen. Wenn es unvermeidbar wäre, wäre ich schnell bei dem Ausleiher auf der Matte und würde die Herausgabe verlangen wenn die Rückgabe verschlampt wird. Natürlich sind solche Ratschläge nachträglich nichts Nütze aber man kann daraus lernen.
>Hallo >ich wurde von meinen letzten Arbeitgeber was dem Lohn anging betrogen. Das ist unsere typisch Deutsche Mentalität, anstatt die Probleme mit Nachbarn, Arbeitgeber, Möbelhaus etc. unter viel Augen zu klären, rennen alle sofort zur Polizei oder zum Gericht... Du gehst damit zu dem Arbeitgeber und sprichst ihn darauf an, am besten eine Frist für die Auszahlung (2-4 Wochen). Wenn er schlau ist, wird er schon wissen, dass die Auszahlung ihm viel Ärger und Zeit erspart. Falls er sich nicht rührt, gehst du zu einem Anwalt.
@ ich & ich wieso sollte es schlechtem Geld noch gutes hinterherschmeissen oder glaubst du der Anwalt arbeitet umsonst?
ich & ich wrote: > Ansonsten eine > Spritze kaufen, mit Lösungsmittel für Autolack befüllen und am Auto von > dem Typen vorbei laufen. Und das von einem, der noch 3 Posts vorher den Moralprediger hat raushängen lassen. Glückwunsch!
> Ansonsten eine > Spritze kaufen, mit Lösungsmittel für Autolack befüllen und am Auto von > dem Typen vorbei laufen. Etwas OT, aber: Wo kriegt man Lösungsmittel für Autolack und beschädigt das die Grundierung? (Nein, ich habe kein Problem mit meinem Arbeitgeber sondern mit einem schlecht lackierten Türschweller)
Vor dem Arbeitgericht kann man sich selbst verteidigen und es kostet normalerweise für den Arbeitnehmer nichts. Allerdings gibt es sehr kurze Fristen. Bei einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung z. B. hat man nur 3 Wochen Zeit zum klagen. Mir wurde mal in der Ulaubszeit gekündigt. Nach dem Urlaub habe ich beim Arbeitgeber reklamiert. Der hat mir dann nach 14 Tagen einen Besprechungstermin gegeben; wohlweislich, daß dann die Frist zum klagen verstrichen war. good luck
>Der hat mir dann nach 14 Tagen einen >Besprechungstermin gegeben; wohlweislich, daß dann die Frist zum klagen >verstrichen war. Die Kündigung wäre erst wirksam gewesen wenn du davon rechtsverbindlich Kenntnis erlangt hättest. Die Kündigung muß nicht umsonst schriftlich erfolgen. (Gesetzlich vorgeschrieben) Da haste doppelt gepennt. Das mit den drei Wochen hab ich auch mal nicht gewußt und als ich dann davon erfuhr war es zu spät.(Ewig her) Ich bin nicht sicher ob alle Art von Klagen vor dem Arbeitsgericht der 3 Wochen Frist unterliegen aber eine Befragung eines Rechtspflegers beim Arbeitsgericht kann das schnell klären(Ist ja keine Rechtsberatung). Solche Geschichten sollten jeder Arbeitnehmer zeigen das die Arbeitgeber das personifizierte Böse sind und man die auch genauso behandeln muß. Die sind nämlich nur so lange umgänglich und freundlich solange man für die von Nutzen ist. Danach ist Schluß mit lustig. (Wenn es nicht gegen das Gesetz wäre hätte ich schon ein paar Leichen im Keller). Merkt euch das mal wenn ihr das nächste Mal wieder einen Arbeitsvertrag ungeprüft oder schnell unterschreiben sollt. @Hans >@ ich & ich >wieso sollte es schlechtem Geld noch gutes hinterherschmeissen oder >glaubst du der Anwalt arbeitet umsonst? Bei Rechtsschutz(privat oder über die Gewerkschaft) oder auf Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe bei Arbeitslosigkeit SELBSTVERSTÄNDLICH. Bitte erst informieren, dann Sprüche machen.
Hier muss ich unsere ausländischen Mitbürger loben, da sie die deutschen Gesetze sehr gut Nutzen, nicht immer nur Ausnutzen. ;-)
Und eines noch: Hurrry Up !!! Die Fristen sind kurrz!!! Ist die Frist erstmal abgelaufen, nützt Dir gar nix mehr
>Bei zb zb 200 Euro Eigenanteil ist dann der Gewinn gleuch Null Erklär mal was du mit den 200 Euro meinst? >st die Frist erstmal abgelaufen, nützt Dir gar nix mehr Es sei denn, die Fristversäumniss kann dir nicht angelastet werden weil du im Urlaub oder Krank warst. Auf Antrag kann man Fristverlängerung beantragen.(Rechtspfleger fragen). Unwissenheit ist kein Grund.
Bei drei Monaten kann man wohl von einem Arbeitsvertrag ausgehen, da anscheinend für die anderen Monate Geld überwiesen wurde, kann man sogar den Stundenlohn nachweisen. Schwierig wird es aber mit den Überstunden. Wenn die nicht ausdrücklich angeordnet wurden, ist das Dein Privatvergnügen. Noch problematischer sind 1. und 2 Weihnachtsfeiertag. Da darf nämlich eigentlich gar nicht gearbeitet werden, auch nicht freiwillig, es sei denn, es gab ganz besondere Umstände. Dann müsste es aber auch eine klare Anweisung geben. Wenn der Chef an den Tagen aber auch da war und sich das irgendwie beweisen lässt, wird es spannend. Dann könnte man drauf kommen, dass der rechtswidrig Arbeitsleistung am Feiertagen geduldet hat. Aber man muss das natürlich alles beweisen können. Gruss Axel
Wenn du ganz fies bist zeig deinen Chef wegen Schwarzarbeit an oder bei der Krankenkasse/Finanzamt. Die verstehen da nämlich keinen Spaß.
Vor einem Arbeitsgericht hast Du so gut wie keine Chance. Da werden strikt kapitalistische Interessen verfolgt. Und wegen Deinen 200EUR lohnt es sich schon gleich fuenf mal nicht, da kostet Dir der Antwalt schon das 4-fache. Leergeld und fertig.
Micxhael G.
>da kostet Dir der Antwalt schon das 4-fache
Quatsch, Honorar wird nach RVG berechnet.
RVG-Rechner gibts im Netz.
Bei 200 Euro Streitwert:
Beratung =20 Euro
Prozeß verloren =256 Euro
Bei Einigung = 156 Euro
Wo ist denn da das 4-fache?
Irrtum vorbehalten
@ ups du spacko Streitwert bei einem arbeitsgericht ist immer mindestens ein monatsgehalt!!! selbst wenn der tatsächliche wert nur bei 200euro liegt
@zzzz Deshalb muß man einen Post nicht gleich mit Beleidigungen würzen. Trotzdem Danke für die Info.
Es stimmt aber der Streitwert ist stets mindestens 1 Brutto Monatsgehalt. Bei Kündigungsschutzklagen sind es sogar noch mehr Brutto Monatsgehälter!!!!!!!!!
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