Hallo, ich werde demnächste meinen Job kündigen aufgrund gesundheitlicher und auch rechtlicher Probleme im/mit dem Unternehmen. Ich frage mich nun, ob ich meine LabView- Lizenz mitnehmen darf? Sie ist auf meinen Namen registriert. Was sagt Ihr dazu? Gruss Sarah
Hi Sarah, nun wenn Du sie aus Deiner Tasche bezahlt hast und auch durch den Arbeitgeber keine Sonderbehandlung ( ermäßigter Preis oder besonderer Funktionsumfang ) erhalten hast sehe ich das so das es Dein Eigentum ist. Aber das ist nur meine Leienhafte einschätzung der Rechtslage. Grüße Olaf
Hallo Sarah, ich nehme an das die Lizenz von dem Unternehmen erworben (bei den Preisen ^^) wurde und somit auch deren Eigentum ist. Soweit mir bekannt ist wird auch keine Lizenz an Privatpersonen vergeben d.h. auch wenn nur du bei Aktivierung & Benutzung vertreten bist gehört die Lizenz weiterhin dem Unternehmen (leider ^^). Falls du die Lizenz selbst erworben hast, ist Sie natürlich dein Eigentum und du darfst die Lizenz mitnehmen. Das ist wie wenn man seinen eigenen Werkzeugkoffer mit bringt, den darf die Firma ja auch net einfach einbehalten ^^. Grüße Yob
Was nutzt denn eine Lizenz? Um upzudaten und Support zu nutzen, nehme ich mal an? Da es sich nur um einen Schlüssel handelt, würde ich mir da nicht groß Sorgen machen, kopieren und ausschließlich zu privaten Bildungszwecken nutzen. Wenn dein AG durch die Registrierung Schwierigkeiten bekommt Leistung des Herstellers zu erhalten ist das sein Problem. Bei kommerzieller Verwendung kaufste eben ein Paket und machst dir dann keine Sorgen mehr. Datenträger, Registrierungsnr., Handbücher gehören natürlich deinen AG weil er das auch Anhand seiner Unterlagen beweisen kann. Ich vermute allerdings das dein Ex-AG die Handhabe hat die Registrieung ändern zu lassen. Wenn du Experte mit der Software bist dürfte er Schwierigkeiten haben Ersatz zu bekommen. Natürlich ist das nur meine persönliche Meinung und keinesfalls als Rechtsrat aufzufassen. Wenn du beim Klauen erwischt wirst biste selbst schuld, sonst niemand. Kleiner Tip: Such dir im Web (Gully oder so) einen anderen Schlüssel der nicht registriert ist.
@ schwups... Ich bin "begeistert" von deinen Moralvorstellungen :-(
>Kleiner Tip: Such dir im Web (Gully oder so) einen anderen Schlüssel >der nicht registriert ist. Ist diese Section bei Gully nicht schon lange tot?
Auf mich sind in der Firma 2 Rechner, 1 Telefon, 7 Lizenzen und etliche Bücher bestellt und registriert. Darf ich die später auch mitnehmen?
Wenn ich in meiner Firma gekündigt werde, darf ich den Firmengewinn mitnehmen?
@Alex W: Einmal (mein Beitrag) Zynismus sollte reichen - er hat es sicher kapiert.
Chef wrote: > @Alex W: Einmal (mein Beitrag) Zynismus sollte reichen - er hat es > sicher kapiert. Wieso "er"?
Alex W. wrote: > Wenn ich in meiner Firma gekündigt werde, > darf ich den Firmengewinn mitnehmen? und die kupferleitungen ausm gebäude ?^^ ...
Andi D. wrote: > Alex W. wrote: >> Wenn ich in meiner Firma gekündigt werde, >> darf ich den Firmengewinn mitnehmen? > > und die kupferleitungen ausm gebäude ?^^ > ... ups, hätt ich ja beinahe vergessen ^^ vorallem bei dem Kupferpreis ^^ xD
>vorallem bei dem Kupferpreis Der dürfte stark gefallen sein wie alle Schrottpreise. >Hannes Jaeger >Ich bin "begeistert" von deinen Moralvorstellungen :-( Und ich von deiner Schmallippigkeit. Meine Moralvorstellungen sind doch harmlos im Vergleich zur Moral einiger Manager, Politiker und sonstiger Typen die der Meinung sind, Regeln gelten für die nicht.
schwups... wrote: > Meine Moralvorstellungen sind doch harmlos im Vergleich > zur Moral einiger Manager, Politiker und sonstiger Typen > die der Meinung sind, Regeln gelten für die nicht. Nur weil andere sich falsch verhalten, muss man selber nicht das gleichen machen!
>Wenn ich in meiner Firma gekündigt werde, >darf ich den Firmengewinn mitnehmen? ja, nennt sich dann abfindung, geht aber erst in höheren managementpositionen. geht sogar, wenn die firma eigentlich keinen gewinn erwirtschaftet hat.
Abfindung gibts nur wenn man unrechtmäßig gekündigt wurde. Sarah will aber von sich aus kündigen, da gibts dann nichts.
Wenn's nur am Namen liegt ... nennen wir's goldenen Fallschirm. Also, ja die Software, der Bonus, der Gewinn, .. gehoeren alles dazu. Das braucht nachher eh niemand mehr.
Hallo Sarah, natürlich darfst du die Lizenz mitnehmen, Du darfst Dich dabei nur nicht erwischen lassen. Gruss Bernd
> Nur weil andere sich falsch verhalten, muss man selber nicht das > gleichen machen! Der Satz gilt aber nur für Otto-Normalverbraucher.
Gast wrote: >> Nur weil andere sich falsch verhalten, muss man selber nicht das >> gleichen machen! > > Der Satz gilt aber nur für Otto-Normalverbraucher. Und für alle ehrlichen Menschen mit gesundem Menschenverstand...
Hi, Naja sie ist auf dich registriert ? Den gehört sie faktisch dir, wies rechtlich ist ka. hatte mal was Ähnliches und zwar ging des um mehrere Handy SIM karten diese wollte ich wieder einziehen da des umschreiben auf die Firma nicht möglich war, da diese aber nicht raus gerückt wurden hab ich sie sperren lassen des ging den halt vors Arbeitsgericht wo dann festgestellt wurde das diese auf mich registriert wurden und ich diese sperren darf um Missbrauch vorzubeugen da ich ja beim verlassen der Firma keine Kontrolle mehr da drüber habe.
Also erstmal würde mich interessieren, wie du die Lizenz denn überhaupt mitnehmen möchtest? Wenn die Lizenz online registriert wurde (was sie zwangsweise muss, denn sonst hättet ihr nur eine 30 Tage Evaluierungszeit) dann ist dieser Lizenz-Key unbrauchbar auf deinem Rechner! Denn sobald du dich online damit registrierst, wird anhand der Hardware ein weiterer, für dich nicht sichtbarer Schlüssel generiert und auf der Datenbank von NI abgelegt. Möchtest du nun den Lizenz-Key woanders installieren wirst du spätestens bei der Registrierung auf die Nase fallen, denn der Datenbankserver von NI wird dich darüber informieren, dass dieser Key auf einen anderen Computer registriert ist! Die Lizenzen von NI sind leider "Einweg-Lizenzen". Das jedenfalls fürs erste. Du kannst jedoch direkten Kontakt mit NI aufnehmen und dort z.B. angeben, dass der eigentliche Rechner kaputt ist und die Lizenz nun auf einem anderen Rechner laufen soll. Dafür darf jedoch der vorherige Rechner kein LabVIEW mehr installiert haben bzw. nicht mehr am Netz hängen. MfG Marvin
> Also erstmal würde mich interessieren, wie du die Lizenz denn überhaupt > mitnehmen möchtest? Gaaaaanz einfach: Rechner unter den Arm und los...
Moatherboard reicht wahrscheinlich (paßt besser in die Tasche).
> Ich würde sagen die HDD.
Du hast noch nie mit Node-locked-Software gearbeitet [x]
Als langjaehriger Mitarbeiter dar man ueblicherweise den PC behalten, da der Nachfolger eh einen Neuen bekommt.
Tja die Sache mit dem "Rechner untern Arm und los" wäre prinzipiell eine Lösung. Jedoch glaube ich nicht, dass auch der ihr gehört und damit wären wir wieder bei dem Problem der Rechtslage die besagt: "Materialien, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer stellt, bleiben Eigentum des Arbeitgebers und sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnis dem Arbeitgeber zurückzugeben". Sollte der Rechner tatsächlich ihr gehören, stellt sich mir die Frage wo sie denn bitteschön gearbeitet hat? MfG
Den Rechner darf man nach ein paar Jahren bei der Firma meist mitnehmen, denn welcher neue Mitarbeiter will auf einer alten Maschine rumhaemmern. Die Firma spart sich so uebrigens die Entsorgungsgebuehren und den damit verbundenen Aufwand.
Naja aber das ist nicht die Regel! Versucht das mal in einem etwas größeren Unternehmen durchzusetzen. Dort gibt es so etwas wie eine Bestandliste, die Kontrolle über Ein- und Ausgaben und Beweispflicht eben genau für die Entsorgung die du angesprochen hast. Sollte dort etwas nicht dokumentiert und begründet sein, kann eine Firma ziemlich viel Ärger bekommen! Sprichst du allerdings von einen kleineren Betrieb, dann ist es natürlich denkbar, dass Firmen ihren "Schrott" gleich mit der Arbeitskraft zusammen entfernt. Aber sollte das der Fall sein wäre selbst dann der Arbeitgeber verpflichtet den Rechner "platt" zumachen. Lizenzen sind nämlich genau gesehen nicht übertragbar und welcher Chef will schon, dass ein Ex-Mitarbeiter mit den für seine Firma registrierten Lizenzen in der Welt rumsurft? P.S.: Welcher Chef lässt seine Mitarbeiter eigentlich "ein paar Jahre" mit einem Rechner arbeiten? Wenn dieser Grundbestandteil der Arbeit ist, ist es unabdingbar immer aktuelle Hardware zum Arbeiten zu haben und ich glaube kaum, dass dann der Chef seine Hardware verschenkt.
>Welcher Chef lässt seine Mitarbeiter eigentlich "ein paar Jahre" mit einem
Rechner arbeiten?
Solange der Mitarbeiter keinen zwingenden Grund fuer einen neuen Rechner
bringt gibt's auch einen. Fuer etwas Surfen, etwas Word und so, tut's
auch ein Alter.
Welcher Arbeitgeber gibt eigentlich freiwillig seinem Mitarbeiter einen PC mit, wenn dieser die Firma verlässt? Auf dem PC sind doch neben Lizenzschlüsseln teurer Software sicherlich auch etliche Dokumente mit firmenrelevanten Informationen. Soll damit der Ex-Mitarbeiter direkt zur Konkurrenz wechseln? Ich kenne es nur so, dass der PC eingezogen, eine Kopie der Dokumente auf der Festplatte auf DVD gebrannt wird und die Festplatte dann physikalisch zerstört wird.
Ich wuerde davon ausgehen dasss der Mitarbeiter schon alles kopiert hat, das er haben wollte ... pro forma darf er dann noch unterschreiben, dass er das nicht gemacht hat.
Naja ich denke bei Thema gehen die Meinung doch sehr auseinander. Um bei dem eigentlichen Thema zu bleiben: Ich habe mich heute durch Zufall mit einem Jurabewandten darüber unterhalten und in Erfahrung bringen können, dass es rein rechtlich gesehen keinerlei Recht für Mitarbeiter auf Materialien gibt wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, solange diese nicht selbst dem Unternehmen zugetragen wurden. Es sei denn es wurde schriftlich festgehalten. Genauer Wortlaut des Jurastudenten im 9. Semester für Arbeitsrecht. Das kann ich dann erstmal auch nur so glauben und bestätigt meine Annahme. In diesem Sinne ... Marvin
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