Hallo, ich bin Werkstudent und werde bis zum Ende des Arbeitsverhältnis 6 Monate gearbeitet haben, bei 10h/Woche. Die 6 Monate entsprechen einerseits der Probezeit, die dann ablaufen würde, andererseits auch die Bearbeitungszeit meiner Diplomarbeit, die dann vorbei ist. Im Arbeitsvertrag steht kein Urlaub drin. Hab ich dennoch Urlaubsanspruch, den ich dann am Ende der 6 Monate einfordern sollte? Grüße Gast
Was steht im Vertrag? mehr als 3 Tage werden es aber nicht werden...
Auch als Werkstudent gehst du ein normales Arbeitsverhälnis mit deinem Arbeitgeber ein, hast also de facto auch einen Urlaubsanspruch, der gesetzlich vorgeschrieben oder im Tarifvertrag geregelt ist. Dein Urlaubsanpruch muss also nicht zwangsläufig im Vertrag genannt werden, da er sich zwangsläufig ergibt. In meinem Fall (auch 10h/Woche) wurde ich nach ERA bezahlt (teil des Arbeitsvertrags) und hatte einen Urlaubsanpruch von - ich glaube - 7 Tagen für 12 Monate. Ob du diesen Urlaub in Anspruch nehmen musst oder ihn dir auszahlen lassen kannst, solltest du vielleicht noch mal mit deinem Arbeitgeber abklären.
Ja du bekommst von der Anzahl her den selben Urlaub wie normale Mitarbeiter, ABER: bei 10h/ Woche ist ein Arbeitstag = 2h, das heißt dein Urlaubstag wäre auch nur 2h lang!!
Es wird sich wohl nach dem Bundesurlaubsgesetz richten, wie auch für Hilfskräfte an der Uni: Wochenarbeitszeit / 3 = Anzahl der Stunden Urlaub pro Monat Da kommt garnicht mal so viel zusammen. Aber hey, Diplomarbeit? Wer will den währenddessen groß Urlaub machen.
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