Hallo! Kurze Frage: Ein Gewerbetreibender stellt elektronische Fertiggeräte in Deutschland her und verkauft diese ausschließlich ins nicht-EU-Ausland an Endkunden. Welche gesetzlichen Bestimmungen/Richtlinien muss der Hersteller einhalten? Bitte kurz und sachlich antworten und Thema nicht breit treten. Danke Gruß MB
1. Falls beim Export ausfuhrgenehmigungspflichtige Bauteile oder Baugruppen verwendet werden diese beschaffen. 2. Beim Export bzw. Handel via Internet gelten soviele unterschiedliche nationale Vorschriften zwischen Käufer und Verkäufer, daß hier wohl der Gang zu einem entsprechenden Anwalt dringend angeraten ist, wenn man keine bösen Überraschungen erleben will.
Danke. Soweit ich bereits gelesen habe trifft ROHS, WEEE und ElektroG in dem geschilderten Fall nicht zu - sehe ich das richtig? Gruß MB
Das ist völlig richtig - diese Regeln gelten nur, wenn die Geräte in Deutschland / EU in den Verkehr gebracht werden. Dafür gelten alle Regeln im entsprechenden Drittland. Gruß, Marcus
Danke! Nehmen wir an der Hersteller verkauft z.B. bei einer Online-Auktion und wüsste noch gar nicht, in welches Drittland das Gerät verkauft wird - nach welchen Richtlinien müsste das Gerät dann gefertigt sein?
Ein Anwalt ist leider der komplett falsche Anprechpartner, der weiss gar nichts. Juristen haben den Anforderungen an ein Ingenieurstudium nicht genuegt. Vergiss die. Allenfalls ein Produktpruefer des Ziellandes ? Die haben sicher Pruefstellen.
>und wüsste noch gar nicht, in welches Drittland das Gerät verkauft wird - >nach welchen Richtlinien müsste das Gerät dann gefertigt sein? Da er das Zielland nicht kennt, kennt er auch die Regeln nicht, denen sein Gerät gehorchen muss. Also kann er es auch nicht entwickeln. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Er bietet ein Gerät für jene Zielländer an, deren Regeln es gehorcht.
Es gibt Laender, zB die der EU, die haben eine Vorschrift, deren Erfuellung kann selbst bestaetigt werden. Dann gibt es andere, zB Kanada, da muss man das Geraet vor Inverkehrbringung pruefen lassen. Das sollte man vorher abklaeren. Das kann teuer werden. Bei den USA zB haftet der Importeur. Daher will der die Pruefungen, resp deren Zertifikate sehen. Die kann man hier bei passend zertifizierten Pruefstellen machen lassen. Die machen dann die Pruefung nach US Vorschriften und das wird dann anerkannt. Zuerst muss man sich die fuer das jeweilige Land zustaendige Vorschriftenstelle heraussuchen, dann dort die Vorschriften besorgen. Ja, das kostet in der Regel. Dann schauen ob und wie die erfuellbar sind. Dieselbe Stelle kann dem Interessenten dann auch heimische und fremde, anerkannte Pruefinstitute nennen, die eine solche Pruefung dann durchfuehren. Dann gibt es weitere Vorschriften, neben EMV und Sicherheit, die zu beachten sind. Manchmal ist nur eine deklaration erfoderlich machmal ein Pruefung. China zB hat bereits oder plant ein RoHS, da ist eine Pruefung zwingend vorgeschrieben.
Nach deutschen Ausfuhrrichtlinien muß auch darauf geachtet werden, dass die exportierten Produkte nicht in der Dual- Use- Liste aufgeführt sind. (Kennzeichen auf der AE : Y 901). "Dual use " meint, dass die Produkte nicht für militärische Zwecke missbraucht werden können. Nimmt nämlich ein Iraki Deinen u- Controller und wirft ihn einem US GI im Irak an den Kopf , verletzt diesen damit tödlich, dann....usw. usf. also lieber Export lassen und weiter Sozialhilfe kassieren !
..ach ja, und die Ausfuhr- Produkte dürfen auch nicht in der Liste der schutzbedürftigen Kulturgüter aufgeführt sein (Kennzeichen auf der AE = Ausführerklärung: Y 902). Beispielsweise würdest Du Dich strafbar machen, wenn Du versuchen würdest ein deutsches, spätgothisches oder gar romanisches LED- Lauflicht zu exportieren !
Danke für Eure informativen Antworten! Echt klasse! OK, bleiben wir mal bei dem Beispiel USA: fiktives Fallbeispiel: Ein Hersteller stellt ein Gerät her und verkauft es an einen privaten Endkunden in den USA. Der Hersteller führt keinerlei Prüfungen an dem Gerät durch. Der Endkunde wäre doch dann der Importeur. Der Endkunde kommt seiner Pflicht nicht nach und führt auch keine Prüfung durch. Ein Freund des Endkunden lässt das Gerät fallen und schneidet sich an einem Glassplitter des Gerätes und verblutet. Wer haftet?
Der Endkunde als Importeur. Der kann natuerlich probieren den Hersteller zu greifen.. aber da ist ein Kontinnt dazwischen.
Danke! Bleiben wir bei dem Beispiel, in welchen Drittländern würde nicht der Importeur sondern der Hersteller haften? Nehmen wir nur die kaufkräftigen Länder wie: Schweiz, Kanada, China, Japan, Australien, Russland.
Na. Das Gerate sollte natuerlich den Sicherheitsrichtlinien entsprechen. Da sollte man sich schon mal drum kuemmern. Desgleichen sollte man eine Ahnung haben in welchen Zielmakt das Produkt denn gelangen soll. Consumer nehmen die hohen Stueckzahlen, das ist aber was ganz anderes wie industriell. Die EMV Vorschriften sind auch unterschiedlich.
Ich nehme an du meinst mit "man" den Hersteller. Wenn für USA der Importeur (also im Beispiel = Endkunde) für das Gerät haftet, muss der Hersteller dann irgend welche Prüfungen in Deutschland machen lassen? Die Betonung liegt auf "muss". Was ich meine ist, kann der Hersteller belangt werden, wenn er keinerlei Prüfungen vornimmt, kein CE-Zeichen usw. am Gerät anbringt und ausschließlich in die USA an Endkunden verkauft?
So machen es andere (siehe besonders den grün unterlegten Text): http://www.afterbuy.de/afterbuy/shop/storefront/start.aspx?seite=/afterbuy/shop/storefront/produkt.aspx%3Fshopid%3D37266%26produktid%3D662188 Ob das rechtlich geprüft und wasserdicht ist, bleibt allerdings offen. Früher gab es mal richtig viele "Exportgeräte" auf dem deutschen Markt. Mittlerweile findet man sowas kaum noch, was die Vermutung nahe legt, dass es rechtlich vielleicht doch kein geeignetes Schlupfloch ist.
Mega-Bastler wrote: > OK, bleiben wir mal bei dem Beispiel USA: > fiktives Fallbeispiel: Ein Hersteller stellt ein Gerät her und verkauft > es an einen privaten Endkunden in den USA. Der Hersteller führt > keinerlei Prüfungen an dem Gerät durch. Dann handelt der Hersteller nicht sonderlich klug. Haften muß immer der Erstinverkehrbringer (Hersteller). Was anderes wäre auch unsinnig, da nur der Hersteller wissen kann, wo bei seinem Gerät Gefahren bestehen könnten. Für Zwischenhändler und Endverbraucher ist das Gerät dagegen eine Blackbox. Wie soll er was prüfen, was er nicht kennt? Und Du wirst Deinen Kunden ja nicht die kompletten Entwicklungs- und Fertigungsunterlagen offen legen. > Der Endkunde kommt seiner Pflicht nicht nach und führt auch keine > Prüfung durch. Seit wann prüfst Du denn ein Gerät, welches Du kaufst? Du schaltest es an und es geht oder geht nicht. Weitergehende Prüfungen sind unmöglich. > Ein Freund des Endkunden lässt das Gerät fallen und > schneidet sich an einem Glassplitter des Gerätes und verblutet. Wer > haftet? Wenn es ein Mangel bei normalem Gebrauch ist, natürlich Du. Ein Export schützt auch nicht vor Reimport. Wenn der Käufer das Gerät in der EU wieder verkauft und Du hattest kein CE draufgepappt, dann such Dir schonmal nen Anwalt. Es ist übrigends ein Irrtum, zu glauben, ein Export nach USA ist einfacher. In USA sind die Entschädigungszahlungen bedeutend hörer. Es kann sich daher durchaus auszahlen, Geräte für USA sogar noch strenger zu prüfen. Peter
> Haften muß immer der Erstinverkehrbringer (Hersteller).
Moment - das widerspricht aber nun dem, was oben geschrieben wurde,
nämlich dass der Importeur (endkunde) in USA haftet. Was ist also nun
richtig?
Vergiss es einfach, Mega- Bastler ! Wenn Du in die USA exportieren willst, geh einfach mal zu einem Versicherer, der Dir eine Produkthaftplichtversicherung für die USA anbietet. Die Beiträge dafür sind so horrend, dass sich in den seltensten Fällen ein Export dahin lohnt. Erblindet die Katze eines Deiner Kunden beim Blick in das LED- Lauflicht oder erleidet sie irreparable psychische Schäden eben durch dieses Dein Produkt , mußt Du mit Schadensersatzansprüchen in Millionenhöhe rechnen !
Äähhm.... Ich stelle weder irgend etwas her, noch exportiere ich in die
USA oder sonstwo hin. Wie kommt ihr da nur immer wieder drauf?
Wie ist denn nun die Antwort auf:
> Haften muß immer der Erstinverkehrbringer (Hersteller).
Moment - das widerspricht aber nun dem, was oben geschrieben wurde,
nämlich dass der Importeur (endkunde) in USA haftet. Was ist also nun
richtig?
Ich stelle weder irgend etwas her, noch exportiere ich in die USA oder
sonstwo hin. Wie kommt ihr da nur immer wieder drauf?
Wie ist denn nun die Antwort auf:
> Haften muß immer der Erstinverkehrbringer (Hersteller).
Moment - das widerspricht aber nun dem, was oben geschrieben wurde,
nämlich dass der Importeur (endkunde) in USA haftet. Was ist also nun
richtig?
@mega bastler Soll das hier eine Anleitung zur Umgehung von gesetztlichen Vorschriften werden ??? Es soll also ein Gerät hergestellt werden dessen Verkauf an Endkunden und auch Inbetriebnahme mangels Einhaltung von Vorschriften im Land des Herstellers (EU-Raum) nicht zulässig ist. Falls dieses Produkt auch im Zielland nicht den Vorschriften entspricht, beschlagnahmt der Zoll dieses Gerät bei Kontrolle und führt es der Vernichtung zu. In welcher Form überhaupt ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist und ob du hier nicht noch gegen weiteres geltendes Strafrecht verstossen hast wird dir hier wohl nur ein Anwalt beantworten können. Eine gute Betriebshaftpflicht und Vertragsrechtsschutz ist in diesem Fall wohl sehr angeraten.
> Soll das hier eine Anleitung zur Umgehung von gesetztlichen Vorschriften
werden ???
Nein, keineswegs, ich möchte eben wissen, wie es richtig wäre.
Wenn also der Importeur dafür zu sorgen hätte dass das Gerät geprüft
würde, dann müsste das eben der Hersteller nicht tun.
Der Importeur muss darauf schauen, dass das Geraet die Pruefungen bestanden hat. Ein Endkunde in den USA kann ja nur den Importeur greifen. Den Hersteller in einem Bananenstaat kann er nicht greifen. Wenn es allerding um genuegend Geld geht, so wird es sich allerdings lohnen den Hersteller zu greifen. Das muesste dann der Importeur machen. Ein Sammelklage gegen den Hersteller ... ist machbar. Mit einem lokalen Anwalt im Land des Herstellers, das wird teuer. Irgendwelche Anwaelte kann man abblocken wenn man mit einer CE Pruefung wedeln kann... der richtigen , die genau auf die Anwendung passt. Da kann es dann noch Interpretationen geben.
baue und verkaufe was du anzubieten hast. ist es schrott ,so bist du ein gauner funktioniert dein ding,dann klagt keiner hier sind fast nur paragraphenreiter und angstmacher ohne zivilkourage...ein unternehmer riskiert nun mal ;-) wer nicht riskiert gewinnt nichts. frohe ostern
Weshalb sollte sich ein Unternehmer durch Ignoranz der Vorschriften auszeichnen ? Ein Unternehmer sollte die Risken passend gewichten. Wenn man zB sicher ist CE zu erfuellen kann man liefern. Die Zertifikate kann man auf Anfrage dann ja nachliefern.
In Deutschland kann niemand ein Gerät rechtlich lückendicht produzieren und verkaufen. Das geht einfach nicht mehr. Da hat die Regierung schon dafür gesorgt. Man müsste millionär sein um alle Prüfungen machen lassen zu können und 200 Jahre alt werden um sich das alle gesetzestexte durchlesen zu können und auf die Ausführung der Prüfungen warten zu können. Und selbst dann würde irgend ein Abmahnanwalt einen vergessenen i-Punkt in der türkischen Bedienungsanleitung finden. spätestens jedoch, wenn jemand an einen Glassplitter stirbt weil er sich eine GS-geprüfte Tschenlampe in den Arsch gesteckt hat ist natürlich der Hersteller daran schuld. Wer sonst? Es stand ja nicht in der Bedienungsanleitung dass man sie nicht in den Arsch stecken darf! Jungs - aufwachen! IHR LEBT IN DEUTSCHLAND!
Ja, wir sind in Deutschland, und das passt schon so. In anderen Ländern gibts vielleicht weniger Vorschriften, aber das macht es nicht besser. Ich hab grade ein Teppichmesser in der Hand, eins von den billigen Plastikdingern mit Klinge zum rausschieben. Vorne, wo das Messer rauskommt steht folgender Text: "Warning Sharp Blade". Jetzt wäre interessant zu wissen warum das ausgerechnet in Englisch draufsteht, warscheinlich weil in Amerika mal jemand eine dicke Abfindung kassiert hat. Das sowas in Deutschland nicht auch funktioniert liegt wohl zum großen Teil an der Flut an Gesetzen, es gibt bestimmt auch eins, dass das anale Einführen von Taschenlampen als "nicht besimmungsgemäß" festhält und der Hersteller damit ausm Schneider ist.
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