Hallo! Ich weiß die Frage ist schwer zu beantworten, trotzdem stelle ich sie zur Diskussion: Fallbeispiel: Ein Hersteller verkauft einen Bausatz für ein elektronisches Gerät EU-weit an Endverbraucher (Platine komplett bestückt, Gehäuse fertig bearbeitet, Montageteile dabei). Der Kunde muss es also aus den Einzelteilen zusammenschrauben (nicht stecken oder schnappen). Ab wann gilt es als "Gerät" - ab wann ist es noch ein "Bausatz"? (Eine PC-Platine z.B. ist ja ein Gerät soweit ich weiß) Gruß MB
Am besten müssen eines oder mehrere Bauteile aufgelötet werden. Dazu braucht man Fachkenntnisse, also Bausatz.
Theroetisch könnte man es wohl sogar eine übliche Fernbedienung als Bausatz durchgehen lassen, muss man schließlich noch Batterien einlegen um die Funktionsfähigkeit herzustellen... Aber ich würd mich mal drauf festlegen, das ein Bausatz dann ein Bausatz ist, wenn man Bauteile, die keine Verschleißteile sind und die man nicht ohne Werkzeug einbauen kann, noch eingebaut werden müssen.
Die Benutzung eines Lötkolbens schiebt das Produkt sicher in die Kategorie Bausatz, bei einem Schraubendreher sollte es auch so sein, allerdings könnte es juristische Spitzfindigkeiten geben. Durch rechtsanwaltschaftliche Beratung und Rechtsschutzversicherung absichern wäre wohl zu empfehlen.
OK, soweit klar: "Werkzeug" und "Fachkenntnis" ist wohl der Knackpunkt. Ok, nehmen wir an ein Händler stellt so einen Bausatz zusammen, der auch wirklich eindeutig ein Bausatz ist (Löten usw. nötig) und verkauft ihn EU-weit an Endkunden. Muss dieser Händler dann auch: a) Den Bausatz in irgend einer Weise prüfen lassen? b) Vorschriften beachten, wenn ja welche? (ich meine nicht Verpackungsverordnung und solche sachen sondern welche die den Elektronik-Bausatz betreffen) Danke MB c) Müssen die Bauteile im Bausatz irgend welchen Richtlinien entsprechen? Danke MB
es ist glaube so lange ein bausatz , wenn er nicht ohne fachkentnisse in betrieb genommen werden kann also batterien einlegen kann jeder ne schraube reindrehen is glaube eine grauzone die meisten machen es so das man etwas wichtiges einlöten muss zB den Quarz oder so oder eine buchse
Den Pollin-Kram kriegt man auch ohne Fachkenntnisse gebacken, man muss nur löten können.
Es lässt sich nicht genau definieren, was Fachkenntnis ist. Und bei manchen Dingen ist es sehr umstritten und man bewegt sich auf dünnem Eis. Mit einem Lötkolben umzugehen, wird wohl als Fachkenntnis gewertet. Mit einem Schrauenzieher umzugehen, wird hingegen als für typische Nutzer durchführbar angesehen. So war das zumindest bei der Bewertung von Einsteckkarten für den PC: Hier muss das Gehäuse teilweise mit Schraubendreher geöffnet und die Karte eingesteckt und verschraubt werden. Das wird dem normalen Nutzer zugetraut und zählt nicht als Fachkenntnis. Ich könnte mir aber vorstellen, dass offensichtliche Maßnahmen, die nur dazu dienen, aus einem Gerät ein Bausatz zu machen, gerichtlich enden können. Wenn also z.B. nur noch ein Draht irgendwo angelötet werden muss. Ob du bei einem Bausatz Vorschriften einhalten musst? Sehr lustig, in der EU kannst du nichts ohne tausend Vorschriften machen. Du wirst z.B. auch eine Produkthaftung haben.
Ok ok - gehen wir bitte nun mal von einen echten anerkannten Bausatz aus. wie siehts dann mit meinen 3 Fragen aus?
Mega-Bastler wrote:
> Ab wann gilt es als "Gerät" - ab wann ist es noch ein "Bausatz"?
Es spielt überhaupt keine Rolle, ob Du etwas ein Gerät oder einen
Bausatz nennst.
Sobald Du eine Ware in der EU in Verkehr bringst, muß sie ein CE-Zeichen
haben und die notwendigen Richtlinien (z.B. EMV-, Niederspannungs-,
Maschinenrichtlinie usw.) erfüllen.
Ausnahmen gibt es nur, wenn Deine Ware nicht frei verkäuflich ist, z.B.
nur für gewerbliche Abnehmer.
Alles was Lieschen Müller bei Dir kaufen kann, muß sicher sein.
Peter
Das heißt der unterschied zwischen Bausatz und Gerät ist: Bausatz: kein RoHS, kein elektroG, kein WEEE nötig - aber EMV-Prüfung und eine CE-Kennzeichnung nötig Gerät: alles oben genannte nötig Ist das so?
Ich glaube, auch bei Bausatz gilt RoHS, kann mir nicht vorstellen, dass du heutzutage in Europa noch was Neues verkaufen darfst, was z.B. Bleilot enthält.
Das geht ja bunt durcheinander hier. CE und RoHS gibt es für Komponenten nicht. Genausowenig wie eine EMV Prüfung. Wie soll man denn einzelne Bauteile prüfen? Ein Bausatz wird erst vom Kunden zu einer funktionsfähigen Einheit zusammengesetzt, der ist dann für die Einhaltung der Bestimmungen zuständig. Der Produzent des Bausatzes haftet nur bei grober Fahrlässigkeit.
Danke Guido, so war es mir auch in Erinnerung. In welchen Gesetz kann man genau das nachlesen?
Also RohS wuerde ich fuer Bausaetze auch im Pflichtkatalog sehen. Wie soll man aus einer Bleischwarte je ein RoHS taugliches Geraet zusammenkriegen koennen. Desgleichen wenn eine Mikrowellen-Emittterschwarte als Bausatz verkloppt, wird es schwierig daraus ein CE taugliches Geraet zusammenzuschrauben.
Hmmm... RoHS.... Dann dürfte es ja eigentlich keine Röhrenverstärker-Bausätze geben. Gibt es aber!
hier einige Links zum Thema, http://www.arbeitsschutz-sachsen.de/verbraucherschutz/tevschutz.pdf http://www.stmwivt.bayern.de/publikationen Weitere Infos liefert auch das Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte http://www.bundesrecht.juris.de/gpsg/index.html
hier noch etwas zu RoHS Welche Produkte fallen unter RoHS? RoHS gilt für Elektro- und Elektronikgeräte (Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen, und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder und für den Betrieb mit Wechsel-spannung von höchstens 1 000 Volt bzw. Gleichspannung von höchstens 1 500 Volt ausgelegt sind), die unter folgende im Anhang IA der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte ("WEEE") genannten Kategorien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 10 fallen: 1 Hauhaltsgroßgeräte 2 Haushaltskleingeräte 3 IT- und Telekommunikationsgeräte 4 Geräte der Unterhaltungselektronik 5 Beleuchtungskörper 6 Elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester Großwerkzeuge 7 Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte 10 Automatische Ausgabegeräte sowie für elektrische Glühlampen und Leuchten in Haushalten.
JaaWaa wrote: > Also RohS wuerde ich fuer Bausaetze auch im Pflichtkatalog sehen. Wie > soll man aus einer Bleischwarte je ein RoHS taugliches Geraet > zusammenkriegen koennen. Das glaub ich eher nicht, es gibt ja auch weiterhin überall bleihaltiges Lot.
> Das glaub ich eher nicht, es gibt ja auch weiterhin überall bleihaltiges > Lot. Es gibt in der RoHS immer noch Ausnahmen in denen verbleites Lot eingesetzt werden darf. Bis auf wenige Ausnahmen sind die Hersteller aber gezwungen bleifreies Lot einzusetzen. Was du in deinem Kämmerlein verwendest interessiert keinen. Erst wenn du deine Produkte in Verkehr bringst hast du dich an die geltenden Gesetze ´(ElektroG)und Vorschriften zu halten. Und dann wirst du um Bleifrei nicht herumkommen wenn du nicht empfindliche Geldbußen riskieren willst.
Die gesetzlichen Grundlagen sind auf mehrere Gesetze aufgeteilt, die RoHS Sachen stehen im ElektroG, die zur EMV im EMVG. Da sind auch die Definitionen für "Gerät" zu finden. CE verteilt sich auf eine Unzahl von Einzelgesetzen, abhängig von der Produktart. In der RoHS gibt es momentan generelle Ausnahmen für Automotive, Medizinprodukte, Mess- Steuer- Regelsysteme, Aerospace und jegliche Wehrtechnik. Fest installierte Systeme sind ebenfalls nicht betroffen. Dazu gibt es ein paar punktuelle Ausnahmen, wie z.B. Blei in hochschmelzenden Loten.
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