Darf man das ohne Weiteres, bei Angabe der Quelle versteht sich? Meistens steht auf einem Datenblatt "All rights reserved". All ist ein sehr schwammiger Begriff. Ich habe ein paar Arbeiten mit Abbildungen aus den Datenblättern gesehen und mich nie gefragt ob es ok ist. Ich muss nun auch eine Arbeit anfertigen und bin am überlegen. Klar könnte ich die Firma anschreiben, aber wenn sie mir überhaupt auf mail anworten, was ist die email rechtlich Wert. Andererseits könnte ich die Schaltung nachzeichnen, will ich mir aber sparen, ausserdem verliert es am Wiedererkennungswert für die, die es schon kennen. Grüsse
Daniel schrieb:
> Darf man das ohne Weiteres, bei Angabe der Quelle versteht sich?
Selbstverständlich, Probleme könntest du nur kiegen, wenn du die Quelle
nicht angibst.
- Mach dich über "Zitatrecht" schlau. - Unabhängig davon ist es trotzdem eine gute Idee beim Rechteinhaber nachzufragen. - Am Enden von Datenblättern steht meist mehr als nur "all rights reserved". - Quellen immer angeben, auch beim Nachzeichnen - Das Nachzeichnen einer Schaltung geht vermutlich schneller als hier auf Antworten zu warten. - Nachzeichnen bedeutet nicht, dass man alle rechtlichen Probleme los ist. - Wird sich je jemand drüber aufregen, wenn man ein Bild aus einem Datenblatt geklaut hat? Mit großer Wahrscheinlichkeit nicht. Jedoch, da man nie weiß, wer die Arbeit später in die Hände bekommt, trotzdem lieber sauber arbeiten. - Es heißt "Ich überlege ..." statt "... bin am überlegen".
Nun mach's mal nicht so kompliziert, Hannes. Wieviele Studenten schreiben jährlich ihre Diplomarbeit und nutzen dafür wieviele Quellen... Hannes schrieb: > - Wird sich je jemand drüber aufregen, wenn man ein Bild aus einem > Datenblatt geklaut hat? Mit großer Wahrscheinlichkeit nicht. Über "Klauen" (d.h. ohne Quellenangabe) schon. Kritisch könnte es werden, wenn du etwas als dein geistiges Eigentum verkaufst (das heißt wohl "Plagiat"). Ich habe mal einen Buchautor angemailt, über den sich ein anderer beschwert hat ("Trittbrettfahrer"). Hier seine Antwort: http://melina.kilu.de/forum/viewtopic.php?f=9&t=51
Hat man nicht in "Bildung und Forschung" Mehr Freiheiten, was das Urheberrecht angeht?
> Nachzeichnen bedeutet nicht, dass man alle rechtlichen Probleme los ist.
Doch...
Aber ein ordentliches Bildzitat ist besser.
Wir haben jeweils das gesammte Datenblatt, resp. Datenblaetter im Anhang gehabt und darauf verwiesen.
> Nun mach's mal nicht so kompliziert, Hannes. Wieviele Studenten > schreiben jährlich ihre Diplomarbeit und nutzen dafür wieviele > Quellen... Erstens sollte man in einem Beruf, der nicht unerheblich darauf basiert geistiges Eigentum zu generieren, schon frühzeitig das geistige Eigentum anderer achten. Betrachte es als Fingerübung, auch bei einem lächerlichen Bild aus einem Datenblatt. Zweitens, stell dir vor, der OP wird irgendwann Politiker, Heerscharen von Journalisten schnüffeln in seiner Vergangenheit und zerren den Copyright-Verstoß ans Licht. Soll heißen, es lohnt nicht solche Leichen im Keller zu haben. PS: An die Horde von "alles muss kostenlos sein", Raubkopierern und ähnlichem, die wegen der Erwähnung von geistigem Eigentum loskrakeelen wollen: Fickt euch!
Hannes, keiner außer dir will hier loskrakeelen. Nur solltest du zur Kenntnis nehmen, daß das Urheberrecht nicht auf beliebige geistige Schöpfungen anzuwenden ist. Eine Schaltung beispielsweise unterliegt nicht dem Urheberrecht, maximal ihre schematische Darstellung - aber auch hier sind enge Grenzen gesetzt. Wer ganz sicher sein möchte, zeichnet die Schaltung nach - was ohnehin für die Diplomarbeit besser ist, wenn sie nur in einem Pixelformat vorliegt. Das Zitieren eines Datenblattes unter Quellangabe in einer Diplomarbeit ist sowas von unproblematisch, daß es mir schwerfällt, deine Tonart nachzuvollziehen.
Oliver Döring schrieb: > Hannes, keiner außer dir will hier loskrakeelen. > > Nur solltest du zur Kenntnis nehmen, daß das Urheberrecht nicht auf > beliebige geistige Schöpfungen anzuwenden ist. Schon gar nicht auf ein Datenblatt meinetwegen von einem IC, der weltweit von mehreren Herstellern mit der gleichen Innenschaltung produziert wird (maximal mit geringen "Modifikationen" - und wenn's die Gehäuseform und die Pinbelegung ist). > Eine Schaltung beispielsweise unterliegt nicht dem Urheberrecht, maximal > ihre schematische Darstellung Das kommt nun ganz drauf an. So wie es z.B. freie und "proprietäre" Software gibt, so auch "freie" und urheberrechtlich geschützte Schaltungslösungen. Aber bei Applikationsvorschlägen aus einem Datenblatt bestehen da echt keine Bedenken.
> So wie es z.B. freie und "proprietäre" > Software gibt, so auch "freie" und > urheberrechtlich geschützte > Schaltungslösungen. Kaufe ich dir nicht ab. Beispiel? Referenz? Gesetzestext? Was du wahrscheinlich meinst, sind Patente oder Gebrauchsmuster. Diese sind aber eine gänzlich andere Sache und greifen erst bei der kommerziellen Verwertung einer Schaltung und auch nur dann, wenn so ein Schutz explizit gewährt (beantragt, bezahlt...) wurde. Wir sprechen aber hier über die Abbildung einer Schaltung in einer Diplomarbeit. Nur bildliche und textliche Darstellungen ("Werke") sind Gegenstand des Urheberrechts. Gegen ein den Regeln entsprechendes Zitat kann aber auch der Urheber eines Werkes nichts machen.
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