Hallo, Ich habe mir im September 2007 ein Notebook bei einem Leipziger Händler gekauft. Nun musste ich aber feststellen, dass dieses Gerät alles andere als ausgereift ist. Drei mal musste ich bis jetzt die Gewährleistung in Anspruch nehmen. Dabei wurden 2 x das Motherboard und einmal die Grafikkarte getauscht. Gerade wollte ich das Display ein wenig weiter nach hinten neigen, dabei brach mal eben das rechte Scharnier im Sockel ab. Ehrlich gesagt, nervt mich das Teil mehr als es mir Freude bereitet, zumal ich mich mitten in meiner Technikerausbildung befinde und dementsprechend auf das Ding angewiesen bin ( u.A. wg. C++ ). Einschicken geht jetzt wirklich nicht. Meine "Erfahrung" mit dem Support, der wirklich problemorientiert und kundenfreundlich arbeitet, sagt mir, dass ich mind. 3 Wochen ohne Gerät dastehe. Gerade das Motherboard ist eine reine Fehlkonstruktion. Diverse Buchsen sind qualitativ so minderwertig, dass die nach ein paar Monaten bereits ihren Dienst versagen. Einige zeigen schon wieder die ersten Wackelkontakte.... Jedenfalls frage ich mich gerade ob es da irgendwie ne Möglichkeit gibt, das ganze Gerät zurückzugeben. Wenn im September die gesetzl. vorgeschriebene Gewährleistungsfrist abläuft, bin ich im Schadensfall schön angeschmiert. Ein guter Bekannter hat im Übrigen dasselbe Modell bei diesem Händler gekauft (~6 Monate später ). Interessanterweise ist das Chassis seines Gerätes in div. Punkten modifiziert und verbessert. Anscheinend hat der Hersteller die Probleme schon erkannt. Wie sieht da die Rechtslage aus? Was kann man da machen? Rückerstattung des Kaufpreises, zur Not auch mit Wertminderung? Danke für jeden konstruktiven Beitrag.
Das ist vielleicht ein Grenzfall, wenn die Art der Defekte sich ändert. Aber selbst dann ist nach einer gewissen Anzahl von Reparaturen vorgesehen den Vertrag zu wandeln. Also entweder Geld zurück oder anderen Laptop. Genaues kann Dir die Verbraucherberatung dazu sagen.
Michael schrieb:
> Hersteller und Modell?
Das Gerät dürfte wohl ein "Clevo" sein. Modell M570Ru
Wenn es das dritte Mal mit dem selben Defekt kaputt geht kannst du dein Geld zurückverlangen glaub ich. Kannst dich mal auf den Verbraucherzentrale-Seiten umsehen müsste dort eigentlich stehen.
>Ich habe mir im September 2007 ein Notebook bei einem Leipziger Händler >gekauft. Das bedeutet, es ist älter als 6 Monate. Nach ablauf von 6 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer, d.h. du hast keine Chance.
Sorry, da hab ich kein Mitleid. Wenn Du Dir nen Föhn für EUR 9.90 kaufst bringst den auch zurück wenn er nach 23 Monaten kaputt geht. Wer billig kauft kauft zweimal und wer billig kauft sollte nicht auf diese Gerätschaften angewiesen sein. Wenn ich der Händler wäre würde ich Dich freundlich auffordern, meinen Laden zu verlassen und Du dürftest alles mit Anwalt machen - das kostet dann nämlich Dein Geld und zwar mehr als das Notebook wert ist! Billigmist ...
Michael schrieb: > Wenn ich der Händler wäre würde ich Dich freundlich auffordern, meinen > Laden zu verlassen und Du dürftest alles mit Anwalt machen Interessante Denkweise die du da an den Tag legst. Wahrscheinlich ist Deutschland wegen Leuten wie dir zu einer Servicewüste geworden. Ich denke du verstehst da was falsch. Ich möchte mich eigentlich nur informieren, wie die Rechtslage diesbezüglich aussieht. Anscheinend bist du der Ansicht, dass ich demnächst in vollster Rage dem Händler was erzählen will, weit gefehlt... Du hast keine Ahnung aus welchen Gründen ich zu diesem Gerät gegriffen habe, geschweige kennst du meine damalige Situation genauer. Klar, wer billig kauft, kauft zweimal, keine Frage. Um diese Grundsatzdiskussion geht es hier aber nicht. Das Gerät meines Bekannten ist im Übrigen ein gutes Beispiel, dass solche "Billigdinger" wie du sie bezeichnest, auch ohne Probleme laufen können.
Wer nicht fragt, hat schon verloren. Schnell verderbliche Ware nach fast 2 Jahren reklamieren wird wohl eher eine Verhandlungssache mit Kulanz werden? Das hängt bestimmt etwas vom Händler und Deinen überzeugenden Argumenten ab. Die VZ oder Google kennt bestimmt ähnliche Fälle, die den Händler schneller überzeugen könnten ?
Ich kenne das Clevo sehr genau. Das ist eigendlich ein ganz ordendliches Teil, hat aber wie alle Gamer Books Probleme mit der GraKa. Wenn dier laufend die Buchsen kaputt gehen liegt das Problem nicht an der an der Qualität der Buchsen. Ich würde den 5Kg Brocken halt nicht mit eingesteckten Kabeln durch die Gegend tragen. Mit den Scharnieren ist es übrigens ähnlich. Die brechen nicht so einfach. Ich habe übrigens Bekannte die nach 4 Wochen defekte Buchsen reklamierten, und sich wunderten dass Mishandlungen nicht durch die Garantie gedeckt sind. Übrigens es gibt spezielle Versicherungen die solche Schäden 3 Jahre abdecken. Du hast dieses Book doch wegen der Leistung gekauft oder? Für C++ braucht es kein 17'' WUXGA glare mit NVidea Hochleistungsgrafik. Der Händler wird dich auslachen wenn du nach 2 Jahren kommst und im das Book zur Wandlung bringen willst. Gib einfach zu dass du das falsche Teil für deine Zwecke gekauft hast. Jeder macht mal so einen Fehler. Thomas
Michael schrieb: > Wenn ich der Händler wäre würde ich Dich freundlich auffordern, meinen > Laden zu verlassen und Du dürftest alles mit Anwalt machen - das kostet > dann nämlich Dein Geld und zwar mehr als das Notebook wert ist! > Das dürfte in diesem Fall teuer werden. Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann die Gewährleistung nur bei Gebrauchtwaren auf ein Jahr verkürzt werden, bei Neuware beträgt sie immer zwei Jahre (wenn Privatkauf) Wenn der/die (gleichen) Fehler schon in den ersten sechst Monaten aufgetreten ist/sind, hat sich auch die sonst geltende Beweislastumkehr erledigt d.h. der Verkäufer hat die Beweislast. Stichworte: Schuldrechtsreform, AGBG, BGB §§309, 438, 474, 475, 476 etc. > Billigmist ... Clevo ist ein ODM d.h. die Firma beliefert auch namhaftere Firmen...
@ Thomas: Gerade weil das Gerät ordentlich 3D Leistung ( für ein Notebook ) bei Bedarf bereitstellt, hab ich es mir ausgesucht. Auch unter Berücksichtung, dass ich mich hin und wieder mit meinen Kumpels treffe auf nen "Zockerabend". Ich wollte was ordentliches für mein Geld bekommen, was auch der Fall ist/war. Ich wäre mit dem Gerät höchstzufrieden, wenn nicht ständig irgendwas damit wäre... Eingesteckt schlepp ich das Ding nie rum, sowas erklärt sich von selbst. Bestes Beispiel: 3,5mm Klinkenbuchse Wird am Sonntag einmal eingesteckt und am Freitag einmal ausgesteckt. Pro Monat durchschnittlich also 4-5 mal. Ich achte extra darauf, keinen Zug etc. auf die Leitung zu bekommen, verwende sogar einen Winkelstecker, sodass die Gefahr noch geringer ist. ( Buchse befindet sich auf der Vorderseite ). ==> Schon wieder ausgenudelt. Qualitativ Hochwertig kann das nicht sein?! Übrigens behaupte ich nirgends, dass C++ ein Kaufargument war. @ Arc Net: Das erste Board gab schon nach 4-5 Monaten den Geist auf, somit müsste sich laut deinem Beitrag die Beweislast umkehren. Danke für dein Posting, jetzt weiß ich wenigstens wo ich stehe. Ich werde mich dann mal mit den Paragraphen auseinander setzen.
Tobias W. schrieb: > Jedenfalls frage ich mich gerade ob es da irgendwie ne Möglichkeit gibt, > das ganze Gerät zurückzugeben. Wenn im September die gesetzl. > vorgeschriebene Gewährleistungsfrist abläuft, bin ich im Schadensfall > schön angeschmiert. Das waere dann wahrscheinlich eine Wandlung. Bei so etwas ist der Haendler aber berechtigt, die Wertminderung zu berechnen. In Deinem Fall duerfte das fast der komplette Kaufpreis sein. Das heisst auf gut Deutsch: Kauf Dir gleich ein neues, dieses mal dann halt ein gescheites, dann hast Du auch mehr Freude damit.
Ich (als Laie) sehe kaum eine Möglichkeit auf Gewährleistung. Was kaputt ging, wurde ja anstandslos repariert, d.h. nach der Reparatur hattest du ja ein funktionsfähiges Gerät. Wenn dich die Anzahl der Reparaturen stört, dann hättest du vor der letzten Reparatur auf Wandlung bestehen können. Beim abgebrochenen Scharnier kann auch rohe Gewalt im Spiel gewesen sein, insbesondere nach fast 2 Jahren Einsatz. Oder hast du Hinweise auf ein chronisch schwaches Scharnier bei anderen Usern dieses Modells? Vielleicht kannst du auf Kulanz spekulieren. Ein Argument könnte sein, dass du das nächste, bessere Modell beim gleichen Händler kaufen willst und dein altes Notebook quasi "in Zahlung" gibst.
Michael G. schrieb: > Tobias W. schrieb: > >> Jedenfalls frage ich mich gerade ob es da irgendwie ne Möglichkeit gibt, >> das ganze Gerät zurückzugeben. Wenn im September die gesetzl. >> vorgeschriebene Gewährleistungsfrist abläuft, bin ich im Schadensfall >> schön angeschmiert. > > Das waere dann wahrscheinlich eine Wandlung. Bei so etwas ist der > Haendler aber berechtigt, die Wertminderung zu berechnen. In Deinem Fall > duerfte das fast der komplette Kaufpreis sein. Das heisst auf gut > Deutsch: Kauf Dir gleich ein neues, dieses mal dann halt ein gescheites, > dann hast Du auch mehr Freude damit. Nein, der entsprechende Paragraph wurde Anfang 2008 nach Vorlage durch den BGH vom EuGH gekippt. "Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 Abs. 1 Satz 1 BGB) der Verkäufer von dem Verbraucher im Falle der Ersatzlieferung für eine mangelhafte Ware entgegen dem Wortlaut des Gesetzes (§ 439 Abs. 4, § 346 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) keinen Wertersatz für die Nutzung der zunächst gelieferten Kaufsache verlangen kann. Diese richtlinienkonforme Rechtsfortbildung ist erforderlich, weil eine Verpflichtung des Verbrauchers zur Zahlung von Wertersatz für die Nutzung mit Art. 3 der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie nicht vereinbar ist." http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0217/08
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.