Hallo, ich habe mir jetzt mal das neue WinAVR Packet angeschaut und bin beeindruckt. Das ist ein sehr gutes Softwarepacket. Die Frage ist nun wie sieht es mit der Lizenz aus, darf ich mit dem WinAVR Packt was ja nur ein GCC Compiler ist Anwendungen schreiben mit denen ich gelde verdiene. Also Software die ich verkaufen will und logischerweise den Quellcode nicht rausgeben werde? Oder bezieht sich das nur auf den Compiler selbst? Sebastian
wenn ich das jetzt richtig verstanden habe darf ich ohne weiteres und ohne beschränkungen meinen mit dem tool WinAVR geschriebene programme verkaufen und muss nicht die source offenlegen. Wenn ich dagegen am WinAVR was mache darf ich es nur zum Selbstkostenpreis verkaufen und muss die Quellcodes offenlegen da ich ja für mein projekt schon gpl lizensierten code benutze der mir nicht gehört. Ist das jetzt so richtig? MfG Sebastian
Ganz kleine Einschränkung: sieh Dir die Lizenzen aller Teile an, die Du benutzt. Die Tools selbst (Compiler etc.) sind gar kein Problem, da Du diese ja nicht direkt einbaust. Anders sieht das bei Bibliotheken aus: deren Code baust Du ja letztlich direkt in Deine Applikation ein. Die avr-libc hat eine Lizenz, die Dir das ausdrücklich ohne Offenlegung Deiner eigenen Quellen (oder ggf. auch ohne Offenlegung von Dir modifizierter Bibliotheksteile) gestattet, aber dennoch haben die einzelnen Lizenzen ein paar Anforderungen, die im Wesentlichen darauf hinauslaufen, daß Du in der begleitenden Doku auch benennst, daß Du diese Software eingesetzt hast. Da die avr-libc aber von vielen verschiedenen Einzelentwicklern geschrieben worden ist (es gibt keine juristische Person, die dahinterstehen würde und als Vertragspartei auftauchen könnte), unterscheiden sich die Einzellizenzen hier geringfügig. Einige Entwickler verlangen nicht einmal die Nennung ihres Namens, andere möchten das gern. Falls Du aber mehr als die Standardbibliothek benutzt, solltest Du Dir genau ansehen, was die übrige Software an Lizenzbedingungen hat. Dies trifft insbesondere auf Dinge wie die Procyon AVRlib zu, die unter GPL steht: wenn Deine Applikation diese Bibliothek einbezieht, mußt Du bei Weiterverteilen dem Empfänger das Angebot unterbreiten, ihm ggf. den Quellcode Deiner Applikation zur Verfügung zu stellen. Auch bei Code aus irgendeinem Forum solltest Du vorsichtig sein, falls nicht ausdrücklich die Weitergabe gestattet ist. Im Zweifelsfalle also den Autor um Zustimmung bitten.
Hallo Sebastian! Ich würde dir dringend empfehlen, von mir eine FSL (Fritzchen's sorgenfreie Lizenz) um EUR 200 pro CPU zu kaufen. Diese Lizenz garantiert dir, dass ich dich nicht verklage weil du Code von mir gestohlen hast. Ich habe nämlich beschlossen das programmieren aufzugeben und mich dem Geschäftsmodell der Lizensierung zu widmen. :-)
@Fritz das ist je leider auch das Problem, selbst wenn man aus unwissenheit ein noch so tolles Toll einsetzt und dann eine entsprechede Menge des Fertigen Produkts verkauft kann es sehr unangenehme konsequenzen für den Hersteller haben wenn auf einmal jemand seine Lizenzen verletzt sieht. Das ist mindestendes ein per einstweiliger verfügung erwirkter Verkaufsstop, und das kann dann schon ganz schön weh tun. In der Regle benutze ich ausser der Standart Lib nur eigenen Quellcode, das ist einfach sicherer in bezug auf fehler und störanfälligkeit. Im Prinzip müsste sich jeder Programmierer der seine SW verkauft immer einen Patentanwalt nehmen um sicher zu gehen das man nicht totalen mist baut. Deshalb versuche ich die meisten stellen wo man gegen irgendeine Lizenz vestossen kann vorzubeugen. Sebastian
Hallo Sebastian! Leider ist es schlimmer. Es geht gar nicht um das Verkaufen, sondern überhaupt um die Software. Ich hab in meinem letzten Softwareprojekt (http://www.ganter.at/software) nur GPL und eigenen Code drin. Trotzdem weiss ich nicht ob ich was reinprogrammiert habe, was jemand patentiert hat. Deswegen habe ich versucht alles so trivial wie möglich zu lösen :-) Da es sich um freie Software handelt stört mich eine Verkaufsstop weniger. Mein Hardware-Projekt soll eventuell auch verkauft werden, da muss ich halt schauen, ob es Patente drauf gibt, und wenn nicht, selbst welche dafür beantragen. Wobei die Software ev. GPL wird, da können sich die Leute dann das Ding kaufen und es selbst verbessern bzw. an eigene Wünsche anpassen.
eigene Patente sind für kleine FIrmen fast unmöglich, schon wegen der langjährigen prüfung. Ein Gebrauchsmusterschutz reicht für die meisten fälle ja völlig aus. Meistends geht es ja nur darum um exakte 1:1 kopien zu unterbinden, gegen alles andere ist man als kleine firma oder einzelner eh fast machtlos, auch mit Patent. Und wenns dann jetzt bals noch tausende trivial SW Patente auf jeden scheiss gibt kann man eh fast aufhören. Oder man hofft das man nie so groß wird das man konkurenz für die Patentinhaber wird. Sebastian
"Also Software die ich verkaufen will und logischerweise den Quellcode nicht rausgeben werde?" Mit diesem Geschäftsmodell wirst Du kaum Erfolg haben. Damit kannst Du einem Kunden höchsten einen Auftrag abluchsen. Wir hatten früher auch mal so eine Art Softwareentwicklung erhalten. Der eine hatte die Funktion etwas falsch verstanden und wollte für die Nachbesserung nochmal den Neupreis haben. Der andere war, als wir eine Erweiterung benötigten, einfach weggestorben. Seitdem verlangen wir grundsätzlich den Quelltext einigermaßen ordentlich dokumentiert. Ohne Not guckt sich eh keiner einen anderen Quelltext an. Aber man sollte doch ehrlich zum Kunden sein und ihm nicht die Katze im Sack andrehen, sondern ihm wenigstens die Chance geben, die Software nicht komplett wegschmeißen zu müssen, wenn Erweiterungen nötig sind. Er wird sich da doch immer noch zuerst an Dich wenden, wenn Deine Firma noch existiert, Deine Leistung in Ordnung war und Du für die Erweiterung keine Mondpreise haben willst. Die Zeiten, wo man eine Software unverändert mehrere Jahre nutzen kann sind definitiv vorbei. Eine Erweiterungsmöglichkeit spätestens alle 1/2 Jahre ist Pflicht. Peter
ich hatte mich vielleicht ein wenig falsch ausgedrückt, für entwicklungen für andere firmen wird natürlich der quellcode und alle rechte an den auftraggeber abgegeben. Aber für endkundenprodukte wie messverstärker... wird kein quellcode der firmware rausgegebnen, wozu auch. Das ist schwer erarbeittetes know how. Sebastian
"Also Software die ich verkaufen will und logischerweise den Quellcode nicht rausgeben werde?" Das finde ich nicht unbedingt logisch. In manchen (wenigen) Fällen vielleicht wirklich gerechtfertigt, es gibt aber auch viele Beispiele, bei denen ein Offenlegen des Source (was nicht heissen muss, dass man das Produkt verschenkt!) auch geschäftliche Vorteile bringen kann. Beispiel 1: in der letzten ct wurde ein WLAN-Router (lyncsys oder so ähnlich) vorgestellt, dessen Code offengelegt ist. Eine Unzahl von Open-Source-Entwicklern haben sich bereits auf diese Hardware gestürzt und viele sinnvolle Module dafür entwickelt. Für viele wird dsa ein entscheidendes Verkaufsargument sein. Den Wettbewerbern dagegen wird die Offenlegung nicht viel nützen, bis die einen Klomn auf dem Markt haben, ist schon wieder ein neues Modell aktuell. Beispiel 2: Viele Geräte wären ideal für die eigene Anwendung geeignet, bis auf einen kleinen, entscheidenden Haken. Ist der Source offen, kann das Gerät entsprechend modifiziert und verwendet werden. Nochmal: Ich meine mit offenem Source nicht, dass die Software deswegen verschenkt wird. Stefan
In Sachen Softwarepatete in der EU ist glücklicherweise noch nichts entschieden. Sollte es wirklich dazu kommen, wird sich wahrscheinlich die Hölle auftun und sämtliche freie Plattformen, kleine und mittelständige Unternehmen einfach verschlucken. Hoffen wir das beste....
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