Nehmen wir an ein Vermieter wohnt selbst im Erdgeschoss und hat einen DSL-Anschluss mit WLAN. Jetzt vermietet er im 1. Geschoss an 2 Mieter, die dann sein WLAN mitbenutzen dürfen. Was passiert, wenn ein Mieter illegale Sachen wie z.B. mp3-Tauschbörsen macht. Ermittelt wird ja immer erstmal die IP-Adresse, die dann zum Vermieter führt. Wie geht es dann weiter, wenn er es gar nicht war, sondern einer der Mieter?
Danke für den Link. Ich zitiere mal den wichtigen Satz: "Nach der Störerhaftung kann derjenige, der – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden." Trägt der Vemieter dann in irgendeiner Weise willentlich oder adäquat kausal zu den illegalen Aktivitäten bei, indem er seinen Anschluss zur Verfügung stellt, oder nicht? Ich als juristischer Laie würde schonmal sagen, dass das auf keinen Fall willentlich ist. Vielleicht kann man es damit vergleichen, dass der Vermieter dem Mieter ein Messer leiht. Was kann der Vermieter dafür, wenn der Mieter jetzt mit dem Messer jemanden absticht? Was ist eigentlich mit den Hotels oder Ferienwohnungen? Wie sieht es da aus?
hi, willentlich ist das nicht, seitens des Vermieters. Aber wie es so schön heisst, er nimmt billigned in Kauf, dass mit seinem Anschluss Unsinn getrieben wird und ist damit wieder in der Haftung. Dennoch müsste die Haftungsfrage 'aufzudröseln' sein, wenn ein Logger mitläuft, der protokolliert, von welchem Rechner aus was geschehen ist. Hier greift dann irgendwann der Datenschutz und die Sicherung der Privatshpäre, wir reden ergo von einer Abart des Absurdums. Grüssens, harry
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