Der Hersteller einer Barcoder-Library stellt auf seiner Webseite eine Demoversion bereit, die man lt. Lizenz-Text ausdrücklich beliebig lange testen und auch weitergeben kann. Die Demo-Einschränkung besteht darin, dass der Text "DEMO" in Grau hinter den Balken der 1D- bzw. hinter den Pixeln der 2D-Codes steht. Nun ist es aber ein Leichtes, den grauen Text mittels Grafik-Operation aus den Barcodes, die wahlweise als PNG bzw. TIFF erstellt werden zu entfernen (Hintergrund Weiß, darauf grau "DEMO" und dann die Elemente in Schwarz) Ist das - rein formal - ein Lizenzverstoß? Frank (Dass es als "unmoralisch" gesehen werden kann, ist mir klar.)
Was der Rechteinhaber nicht weis.... oder wo kein Kläger da kein Richter... (o.ä) Hab diese Woche bestimmt schon ein dutzend Gesetze gebrochen und laufe immer noch frei rum ohne jede Verfolgung.
82 millionen terroristen leben in deutschland. du bist einer davon ...
Welcher Hersteller ist denn das? Ich bin auch auf der Suche nach ner Barcode-Lib.
Rechtsberatungen immer unter Vorbehalt, grad in Foren und so, weißte ja. Ich würd sagen, streng nach Gesetz wär das ein Lizenzverstoß. Der Entwickler der Bibliothek hat dir dieses Wasserzeichen ja explizit als Einschränkung einer Testversion auferlegt, wenn du das dann umgehst (mal ganz davon abgesehen, inwieweit das eine technische Hürde darstellt), brichst du mit genau dieser Lizenzvereinbarung. Ist vermutlich so, wie mit dem Kopierschutz auf CDs oder das Content-Scrambling auf DVDs: rein technisch ist das eine einzige Lachnummer. Aber es genügt allemal als eine Barriere, deren Überwindung 'verboten' ist.
Mal anders gefragt:
brauchst du den Barcode privat oder gewerblich?
Als Gewerblicher sollte man die Vollversion kaufen, ist ja dann
Betriebsmittel.
Privat sehe ich gar keine Bedenken, solange du kein Kapital draus
schlägst.
Wie schon gesagt:
>Rechtsberatungen immer unter Vorbehalt, grad in Foren und so, weißte ja.
Thilo M. schrieb: > Privat sehe ich gar keine Bedenken, solange du kein Kapital draus > schlägst. Ah genau, das wollt ich noch dazuschreiben. Würde auch sagen, für privat ist das schon ok. Wobei ich mich auch frage, warum man dafür überhaupt großartige Bibliotheken braucht... gibt doch gute Alternativen: http://www.terryburton.co.uk/barcodewriter/ und andere.
Wenn der Rest des Projektes funktioniert, soll es schon eine kommerzielle Anwendung werden. Drei Wochen Testzeit - wie von vielen anderen Anbietern - sind aber zu kurz und mit Wasserzeichen kann ich die Inhalte der Codes nicht vernünftig lesen. Ich werde also zunächst mit dem o.g. Trick arbeiten und mich im Falle eines Erfolges "ehrlich machen". Der Hinweis mit dem Postscript-Tool ist auch nicht schlecht, kannte ich schon. Lässt sich aber schlecht in Anwendungen integrieren, mit Vorschau und so - und auf einen zusätzlichen PS-Interpreter hab' ich keinen Bock :-) Es handelt sich übrigens um diesen Anbieter (ich habe z.Zt. die Command-Line-Version CliBar "am Wickel"): http://www.blitztools.com/de/clibar/clibar.html Frank
Dein Problem beinhaltet zwei Angelegenheit: a.) Welche Lizenz hat Dir der Software-Hersteller eingeräumt. b.) Was darfst Du mit dem Ergebnis der Software machen. Frage b. ist einfach zu beantworten: Der erzeugte Barcode erbt keine Urheberrechte oder Einschränkungen des Software-Herstellers. Damit kannst Du prinzipiell machen was Du willst: Löschen, Verändern, weitergeben, verkaufen etc. Zu Frage a.: "Unbegrenzt Testen" bedeutet erst mal unbegrenzt. Wenn da wirklich keine zeitlichen Einschränlungen definiert sind, kann die Testdauer natürlich auch 25 Jahre dauern. Bleibt der Begriff "Testen". Ein Test kann sehr einfach oder sehr aufwändig sein. Praktisch gesehen dürfter der Lizenz-Geber keine rechtliche Handhabe gegen Dich haben. Er müsste Dir beweisen können, dass Deine Verwendung kein Test ist. Das dürfte sehr, sehr schwierig werden, in Deinem Fall.
Logiker schrieb: > Praktisch gesehen dürfter der Lizenz-Geber keine rechtliche Handhabe > gegen Dich haben. Er müsste Dir beweisen können, dass Deine Verwendung > kein Test ist. Das dürfte sehr, sehr schwierig werden, in Deinem Fall. Und wenn er dem Benutzer das Recht zu Testen nur dann einräumt, wenn der Benutzer im Gegenzug das Wasserzeichen sichtbar lässt?
Definiere: 'Testen'. Bezieht sich das darauf, dass der Barcode in beliebigen Varianten ausgedruckt und eingebettet werden kann, oder kann ich ihn für die Funktion der Anwendung testen (muss lesbar sein)? Ich habe die EULA nicht durchgelesen, aber ich denke, der 'Test' bezieht sich auf das korrekte Drucken und einbinden, nicht auf die Funktion der Anwendung.
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