Hallo, ich betreibe eigene Gewerbe im Bereich Softwareentwicklung. Ich erstelle Softwareprogramme und vertreibe diese im Internet. Das mache ich als Hobby. Kann ich trotzdem das als "Berufserfahrung" im Lebenslauf darstellen? Danke. Gruß, Luckas
> betreibe eigene Gewerbe > Das mache ich als Hobby. Ehm ja achso ;-)
Dass ich das als Hobby mache, weiß ja keiner :) Die Frage war, ab man die Tätigkeit in eigener Gewerbe als Berufserfahrung "verkaufen" kann...
Ich denke, das liegt ganz an Deinem Geschick als Verkäufer.. Aber grundsätzlich denke ich schon...
Hast Du ein Gewerbe angemeldet oder hinterziehst Du Steuern? ;-)
>Hast Du ein Gewerbe angemeldet oder hinterziehst Du Steuern? ;-)
Wenn das nur sporadisch vorkommt hinterzieht er keine Steuern.
Da wird er kaum über die Freibeträge kommen, vermute ich.
Wenn die Projekte nicht explizit für Gewerbekundschaft produziert wurden
kannste die als Hobbyprojekte geltend machen.
Auf die Frage warum du das mal gemacht hast, musste dich dann
allerdings vorbereiten. Nicht alle Arbeitgeber sind blöd.
In der Regel werden solche Sachen sonst eher ignoriert weil die
nicht den selben Anspruch genießen wie Firmenprodukte.
>Wenn das nur sporadisch vorkommt hinterzieht er keine Steuern.
Es darf auch regelmäßig sein, hauptsache man kommt nicht über die
Freigrenze bei den Steuern und bei einigen Krankenkassen gibt es auch
eine Freigrenze, die aber niedriger als die steuerliche Freigrenze liegt
Ich würde das auf jeden Fall angeben. Es gibt doch wohl keine bessere Referenz als Programme, für die die Leute bezahlt haben. Das ist allemal mehr "Berufserfahrung" als ein Praktikum, wo Du nie aus Deiner Lötecke raugekommen bist. >In der Regel werden solche Sachen sonst eher ignoriert weil die >nicht den selben Anspruch genießen wie Firmenprodukte. Also ich habe genau wegen solcher Projekte überhaupt meinen ersten Job bekommen. Was will man denn nach dem Studium sonst vorweisen ? Gruss Axel
> > Hast Du ein Gewerbe angemeldet oder hinterziehst Du Steuern? ;-) > Wenn das nur sporadisch vorkommt hinterzieht er keine Steuern. Dennoch muss er das Gewerbe anmelden, wenn er es 'in gewerblichem Umfang' macht, auch Gelegenheitsprostitution erfordert den AIDS-Test, auch das erste hergestellte Eis des rollenden Eisverkäufers kann salmonellenverseucht sein.
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