Eine Bekannte macht Haushaltshilfe im Nebenjob und ist angemeldet. Wer muß einen Schaden bezahlen. Konkret ist Reinigungsmittel auf Marmorfußboden abgestellt worden und es hat markiert. Nun wird verlangt, das über ihre Ver. zu regeln. Es soll der Fußboden abgeschliffen und versiegelt werden. Macht das die Hausrat, eine andere Vers. besteht nicht.
Ich würde ja sagen: der Arbeitgeber muss da ran. Das ist Unternehmerrisiko: Oder hast Du extra für die Arbeit eine Haftpflichtversicherung?
wenn überhaupt macht das die Haftpflicht. Hausrat ist nur für deneignen Haushalt zuständig. da es aber gewerblich ist, wird es nicht die private Haftpflicht übernehmen. eventuell wär es günstiger, wenn der geschädigte zu seiner Hausratversicherung geht. Möglicherweise übernimmt die das.
Vlad Tepesch schrieb:
> darf man denn ohne Gewerbehaftpflicht überhaupt ein Gewerbe betreiben?
In der Regel: ja
Ich meine mich erinnern zu können, dass bestimmte Gewerbe eine
Absicherung haben müssen.
Eine Haushaltshilfe muß kein Gewerbe anmelden. Da es eine abhängige Beschäftigung ist, dürften die üblichen Haftungsregeln für solche gelten: Haftung gegenüber dem Arbeitgeber nur bei grober Fahrlässigkeit, oder Vorsatz. Wenn sie vom Arbeitgeber nicht auf derlei Gefahren hingewiesen wurde, liegt wohl noch nichtmal einfache Fahrlässigkeit vor. Also: Nicht ins Bockshorn jagen lassen! Notfalls eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen! http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html
ich hab das so verstanden, dass sie selbst als Gewerbebetreibende gemeldet ist und den Job in eigener Verantwortung ausführt. Und dass der, bei dem sie putzt verlangt, das sie das in Ordnung bringt. Meiner Meinung nach zu recht.
Das "angemeldet" heißt bei Haushaltshilfen, daß der Arbeitgeber die Lohnsteuer entrichtet und eine Unfallversicherung abschließt. Sonst nichts. Für derlei Haushaltsjobs gelten viel einfachere Regeln, als für Handwerker etc.
"Nebenjob" bzw. "Minijob" etc. sind so gut wie immer abhängige Beschäftigungsverhältnisse. D.h. es gibt einen Arbeitgeber und einen Arbeitnehmer. Die Haushaltshilfe ist also Arbeitnehmerin und die Person bei der sie putzt ist Arbeitgeber. Ein Arbeitnehmer haftet gegenüber dem Arbeitgeber nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, komplett. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird "geteilt", wobei das nicht einfach 50/50 ist, sondern sehr auf die konkreten Umstände ankommt, wie z.B. Einkommenssituation oder auch ob der Arbeitgeber sich gegen solche Schäden hätte versichern können! Bei "leichter" Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer überhaupt nicht. > Konkret ist Reinigungsmittel auf Marmorfußboden abgestellt worden > und es hat markiert. Kommt drauf an, ob das grob fahrlässig war oder nicht. Wenn das Putzmittel zum reinigen dieses Marmorboden vorgesehen war, dürfte grobe Fahrlässigkeit auszuschließen sein. Wenn es aber z.B. WC-Reiniger war auf dem auch noch explizit drauf steht, dass es nicht mit Marmor verträglich ist, sieht die Sache schon wieder anders aus. Es ist wie immer bei Rechtsthemen, es kommt auf die exakte, konkrete Situation drauf an!
> Es ist wie immer bei Rechtsthemen, es kommt auf die exakte, konkrete > Situation drauf an! Jow, und auch noch darauf, wer sie wann und in welcher Gemütsverfassung interpretieren darf...
> wer sie wann und in welcher Gemütsverfassung interpretieren darf...
Blödsinn.
Nur weil etwas differenziert und umfangreich ist, ist es nicht beliebig.
Auf einen Laien wirkt Elektronik auch wie Hexerei, die Verschaltung und
die Wechselwirkung zwischen Bauteilen wie reine Willkür, Software wirkt
wie Zauberei, das Zusammenspiel von Programmiersprachen, Compileren,
Assembler, Betriebssystem, Speicher, Cache, Prozessor usw. völlig
undurchsichtig.
Haushaltshilfe schrieb: > Ein Arbeitnehmer haftet gegenüber dem Arbeitgeber nur bei grober > Fahrlässigkeit oder Vorsatz, komplett. Soviel ich weiss, stimmt das nicht. Selbst bei grober Fahrlässigkeit haftet ein Arbeitnehmer nur bis zu einer Quote. Den Rest zahlt der Arbeitgeber (und das kann durchaus ein Großteil sein!). Wobei ich das hier nicht einmal als "grob fahrlässig" einstufen würde. Chris D.
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