Hallo, erstmal entschuldigung für dieses Posting, hat nicht wirklich mit Elektronik zu tun. Ich weiß aber nicht, wo ich die Frage sonst noch stellen kann. Also folgendes: ich habe vor einer Woche ein neuen Mobilfunkvertrag abgeschlossen und mir natürlich für EUR 1,00 auch ein neues Handy ausgesucht. Jetzt habe ich allerdings gemerkt, daß dieses Handy völlig ungeeignet ist für meine Zwecke. Ich wollte eifach mal wissen, ob ich hier auch ein 14-tägiges Rückgaberecht habe. Das Problem bei dem neuen Handy ist, daß z. B. schon nach nur einer Stunde Staub unter der Displayabdeckung war. Ich will nicht wissen, wie das nach einem halben Jahr aussieht. Reicht sowas als Begründung schon aus ? Kann ich auf ein anderes Gerät (anderer Hersteller) bestehen, oder muß ich ein anderes Gerät gleichen Typs akzeptieren ? Vielleicht hat hier ja jmd. schon Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt. Oder sollte ich die Frage lieber in einem Rechtsforum stellen ? Ich will jedenfalls erst dann in den Mobilshop gehen, wenn ich ungefähr weiß, welche Möglichkeiten bestehen. Vielen Dank für eure Antworten. Thomas
Rechtsforum: www.jurathek.de/forum Mobilfunkforum: www.teltarif.de/forum/x-mobilfunk/ Wurde das Handy online geordert, besteht 14tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. Hat das Gerät die benannten Mängel, besteht natürlich das Recht auf Behebung dieses Fehlers. Wenn das bauartbedingt so ist, könnte das eine unendliche Geschichte werden, was für beide Seiten (Handy-Shop und Handy-Besitzer unerfreulich ist. Vielleicht ist ja der Shop-Besitzer bereit, das Modell gegen ein anderes Modell zu tauschen (wenn du den Vertrag beibehalten willst) Zeit vertrödeln und umfangreiche Recherchen anstellen wwürde ich nicht. WICHTIG: JEDE Mängelanzeige und JEDE Aktion schriftlich! Alles andere (mündlich, telefon, fax, email, SMS) ist Mumpitz und hat geringen rechtlichen Bestand Gib Montag eine Mängelanzeige im Shop ab (SCHRIFTLICH!). LAss dir das von irgendjemanden gegenzeichnen, schreib dessen Namen in Klarschrift daneben. Damit hast du "etwas in der Hand". Textbeispiel: Max Mustermann Musterstraße 1 1111 Musterhausen Musterhause, den xx.xx.xxxx Mängelanzeige Zum xxx schloss ich mit ihnen einen Mobilfunkvertrag (Vertragsnumemr yyy) ab. Zum Vertrag gehörte ebenfalls ein Mobiltelefon des Herstellers ppp, Modell qqq. Bereits 2 Tage nach Nutzung des Geräts fiel mir auf, daß (Display, Staub etc). Das Mobiltelefon wird normal genutzt, unterliegt also keinen außergewöhnlichen Belastungen. Mir scheint der benannte Mangel bauartbedingt zu sein, wie auch eigene Recherchen in verschiedenen Inetrnet-Foren ergeben haben. Auf diesen Umstand haben Sie mich beim Vertragsabschluss nicht hingewiesen. Ich bitte daher um Wandlung des Vertrages. Anstelle des bemängelten Gerätes möchte ich statt dessen das Modell ggg, welches den benannten Defekt nicht aufweist. Mit frendlichen Grüßen, Max Mustermann zur Kenntnis genommen handy-shop Name in Klartext Unterschrift
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