Hallo, angenommen, man hat so ein drahtloses Lautsprecherset, wo ein analoger unverschlüsselter Sender das Musiksignal unter Allgemeinzuteilung aussendet. Die Reichweite ist z. B. 200 m. Das ganze geschieht in einer Stadt, wo viele Nachbarn, die auch so ein Drahtlos-Lautsprecherset besitzen, das ganze einfach mithören könnten. Begeht dann jemand einen Urheberrechtsverstoß, bei urheberrechtlich geschütztem Audio-Material?
Ich schätze mal, GEZ, GEMA und RegTP werden sich melden.
Zuerst werden sich die Nachbarn beschweren, da die Musikgeschmäcker bekanntlich unterschiedlich sind.
Hm, was ist dann mit den ganzen Idioten, die nachts die halbe Stadt in ihren Proll-Autos mit Bumm-Bumm beschallen? Da sollte die GEMA aber mal hart durchgreifen. Aber nee...wenn man sie braucht, sind sie nich da.
Na die GEZ geht das nichts an. Der RegTP dürfte das auch egal sein, solange man nicht mit russischen Geräten die Frequenzbänder überflutet. Also bliebe nur die GEMA. Ich bezweifle, dass die dir da Geld abknöpfen könnten, weil Sinn und Zweck deiner Lautsprecher ja nicht die öffentliche (und mit den Ohren hörbare) Beschallung mit urheberrechtlich geschützter Musik ist, sondern lediglich das legitime Nutzen von Musik im privaten Bereich.
Das ist ein interessantes Thema, ich habe mich auch schon mal gefragt, wie das rechtlich aussieht. Darf man als Nachbar die Musik hören (oder auch den Film mitschauen wenn es es ein Audio/Video Sender ist), wenn rein zufällig der eigene Empfänger die gleichen Frequenzen verwendet, oder ist sowas verboten? Ähnliches bei Funküberwachungskameras.
Rein formal dürfte es verboten sein, da es sich um eine nichtöffent- liche Aussendung handelt. Damit ist dann auch klar, dass die GEMA keine Handhabe hat, denn wenn die Empfänger die Aussendung nur illegal verfolgen, kannst du das dem Betreiber ja nicht anlasten (sofern er sein Gerät gesetzeskonform und bestimmungsgemäß benutzt). Die RegTP wiederum hat anderes zu tun, als illegale Abhörer von SRDs zu verfolgen...
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