Moin! Vielleicht kann mir ja mal jemand weiterhelfen. Ich habe hier ein Netzteil eines Datenloggers vorliegen , welcher für den EX Bereich Zone 2 zugelassen ist. In der Zuleitung zum Ringtrafo sind 2 Varistoren (jwls. in Reihe mit einer Thermosicherung) von L und N gegen Schutzleiter geschaltet. Was allerdings fehlt ist der Gasableiter Richtung PE. Darf man das so überhaupt machen? Dachte der Gasableiter ist obligatorisch. Gruß Rex
www.beuth.de EN60079-X (0-11) kaufen und nachlesen ;) Notwendige Schutzmaßnamen sind von der Zündschutzart und der Ex-Zone abhängig. Pauschal kann man da garnichts sagen. Gruß Anselm p.S.: Wenn dieses Gerät eine Atex-Zulassung hat, kannst du 100% davon ausgehen dass es so okay ist :)
>Darf man das so überhaupt machen? Dachte der Gasableiter ist >obligatorisch. Bei ortsveränderlichen Geräten, bei denen die Schutzleiterverbindung ausschließlich über den Netzstecker erfolgt, ist der Gasableiter pflicht, weil es hier jederzeit zu einer ungewollten Unterbrechung des Schutzleiters kommen kann. Bei deinem Datenlogger ist wahrscheinlich der Schutzleiteranschluß des Netzteils auf andere Weise dauerhaft und unlösbar mit dem Schutzleiter verbunden? Kai Klaas
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