Hallo, ich wollte mal nachfragen, welche gesetzlichen Grundlagen es für RCD Schalter genau gibt. Ich habe mir eine neue Wohnung gekauft, BJ. 2007. Wie ich heute feststellen musste, sind in dieser Wohnung nur die Feuchträume durch einen RCD (bzw. FI-Schalter [ist das eigentlich genau das gleiche?]) gesichert. Google brachte mir dieses Zitat hervor: >Am 1. Februar 2009 endete die Übergangsfrist der DIN VDE 0100-140, die >bereits im Juni 2007 in Kraft getreten ist. Ab diesem Datum sind >grundsätzlich alle Endstromkreise für den Außenbereich und alle >Steckdosenstromkreise mit einem Bemessungsstrom <=20mA,>die für die >Benutzung durch Laien oder für die allgemeine Verwendung bestimmt sind, mit >einem Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) mit einem Nennfehlerstrom IN ><=30mA>zu schützen. Was bedeutet das genau? Habe ich jetzt einen "Mangel" in der Wohnung? In unserem alten Haus (BJ 2001) bei meinen Eltern hatten wir 6 Hutschienen mit je einem FI drauf. Auf jeder waren drei Räume abgesichert und zwar Licht und Steckdosen getrennt.
Bin gespannt ob du an die exakte Information kommst. Hilfreich wäre sicherlich wenn du uns sagst für welches Land du diese Informationen brauchst. lg Raphael
>Was bedeutet das genau? Habe ich jetzt einen "Mangel" in der Wohnung?
Nein, weil die Übergangsfrist bis zum 1.1.2009 galt. Bis dahin durfte
sowohl als auch mit gebaut werden.
Wenn Du jetzt allerdings Steckdosen nachrüsten willst ...
> Hilfreich wäre sicherlich wenn du uns sagst für welches Land du diese > Informationen brauchst. Für das Land der Dichter und Denker, konkret für BaWü. Ich vermute sehr stark, dass diese Frage eher eine rechtliche ist. Ich habe die deshalb mal an meinen RA weitergeleitet. Denn eine konkrete Antwort auf diese Frage finde ich doch sehr interessant. > Wenn Du jetzt allerdings Steckdosen nachrüsten willst ... Du darfst gerne alles aussprechen. Ich weiß, dass ein RCD bei mir bisher noch nie (außer beim beabsichtigten Test) ausgelöst hat. Dennoch halte ich so einen Schutzschalter für wichtig, ich würde ihn deshalb sowieso nachrüsten. Und wenn ich das nicht auf eigene Kosten machen muss, dann freut es mich um so mehr.
Es handelt sich um eine Errichtungsvorschrift. Eine Nachrüstpflicht bei Verkauf ergibt sich daraus genauso wenig wie bei einem alten Auto. Ebenso nicht bei Vermietung. Das eine Nachrüstung sinnvoll ist liegt auf der Hand. angesichts der geringen Kosten welce eine Fachgerecht Nachrüstung veursacht... fragt sich ob sich ein Rechtsstreit lohnt. Bei einem Mitgegenstand wäre aber die Zustimmung des Eigentümers zur Nachrüstung in jedem Fallezwingend erforderlich. ....
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