Hi, bei uns steht das Thema Rufbereitschaft zwischen den Jahren zur Debatte. Fakt ist, daß es bisher immer so gehandhabt wurde, daß man sich Urlaub oder Gleitzeit nimmt und man gleichzeitig Bereitschaft hat, wenn also was ist, dann muss man halt ran. Dafür bekommt man halt 60 Euro Brutto pro Tag extra. Persönlich find ich das schwachsinnig. Du nimmst dir frei und bekommst das Geld zusätzlich, wenn nix ist(Aber das wird mit 90%tiger Sicherheit nicht der Fall sein!). Klingt so weit ok, aber für mich ist das nix, da ich die ganze Zeit unter Strom wäre und drauf warten würde, daß das Handy klingelt. Die Erholung bleibt also aus. Ich habe zwar ein bissl Geld dafür gekriegt, aber gleichzeitig auch den Urlaub verbraten. Antwort vom Chef darauf war, daß man ja dafür das Geld bekommt und wie sollte man das auch sonst regeln? Und es wäre ja auch freiwillig.... Wie ist das bei euch so?
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Matthias Müller schrieb: > daß man sich Urlaub ... nimmt und man gleichzeitig Bereitschaft hat, > wenn also was ist, dann muss man halt ran. Ist das überhaupt legal? Die Gründe, warum sowas nicht als Urlaub geht, hast du selbst gebracht.
Uhu Uhuhu schrieb: > Matthias Müller schrieb: >> daß man sich Urlaub ... nimmt und man gleichzeitig Bereitschaft hat, >> wenn also was ist, dann muss man halt ran. > > Ist das überhaupt legal? Die Gründe, warum sowas nicht als Urlaub geht, > hast du selbst gebracht. Scheinbar schon. Ich hab eben was von der IG Metall zu Rufbereitschaft gefunden, da steht, daß die Zeit, in der man auf einen möglichen Einsatz wartet als Ruhezeit gilt. http://www.igmetall-itk.de/files/dina4_rufbereitschaft.pdf Und laut Wikipedia ist Ruhezeit: Ruhezeit steht für: * im Arbeitsrecht die arbeitsfreie Zeit zwischen zwei Arbeitstagen
Bei uns ist es nicht gewünscht, während der Bereitschaft Urlaub zu nehmen (da Urlaub lt. Gesetz zur Erholung gewährt werden muss). Wir bekommen pro Woche ein Entgelt dafür, dass wir bereit sind. Bei Einsatz gibt's Überstunden und Fahrtkosten. Bereitschaft kommt in unserer Abteilung pro Mann 5..6 mal im Jahr vor.
Matthias Müller schrieb: > Uhu Uhuhu schrieb: >> Matthias Müller schrieb: >>> daß man sich Urlaub ... nimmt und man gleichzeitig Bereitschaft hat, >>> wenn also was ist, dann muss man halt ran. >> >> Ist das überhaupt legal? Die Gründe, warum sowas nicht als Urlaub geht, >> hast du selbst gebracht. > > Scheinbar schon. Nein: http://www.arbeitsratgeber.com/rufbereitschaft_0228.html "Während Ihres Urlaubs ist eine Rufbereitschaft nicht zulässig"
Ok, danke für den Link!:) Dann wäre Rufbereitschaft zwischen den Jahren bei uns eigentlich auch verboten, da in den zwei Wochen Betriebsruhe herrscht! Man muß in dieser Zeit also Urlaub oder Gleitzeit nehmen! Dann müsste man für unsere Service-Abteilung mal eine passendere Lösung finden! Werde das nochmal zur Sprache bringen bzw. nachfragen, wie der Tarifvertrag das regelt oder ob es eine Betriebsvereinbarung gibt. Oh, und ich hab sogar noch was gefunden über deinen Link!:) http://www.advogarant.de/Infocenter/Archiv/Arbeitsrecht/2004/Keine_Rufbereitschaft.html
Matthias Müller schrieb: > Dann wäre Rufbereitschaft zwischen den Jahren bei uns eigentlich auch > verboten, da in den zwei Wochen Betriebsruhe herrscht! Das ergibt sich nicht zwangsläufig. Die Frage ist nur, ob der, der in Rufbereitschaft ist, selbst Urlaub hat, oder nicht. Was die übrigen Mitarbeiter in der Zeit treiben, ist egal. Googel einfach mal nach "bereitschaftsdienst im urlaub" (ohne Anführungszeichen).
Klar, pauschal kann man das nicht sagen, aber da die Betriebsruhe ja vorgeschrieben ist, bleibt einem ja nicht viel anderes übrig als Urlaub oder gleitzeit zu nehmen Für das Personalbüro, den Verkauf, etc. macht das ja auch Sinn, daß um die Zeit Urlaub zu nehmen ist. Für eine Serviceabteilung in der Regel eher nicht, daher muß hier einfach eine spezielle Vereinbarung getroffen werden und so, wie es die ganze Zeit gehandhabt wurde war es ja auch nicht richtig!
Gleitzeit und Urlaub sin zwei Paar Stiefel. Urlaub ist laut Gesetz zusammenhängend zur Erholung zu gewähren. Darum darf dort kein Bereitschaftsdienst stattfinden. Gleitzeit ist wie Arbeitszeit zu betrachten und dann darf durchaus Bereitschaft geschoben werden. So wird das jedenfalls bei uns gehandhabt.
Damit kann man dann ja wunderbar die regelung mit dem Urlaub umgehen und anordnen, daß eine Woche Gleitzeit anstatt Urlaub genommen werden muss, die man wunderbar für die Bereitschaft nutzen kann.^^
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