Forum: Ausbildung, Studium & Beruf was soll ich ins Lebenslauf schreiben wenn ich bei einem Dienstleistungsunternehmen bin


von Cimbom G. (cimbomgs)


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Hallo,

ich bin seit fast 2 Jahren bei einem Dienstleistungsunternehmen. Durch 
die Kurzarbeit sitze ich jetzt daheim und will mir eine Stelle suchen.

Was muss ich aber ins Lebenslauf schreiben, wenn ich bei einem 
Dienstleistungsunternehmen bin?

Kann ich direkt die Firma nennen bei der ich gearbeitet habe oder muss 
ich den Dienstleistungsunternehmen nennen?

Könnt ihr mir bitte eure Meinung/Erfahrung schreiben?


Vielen Dank
Cimbom

von Dönerstrahl (Gast)


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Vor allem sollte der LL grammatikalisch korrekt sein, sonst macht der 
gleich einen unsauberen Eindruck:

ins Lebenslauf => in den Lebenslauf
den Dienstleistungsunternehmen => das Dienstleistungsunternehmen

Ansonsten nennst Du natürlich das Dienstleistungsunternehmen, denn bei 
dem bist Du ja eingestellt, und wo Du arbeitest, unterliegt 
wahrscheinlich einer Verschwiegenheitspflicht.
Aber Du kannst vielleicht (in ausreichend allgemeiner Form) Tätigkeiten 
nennen.

von Cimbom G. (cimbomgs)


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Dönerstrahl schrieb:
> Vor allem sollte der LL grammatikalisch korrekt sein, sonst macht der
> gleich einen unsauberen Eindruck:
>
> ins Lebenslauf => in den Lebenslauf
> den Dienstleistungsunternehmen => das Dienstleistungsunternehmen

das ist selbstverständlich!!

Wenn mein Lebenslauf fertig geschrieben ist, lasse ich von jemendem auf 
Grammatikfehler überprüfen.


Wenn ich meine Tätigkeiten nicht auflisten darf, wie soll man dann 
wissen was ich gemacht habe. Das Dienstleistungsunternehmen leitet mich 
ja nur weiter. Ich kann doch nicht schreiben seit 2 Jahren bei einem 
Dienstleistungsunternehmen und das wars ?!

von Max M. (xxl)


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Schreib "in ungekündigter Stellung in einem Dienstleistungsunternehmen"
und was du da seid wann, machst, aber ohne Firmennamenangabe.
Wenn ein beworbener Arbeitgeber diese Diskretion nicht respektiert
dann taugt der auch nichts und ist deiner Mitarbeit nicht würdig.
Leider wird im Personalwesen viel zu viel Schindluder zum Nachteil
der Bewerber betrieben. Daher sollte man etwas vorsichtig sein.
Zu mindestens würde ich das so handhaben aber ein Zwang ist das
natürlich nicht. Sind ja nicht alle Arbeitgeber so, aber Nachteile
sollte man schon vermeiden. Nicht das der neue AG beim alten noch
bestehenden AG Erkundigungen einholt und so schlafende Hunde weckt.

>wahrscheinlich einer Verschwiegenheitspflicht.

Wunschdenken!!!

von Dönerstrahl (Gast)


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z.B. so:

1985-1987 - Manpower - Einsatz als Fahrer, Projektleiter, 
Reinigungskraft in der Ukraine (KKW)

So kannst Du schon was mitteilen.
Ansonsten, frag Deinen Personaldienstleister, was die dazu sagen, also 
ob sie Dir erlauben, deren Auftraggeber detailliert aufzuführen.

von Dönerstrahl (Gast)


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@Max M.

Mit Verschwiegenheitspflicht meinte ich, dass er ja nicht das Recht hat, 
die Kunden seines Dienstleister zu offenbaren.

Dass die Arbeitgeber sich gegenseitig aushelfen, ist klar. Ist ja auch 
irgendwo der Zweck der ganzen Zeugnis- und Referenzgeschichten.

von R. F. (rfr)


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Schreib den zeitraum rein und deine Tätigkeiten, gestaffelt. Also zB.:

Anfang bis Ende   Projekt Dienstleister A : Im Hause des Kunden habe ich 
diese und jene Tätigkeit ausgeübt...

Anfang bis Ende Projekt Dienstleister B: Im Hause des Kunden habe ich 
...

Im persönlichem Gespräch kannst du die Kunden nennen, das verstösst m E. 
nicht gegen die Verschwiegenheitspflicht.

Gruss

Robert

von Max M. (xxl)


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>Ist ja auch irgendwo der Zweck der ganzen Zeugnis-
>und Referenzgeschichten.

Auch Schnüffelei genannt. Diese Möglichkeit hat der Bewerber
rechtlich gleichwertig ja nicht, weil der keine Infoquellen
zur Verfügung hat. Eine hübsch selbst gemachte Firmenwebseite
hat ja auch keine Aussagekraft. Ich halte das für eine einseitige
Ungerechtigkeit die nicht sein muss. Mal sehen wie die Meinungen
hier dazu sind. Unseriöse Firmen gibt es reichlich.

von DiplIng (Gast)


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> Was muss ich aber ins Lebenslauf schreiben, wenn ich bei einem
> Dienstleistungsunternehmen bin?

Schreib einfach die Wahrheit. Die Personaler/Chefs machen sich eh ihren 
Reim und so kommst du wenigstens als ehrlicher Typ rüber.

von Mark B. (markbrandis)


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Wenn im Arbeitszeugnis drin steht, dass man bei Dienstleister ABC 
angestellt war und in der Firma XYZ eingesetzt wurde, dann kann man das 
selbstverstaendlich auch so in den Lebenslauf schreiben.

von Cimbom G. (cimbomgs)


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Dönerstrahl schrieb:
> Ansonsten, frag Deinen Personaldienstleister, was die dazu sagen, also
> ob sie Dir erlauben, deren Auftraggeber detailliert aufzuführen.

ich glaube nicht, dass man den Auftraggeber nennen darf aber 
andererseits habe ich ein Arbeitszeugnis vom Auftraggeber erhalten. Dann 
dürfte ich das Zeugnis auch nicht verwenden...Es steht ja drin beim wem 
ich (wer der Auftraggaber ist).

Wenn ich ein Zeugnis hab, dann darf ich es doch auch einsetzen oder?!

Naja meinen Arbeitsgeber will ich nichts fragen, damit sie nicht in 
verdacht kommen, dass ich mir eine neue Stelle suche. Die könnten mich 
ja dann zweg mangelnder Arbeit kündigen :-(

von Cimbom G. (cimbomgs)


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Mark Brandis schrieb:
> Wenn im Arbeitszeugnis drin steht, dass man bei Dienstleister ABC
> angestellt war und in der Firma XYZ eingesetzt wurde, dann kann man das
> selbstverstaendlich auch so in den Lebenslauf schreiben.

ich habe ein Arbeitszeugnis was genau die Sachen drin stehen.

Aber ist es nicht zum Nachteil des Dienstleistungsunternehmens?

von Dr. Zoidberg (Gast)


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Moment, das Arbeitszeugnis bekommt man doch vom Arbeitgeber - also von 
der Firma, bei der man angestellt ist.

von Max M. (xxl)


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@Cimbom Gs

Wenn du ein Arbeitszeugnis hast(das hoffentlich o.k. ist),
dann kannst du es auch benutzen, selbst wenn du noch beim
alten Arbeitgeber beschäftigt bist. Das steht dir völlig frei.
Da du dir eine Arbeitszeugnis hast ausstellen lassen ist
ohnehin klar das du wechseln willst, oder? Das du ein
Arbeitszeugnis bekommen hast war am Anfang nicht ersichtlich.
Wenn du noch keins hättest dann wäre es durchaus sinnvoll
die noch gegenwärtige Beschäftigung vertraulich zu behandeln
um das bestehende Verhältnis nicht zu deinem Nachteil zu
stören bis du einen neuen Vertrag hast. Ein Rechtsanspruch
auf Zeugnisse hat, glaub ich, ein neuer AG wahrscheinlich nicht.
Man muss selbst abwägen ob Offenheit für einem Vorteilhaft ist
oder nicht. Ich persönlich bin nicht davon begeistert das ein
potenzieller AG beim alten AG Erkundigungen, auf die ich keinen
Einfluss habe, einholen kann. Bei einem lausigem Zeugnis hätte
ich das Recht schon ein Ordentliches einzufordern, aber so?

von Axel (Gast)


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Mal eine generelle Sache: Ich habe mir von den Firmen, wo ich war, immer 
ein Zeugniss ausstellen lassen, auch wenn ich über einen Dienstleister 
dort war. Hat mir auch keiner abgelehnt.

Und Zeugnisse darf man natürlich überall verteilen, dafür sind sie 
schlieslich da.

Gruss
Axel

von Cimbom G. (cimbomgs)


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@ Dr. Zoidberg (Gast)
Das Arbeitszeugnis gabe ich von der Auftraggeber-Firma (nicht vom 
Dienstleister) erhalten.


Max M. schrieb:
> Da du dir eine Arbeitszeugnis hast ausstellen lassen ist
> ohnehin klar das du wechseln willst, oder?

Ein Dienstleister kann glaube ich gar kein Zeugnis ausstellen, was soll 
er denn reinschreiben?!:
Herr Xy war von ...  bis ... bei uns beschäftigt. Und das war's.
Es sei denn sie fordern vom Auftraggaber eine Beschreibung der 
Tätigkeiten.

Dem Dienstleiter muss auch klar sein, dass ich nihct mein Lebenlang zu 
Hause auf eine Beschäftigung warte. Und soweit ich weiß darf man in 
Kurzarbeit NICHT KÜNDIGEN (gekündigt werden). Auch wenn sie kündigen, 
sie bekommen das Gled doch sowieso vom Arbeitsamt und leiten es mir 
weiter. D.h. vom Gehalt her verliere ich nichts aber es sieht nicht 
schön aus, wenn im Lebenslauf Arbeitslos steht :-(

von Cimbom G. (cimbomgs)


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Axel schrieb:
> Mal eine generelle Sache: Ich habe mir von den Firmen, wo ich war, immer
> ein Zeugniss ausstellen lassen, auch wenn ich über einen Dienstleister
> dort war. Hat mir auch keiner abgelehnt.

und wie hast du das in dein Lebenslauf übernommen?
Hast du die Firmen auch einzeln genannt, oder nur deine Tätigkeiten?

von Max M. (xxl)


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@Cimbom Gs

>D.h. vom Gehalt her verliere ich nichts aber es sieht nicht
>schön aus, wenn im Lebenslauf Arbeitslos steht :-(

Also da wäre ich nicht so sicher. Ich meine wo gelesen zu haben
das du bei Kurzarbeit 80-90% deiner sonstigen Bezüge nur erhältst.

Warum schreibst du denn rein das du Arbeitslos bist/warst?
Da gehören nur die positiven Beschäftigungsverhältnisse rein, mehr
nicht. Ist ja fast schlimmer wie eine Aufzählung von Vorstrafen.
Bei mir hab ich drei Beschäftigungsverhältnisse mit jeweils
nicht mehr als einem halben Jahr NICHT im Lebenslauf stehen weil
die Arbeitgeber solche Deppen (rücksichtslose Sklaventreiber)waren
und so miserable Zeugnisse geschrieben haben das die einer Erwähnung
nicht wert sind. Da man ja über frühere Arbeitgeber ja nicht schlecht 
reden soll hab ich das so gehandhabt und das hat damals auch
niemanden gestört und was Jahrzehnte zurückliegt ist den Personalern
ohnehin schnurz. Heute sehen die Personaler bei zeitnahen 
Beschäftigungszeiträumen darin wohl ein Verschleierung oder Täuschung, 
aber wenn ich merke das die so denken können die mich mal kreuzweise. 
Soviel Stolz hab ich noch.

Diese Provokation findet man z.B. bei der Fa. LPKF die hier
viele kennen. Findet man auf deren Webseite unter Jobs.
Beruflicher Werdegang:
Ihre persönlichen Daten werden in tabellarischer Form dargestellt.
Wichtig ist, dass der berufliche Werdegang keine Lücken aufweist,
sonst könnte der Eindruck entstehen, Sie hätten etwas zu verbergen. 
Vergessen Sie auch Ihre Hobbys nicht, aber beschränken Sie sich
hierbei auf 2-3. Wählen Sie wenn möglich ein Hobby aus, das im 
Zusammenhang mit Ihrer künftigen Tätigkeit steht.

Anspruchsvoller gehts wohl nicht, wie?

>Hast du die Firmen auch einzeln genannt, oder nur deine Tätigkeiten?
Die interessieren sich nicht primär für deine bisherigen Tätigkeiten
sondern was du für ein Mensch bist. Und dafür brauchen die den
Namen, Anschrift, Telefonnr. der alten Firma um mal nachzuhaken.
Macht zwar nicht jeder, aber eine ganze Anzahl, vor allem wenn der
Job entsprechend dotiert ist, haben da keine Hemmungen und da hilft
man sich gerne gegenseitig mit Informationen aus, die NICHT im Zeugnis
stehen. Es geht schließlich um VIEL GELD, daher würde ich Negatives
oder Nachteiliges weglassen.

von Axel (Gast)


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>und wie hast du das in dein Lebenslauf übernommen?
>Hast du die Firmen auch einzeln genannt, oder nur deine Tätigkeiten?

Ich habe Firma und Tätigkeit genannt. Natürlich nur bei denen, wo ich 
positiv angekommen bin.

Lediglich beim aktuellen bin ich etwas vage geblieben.

Gruss
Axel

von Gastironi (Gast)


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"Wenn mein Lebenslauf fertig geschrieben ist, lasse ich von jemendem auf
Grammatikfehler überprüfen."

Gute Idee ;-)

von P. S. (Gast)


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Meine Guete, weiss hier auch Jemand was, oder ist allen so langweilig, 
dass nur noch rumspekuliert wird?

Solange in meinem Arbeitsvertrag nichts Anderes steht, kommt in den 
Lebenslauf rein:

FirmaInDerIchGearbeitetHabe, im Auftrag von FirmaDieMichAngestelltHat

Dazu noch einen Eintrag fuer FirmaDieMichAngestelltHat ueber die 
Gesamtdauer.

Spaetestens nach 2-3 Zeilen duerfte das selbsterklaerend sein.

von Max M. (xxl)


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>"Wenn mein Lebenslauf fertig geschrieben ist, lasse ich von jemendem auf
>Grammatikfehler überprüfen."
Können wir sofort mit beginnen:
Wenn mein Lebenslauf fertig geschrieben ist, lasse ich es von jemandem
auf Grammatikfehler überprüfen. (ohne Gewähr)

Was kann man denn an einem TABELLARISCHEN LEBENSLAUF grammatikalisch
falsch machen? Das sind doch nur Aufzählungen und Daten.

Dein Bewerbungsschreiben sollte da schon grammatikalisch und von
der Rechtschreibung mangelfrei sein, das verbleibt dann nämlich
auch beim beworbenen Arbeitgeber.(Keine Ahnung was der damit macht?)
Hier kannste einen Rohentwurf ruhig Korrekturlesen lassen.
Das wird bestimmt ne Gaudi. Zumindest kann man daraus lernen.
(Sogar ich manchmal).

von Mark B. (markbrandis)


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Cimbom Gs schrieb:
> Ein Dienstleister kann glaube ich gar kein Zeugnis ausstellen, was soll
> er denn reinschreiben?

Aber selbstverständlich kann und tut er das.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit
http://www.arbeitsagentur.de/nn_425220/zentraler-Content/A02-Berufsorientierung/A022-Infomedien/durchstarten/Zeitarbeit-FAQ,renderVersion=renderFull.html

"Von wem bekomme ich ein Arbeitszeugnis?

Das Arbeitszeugnis stellt der Arbeitgeber aus, also das 
Zeitarbeitsunternehmen. Der entleihende Betrieb ist jedoch verpflichtet, 
Auskünfte über die Arbeitsleistung des Zeitarbeiters zu machen."

von Gast (Gast)


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>Wenn mein Lebenslauf fertig geschrieben ist, lasse ich es von jemandem
>auf Grammatikfehler überprüfen. (ohne Gewähr)


... lasse ich IHN [den Lebenslauf] ...

von Max M. (xxl)


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Seid wann werden Sachen personifiziert.
Ist jetzt wieder ne Deutschstunde fällig, Gast?

von Mark B. (markbrandis)


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Max M. schrieb:
> Seid wann werden Sachen personifiziert.

Schon immer.

von Gast (Gast)


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>Seid wann werden Sachen personifiziert.
>Ist jetzt wieder ne Deutschstunde fällig, Gast?

Schon mal aufgefallen das es "der Lebenslauf" und nicht "das Lebenslauf" 
ist?

von Max M. (xxl)


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"DER" ist aber ein Sachausdruck im Gegensatz zum "IHN" oder "SIE", oder?

von Mark B. (markbrandis)


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Das Personalpronomen richtet sich nach dem Geschlecht (Genus) des 
Nomens:

das Buch  --> ich habe es gelesen
die Bibel --> ich habe sie gelesen
der Lebenslauf --> ich habe ihn gelesen

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