ich habe eine kurze frage, eventuell kennt jemand die gesetzeslage. ein lehrer unterrichtet ein unterrichtsfach, das auf dem lehrplan steht, nicht. der lehrer soll normalerweise mehrere einzelne unterfächer unterrichten, lässt eines thematisch jedoch KOMPLETT weg, gibt das auch zu, und gibt JEDEM schüler eine note 2 im zeugnis. dies beeinflusst sogar den notenschnitt eines schülers negativ. meiner meinung nach ist das völlig unzulässig. auch das im zeugnis fächer/bezeichnungen stehen, die dem real unterrichtetem nicht entsprechen (die sachen werden teilweise erst im nächsten halbjahr unterrichtet) aber die noten von anderen unter-fächern trotzem auf diese fächer verteilt werden, ist meiner meinung nach betrug.
nun, wie sieht das rechtlich aus ? die sachlage ist klar, es gibt duzende zeugen, und der lehrer gibt sogar sein verhalten komplett zu. wenn man es jetzt darauf angelegen würde, sinnhaftigkeit mal dahingestellt, könnte man rein rechtlich dagegen vorgehen ?
> Das Fach scheint Deutsch zu sein... ... schon möglich. Könnte aber auch Psychologie sein (-> Shift-Tasten-Phobie). > es handelt sich um eine fachoberschule. In dem Fall hast Du recht und die Lehrpläne sind bindend. Im Normalfall würde man sich an den Direktor und/oder das Kultusministerium wenden. Das Problem: Wenn es zum Streitfall kommt, wird der Unterricht des Lehrers durch eine Komission überprüft. Das muss dem Lehrer aber vorher angekündigt werden, so dass dieser sich darauf vorbereiten kann. Und er wäre blöd, wenn er dann seinen Original-Unterrichtsstil vorführt. Was die Sache mit Zeugen und so angeht, so fällt ein Rechtstreit unter Privatrecht und Du musst Dich von einem Anwalt beraten lassen. Eine kleine Anmerkung: Ich kenne solche Geschichten - in meiner Schulzeit gab es eine Elternverteterin, die sich um solche Sachen gekümmert hatte - mit Erfolg. Die Folgen musste ihre Tochter dann im Unterricht ausbaden. Die Tochter musste dann die Schule wechseln. Man sollte also erst mal versuchen, das Problem mit Vertrauenslehrer und Direktor zu lösen, oder einen Haken hinter die Sache zu machen.
Wahrscheinlich nicht, weil der Lehrer in seiner Notenvergabe Hoheitsrechte hat und auslegt. Vermutlich ist der auch noch verbeamtet, oder? Betrug ist es kaum wenn man sich den Betrugs- paragraph anschaut und interpretiert. Ein persönlichen Vorteil hat er auch nicht und somit haben die Schüler/Studenten die A...Karte gezogen. Durchaus möglich das es einen rechtlichen Weg z.B. über das Verwaltungsgericht gäbe was aber sehr wahrscheinlich sehr aufwändig sein dürfte. Dem Lehrer könnte ein Disziplinarverfahren drohen aber ob das wegen dieser Auslegung Aussicht auf Erfolg hat möchte ich doch bezweifeln. Am ehesten könnte eine Beschwerde von mehreren Schüler, vor allem denen die benachteiligt wurden, beim Schulleiter, bzw. bei der Lehrer- konferens (falls vorhanden)erfolgreich sein. Ansonsten hinnehmen und munter bleiben. Ich hatte mal den umgekehrten Fall. Klausur war vom Notenspiegel zu gut und der Lehrer(Dummerweise der Dekan) hat die gesammte Klausur für nichtig erklärt und neu schreiben lassen mit schwereren Aufgaben. Beschwerde war aussichtslos. Allerdings liegt jeder Fall etwas anders.
Einen persönlichen Vorteil hat er schon: er muss den Unterricht weder vorbereiten noch halten
>Lehrpläne sind bindend gerade gefunden aus Wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Lehrplan "In der Regel sind Lehrpläne so offen formuliert, dass Lehrende und Lernende innerhalb des thematischen Rahmens ihre eigenen Interessen und Methodenvorlieben einbringen können."
> und gibt JEDEM schüler eine note 2 im zeugnis. dies > beeinflusst sogar den notenschnitt eines schülers negativ. Und? Was für eine Rolle spielt der Notendurchschnitt ? Handelt es sich um das Abschlußzeugnis ?
es ist zu erwarten, das die notengebung im abschlusszeugnis ähnlich ausfallen wird. der abschluss-durchschnitt spielt eine gewichtige rolle für die zulassung zum studium.
>ich wusste das das kommt :D
vielleicht will er Euch den Unterschied zwischen "das" und "dass" noch
beibringen. Nichts für ungut, aber darüber stolpere ich zu oft.
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