Hallo zusammen ! Es gibt ja die EU Verordnung 278/2009 in der es um die Leerlaufverluste von Netzteilen bzw. deren Wirkungsgrad geht. Ab 27.04.2010 dürfen nur noch bestimmte Netzteile mit einer Leerlaufleistung von unter 0,5 W vertrieben werden. Betrifft diese Richtlinie nur Netzteile die immer auf Standby laufen oder betrifft dies auch Netzteile die mittels Netzschalter vom Netz getrennt werden können und somit wirklich keine Leerlaufleistung benötigen? Hat dazu jemand eine Antwort bzw einen link dazu ? Hab schon rumgegoogelt aber nichts zum Thema Netzschalter gefunden. Danke
:
Verschoben durch Admin
Alois schrieb: > oder betrifft dies auch Netzteile die mittels Netzschalter vom Netz > getrennt werden können und somit wirklich keine Leerlaufleistung > benötigen? Damit gibt es ja keinen Standby, also sollte das nicht betroffen sein.
mhh schrieb: > Alois schrieb: >> oder betrifft dies auch Netzteile die mittels Netzschalter vom Netz >> getrennt werden können und somit wirklich keine Leerlaufleistung >> benötigen? > > Damit gibt es ja keinen Standby, also sollte das nicht betroffen sein. Ohne Genaueres zu wissen, moechte ich hier mal widersprechen. ;) Es gibt z.B. durchaus Computernetzteile nach der neuen Norm. Diese haben einen extra Trafo fuer die Stand-By-Versorgung. Und das obwohl diese Netzteile zusaetzlich noch einen Netzschalter besitzen. Volker
Volker Schulz schrieb:
> durchaus Computernetzteile nach der neuen Norm.
Dort sehe ich einen Widerspruch, und keine Ahnung wie das endet.
Wenn 5V/2A auf der Standby-Leitung für gewisse Funktionen des Rechners
notwendig sind, ist das sehr schlecht nach der neuen Verordnung machbar
mit 0,5 Watt.
Ist auch eher als meine Meinung zu sehen. Aber wenn es nur 2 Zustände
gibt über den Netzschalter: Gerät ein und Gerät aus, greift diese
Verordnung nicht.
Oder als positiver Effekt dieser Verordnung kehren die Netzschalter endlich mal in die Geräte zurück. Fände ich begrüßenswert.
Habe gerade mal ein bisschen recherchiert und gemerkt dass sich meine bisherigen Beitraege auf eine ganz andere Richtlinie beziehen. ;) Also alles auf Anfang: Die Richtlinie regelt ja unter anderem die primaerzeitige Stromaufnahme bei „Nulllast“. Und diese ist wie folgt definiert: „Nulllast“ bezeichnet einen Zustand, in dem die Eingangsschnittstelle eines externen Netzteils mit dem Versorgungsnetz, die Ausgangsschnittstelle aber nicht mit einem Primärverbraucher verbunden ist; Was gemeint ist, ist klar. Frage ist, ob man so eine "Eingangsschnittstelle" auch vor einem Netzschalter habe kann. ;) Da die Regelung aber auf die "Effizienz" von externen Netzteilen abzielt, wird ein Netzschalter nicht gelten. Ein Netzteil wird ja auch nicht dadurch effizienter, dass ich es aus der Steckdose ziehe. Volker
Wenn der primärseitige Schalter die einzige Möglichkeit ist, dein Gerät auszuschalten (ausser Stecker ziehen natürlich), dann brauchst du dir keine Gedanken machen, denn nach Ausschalten ist Leistungsaufnahme gleich 0. Wenn es andere Möglichkeiten zum Ausschalten gibt (Fernbedienung, Taster etc.), dann musst du die Leistungsgrenzwerte auch in diesem Zustand einhalten. Im Prinzip kann man sagen, dass es bei der Richtlinie nicht darum geht, dass es überhaupt eine Möglichkeit zum Drücken des Verbrauches unter den Grenzwert gibt (dazu könnte man ja auch in die Anleitung schreiben, dass zum Ausschalten im Sinne der Norm der Stecker zu ziehen ist). Es geht vielmehr darum, dass das Gerät dann, wenn Otto-Normalverbraucher sagt "Das Gerät ist aus", nicht mehr als die erlaubte Leistung verbraucht. Für PCs mit ihrer Standby-Versorgung wird das ganze in der Tat interessant, evtl. ist die (gewollte) Hintertür hier aber, dass die Rede von "Überwiegend zum Einsatz im Wohnbereich bestimmte informationstechnische Geräte" ist. Ein Durchschnitts-PC ist aber mindestens gleichwertig auch zum Einsatz im Büro gedacht, deshalb fällt er IMO nicht unter die Richtlinie. Bei einem Mediacenter-PC könnte das aber schon wieder anders aussehen. Der Netzteilschalter alleine wird nicht reichen, da auch bei eingeschaltetem Netzteil der PC im Zustand "Aus" sein kann, in dem er ausser der Möglichkeit, ihn einzuschalten, keinerlei Funktion mehr bereitstellt. Andreas
Andreas Ferber schrieb: > Wenn der primärseitige Schalter die einzige Möglichkeit ist, dein Gerät > auszuschalten (ausser Stecker ziehen natürlich), dann brauchst du dir > keine Gedanken machen > [...] > Im Prinzip kann man sagen, dass es bei der Richtlinie nicht darum geht, > dass es überhaupt eine Möglichkeit zum Drücken des Verbrauches unter den > Grenzwert gibt (dazu könnte man ja auch in die Anleitung schreiben, dass > zum Ausschalten im Sinne der Norm der Stecker zu ziehen ist). Es geht > vielmehr darum, dass das Gerät dann, wenn Otto-Normalverbraucher sagt > "Das Gerät ist aus", nicht mehr als die erlaubte Leistung verbraucht. Nein, nein, nein, Andreas... Du bist (genau wie ich es war) bei der falschen Verordnung! ;) Hier geht es nur um EXTERNE Netzteile und deren Effizienz (ausgenommen Kleinspannungen unter 5V und diverses anderes Zeugs). http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:093:0003:0010:DE:PDF Volker
OK. In der Verordnung fehlt in der Tat eine Definition des Begriffs "Eingangsschnittstelle". Als Intention hinter der Verordnung würde ich aber auch hier die Anpassung der technischen Realität an die Erwartung des Verbrauchers vermuten. Otto-Normalverbraucher erwartet Kraft seines mangelhaften technischen Verständnisses, dass kein Strom mehr verbraucht wird, wenn er sein Handy vom Ladegerät abstöpselt (der alleinige Stromverbraucher ist für ihn das Handy, nicht das Netzteil). Die Verordnung soll sicherstellen, dass dies (in definierten Grenzen) dann auch zutrifft. Vor diesem Hintergrund würde ich sagen, dass ein Schalter in der Zuleitung nicht reicht, um Konformität herzustellen, ausser der Schalter löst automatisch aus, wenn keine Last angehängt ist. Auch kann man das "Die Leistungsaufnahme bei Nullast" so interpretieren, dass damit auf jeden Fall gemeint ist, dass das Netzteil an sich in Betrieb ist, nur eben keine Last am Ausgang hängt. Bei "Schalter aus" wäre das Netzteil selbst dann gerade eben nicht in Betrieb. Schlussendlich müsste das im Zweifelsfall wohl ein Gericht klären, wobei IMO die Chancen gut stehen, dass das Gericht das ähnlich sieht wie ich oben dargelegt habe. Will man es darauf ankommen lassen? Andreas
Guten Morgen ! Danke für eure Antworten. Leider auch nichts verbindliches dabei. Folgender Hintergrund : Ich arbeite in einem kleinen 10 Mann Betrieb und wir fertigen unter anderem Netzteile ( Eisenkerntrafo mit hochwertigem Blech, PFC-Drossel, Synchrongleichrichter, dicke Elkos, hoher Wirkungsgrad, mit Netzschalter ) und auch auf Anfrage bei der EU Verordnungsabteilung bekam ich keine vernünftige Antwort ( "steht eh alles in der Verordnung .... ) Grosse Firmen haben ja genug manpower um sich mit solche Problemen auseinanderzusetzen, aber wir ? Aber wieder typisch EU. Verordnungen rausbringen und um die Details soll sich der Produzent scheren. Wenn er dann Scheisse baut, Pech gehabt. Mfg, Lois
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.