Bei uns im Haus sollen die elektrischen Leitungen teilweise erneuert werden. Es handelt sich um einen Altbau, bestehend aus "Vorderhaus" und "Hinterhaus". Im Hinterhaus soll was erneuert werden. Die Gesamt-Einspeisung des Gebäudes erfolgt von der Straßenseite des Vorderhauses aus. An der Wand hängt ein altes gußeisernes schwarzes Teil (gefühlte 150 JAhre alt), in der die Hauptsicherungen drin sind. Von da aus geht es mit passend dicken Leitungen zu einem großen Kasten mit den Zählern des Vorderhauses. Der Kasten ist im Kellerflur montiert. Anschließend mit passend dicken Leitungen zu den Wohnungen des Vorderhauses, in denen dann bereits jeweils ein neuerer Sicherungskasten verbaut ist, und bei Gelegenheit die Wohnungsverkabelungen erneuert wurden. Bisher hatten die Wohnungen des Hinterhauses eine "Direktverbindung" zu diesem KAsten. Man wollte jetzt sowohl die Steigleitungen zu den Wohnungen erneuern, als auch die Zähler (wie schon für das Vorderhaus) auch in den Keller montieren. Jetzt weigert sich das ausführende Elektrounternehmen, den 2. Kasten neben dem ersten KAsten zu montieren. Angeblich gäbe es Bauvorschriften, welche eine gewisse Raumgröße vorgäben. Der Flur im Keller ist zugegebenermaßen relativ schmal (ca. 1,20), und er müßte mindestens 1,65 oder so sein (Das wurde dem Eigentümer so beschrieben, aber dieser ist ein alter Mann der schlecht hört und schlecht Zusammenhänge versteht). Darüber hinaus soll der Zähler angeblich jederzeit zugänglich sein. Also soll der 2. Kasten nun in einen (Vorrats-) Kellerraum des Hinterhauses montiert werden. Das wäre aber ziemlich doof, weil nunmehr der Kellerraum immer offen stehen müßte. ich kann das ganze gar nicht so recht glauben... Auf welcher Vorschrift soll denn sowas basieren ?????
:
Verschoben durch Admin
5.6 Arbeitsbereich vor dem Anschlusskasten >= 1,2m -> alles andere würde ich auch als gefährlich bezeichnen.
Grade ausgemmessen: Der Flur selbst ist 10 Meter lang, und 1,10 Meter breit. Der existierende Zählerschrank ist 20 cm tief. > Arbeitsbereich vor dem Anschlusskasten >= 1,2m > alles andere würde ich auch als gefährlich bezeichnen. Die Gefährlichkeit erschließt sich mir nicht. Worin genau besteht die Gefahr, den Zähler bei 90 cm Arbeitsbereich abzulesen? Die Tür des Schranks läßt sich öffnen, und man kann dort bequem davor stehen, und alle Zähler ablesen. Es scheint mir keine Gefährdung vom Zählerschrank auszugehen.
@ Wegstaben Verbuchsler, wir haben das gerade hinter uns mit dem Stromzähler und der Hauptsicherung. Jeder Energieversorger hat seine eigenen Vorschriften!!! Es gibt nur eine Lösung: Den zuständigen Energieversorger befragen ...alles andere zählt nicht! Gruss Gerd
Es geht ja auch nicht im das Ablesen des Zählers, sondern mögliche arbeiten an der Installation.
alexander v. schrieb: > Es geht ja auch nicht im das Ablesen des Zählers, sondern mögliche > arbeiten an der Installation. Also wenn die Montage-Arbeiten abgeschlossen sind, kann man anschließend den Raum vor dem Zähler beliebig verkleinern ?
Wegstaben Verbuchsler schrieb: > alexander v. schrieb: >> Es geht ja auch nicht im das Ablesen des Zählers, sondern mögliche >> arbeiten an der Installation. > > Also wenn die Montage-Arbeiten abgeschlossen sind, kann man anschließend > den Raum vor dem Zähler beliebig verkleinern ? Nein, denn die Zähler gehören dem Energieversorger und der behält sich das Recht vor auch nach der Erstinstallation jederzeit daran herumfummeln zu dürfen. Ein praktisches Beispiel dafür ist der Tausch-Turnus des Zählers. Dazu muß der Monteur des EVU samt seiner Wampe auch vor den Kasten passen und darf beim Schrauben und Montieren nicht etwa mit dem Bobbes an die Wand stoßen und vor Schreck vornüber in den Kasten kippen ;-) Gruß f
Moin! Das Thema mit dem freien Raum vor dem Zähler (also vom Zähler bis zur nächsten Wand im Rücken des Monteurs) hatte ich auch schon. Das Haus um das es geht ist Baujahr 62, hat zwar alle Zähler schon in einem Raum im Keller, aber die Anlage führt nur Wechselstrom in die Wohnungen. Folglich müsste in die Installation eingegriffen werden um Drehstrom für die Wohnungen zugänglich zu machen. Problem auch hier, der zu geringe Abstand von Zähler und der Wand im Rücken des Monteurs. -> Keine Chance da was zu machen, außer die Komplette Zähleranlage (7 Stck) wird in einen Anderen Raum verlegt und dort dann auch gleich in die entsprechenden Metallschränke gebaut. Kosten dafür waren mit min 10000€ angesetzt. Was ich bei diesen Sachen nicht verstehen kann: Es wird damit argumentiert, dass die Gefahr beim Zählerwechsel zu groß für den Monteur wäre. Aber komischerweise macht der EVU das ja jetzt auch. Ich kann das verstehen, wenn bei Neubauten diese Vorschriften eingehalten werden müssen, aber nur weil EIN Wechselstromzähler durch einen Drehstromzähler ersetzt werden soll, gleich die ganze Anlage neu machen? Aber ich glaube, mit so was müssen wir uns in DE nun mal abfinden. Wer von euch guckt nicht hin und wieder mal "Achtung Kontrolle" ;) Grüße aus Hamburg
Wegstaben Verbuchsler schrieb: > Die Gefährlichkeit erschließt sich mir nicht. Mir erschließt sich auch so vieles nicht. ^^ Aber es gibt nun mal diese Technischen Anschlussbedingungen (TAB), die je nach VNB (Verteilnetzbetreiber) auch unterschiedlich ausfallen und an die hat sich die Installationsfirma zu halten. Wenn sie das nicht macht, nimmt der zuständige VNB die Anlage nicht ab. Olof Gutowski schrieb: > wenn bei Neubauten diese Vorschriften > eingehalten werden müssen, aber nur weil EIN Wechselstromzähler durch > einen Drehstromzähler ersetzt werden soll, Wenn wirklich NUR der Wechselstromzähler gegen einen Drehstromzähler getauscht wird, kann man in der Regel mit dem VNB reden und Bestandsschutz gelten machen.
Das Problem bei Umbauten ist oft der wegfallende Bestandsschutz. Die umgebaute Anlage gilt als Neuinstallation und muss daher den Ausführungsvorschriften für Neuinstallationen genügen. Ich habe meinen Stromzähler in der Wohnung, der Sicherungskasten ist Bestandteil der Zählertafel. Vor einigen Jahren habe ich meine Wohnung umgebaut und dabei das Anschlusskabel von der Haussteigeleitung zum Zähler neu verlegen lassen, da die alte Leitungsführung so nicht bestehenbleiben konnte. Resultat war eine neue Zählertafel mit einem riesigen Kasten für einen "SLS", der nach den neuen Ausführungsvorschriften erforderlich ist. Denn durch den Kabeltausch wurde das ganze zur Neuinstallation. Auch schön.
> Olof Gutowski schrieb: >> wenn bei Neubauten diese Vorschriften >> eingehalten werden müssen, aber nur weil EIN Wechselstromzähler durch >> einen Drehstromzähler ersetzt werden soll, > > Wenn wirklich NUR der Wechselstromzähler gegen einen Drehstromzähler > getauscht wird, kann man in der Regel mit dem VNB reden und > Bestandsschutz gelten machen. Das haben wir versucht. Eine Whg. ist bereits auf Drehstrom umgebaut worden. Laut des Versorgers / Betreibers sei das vor zig Jahren gegen die geltenden Vorschriften durch einen "illegal arbeitenden Installateur" gemacht worden. Nun sieht unser Elektriker keinerlei Möglichkeiten da etwas zu arrangieren. Evtl. sollten wir aber nochmal woanders anfragen, da mit solchen Aussagen auch gern des Säckle gefüllt wird... aber das ist reine Vermutung. Naja ich kann dazu nur sagen, dass es traurig ist, wie teilweise Bestand dadurch benachteiligt wird. Es gibt da noch andere Beispiele, aber das wäre OT. Gruß
Ich kann das schon verstehen das es so gemacht wird und nicht anders. Könnte man in gewünschter Weise auf den Bestandsschutz pochen dann hätten wir Heute Anlagen die der Technik des vorletzten jahrunderts entsprechen würden und das will vermutlich kaum einer haben. Irgendwo "muß" einfach ein Schnitt gemacht werden und das bedeutet das es hier und da zu Situationen kommt die man nicht so einfach nachvollziehen kann.
Glücklicherweise gibts keine Handvoll Elektromeister mit EVU-Zulassung sondern das ganze Land voll. Wenn einer bereit ist das ganze einerseits TAB-Konform nach Wünschen des Kunden zu bauen dürften alle zufrieden sein. Das für so einen Schrank ausreichend Platz da sein muss kann auch damit zu tun haben das es GFK-Schränke gibt die oben Schaniere haben und nur nach oben hochgeklappt werden können. Die dürften sogar eine hohe Schutzklappe besitzen und sogar Spritzwassergeschützt sein. In der höchsten Stellung kann man sogar die ganze Klappe abnehmen um bequem und sicher dran zu arbeiten. So ist es zumindest bei mir (6 Plätze). Unten sind dann Laschen mit Schrauben mit der Möglichkeit Plomben anzubringen. Heute werden wohl meist die weißen Blechschränke mit Flügeltüren verbaut die aber nicht spritzwassergeschützt sind und auch nicht sein müssen.
> Könnte man in gewünschter Weise auf den Bestandsschutz pochen dann > hätten wir Heute Anlagen die der Technik des vorletzten jahrunderts > entsprechen würden Es geht ja nicht darum, daß "Technik des vorletzten Jahrhunderts" unter Bestandsschutz gestellt werden soll. Hier geht es um eine Montageanweisung (Position eines Schaltschranks), und nicht um Kabelquerschnitte, Anzahl von Adern, oder verwendete MAterialien. Es gibt (wie überall) manche Vorschriften, welche nicht auf einer reinen schwarz/Weiß Betrachtung reduzierbar sind. Wäre in unserem Keller der Schrank an der Stirnseite des Flurs untergebracht, und der 10 Meter lange Flur wäre nur 50 cm breit, dann wäre das alles "gemäß der Vorschrift". Daß ein derartig montierter Schrank jedoch viel schlechter zugänglich ist als einer, welcher in einem 1,20 Meter breiten Flur an der Längswand montiert ist, berücksichtigt deise fantastische Vorschrift nicht. Was nun? Eine noch kompliziertere Vorschrift schaffen, welche noch die Breite des Raumes, die Beschaffenheit der Wände und noch andere Parameter mit aufnimmt? Oder eine Vorschrift zu vereinfachen und als Vorlage zu verstehen, welche einen gewissen SINN erfüllen soll?
Magst ja Recht haben aber wie ich schon sagte (Und andere davor auch schon) gibt es nun mal gewisse Regeln. Die mögen dir und uns allen nicht immer einleuchtend sein aber dennoch sind sie erst mal bindend bis sie geändert werden. Da hilft es auch nicht groß herum zu zetern. Wie auch schon erwähnt wurde wäre es am besten wenn du dich an die wendest die dafür zuständig sind. also dein EVU zb. Mit denen kannst du das dann in aller Ruhe ausdiskutieren.
Hi, hab nicht alles gelesen. Google mal nach TAB "Technische Anschlussbedingungen" kannst Du auch von Dein EVU anfordern. Dort steht drin, wie Zählerplätze auszusehen haben, bzw. Raumvorraussetzungen usw. Wigbert
1. Das EVU hat immer Recht. 2. Vor Installation einer Verteilung einen Mitarbeiter des EVU heranholen und unter Zeugen absprechen, wo genau die Verteilung angebracht werden kann. 3. Die Erfahrung laesst mich diese Verfahrensweise vorschlagen. MfG Paul
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.