Hallo, ich beschäftige mich erst seit kurzem mit dem Thema Elektronik habe aber für einen Bekannten vor kurzem eine kleine Steuerung gebaut und ihm verkauft. Ich wüsste gern ob dies rechtlich auch ok war oder hätte die Steuerung eine CE Prüfung oder sonstwas gebraucht? Beste Grüße Euer Peter B.
Das ist so eine Sache. Eigentlich ist das Abhängig von Deinen Kunden - solange die die CE-Konformität nicht einfordern, kann nicht viel passieren, denn: Wo kein Kläger, da kein Richter. Dumm nur, wenn Dein Kunde das Gerät betreibt und der Nachbar wegen eines aussetzenden Herzschrittmachers tot umfällt... (zugegeben, ein sehr unwahrscheinliches Szenario) Es geht bei den CE-Richtlinien im Grunde nur um eines: Absicherung bzgl. Produkthaftung. Wenn irgendetwas passiert, kannst Du Deine Konformitätsbescheinigungen hochhalten und sagen: "Ich wars net". Prinzipiell bist Du aber verpflichtet, sicherzustellen, daß Dein Gerät bei inverkehrbringen innerhalb der EU alle das Gerät betreffenden CE-Richtlinien einhält. Da wären (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): -Niederspannungsrichtlinie Sofern irgendetwas mit mehr als 48V vorkommt, greift diese Richtlinie. Also auch bei Transformatoren/Netzteilen. Momentan wird an der Richtlinie gearbeitet, dann soll auch die 48V-Grenze fallen -> die Richtlinie gilt für alles, was elektrisch ist. Hier geht es hauptsächlich um die Betriebssicherheit, z.B. Berührungsschutz, Brandsicherheit. Das kann man getrost im eigenen Kämmerlein zurechtbasteln - wenn man alle Vorschriften (Abstände) einhält. -EMV Das "heiße Eisen". Deine Schaltung darf bestimmte Grenzwerte an elektromagnetischer Strahlung nicht überschreiten, darf aber auch nicht von ebensolcher beeinflußt werden. Das läßt sich nicht so einfach im Bastelkeller machen, denn sehr viele einzelne Faktoren beeinflussen das Abstrahlverhalten. Aber hier gibt es einen Ausweg: Ist ein Gerät nicht alleine, d.h. ohne weitere elektrische/elektronische Komponenten, betreibbar, dann besteht auch keine CE-Kennzeichnungspflicht nach EMV (sofern da die letzten paar Monate nicht wieder was dran geändert wurde). Um es auf den Punkt zu bringen: Du verkaufst ein Gerät, das nur mit einem Netzteil betrieben werden kann. Das Netzteil muß der Kunde selbst anschließen, er ist dann also der Betreiber der "Anlage" und damit hat ER die Pflicht, das Ganze CE-Konform zu machen. Anders sieht es aus bei "betriebsfertigen" Geräten, also Geräte, die einen Stecker dran haben und direkt sofort ohne weiteres benutzt werden können, z.B. ein Mixer oder ein Bügeleisen. Aber viele Kunden sehen das anders. Um ihre gesamte Anlage CE-Konform zu machen, werden zu allen Komponenten die CE-Konformitätsbescheinigungen gesammelt und nach dem Einbau wird dann erwartet, daß die gesamte Anlage dies dann auch ist. Völliger Blödsinn, wird aber in der Praxis genauso gehandhabt. Schon allein die Länge der Versorungsleitungen bzw. die Qualität des Netzteils kann die Störsicherheit nachhaltig beeinflussen. Aber für eine komplette Abhandlung ist hier zuwenig Platz - es gab zu diesem Thema schon einige Threads. Da stellt sich die Frage, ob nicht ein Pullover, der sich statisch aufladen könnte, auch nach der Niederspannungsrichtlinie und nach EMV geprüft werden sollte ;) Das ist jetzt alles, was ich aus dem Kopf heraus noch weiß - wenn man ganz sicher gehen will, muß m
Wie sieht es aus, wenn ich ein Gerät ausliefere welches z. B. Netzteil etc. mit drauf hat ich jedoch kein Netzkabel mit ausliefere? Ist in diesem Fall der Kunde der Betreiber?
das ist jetzt mal interessant ... Heisst das in der Praxis, wenn ich ein Gerät ausliefere, an das der Kunde ich sage jetzt mal eine ferige LED-Kette über eine Printschraubklemme anschließen muss, nicht CE-konform sein muss ? Oder: Ganz blöde mal angenommen ich biete etwas auf Ebay an und arbeite mit einem automatischen Abwicklungssystem, ein Kunde kauft das Gerät direkt auf Ebay und ich biete bei der Abwicklung als Zubehörkauf ein 12V-Standard-Netzteil an, entfällt in dem Moment schon die CE-Pflicht ? Oder muss er das Netzteil dann schon woanders gekauft haben ? Wie sieht das bei KFZ-Geschichten aus - gilt da das Gleiche ?
Das ist Harspalterei. Du mußt bei deinem Gerät ja eine Versorgung definieren. Im Klartext: Wieviel Volt,Welche Leistung,Gleich-,Wechsel- oder Mischspannung und ggf. die Polarität. Dh. Du bist wieder in der Pflicht nachzuweisen das bei vorgesehener Versorgung dein Gerät auch den Normen entspricht. Mit einem Verkauf ohne Spannungsversorgung kannst du dich also nicht drücken. andernfalls könnte jeder Anbieter eines USB-Mp3-Sticks mit Radio sich um die Verantwortung drücken und evtl. störungen auf das jeweilige Netzteil des Kundenrechners abwälzen. Sorry aber so dämlich sind die Vorschriften nu auch nicht. Da haben schon andere was versucht und es wurde nachgebessert. '-)
und wie sieht es mit angeschlossenen Komponenten wie eben z.B. die erwähnten LEDs aus, wenn der Käufer die sagen wir mal Zuleitungslänge selbst entscheidet ? Gibt es da irgendwelche Lekzüre, wo nachzulesen ist, wie sich das alles verhält ?
Ich glaube, der Unterschied liegt in folgendem: wenn ich eine Komponente verkaufe (z. B. eine Sicherung), ist diese nicht CE-pflichtig, da diese Komponente immer Teil eines gesamten Projektes ist. Ist mir schon so ergangen bei Beschaffung von Synchronmotoren und Lüftern. Ist dieses verkaufte Etwas ein betriebsbereites Gerät ist dieses CE-pflichtig. Wobei niemand dir vorschreibt für jedes Produkt eine Zertifizierung nachzuweisen. bei Unikaten kann das schon auf den Zeiger hauen. Man gibt sich halt Mühe so gut als nötig zu designen (Sicherheitsabstände, Masseflächen, EMV-Emission usw.). Wenn dann doch eine fundierte Beschwerde kommt, hat man ja immer noch 6 Monate Zeit zum Nachbessern. Michael
> Ist dieses verkaufte Etwas ein betriebsbereites Gerät ist dieses > CE-pflichtig Was ist dann mit Geräten, die ohne Netztkabel geliefert werden?
@Thorsten >Was ist dann mit Geräten, die ohne Netztkabel geliefert werden? Haarspalterei sonst nix. Zudem habe ich das Szenario doch gerade beschrieben. Du mußt ja zumindest eine Betriebsspanung angeben und damit mußt du garantieren das das Gerät mit dieser angegebenen Betriebsspannung auch einwandfrei läuft. Jetzt komm bitte nicht mit der Idee die Geräte ohne jeglichen diesbezüglichen Angaben zu liefern. In diesem Falle lieferst du kein Gerät sondern nur "Schrott" im Sinne des Wortes und mußt ihn auch als solchen Kennzeichnen. Was du dann für "Schrott" bekommst kannste dir ja selber denken. Zudem kann keiner wissen was der "Schrott" nun als Versorgung haben möchte '-) @Chris Bei einzelkomponennten trägt der Hersteller die Pflicht und stellt auch entsprechend Daten zur Verfügung (Normalerweise als Datenblatt). wWie Michael schon sagte mußt du die Komponennte ja irgendwie in Betrieb nehmen. Das wäre dann wieder ein Gerät und damit sind die Richtlinien wieder drinn. Zum Verständnis: Eine LED und eine 1.5V Batterie sind zusammengeschaltet schon ein Gerät. Selbst eine LED die irgendwie kontaktiert wird ist ein Gerät im Sinne des Wortes. Demnach kann eine LED nicht als Gerät gesehen werden wenn sie nirgens kontaktiert wird und damit auch nicht laufen und irgendjemanden stören '-)
Wie sieht das aus wenn ich mir nen selbstgebauten Mp3 Player in mein Auto einbaue, kann da der Tüv meckern oder ist es 'mein problem' wenn das dink keine CE kennzeichnung hat? (Natürlich vorausgesezt es stört mein Bordelektronik nicht, und nein ich hab kein hochmodernes Auto, sondern nen 10 Jahre altes Teil was noch brav mit Analogtechnik und ein paar LED's als Bordelektrik rumrennt :D)
Gute Frage. Kann ich jetzt aus dem Stehgreif nicht voll beantworten. Was du dir im Innenraum einbaust ist für die Zulassung des KFZ weitgehends unerheblich aber für den Eigentlichen Betrieb bist du wieder an die EMV gebunden wie überall. Es wäre aber denkbar das es auch hier einige regeln gibt die die Betriebssicherheit des KFZ betreffen. Im Gegensatz zu früher sind die Kisten ja vollgestopft mit Elektronik die Sicherheitsrelevant ist (Zündung,Bordkombjuder,Airbag,Lichtsteuerung und auch das Schiebedach bzw. Cabriodach usw.). Damit spielt die EMV-Conformität wieder eine Rolle. Da der Gesetzgeber sich garantiert nicht auf das spielchen "Alte Autos ohne und neue autos mit" einlässt wird es in diesem Falle generell nach den Neuen gehen. aber da mußte dich schon selber schlau machen. Ich weiß es nicht mit bestimmtheit und werde meine Hand dafür nicht ins Feuer legen
@Ratber: Die anfängliche Hysterie bezgl. der EMV ist schon lange abgeklungen. Ich habe dieses ganze leidige Thema bei uns in der 4ma durchgemacht. Gegenstand war und ist ein elektrischer Schaltkontakt, der auf unseren Geräten (Durchflußwächter) montiert ist. Da ist nichts drinnen, außer einem Reed-Kontakt, ein paar Strippen und einem Stecker. Die ersten Auskünfte waren katastrophal: 1. Sollten wir unsere Schaltgehäuse EMV-prüfen. Das wäre spätestens beim Surge mit dem Reed-Kontakt ziemlich in die Hose gegangen. 2. Meinte doch der TÜV damals, wir sollten unsere Geräte (liegen im 50 Euro-Bereich) komplett mit µMetall abschirmen, weil wir statische Magnetfelder zur Detektierung des Schaltpunkts verwenden. Damit wären die Geräte preislich nicht mehr verkaufbar gewesen. Damals war mir nicht danach zumute, aber inzwischen lache ich darüber. Wir handhaben dies nach wie vor so: Unsere Geräte sind EMV-technisch gesehen "Komponenten". Der Kunde muß sie einbauen und anschließen. Konstruktionsbedingt können die Geräte mit Spannungen von 0,5 - 250 Volt AC/DC betrieben werden. Wie zum Teufel sollen wir da eine EMV-Prüfung vornehmen? Je nach Kabellänge, Spannung und Strom haben wir sehr unterschiedliche Parameter. Außerdem ist es sehr wichtig, wohin ein Gerät verkauft wird. Im B-B Bereich ist das weniger ein Problem, da man davon ausgehen kann(muß), daß eine Fachkraft dieses Gerät installiert. Bei einem Privatmann siehts da schon wieder ganz anders aus. Wenn man es ganz eng sieht, ist die CE-Richtlinie das Aus für Neugründungen. Wenn man heutzutage eine Idee für ein elektronisches Gerät hat, scheitert man ohne den entsprechenden finanziellen Hintergrund bereits an den ganzen Zulassungen. Das ist ein Witz. Aber eine nette Möglichkeit für die großen Konzerne (die eine Neuentwicklung mit den ganzen Zulassungen mal so nebenbei finanzieren) den Mitbewerb kleinzuhalten (huch, sehe ich da einen Hauch von Paranoia??). Privat halte ich es so: Ich verkaufe meine Basteleien grundsätzlich ohne CE-Kennzeichnung. Bei einem "Gewinn" von 5 Euro pro Bausatz und vielleicht 20 verkauften Sätzen im Jahr steht die CE-Prüfung in keinem Verhältnis. Und solange ich nicht Geräte baue, die (wie z.B. Handys) extreme EM-Abstrahlung produzieren, kann ich sehr gut damit leben. Bislang hat mich keiner meiner privaten Kunden nach einem CE-Zeichen gefragt. Im Extremfall würde ich es so halten, daß mein Kunde eine Erklärung unterschreibt, in der er versichert, mein Gerät nur zum Export in ein nicht-EU Land erworben hat und dieses Gerät nicht innerhalb der EU in Betrieb setzen wird. Ich bin mal gespannt, wann der erste seine LED-Schaltung mit Vorwiderstand mit CE-Zeichen vertickt.
Ja,das der Rummel ummmes "CE" nur ne Hysterie ist habe ich ja auch nicht bestritten. Mir geht das auch auffen Keks. Es ist aber so das alles in ordnung ist solange keiner was zu meckern hat und keiner nach was sucht. Sobald aber einer was sucht ,sei es weil was passiert ist oder weil er einfach nur sucht, geht der Tanz los. wie ich ja schon öfters geschrieben habe stellen wir etliche der vielen im KFZ vorhandenen Module her und werden auch von den KFZ-Herstellern massig mit auflagen zugebombt. Ich ärger mich geraume Zeit mit einer Schaltung rum (Cabriodachsteuerung) auf der einige Kondansatorkaskaden in SMD verbaut sind (4 Stück in einem Gehäuse) die bei der Produktion für zuviele Fehler sorgen und auch schwer zu löten sind (Verzinnung geht zu leicht ab). Mein Vorschlag war welche zu nehmen die etwas größer und besser verarbeitet sind. Dafür müßten 2 Kondensatoren im Layout um einige Millimeter verschoben werden (Platz ist an dieser Stelle genug und die Teile sind unkritisch) aber dafür ist gleich eine neuauthentifizierung fällig die mit viel Theater verbunden ist. Naja,es hat Monate gedauert aber nun ist es vollbracht und die Fehlerquote bei der Produktion ist massiv zurückgegangen da der Fehler dort knapp 80% aller Fehler des Produktes ausgemacht hat. Bis dahin war es aber ein Nervenkrieg ohne plausiblen Grund. wir müssen aber damit leben
Wer soll schon durch den ganzen Paragraphen Djungel durchblicken. Son Gestztestext ist keine Nachmittagslektüre mehr. Da gibt extra Rechtsverdreher und experten für das Thema. Ich glaube auch mal gelesen zu haben, dass so eine EMV Prüfung in die tausende euro gehen kann. UNd selbst wenn man alles richtig gemacht hat, schweine geld hingeblättert hat und alles an urkunden und bescheinigungen hat, was unser Bürokratiestaat so haben möchte, irgendwann wird ein kleiner übermotivierter Prüfer, der gerade den Abschluß dafür gemacht hat, den alles entscheidenden Paragrafen aus den tiefsten Tiefen der deutschen oder internationalen Gesetzesbücher hervorgraben und sagen:"Leider muß ich Ihnen sagen, dass....." Ich finde solche Test eigentlich sehr gut. Z.B. für den medizinischen Bereich oder Mobilfunk. Aber wenn jemand eine Eisenbahnsteuerung gebastelt hat und die vertreiben will, dann denke ich, kann einem eher etwas passieren, wenn man selbige gerade gekauft hat und sich vor vorfreude nen Fuß bricht, weil man übers Bügeleisen gestolpert ist. Kurzum: Man sollte mit gutem Gewissen und nach bestem Wissen seine Sachen entwickelt, mit angemeßenem Aufwand testen, und wenn man nach dem ersten verkauften Gerät noch gut schlafen kann, dann hat man, denke ich alles richtig gemacht. Gute Nacht Chriss
In Sachen Elektrosmog finde ich es schon ganz sinnvoll, wenn Geräte auf Abstrahlung getestet werden. Unser erstes Gerät, was wir verkauften, konnte man im Umkreis von 30 Metern fast im ganzen Frequenzband im Radio hören. Keine Funkttastatur funktionierte mehr im Umfeld. Das war noch vor der CE-Sache. Dann kam CE und wir stellten erschreckend fest, was wir da entwickelt hatten. Auch was die Störanfälligkeit anging, ein Funke in der Nähe mit einem Piezo-Feuerzeug brachte das Teil zum Absturz. Das neu entwickelte Gerät war selbst im Abstand von 1 Meter nicht mehr mit einem Radio zu detektieren und selbst große Funken konnten wir aufs Gehäuse schießen, ohne das was abstürzte. Das war schon ein echter Qualitätsgewinn, auch wenn das der Kunde erstmal nicht gesehen hat. Winfried
Thema Funken: Ich hab ja nur eine sehr kleine Schaltung mit einem MSP430. Sobald der JTAG-Adapter dren hängt resettet das Ding beim Einschalten irgendwelcher Geräte. Ernn ich den JTAG-Adapter abstöpsel tut er das nicht mehr. Wie kriege ich sowas in den Griff? Metallgehäuse? Ist das die Einzige Möglichkeit? Reicht das? Sind die Strippen einfach nur kleine Antennen - oder was? Was ist mit einem an die Geäusewand geführten SUB-D anschluss: Strahlt es da auch raus? Wir fehlt da klar Fachwissen. Kann mir wer helfen? Danke Benni
Vor ein paar Wochen gab es in der Zeitung einen Artikel über einen "Elektriker", welcher auf Mallorca in seiner Ferienwohnung im Höhepunkt seiner Gefühle auf die Platine seiner selbstgebauten Ornaniermaschine ejakulierte. Dadurch gab es auf der Platine einen Kurzschuss, welcher zu eine tötlichen Stromschlag führte. Hätte er seine Erfindung CE-Zertifiziern lassen, hätte der Prüfer den Mangel sicherlich erkannt und ihn mit den Vorschriften der VDE 0751 wieder zurück ans Reisbrett geschickt. Und sind wir mal ehrlich, die Beerdingung war sicherlich teurer als die CE-Zertifizierung es gewesen wäre. ;-) Wenn Du also in Dein Auto eine Ornaniermaschine einbauen möchtest, must Du beim Bau die Forderungen der VDE 0751 für medizinisch genutze Geräte zur Anwendung bringen.
Yo,Einztelfälle sind ja ganz nett und geben beweise bzw. Beispiele für beide Ansichtsweisen aber bringt hier nicht weiter . Auch eine Diskussion um den Sinn des einen oder anderen Paragraphen bringt hier nix. Die Gesetze sind nunmal da und müssen erstmal befolgt werden. Peter hat gefragt und er hat Antwort. Seltsam,es gibt ein ähnliches Thema ,das schon wesentlich älter ist ,über das aber bei weitem nicht so heftig diskutiert wird wie über die CE-Zertifizierung obwohl es fast genauso umfangreich ist. Ich meine die ABE im KFZ-Bereich. '-)
Servus! Also ich hab jetzt nicht alle Beiträge genau durchgelesen aber zumindest beim Auto darf man glaub ich nix mehr einbauen was nicht nach E-Norm zertifiziert wurde. Es reicht aber wenn es in irgendeinem EU-Land zertifiziert wurde, selbst der TÜV hier in Deutschland gab mir den Tipp das im Ausland machen zu lassen weils dort deutlich billiger ist (nur ein viertel von dem was es hier kosten würde) und der Aufwand deutlich geringer ist. In D müsste man z.B. nachweisen das alle Zulieferer ISO-Zertifiziert sind, im Ausland interessiert das niemand. Gruß, Freddy
Ich hab auch ne Story zum CE: Vor dem CE gabs von Hameg super Hochspannungstastköpfe (15kV) breitbandig (1MHz) und umschaltbar 1Meg (Oszi) / 10Meg (Multimeter). Nach dem CE haben sie die Produktion einstellt und es gibt nichts vergleichbares mehr. Jetzt muß sich jeder, der sowas braucht, irgendwas höchst lebensgefährliches selber zusammenbasteln. Peter
und an wen und wie kann sich zwecks e-norm und ce gewendet werden, wenn getestet und geprüft werden soll? Bisher hab ich nur Gesetzestexte gefunden, die mir auch nichts gebracht haben....
Einfach mal nach "CE prüfung labor" googeln. Und 1000 Euro mitbringen bzw. einige Hundert für ein Beratungsgespräch. Für eigene Versuche, was Abstrahlung angeht, bietet sich eine billige Variante an: - Scanner-Empfänger besorgen, sich eine Umgebung ohne sonstigen Elektrosmog suchen (z.B. im Wald) und den kompletten Frequenzbereich durchscannen. Anhand der Feldstärke und der Entfernung kann man grobe Aussagen machen. Scanner z.B. stabo XR1800 oder besser. (ab 200 Euro bei ebay) - ein preiswertes Elektrosmog-Messgerät kaufen, z.B. von http://www.gigahertz-solutions.de oder http://www.aaronia.de. Auch damit lassen sich grobe Aussagen machen. Weil breitbandig, hat man sofort eine Aussage, ob etwas abstrahlt. So Geräte kosten 150-500 Euro. Winfried
okay. vielen dank. habe ich das richtig erlesen, daß sich Hersteller das CE-Zeichen selbst vergeben können, wenn sie von der Richtigkeit ihrer Produkte überzeugt sind? Was passiert rechtlich, wenn ich kein CE-Zeichen habe auf meinem Produkt? Einstellung des Verkaufes? Strafe? Schadenersatz?
>habe ich das richtig erlesen, daß sich Hersteller das CE-Zeichen selbst >vergeben können, wenn sie von der Richtigkeit ihrer Produkte überzeugt >sind? Hehehehehe ,schön wärs aber so einfach ist es nicht. Die Verantwortung bleibt weiterhin bestehen. Es ist wie bei Großbetrieben mit hauseigenem TÜV wie zb. die Bundeswehr. Die können auch nicht einfach ne Plakette aus Überzeugung ranpappen und alles wird gut. Die Hauseigenen Prüfer müssen die gleichen Lehrgänge machen und sich an die gleichen Regeln halten wie die beim altbekannten TÜV (Jaja,oder Dekra usw.). Gibt da einer ne Plakette auf offensichtlichen Bockmist dann haftet er auch dafür (Voll,Teilweise usw. ist abhängig vom Fall) So ist es auch mit der CE. CE-Aufkleber gibt es bei Obi,Conrad oder Kleber-Willi genauso wie GS,Tüv usw. aber ohne Nachweis eines vernünftigen Prüffeldes ist auch das Wertlos. Zu deiner Zweiten Frage: Soweit ich weiß ist das CE-Zeichen Pflicht. Ohne verkaufste eben nur Illegale Ware bzw. Ware die nicht in Betrieb genommen werden darf. In jedem Fall ein Risiko das wohlüberlegt sein will.
In diesem Fall stellt sich mir die Frage: Darf ich denn überhaupt noch Schaltungen aus z.B. der Elektor nachbauen und zu Hause betreiben? Darf ich denn überhaupt eine µC-Schaltung bei mir zu Hause in Betrieb nehmen? Wo bekomme ich die Ausnahmegenehmigung während der Entwicklungszeit her? Während der Entwicklung hergestellte Produkte sind ja noch nicht EMV-mäßig abgenommen, dürfen also nicht in Betrieb genommen werden... Ein hoch auf die Simulationsprogramme !! Die Suppe wird noch lange nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht wird. Bislang ist mir noch niemand bekannt, der wegen mißbräuchlicher CE-Kennzeichnung verknackt wurde, und da ist einiges auf dem Markt. Schon allein die Anlagen, die (wie ich oben erwähnte) nicht als gesamtes CE-abgenommen sind, sondern nur die einzelnen Komponenten, bis hin zu den koreanischen billig-Importen. Mach kein CE-Zeichen drauf, dann kann Dir auch keiner ans Bein -ähm, ihr wißt schon. Zwar ist auch das Inverkehrbringen ohne CE so eine Sache, aber ich würde mich mit der "Komponenten"-Geschichte rausreden, funktioniert bei uns super g und schlußendlich ist dann der Kunde der blöde - ohne CE-Zeichen darf er das Ding nicht betreiben. Bei "normalen" Kunden, die froh sind, eine solche Bastelei überhaupt zu bekommen, hätte ich da keine Sorgen - solange der Nachbar noch seinem Kurzwellen-Hobby nachgehen kann... Prinzipiell finde ich diese ganze Regulierung ja auch in Ordnung - gerade wenn man von solchen Fällen wie von Winfried hört. Ich habe mir auch Literatur über EMV-gerechtes Design besorgt - seitdem sind meine Schaltungen wesentlich störungssicherer, aber "Kleinsender" wie im Falle von Winfried habe ich bislang noch nicht gebaut - obwohl ich ausgebildeter Industriemechaniker bin g Aber irgendwo muß man ja mal die Kirche im Dorf lassen, und bei harmlosen Freizeitbasteleien in Kleinserie kann eine EMV-Prüfung kaum verlangt werden. Das wäre ja so, als ob man bei der privaten Geburtstagsfeier ohne Gesundheitszeugnis kein Essen mehr servieren dürfte. Bei Anwendungen, wo richtig Geld verdient werden soll, siehts natürlich ganz anders aus. Da zahlt schlußendlich der Kunde die Zeche... sprich: Anteilsmäßig die Kosten der Prüfung. Ich hätte noch ne nette Idee: Alle Datumscodes von den ICs runterschleifen und das Baujahr des Geräts vor 1995 (oder wann war noch die Einführung der EMV ?) angeben und als "gebraucht" verkaufen. Aber habt ihr euch schonmal Gedanken über die Produkthaftung gemacht? Da ist die CE-Richtlinie ja garnix... Zwar haben wir hier noch keine "amerikanischen" Verhältnisse, kann aber nicht mehr lange dauern. Man stelle sich mal vor, was passiert, wenn ein selbstgebastelter Innenbeleuchtungsdimmer im Auto den Airbag auslöst - wer ist dann Schuld? Der Bastler, oder der Airbag-Hersteller? Ich sehe da eher letzteres, denn dann wäre jedes Handy ein potentieller Airbag-Auslöser, aber wer hat wohl den besseren Anwalt zur Hand? Fazit: Schluß mit den privaten Basteleien, weil illegal.
und wie ist das mit E-Norm (KFZ) und Postzulassung (BZT)? Hat da einer Erfahrung was Kosten und Verfahren anbelangt?
Hallo Was elektrische Geräte im KfZ angeht. Die Anforderungen an die EMV finden sich in der "Richtlinie 72/245/EWG". Die häufig zittierte 95/54/EG ist eine Änderung der 72/245/EWG. Die Richtlinien sind in Netz zu bekommen. Die vollständige Fassung gibts auf den Servern der Europäischen Kommission. Ich hab den Link leider nicht greifbar. Zusammenfassend kann man sagen, ohne EMV-Prüfung darf nichts mehr im KfZ eingebaut oder betrieben werden. Es gibt ein paar wenige Pfade in den Vorschriften, aus denen sich Ausnahmen ableiten lassen. Die sind aber so eng, daß damit gerade mal 'ne Led oder ein Summer als Lichtwarner abgedeckt ist.
Um es nochmal klarzustellen: Keiner muß ein Gerät abnehmen lassen ! Keiner wird bestraft, wenn er ein CE ohne Abnahme draufpappt ! Das ist also völlig anders, als wenn man ein VDE- oder TÜV-Prüfzeichen fälscht. Aber jeder muß ein CE draufpappen, wenn er was in der EU in den Handel bringt. Und man muß Strafe zahlen, wenn sich herausstellt, daß das Gerät nicht CE-konform ist. Deshalb ist es besser, ein Gerät prüfen zu lassen. Trotzdem bleibt die Verantwortung beim Hersteller und geht nicht auf den Prüfer über. D.h. wenn der Prüfer Mist mißt und es kommt raus, muß man trotzdem Strafe zahlen. Wenn man allerdings nur ein Gerät verkauft, dürfte die Sache eh völlig anders liegen. Dann ist das eher eine Dienstleistung und keine Serienfertigung. Peter P.S.: CE bedeutet nicht automatisch strahlungsarm ! Man kann auch einem Gerät, das strahlt wie Sau, ein CE draufpappen. Man muß eben nur in die Bedienungsanleitung reinschreiben: "Das Gerät erfüllt die CE-Norm, wenn man es in einem Abschirmkäfig der Dämpfungsklasse xx betreibt."
Die e1 betrifft nur Festeinbauten, daher braucht etwa ein Navigationssystem auf Palm-Basis keine e1 -- selbst wenn es effektiv immer im Wagen bleibt. Aber wehe, man braucht die e1! Da reicht nicht der Prüfbericht vom EMV-Labor "um die Ecke", sondern nur ein paar dafür zertifizierte Labors dürfen das, die dann auch etwas heftigere Preise haben. Dann kommt der Formularkrieg. Jeder Teilelieferant und Du selbst (oder wer auch immer das zusammenbastelt) muß entweder ISO900x-zertifiziert sein oder ein "Auditing" des TÜV überstehen. Damit sollen gleichbleibende Produktionsbedingungen garantiert werden, damit nicht das Testexemplar nicht störte, aber andere vielleicht schon, weil im heimischen Bastelkeller nur Unikate entstehen ... Sind dann alle Papiere eingereicht, braucht man nur noch etliche Monate Geduld, bis Flensburg den Antrag bearbeitet hat, und schon hat man ein paar Tausender weniger, dafür aber die begehrte Zahl. Zumindest solange, bis ein kleines Redesign eine neue Abnahme erfordert ... Fazit: wenn irgend möglich, bau ein "Multifunktionsgerät" mit Kfz-Halterung und spar Dir die e1.
Ich klink mich mal aus der Diskussion aus. wir drehen uns im Kreis und kommen wieder ins Hundertste.
Hallo Philipp, > Die e1 betrifft nur Festeinbauten, daher braucht etwa ein > Navigationssystem auf Palm-Basis keine e1 -- selbst wenn es effektiv > immer im Wagen bleibt. Hast Du da 'ne Quelle für? Die 72/245/EWG spricht imo von "bestimmungsgemäßem Gebrauch im Kraftfahrzeug". Da ist keine Unterscheidung zwischen Festeinbau und mobilen Geräten drin. Klartext, ein 230V Kaffeekocher am 230V Wechselrichter eines Wohnmobils braucht keine e-Typgenehmigung, das 12V Gerät für den Zigartettenanzünder dagegen sehrwohl. Obwohl der Kaffeekocher ggf. gerde noch durch die Ausnahmen passen könnte, falls es keine µC gesteuerte Warmhaltefunktion besitzt. Vielleicht sollten wir zum Thema 72/245/EWG bzw. EG-Typgenehmigung einen eigenen Thread aufmachen. Mit CE-Kennzeichnung hat das nur am Rande zu tun. Die 72/... ist jedenfalls die Horror-Richtlinie schlechthin für jemanden, der ein bisschen Kfz-Elektronik basteln will. Zumindest beschränkt sie sich auf das "Inverkehrbringen" (lt. Kraftfahrtbundesamt == Verkauf an Endverbraucher) aber ansonsten ist sie so ziemlich allumfassend. Keine Einschränkung für Einzelstücke, keine Beschränkung auf 'Geräte' (gilt auch für Baugruppen) usw. Ciao, Werner
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