Hallo und guten morgen, ich weiss, dass es schon viele Beiträge über das Verkaufen von selbstentwickelten Geräten und Bausätzen im gewerblichen Bereich gibt. Zur folgenden Frage konnte ich bisher aber keine Antwort finden. Wie sieht es aus, wenn man z.B. nur einen Atmega8 verkauft auf dem ein selbst entwickeltes Programm ist. Die Schaltung an sich gibts dann nur seperat oder gleich dazu, je nach dem, als Anleitung auf Papier oder als PDF zum selbernachbauen zu kaufen. Welche Gesetze und Vorschriften sind hier dann zu beachten? Viele Grüße storno
Da sehe ich eher weniger Probleme. Es läuft daraus hinaus, das Du einen "Bausatz" verkaufst. Hersteller wäre dann derjenige, der den Bausatz zusammenbaut.
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